Teilhaushalt 08 - Bericht GB 50
Protokoll:
Frau Liebermann erklärt, dass das Thema von der vergangenen Sitzung in diese verlegt worden sei, um dem Umfang gerecht zu werden.
Frau Kretschmann kündigt an, dass zunächst auf Aufgaben und die Mitarbeiter eingegangen werde, ehe Frau Matthias den Teilhaushalt vorstellen werde. Anschließend werde sie selbst auf die Handlungsfelder des GB eingehen und einen kurzen Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre geben.
Frau Kretschmann erläutert das neue Organigramm mit den nun fünf Abteilungen. Derzeit seien 14 Stellen vakant (86% Personalstand). Auch wenn an der Besetzung gearbeitet werde, bedeute dies, dass die Arbeit von den anderen Mitarbeitern aufgefangen werden müsse. Zudem seien die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die Energie-Krise zusätzlich enorme Belastungen gewesen.
Frau Hansmann erkundigt sich, warum der Pflegestützpunkt in der Abteilung 503 (Sozialer Dienst) angesiedelt sei und nicht in der Abteilung 501, in der die Bearbeitung der übrigen Bereiche zum Thema Pflege erfolge.
Frau Kretschmann erklärt, dass der Pflegestützpunkt eng mit dem Sozialen Dienst kooperiere, deswegen sei dieser dort belassen worden.
Herr Hartmann erkundigt sich nach dem Stand des Wechsels der Kinder und Jugendlichen in den Geschäftsbereich Jugend im Rahmen der Bundesteilhabeplanung.
Frau Kretschmann erklärt, dass dies ein anderes Themenfeld sei und die Auswirkungen noch nicht absehbar seien. Sie schlägt vor, dieses Thema in einer anderen Sitzung aufzugreifen.
Frau Matthias erläutert den Teilhaushalt. Ihre Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Der Teilhaushalt umfasst 34 Produkte, Frau Matthias beleuchtet vorrangig die Produktgruppen Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Eingliederungshilfen nach dem SGB IX, da diese aufgrund der Größenordnung und des jeweiligen Zuschussbedarfes für den Kreishaushalt besonders relevant seien. Frau Matthias geht auf Herausforderungen ein wie der schwierigen Planung im Bereich Asyl, da die Zuweisungen von Asylbewerber/innen durch das Land Niedersachsen erfolgen und kaum planbar seien. Der Landkreis wisse nicht, wann wie viele Personen zugewiesen werden, daher sei dies schwierig in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Zudem orientiere sich die Kostenabgeltung vom Land Niedersachsen an der Anzahl der Asylbewerber/innen des vorherigen Jahres. Bei stark ansteigenden Zuweisungen von Asylbewerber/innen innerhalb eines Jahres kann das System kippen, da die Kostenabgeltung gegenüber dem tatsächlichen Aufwand dann deutlich geringer ausfalle. Im Folgejahr fallen dann die Erträge durch die Kostenabgeltung entsprechend höher aus.
Herr Weihe erkundigt sich, ob das Bürgergeld dies ebenfalls beeinflusse.
Frau Matthias verneint dies. Die zeitverzögerte Kostenabdeckung durch das Land könne den Haushalt bezogen auf das Produkt „Asyl“ in Schieflage bringen. Auch führt die pauschalierte Kostenabgeltung zu Unschärfen, da kostenintensive Fälle zum Beispiel bei schweren Erkrankungen nicht vollständig erstattet werden.
Herr Weihe merkt an, dass die Jahre 2021 bis 2023 entgegen der Erwartung keine massiven Ausreißer seien.
Frau Matthias erklärt, dass dies daran liege, dass die ukrainischen Flüchtlinge ab dem Folgemonat ihrer Aufenthaltserlaubnis ins SGB II überführt werden und somit keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten würden, sondern nach dem SGB II. Frau Kretschmann fügt hinzu, dass im Landkreis Helmstedt in 2022 innerhalb von vier Monaten rd. 1.700 Menschen aufgenommen worden seien, so viel wie in den zwei Jahren der ersten Flüchtlingskrise zusammen. Damit habe der Landkreis (wie auch das Land Niedersachsen) die Quote übererfüllt. Man konnte zudem nicht abschätzen, wie viele Personen weiterhin kommen. Für 2023 sei daher weiterhin ein sehr starker Zufluss eingeplant worden, der dann aber deutlich geringer ausgefallen sei.
Frau Matthias erläutert die weiteren Kostenerstattungssystematiken nach dem SGB IX und SGB XII sowie nach dem SGB II. Da die Ertragsseite erheblich von diesen Kostenbeteiligungen abhängig sei, können die zu erwartenden Erträge erst im Herbst verbindlich ermittelt werden, nachdem die Kostenbeteiligungsquoten seitens des Bundes und des Landes festgelegt worden seien. Deswegen werden immer wieder Anpassungen der Mittelansätze nach dem Abgabetermin zur Haushaltsplanung vorgenommen werden müssen. Insgesamt sei die Ausstattung vom Land, insbesondere was die Verwaltungsaufwendungen zur Erledigung der Aufgaben anbelange, nicht auskömmlich; allein beispielsweise durch die Wohngeldreform sei es nötig gewesen, die Sachbearbeiterstellen zu verdoppeln und zudem Zuarbeiter einzusetzen, um den Arbeitsaufwand bewältigen zu können.
Herr Hartmann erkundigt sich nach der Höhe der Landeszuwendung für Inklusion und Teilhabe.
Frau Matthias erläutert, dass der im Gesetz genannte Betrag entsprechend der Einwohnerzahlen aufgeteilt werde, wobei dem Landkreis Helmstedt ein Betrag von 5.000 Euro für die Vorhaltung des Beirates vorab zugewiesen werde. Aktuelle Zahlen könne sie in der nächsten Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen benennen.
Frau Kretschmann geht auf die aktuellen Handlungsfelder des GB 50 ein. Dazu gehören die Personalgewinnung, die Digitalisierung und die Umsetzung der Neustrukturierung der ehemaligen Abteilung 501. In der nächsten Sitzung soll auf den Pflegebericht eingegangen werden, der sich derzeit in der Fertigstellung befinde.
In den vergangenen fünf Jahren sei der GB zudem mit großen Herausforderungen konfrontiert gewesen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sei vom Aufwand her vergleichbar gewesen mit der Hartz IV-Reform. Dann seien die Krisen durch Corona, den Ukrainekrieg und die Energiekrise hinzugekommen. Zusätzlich sei noch die Wohngeldreform in Kraft getreten, die eine Verdreifachung der Fallzahlen mit sich gebracht habe. Zudem mussten Umzüge geplant werden, die auch zu temporären Schließungen geführt haben.
Frau Kretschmann führt weiter aus, dass in den vergangenen zwei Jahren 60 Stellenbesetzungsverfahren allein im GB 50 durchgeführt werden mussten. Stellen mussten zum Teil bis zu fünf Mal ausgeschrieben werden. Hinzugekommen seien Einarbeitungen neuer Mitarbeiter und das Auffangen von Vakanzen. Die Mitarbeiter arbeiten an und über ihrer Belastungsgrenze. Nun sei der Haushalt auch noch nicht verabschiedet, was das Vorankommen lähme. Alle Mitarbeiter seien auf die Leitungsebene und die Politik angewiesen.
Frau Liebermann dankt für den umfassenden Überblick.
Frau Bosse fügt hinzu, dass das Sozialamt große Krisen gemeistert habe und bedankt sich bei den Mitarbeitenden für die geleistete Arbeit.
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