Jugendhilfeausschuss (JHA)

Donnerstag, 23. November 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet um 16.02 Uhr die 11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und begrüßt die Anwesenden. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 10. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.09.2023

Protokoll:

Herr Dinter bittet um Änderung des Wortes "Ausbildungsbank" auf "Ausbildungsgang". Nach Änderung wurde das Protokoll einstimmig genehmigt. 

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Stahl belehrt die Einwohner über die aktuelle Satzung. 

Frau Bebenroth fragt nach, ob den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bekannt sei, dass die Kindertagespflegepersonen nicht scheinselbstständig seien.

Herr Hasse antwortet, es betreffe den Punkt der Abwesenheitstage. Laut Gesetz seien die Kindertagespflegepersonen selbstständig, aber die Deutsche Rentenversicherung prüfe, ob selbstständige Arbeitsverhältnisse auch als Selbstständige gewertet werden. Wenn die selbstständigen Geschäftsbeziehungen einem Arbeitsverhältnis zugänglich werden, klassifiziere die Deutsche Rentenversicherung dies als Scheinselbständigkeit und fordere vom Auftraggeber, der als Arbeitgeber benannt werde, erhebliche Rückforderungen ein. 

Frau Bebenroth fragt nach, wer in diesem Falle der Arbeitgeber sei. 

Frau Kantenwein entgegnet, dass der Landkreis Helmstedt der Auftraggeber sei und nicht der Arbeitgeber.

Frau Bebenroth gibt wieder, dass 2019 in der Satzung die Ausfalltage reduziert wurden. Das Argument für die Reduzierung war die Scheinselbstständigkeit. 

Herr Hasse antwortet, dass das Argument 2019 gewesen sei, die Gefahr der Bewertung einer Scheinselbstständigkeit durch die Reduzierung der Ausfalltage zu verringern. 

Herr Stahl fragt nach, ob Frau Bebenroths Frage damit beantwortet sei.

Frau Bebenroth antwortet nein, da die Kindertagespflegepersonen nicht scheinselbstständig seien.

Frau Kantenwein gibt wieder, dass der Jugendhilfeausschuss dies wisse.

Frau Bebenroth ergänzt, dass es auch keine Gefahr der Scheinselbstständigkeit gäbe. 

Herr Stahl verweist auf die Aussagen von Herrn Hasse. 

Herr Hasse erläutert, je mehr ein Auftragsverhältnis einen Arbeitsvertrag gleiche, desto mehr sehe die Deutsche Rentenversicherung es als Arbeitsverhältnis. 

Frau Bebenroth fragt nach, ob das Jugendamt die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung erhalten habe. 

Herr Stahl bezieht sich auf Frau Bebenroths erste Frage und antwortet, dass es dem Jugendhilfeausschuss bekannt sei und Herr Hasse  auf die Besonderheiten hingewiesen habe. Damit werde der Tagesordnungspunkt geschlossen. 

 
TOP 6 Mitteilung des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es werden keine Mitteilungen gemacht. 

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es werden keine Anträge gestellt. 

 
TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern  
TOP 9 Mitteilung aus dem Jugendamt

Protokoll:

Es werden keine Mitteilungen gemacht. 

 
TOP 10 Vorstellung der Jugendberufsagentur

Protokoll:

Frau Bannach und Frau Babiel stellen ihre Power Point Präsentation über die Jugendberufsagentur vor. 

Frau Liebermann fragt, ob es das Programm schon geben würde und wenn ja, wie viele Jugendliche es schon geben würde. 

Frau Bannach antwortet, dass es das Arbeitsbündnis seit 2014 geben würde, aber es gäbe noch keine Jugendberufsagentur. Es gebe durch das Arbeitsbündnis eine Reihe an Jugendlichen die betreut werden, genaue Zahlen können nachgeliefert werden. Es handle sich hierbei um eine Beratung der Jugendlichen und nicht um eine Betreuung. 

Herr Hartmann fragt nach, ob es noch das Instrument Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten geben würde. 

Frau Bannach teilt mit, dass es dieses Instrument nicht mehr gäbe. Diese Aufgabe seian die Berufsschulen übertragen worden. 

Herr Stahl wirft ein, dass es eine allgemeine Schulpflicht gäbe.

Herr Dr. Börger fragt nach, ob es schon ein Datum für die Gründung der Jugendberufsagentur gäbe, welche Dinge benötigt werden und wie die Verwaltung und Politik unterstützen können.

Frau Kantenwein antwortet, dass es noch kein konkretes Datum gebe. Es fehle an Ressourcen wie Personal und Geld. 

Frau Bannach entgegnet, sie sehe es anders. Es gebe schon Mitarbeiter aus dem Jugendamt in Helmstedt, die mitwirken. Sie würde die Gründung begrüßen. Aus ihrer Sicht fehle es nur noch an den Formalitäten. 

Frau Bosse fragt nach, wie der Werdegang sei, wenn ein Jugendlicher mit Problematik zu Frau Bannach kommen würde. 

Frau Bannach antwortet, sie könne es nur für das Jobcenter beschreiben. Der Jugendliche würde zu einem ersten Gespräch eingeladen werden und zur Ausbildungsvermittlung geleitet werden. Die Berufsberatung sei ein Teil der Agentur für Arbeit. 

Frau Babiel ergänzt, es gebe in Gifhorn einen Ort, wo Jugendhilfe und Jobcenter zusammen sitzen. Die beiden Institutionen haben einen gemeinsamen Empfang und dort würde gemeinsam geschaut werden, wie man die Probleme der Jugendlichen lösen könne. 


TOP 11 Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024

Protokoll:

Herr Hasse stellt seine Power Point Präsentation vor. 

Herr Stahl ergänzt, dass der Haushalt in den nächsten Fraktionssitzungen besprochen werde. 



TOP 12 Haushalt 2024 hier: Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch den RegionalVerbund für Ausbildung (RVA) in den Jahren 2024 bis 2027

Protokoll:

Frau Panse stellt ihre Power Point Präsentation vor. 

Frau Bosse fragt nach, wie hoch die Abbrecherquote und der Betreuungsschlüssel des RVA sei.

Frau Panse antwortet, dass die Quote beim RVA im Durschnitt von 2020 bis 2022 37 Prozent gewesen sei. Für den gesamten Ausbildungsmarkt waren es bei den Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss 38,6 Prozent und mit Hauptschulabschluss 38,5 Prozent. Der Betreuungsschlüssel bei einer Vollzeitkraft liege bei 30 Auszubildenden. 

Herr Spindler fragt nach, ob die Ausbildungsbetriebe zusätzlich geprüft werden, um RVA - Auszubildende aufzunehmen oder sei es eine günstige Chance, kostenlose Auszubildende zu bekommen. Er möchte gerne wissen, wie viele Azubis aus Helmstedt, Gifhorn und Wolfsburg seien. 

Frau Panse antwortet, in Gifhorn seien es 10 Ausbildungsplätze sowie in Helmstedt und in Wolfsburg seien es 28 Ausbildungsplätze. 

Frau Bosse wirft ein, dass Gifhorn seine Ausbildungsplätze auf 5 Plätze verringern möchte. 

Frau Panse antwortet, dass man im Gespräch zwecks der Verringerung sei. Sie habe mit dem Landrat gesprochen und sei froher Hoffnung. 

Frau Liebermann fügt hinzu, dass der Landkreis Helmstedt sich noch nie an Gifhorn oder Wolfsburg orientiert habe. Man müsse den eigenen Bedarf im Auge haben. 

Frau Panse antwortet zu der Frage von Herrn Spindler, für die Ausbildungsbetriebe sei es nicht kostenfrei. Es gehe hier um einen Partnerbeitrag, der sich an der Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert. Am Anfang gab es ein Abrufmodell, dieses gebe es nicht mehr. 

Herr Dinter fragt, ob es einen systemischen Zusammenhang mit unserer Praxisklasse gäbe. 

Herr Hasse antwortet, dass diese Klasse nur noch vom Landkreis Helmstedt finanziert werden würde. 

Herr Stahl ergänzt, dass es hier um eine andere Zielrichtung gehe. 

Diskussion der Drucksache

Frau Hansmann erwähnt, dass die Grünen Fraktion sich ausgetauscht habe. 10 Plätze sollen weiterhin aufgelegt werden. 

17.18 Uhr Herr Spindler verlässt die Sitzung

Frau Liebermann ergänzt, dass es seit 17 Jahren die gleiche Diskussion gebe. Sie finde die Arbeit des RVA gut und beziehe sich auf die Grafik, dass 22 Jugendliche nach der Ausbildungszeit einen Arbeitsplatz gefunden haben. Die SPD Fraktion schließe sich der Meinung von Frau Hansmann an. 

Frau Bosse antwortet, dass sie die Arbeit des RVA sehr schätze, aber man die Haushaltslage beachten müsse. Die Kosten seien explodiert, die CDU will mit 8 Plätzen zustimmen. Sie sehe eine Gefahr, da der RVA sich zurückgezogen habe.  

Frau Panse teilt mit, dass sich niemand zurück gezogen habe. Durch Wahlen werden Personen ersetzt, es käme zum Personalwechsel, daher gehen einige Informationen verloren. Dies müsse man klären, aber es gebe keinen Rückzug. 

Frau Bosse antwortet, es gehe nur um einzelne Kommunen. 

Frau Panse teilt mit, dass der RVA nur in 3 Gebietskörperschaften, Stadt Wolfsburg, Landkreis Gifhorn und Landkreis Helmstedt, unterwegs sei. 

Frau Bosse zieht ihre Aussage zurück, sie habe etwas verwechselt. 

Frau Liebermann richtet sich an die CDU. Sie wolle noch einmal weitergeben, dass die CDU immer behaupte, das könne ja die Arbeitsagentur machen. Nach dem heutigen Tag wisse man, es seien zwei unterschiedliche Stränge. Der eine mache nur Beratung und der andere nur Begleitung. 

Frau Bannach wirft ein, dass die Jugendberufsagentur nicht der RVA sei. Es gäbe unterschiedliche Konzepte.

Frau Bosse erinnert, dass der Haushalt bedacht werden müsse. 

Herr Dinter ergänzt, dass die Jugendberufsagentur mit dem RVA vergleichbar sei, jedoch einen anderen Ansatz habe. 

Herr Dr. Börger ergänzt, dass es in den folgenden Jahren immer wieder zur Debatte kommen könne, besonders aufgrund der im Hintergrund befindlicher neuer Strukturen und Entwicklungen. Es wäre ein deutlich günstiger Weg, wenn eine Direktvermittlung durch eine Jugendberufsagentur zu einem Ausbildungsplatz erfolgen würde. Dies müsse man weiter beobachten und analysieren. 

Frau Liebermann wirft ein, dass es aktuell noch keine Jugendberufsagentur gäbe. 



Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Schaffung von 10 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche durch den Regionalverbund für Ausbildung (RVA) – unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel – zuzustimmen. Für die Jahre 2024 bis 2027 sollen dafür insgesamt 305.000 Euro nach Maßgabe der Anlage 2 bereitgestellt werden.

8 Stimmen dafür

3 Stimmen dagegen

1 Enthaltung 



TOP 13 Neufassung der Satzung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Protokoll:

17.30 Uhr Frau Panse verlässt die Sitzung. 

Herr Hasse und Herr Winter stellen die Drucksache vor. 

Herr Dr. Börger wirft ein, dass sich alle im Jugendhilfeausschuss über die Verbesserung vieler Punkte einig wären. Er erklärt, dass diese die Verwaltung und Politik entlasten und den Kindertagespflegepersonen und Kindern helfe. Angesichts der Haushaltslage wurden die Erhöhungen der Beiträge gut ausgearbeitet. Er würde gerne bei einem Punkt nachhaken, der Punkt der vermuteten Scheinselbstständigkeit. Er könne es nachvollziehen, dass die Gefahr der Scheinselbstständigkeit der Tagespflegepersonen für die Verwaltung bestehe. Er erläutert noch einmal das Vertretungsmodell der Kindertagespflegepersonen und geht dabei speziell auf die Vertretung im Krankheitsfall ein. Als Arbeitnehmer müsse man sich nicht um die Vertretung kümmern. Er fragt nach, ob dies nicht ein starkes Abgrenzungskriterium zwischen Scheinselbstständigkeit und Selbstständigkeit wäre. 

Herr Hasse stimmt zu, dass die Tagespflegepersonen, die an dem Vertretungsmodell teilnehmen würden, dafür verantwortlich seien, jemanden zur Vertretung einzustellen. Es bleibe trotzdem die Frage, was genau Selbstständigkeit bedeute. Er erklärt es an einem Beispiel, dass wenn der Kioskbesitzer nicht da sei, sei er nicht da. Selbstständigkeit heiße das Risiko zu übernehmen, dass man seine Tätigkeit nicht ausüben könne.

Herr Baake verlässt um 17.46 Uhr die Sitzung.

Herr Dr. Börger antwortet, dass das Beispiel von Herrn Hasse hinke. Man müsse beim Kiosk nicht einkaufen gehen, es wäre eher vergleichbar mit einem Baugewerk.

Herr Hasse erklärt, dass es noch kein flächendeckendes Modell gebe. Der Landkreis biete es an, dabei zu unterstützen, aber es sei kein Muss. 

Herr Winter ergänzt, dass die Tagespflegepersonen einen Subunternehmer haben. Die Tagespflegepersonen haben einen Vertrag mit dem Landkreis Helmstedt geschlossen. Dort sei enthalten, dass die Tagespflegepersonen einen Betrag "X" für dieses Modell erhalten. Egal für welches Vertretungsmodell sich entschieden würde, dies bezahle der Landkreis. Der Vertrag müsse erneut geprüft werden, da der Mindestlohn immer wieder steige. 

Herr Dr. Börger antwortet, er sei noch nicht überzeugt von dieser Ausführung. Er sehe die vielen Verbesserungen und sei geneigt dieser Vorlage zuzustimmen. 

Frau Liebermann wirft ein, man habe sich in der SPD Fraktion über die Satzungsänderung unterhalten. Es sei die 4. Satzungsänderung und man sei auf die tolle Arbeit der Tagespflegepersonen angewiesen. Die Vorlage wurde nicht ganz so gut verstanden, dennoch sei man sich entgegen gekommen. 

Herr Dinter fragt nach, es gehe um § 4 Abs. 7. Wenn sich die Stunden erhöhen, bekäme die Tagespflegeperson bei Mitteilung einen höheren Satz gezahlt. Doch wenn sich die Stunden verringern sollten, dann müssen es die Kindertagespflegepersonen nicht mitteilen. 

Frau Bebenroth fragt nach, ob dieser Auszug vorgelesen werden könne. 

Herr Winter liest den Auszug vor. Er nehme den Vorschlag an und ändere es. 

Herr Dinter fragt nach, ob Verringerung bedeute, wenn ein ganzes Kind weg falle. 

Herr Winter antwortet, wenn ein Kind abwesend sei, zahle der Landkreis weiter fort. Wenn ein Kind jedoch über längeren Zeitraum abwesend wäre, dann müsse dies an den Pädagogischen Dienst und an die Wirtschaftliche Jugendhilfe gemeldet werden. 

Herr Stahl wirft ein, dass der Abs. 7 bereits in der alten Fassung enthalten wäre.

Herr Dinter stellt einen Änderungsantrag. Erhöhe oder verringere sich der individuelle Betreuungsbedarf, so sei eine Stundenveränderung im Vorfeld schriftlich zu beantragen. Erfolge die Mitteilung im Nachhinein, so könne eine Änderung erst ab dem Monat der Bekanntgabe erfolgen. Verringere sich der individuelle Betreuungsbedarf, so erfolge eine Anpassung ab dem Zeitpunkt der Änderung.



Beschluss:

Der Neufassung der Satzung des Landkreises Helmstedt über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege mit Wirkung zum 01.01.2024 wird zugestimmt.

 Der Jugendhilfeausschuss stimmt einstimmig zu.


TOP 14 Nachbesetzung beratender Stimme von Frau Schüler

Protokoll:

Herr Stahl schlägt Frau Herms als Nachbesetzung vor. 

Frau Herms wird zum Jugendhilfeausschuss am 08.02.2024 eingeladen. 

 
TOP 15 Sitzungstermine 2024

Protokoll:

Herr Stahl erklärt, dass alle bereits die neuen Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses in den Fraktionen erhalten haben. 

08.02.2024

30.05.2024

05.09.2024

21.11.2024

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Frau Rezzoug fragt nach, ob der Landkreis Helmstedt nicht gesetzlich verpflichtet sei, eine Vertretung für die Kindertagespflegeperson sicherzustellen. 

Herr Hasse antwortet, dass der Landkreis verpflichtet sei. Aber wie das geregelt werde, sei Landkreissache. Daher wurde das Vertretungsmodell entworfen. 

Frau Rezzoug wirft ein, dass der Landkreis Helmstedt alle Kosten übernehmen müsse. 

Herr Hildebrandt entgegnet, dass das Jugendamt auf Grundlage des Vertretungsmodells ein Budget gebildet habe. 

Frau Rezzoug antwortet, dass sie dieses Modell angenommen habe. Sie habe jetzt eine große Verantwortung und habe an einem Workshop teilgenommen, dieser habe ihr ihre rechtlichen Konsequenzen mitgeteilt. Sie wiederholt, dass der Landkreis Helmstedt eine Vertretung stellen müsse. Sie habe ausgerechnet, was es dem Landkreis kosten würde, wenn dieser eine Vertretung für 25 Tage übernehme. Sie habe auch ausgerechnet, was ein Minijob dem Landkreis kosten würde. Die Kosten seien vergleichbar, aber bei dem aktuellen Vertretungsmodell habe sie die Verpflichtung gegenüber des Minijobbers.  

Herr Hasse fragt, ob er die Frage so deuten solle, dass die pädagogischen Richtlinien im Hinblick auf die Vertretung noch einmal neu diskutiert werden sollen. Er schlägt vor, das Vertretungsmodell erneut zu diskutieren, aber nicht heute im Jugendhilfeausschuss.

Frau Rezzoug fragt, ob alles was an Vertretung anfalle, vom Landkreis Helmstedt bezahlt werden müsse. 

Herr Hildebrandt antwortet, dass nicht alle Ausfallzeiten vertreten werden müssen. Wann die Vertretung eingesetzt werde, sei von der Tagespflegeperson abhängig und das Modell habe ein Budget. Er merke an, dass die Diskussion zu groß werden würde. 

Herr Stahl verweist auf den Arbeitskreis. Dort könne man noch einmal über das Thema sprechen. 

Frau Ressouz fragt nach, ob die Finanzierung genehmigt werden müsse. 

Herr Stahl antwortet, dass es heute nicht diskutiert werden könne. 

Frau Hahn verlässt um 18.06 Uhr die Sitzung. 

Frau Liebermann fragt nach, warum es hier jetzt diskutiert werden müsse. 

Herr Stahl verweist, dass dies hier ein Fragestunde sei. 

Herr Dr. Börger erwähnt, dass es mehrere Modelle gäbe. 

Herr Stahl beendet die Diskussion und schließt den Tagesordnungspunkt. 

 
TOP 17 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt um 18.05 Uhr die 11. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses. 

Ausgefertigt am 23.01.2024.

 

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