Sachstandsbericht Sportentwicklung und -förderung 2023 und 2024
Protokoll:
Herr Luckstein berichtet:
Helmstedt
Sportcampus Julianum:
Zum Ende des Jahres 2023 erfolgte die baufachliche Prüfung des zuständigen Niedersächsischen Landesamtes, weshalb Anfang dieses Jahres, die entsprechende abschließende Bewilligung vom Projektträger der Fördermaßnahme ausgestellt wurde.
Am vergangenen Freitag fand die Besprechung zur Stellung der erforderlichen Bauanträge an das Bauordnungsamt der Stadt Helmstedt für die Zuwegung durch das Wäldchen in Richtung Innenstadt sowie die Errichtung der Flutlichtanlage statt.
Ein Schwerpunkt des letzten Vierteljahres waren die Prüfung und Befahrungen entsprechender Leitungen im Untergrund, damit diese vor der Neuversiegelung auf dem neusten Stand sind.
KSB-Geschäftsstelle am Sportcampus:
Die Heizkörper und Fenster wurden inzwischen getauscht.
Bedingt durch das marode Dach kam es zu einem erneuten Wasserschaden. Die Beauftragung der erneuten Malerarbeiten erfolgt nach Abschluss der Trocknung, bzw. nach der Dachsanierung.
Der noch nicht verabschiedete Haushalt für 2024 wird zu Verzögerungen bei den weiteren Arbeiten führen. Die Dachsanierung hin zu einem flachgeneigten Dach, die Fassadendämmung und die Installation einer PV-Anlage werden vermutlich noch in 2024 geplant und beauftragt werden. Die notwendigen Bauanträge sollen gestellt werden. Mit der Ausführung ist jedoch erst im Jahr 2025 zu rechnen.
Übrige Sportentwicklungsplanung in der Stadt Helmstedt:
Seit der Wiederwahl des Arge-Vorsitzenden im vergangenen Jahr gab es keine Veränderung. Weder Arge noch Stadt werden aktiv.
Schöningen
Im Nachgang zum Abschlussbericht gab es begleitende Workshops. Hieraus sind nun die folgenden Projekte als vorrangig erarbeitet worden:
- Die Erstellung einer Sport-App unter Beteiligung des Gymnasium Anna-Sophianeum
- Die Sanierung und Herrichtung des „Haus der Vereine“
- Die Errichtung einer Kalthalle
Zu den letzten beiden Punkten gibt es Ideen zu einem innerstädtischen Sportcampus, in den auch die kreiseigene Gerhard-Müller-Turnhalle integriert werden soll.
Die Projekte haben aber ansonsten vorrangig städtischen Charakter und werden von der Stadt aber vor allem der Sport-AG Schöningen begleitet.
Königslutter
Die Stadt Königslutter erwägt nun auch eine Sportentwicklungsplanung durchzuführen allerdings in einer kompakten und komprimierten Version.
· Sportförderung 2023
Von den 11 über den KreisSportBund Helmstedt eingereichten Anträgen waren:
o 1 Antrag ohne Mittelbeantragung von Fördermitteln des Landkreises
o 1 Antrag, der aufgrund von Kostensteigerungen zurückgezogen worden ist
o 1 Antrag, der nach der Rechnungsprüfung nicht mehr die Mindestfördersumme erreichte
Folglich erhielten:
o 8 Anträge eine Bezuschussung
o Die Gesamtförderung des Landkreises betrug 61.898 Euro
o 38.102 Euro gehen gemäß Beschluss des Kreistages in den Topf für die kreiseigenen Sportstätten
· Sportförderung 2024
Im Förderjahr 2024 liegen 10 Anträge vor. Bisher sind alle Maßnahmen förderfähig und die Gesamtförderung wird, die Genehmigung des Haushaltes vorausgesetzt, 75.235 Euro betragen.
Die Restmittel von 24.765 Euro stehen zunächst für die Zusatzförderung von Energetischen Maßnahmen zur Verfügung, die ohne Antragsfrist beantragt werden können.
Frau Dannehl spricht den Antrag an, der nach Prüfung die Mindestfördersumme nicht erreicht hat, da nicht anrechenbare Kosten aufgelistet wurden. Wie kann man solche Fehler zukünftig vermeiden?
Frau Lux erklärt hierzu, dass der besagte Antrag sehr kurzfristig einging. Antragsschluss war der 30.11., der Antrag lag am 01.12. vor. Es fehlte eine genauere Auflistung der Posten.
Herr Meier gibt zu bedenken, dass wieder ca. 38.000 Euro vom Land nicht abgerufen wurden. Man muss weiter an die Vereine herantreten und Werbung dafür machen, dass diese Anträge stellen.
Weiter fragt er an, wann der KreisSportBund Helmstedt denn umziehen kann.
Herr Luckstein führt dazu aus, dass das Problem ist, dass die kommunale Co-Finanzierung nicht überall gegeben ist. Der Hauptanteil der gestellten Anträge der Vereine komme von dort, wo es eine kommunale Förderrichtlinie gibt. Von dort, wo es keine Richtlinie gibt, kommen die wenigsten Anträge.
Zur Frage bezüglich des Umzuges des KreisSortBundes erklärt er, dass durch den erneuten Wasserschaden, bedingt durch das undichte Dach, kein genauer Termin genannt werden kann. Sobald die Trocknung abgeschlossen ist, können die Malerarbeiten erfolgen. Ursprünglich war der Umzug ab 01.03.2024 geplant. Nun muss man abwarten, außerdem erfolgt noch eine Absprache mit dem KSB, ob dieser einziehen möchte, sobald die Arbeiten innen abgeschlossen sind, oder erst wenn auch die Außen- und Dacharbeiten fertig gestellt sind.
Herr Kreutzberg merkt an, dass das Verfahren der Antragstellung für manche Vereine zu kompliziert ist.
Dazu erklärt Her Luckstein, dass das Verfahren eigentlich einfacher geworden ist, außerdem findet vorab ein Beratungsgespräch beim KSB statt.
Frau Lux berichtet dazu, dass es tatsächlich diesbezüglich eine Hemmschwelle gibt. Darum wurde im vorigen Jahr ein Workshop angeboten, der in Velpke stattfand. Ende Februar findet ein weiterer in Lehre statt. Auch der Landessportbund bietet ein Seminar an. Bei Fragen könnte man auch immer gerne auf den KSB zukommen.
Frau Dannehl fragt an, ob es nicht überschaubarer wäre, wenn z. B. Velpke auch eine Richtlinie beschließt?
Dazu meint Herr Luckstein, dass es für viele Kommunen zu aufwändig sei, mit einer Richtlinie zu arbeiten, die dann auch regelmäßig angepasst werden müsste. Daher kommt es eher zu Einzelfallentscheidungen.
|