Anfragen von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern
Protokoll:
Herr Spindler gibt wieder, dass dem DRK aufgefallen sei, dass die Anzahl der Kinder im Südkreis sinke. Dort sei ein Überangebot an Plätzen in einzelnen Kindertagesstätten. Er fragt nach, ob es möglich sei, Zahlen aus der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu erhalten. Vielleicht können diese Zahlen an das heutige Protokoll angehangen werden oder können im nächsten Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Nachtrag:
Frau Sassin teilt mit, dass die Zahlen am 05.09.2024 im Jugendhilfeausschuss im Rahmen des Berichtes zur Kindertagesstättenplanung vorgestellt werden.
Herr Spindler erwähnt, dass die Kommunen des Landkreises Helmstedts mehr Einrichtungen bauen wollen. Der Bedarf im Landkreis Helmstedt sei unterschiedlich, im Nordkreis sei ein großer Bedarf an neuen Einrichtungen. Das DRK sei an Gesprächen interessiert und man der Samtgemeinde Hesseberg empfehle, mit Schöningen eine Kooperation einzugehen. In Schöningen könnten freie Plätze belegt und nicht somit nicht vorrangig in der Samtgemeinde Heeseberg neugebaut werden. Er fragt nach, ob seitens der Kindertagesstättenbedarfsplanung ein entsprechender Trend bestätigt werden könne und wie die Einschätzung des Landkreises sei.
Frau Sassin antwortet, sie würde es nicht als Trend bezeichnen. Sie habe ein erstes Gespräch mit der Stadt Schöningen geführt, wo diese Problematik besprochen worden sei. Sie habe die Zahlen an Herrn Röschenkemper zwecks der Kindertagesstättenbedarfsplanung weitergegeben. Sie würde aber nicht so weit gehen und sagen, dass der Landkreis in diesen Bereichen ein Überangebot an Plätzen habe. In Schöningen habe man das Problem, dass einige Einrichtungen schon recht alt seien. Dort habe es einen Trägerwechsel gegeben, dass heißt der Bestandschutz der Einrichtungen des Trägers entfalle. Der Landkreis sei in Gesprächen, wie man im Hinblick auf Standards und anstehenden Renovierungen weiterarbeiten könne. Ein weiteres Problem sei der Fachkräftemangel. Es zeichne sich in der Stadt Schöningen sowie in der Samtgemeinde Hesseberg ein Geburtenrückgang ab. Sie habe bereits mit der Stadt Schöningen gesprochen, dass sollten dort Plätze frei sein, sie mit den Nachbargemeinden eine Kooperation anstreben könnten. Frau Sassin sei überrascht über die Idee eines geplanten Neubaus in der Samtgemeinde Heeseberg. Gemeinden können nur in Abstimmung mit dem Landkreis neue Plätze schaffen. Ohne diese Absprache ist eine Zuschussgewährung im Rahmen der Wahrnehmungsvereinbarung nicht möglich. Frau Sassin sehe in der Samtgemeinde Heeseberg nicht die Notwendigkeit eines Neubaus. Sie empfehle der Samtgemeinde, auf sie zuzukommen und das Gespräch zu suchen.
Herr Spindler erwähnte, dass das DRK dort demnächst einen Termin habe. Man könne Heeseberger Eltern anbieten, Plätze in Schöningen anzunehmen.
Frau Sassin fragt nach, wann dieser Termin stattfinden solle.
Herr Spindler gibt wieder, dass der Termin noch im Februar stattfinde und er genauere Information weitergeben werde.
Herr Spindler hat eine Frage zum Thema Beistandschaft. Er habe während der Sprechzeiten die Beistandschaft des Landkreises Helmstedt nicht erreichen können. Es kam eine Bandansage, bis er darauf hin eine Mail verfasst habe, da er einen akuten Fall in einer Klientenfamilie hatte. Am Folgetag habe er einen Rückruf erhalten, die Kollegin habe weiterhelfen können, erklärte jedoch, dass sie als einzige Mitarbeiterin gerade in der Beistandschaft sei. Er gibt wieder, dass man gemerkt habe, dass sie am Ende der Leistungsfähigkeit war. Herr Spindler fragt nach, wie die personelle Besetzung sei, ob es offene Stellen gäbe und ob die Beistandschaft unterbesetzt sei.
Herr Hasse antwortet, seit Anfang 2022 sei die Beistandschaft in einer schweren Situation. Damals waren es 3,5 VZÄ und Anfang 2022 seien 2 VZÄ ausgefallen. Danach waren es nur noch ein Beistand und ein Geschäftszimmer, diese Situation habe sich fast das ganze Jahr 2022 hin durchgezogen. Eine Kollegin sei 2022 aus langer Krankheit zurück gekommen. Im Jahre 2023 sei versucht wurden, eine vakante Stelle zu besetzen, aber diese sei nur befristet ausgeschrieben wurden. Die Stelle ist besetzt, aber sei aktuell wieder frei, da die Kollegin sich extern beworben habe und den Landkreis zum Ende des Jahres 2023 wieder verlassen habe. Die Stelle sei aktuell wieder ausgeschrieben, Vorstellungsgespräch finden am 09.02.2024 statt. Die jetzige Krise resultiere daraus, dass eine Kollegin erkrankt, eine zur Reha und nur eine Teilzeitkraft im Sachgebiet gewesen sei. Es gebe die Hoffnung, Mitte des Jahres 2024 wieder vollbesetzt zu sein, aber die Welle an Aufarbeitung werde Zeit in Anspruch nehmen.
Frau Liebermann fragt nach, was genau die Beistandschaft sei.
Herr Hasse antwortet, es sei eine Idee aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, damals habe es zuerst Vormundschaft und dann Amtspflegschaft geheißen. Dort habe es Fälle gegeben, dass schwangere Frauen ein Kind bekommen hätten und der Kindsvater dies geleugnet habe. Damals habe es keinen Rechtsschutz gegeben, das Jugendamt habe die Beistandschaft übernommen, um die Vaterschaft festzustellen und einen Unterhalt festzusetzen. Die Beistandschaft übernimmt Aufgaben, die auch ein Rechtsanwalt übernehmen würde, nur kostenlos. Ein Beistand kann Anträge vor dem Gericht stellen, allerdings sei er immer dem Wohl des Kindes verpflichtet. Er soll helfen, den Unterhalt zu erstreiten, die Vaterschaft festzustellen oder eine friedliche Einigung der Eltern zu unterstützen.
Herr Spindler fragt nach, ob die Stelle in der Beistandschaft wieder befristet ausgeschrieben sei.
Herr Hasse antwortet, dass sie dieses Mal unbefristet ausgeschrieben worden sei.
Frau Bosse merkt an, dass sich die kirchlichen Kindergärten zusammen geschlossen haben, da diese einen neuen Träger bekommen haben. Durch diesen Trägerwechsel müssen auch neue Betriebserlaubnisse erteilt werden. Sie wisse, dass es Probleme mit einigen Kindergärten gäbe. Frau Bosse fragt nach, ob die Kindertagesstätten von einer allgemeinen Schließung bedroht seien.
Frau Sassin antwortet, dass nicht eine ganze Kindertagestätte bedroht sei aber einzelne Gruppen schon. Es gäbe für einige Kindertagesstätten befristete Betriebserlaubnisse bis Sommer 2024. Bis dahin müssen gewisse Baumaßnahmen durchgeführt worden sein oder es fallen Gruppen weg.
Herr Hartmann fragt nach, ob wirklich eine komplette Bestandsschutzüberprüfung vorgenommen werde.
Frau Sassin teilt mit, wenn es einen neuen Träger gebe, dann werde auch eine komplett neue Bestandschutzüberprüfung durchgeführt.
Herr Hartmann fragt nach, bis wann die Betriebsstätten überprüft werden müssen und ob es dort einen zeitlichen Rahmen gäbe.
Frau Sassin antwortet, dass es relativ schnell gehe. Sobald der Trägerwechsel angezeigt werde, beginne Frau Dietsch binnen 14 Tage mit der Prüfung.
Herr Spindler berichtet, dass es sich in der Samtgemeinde Heeseberg so verhalten habe.
Herr Dinter hat vorab schriftlich eine Anfrage gestellt, bei der es sich um die Fragen gemäß des RVAs vom Jugendhilfeausschuss vom 23.11.2023 handle. Diese wurde im letzten Protokoll nicht beantwortet.
Nachtrag:
Nr. | Frage | Anzahl | Bemerkungen |
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1 | Welche Anzahl der vom Landkreis finanzierten Plätze sind vom Jugendlichen aus dem Landkreis besetzt? | aktuell 23 | Die vom Landkreis Helmstedt finanzierten Plätze werden ausschließlich von Bewerbenden mit Wohnsitz im Landkreis besetzt. | 2 | Welche Anzahl der vom Landkreis finanzierten Plätze sind in den Betrieben innerhalb des Landkreises zusätzlich geschaffen worden ? | 17 | Von aktuell 23 Ausbildungsverhältnissen findet die praktische Ausbildung in sechs Partnerbetrieben in Wolfsburg statt. Siehe Nr. 3 | 3 | Welche Anzahl der vom Landkreis finanzierten Plätze sind in Betrieben außerhalb des Landkreises zusätzlich geschaffen worden? | 6 | 4 | Wie hoch war die Abbrecherquote der Jugendlichen aus dem Landkreis? | 37 % | Die Vertragslösungsquote im Durschnitt der letzten drei Jahre (2020-2022) beläuft sich auf 37 %. Anmerkung: Im bundesweiten Durschnitt wurden im Jahr 2021 26,7 % der begonnenen Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (2019: 26,9 %; 2020:25,1 %). Die Vertragslösungsquote fiel umso höher aus, je niedriger der allgemeine Schulabschluss der Auszubildenden war (ohne Hauptschulabschluss: 38,6%; mit Hauptschulabschluss 38,5 %; mit Realschulabschluss 24,9 %) Quelle: Berufsbildungsbericht 2023 / Bundesministerium für Bildung und Forschung | 5 | Welche Anzahl von Plätzen wird von anderen Gebietskörperschaften bezuschusst ? | 38 pro Jahr | Pro Jahr werden zurzeit 28 Plätze durch die Stadt Wolfsburg sowie 10 Plätze durch den Landkreis Gifhorn gefördert. |
Stand: 17.10.2023
Eine Ergänzung von seitens Frau Panse: Da das Jahr 2023 beendet ist, können wir die Vertragslösungsquote für die Jahre 2021 bis 2023 benennen. Sie liegt bei 30,56%.
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