Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027, Haushaltssicherungskonzept 2024
Protokoll:
Herr Wendt bittet um Entschuldigung, dass der Haushaltsplanentwurf aufgrund von verwaltungsseitigen Verfahrensverzögerungen erst sehr spät übersandt werden konnte.
Frau Mattfeld-Kloth bemängelt die Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik. Die Politik sei viel zu spät über den Vorschlag der Verwaltung, den Haushalt nicht mehr in diesem Jahr zu beschließen, informiert worden. Die vorgeschlagene Aussetzung des Bedarfszuweisungsfonds müsse sehr sorgfältig geprüft werden. Hier bestehe noch Beratungsbedarf in den Fraktionen.
Auch Herr Fricke ist über die Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik entsetzt. Der Landrat habe explizit zugesagt, dass der Haushalt 2024 bereits Ende 2023 beschlossen werden würde. Er halte es für wichtig, dass alles darangesetzt werde, diese gemachte Zusage auch einzuhalten.
Herr Weber verweist auf die von Herrn Wendt vorgetragenen Gründe für eine Verschiebung der Beschlussfassung. Er zweifelt, dass eine Beschlussfassung im Dezember rechtmäßig wäre.
Herr Börger hält das Verfahren, den Haushalt zunächst in den Fachausschüssen zu beraten für gut. Hierdurch können Vorschläge und Änderungsanträge aus den Fachausschüssen in den Haushaltsplanentwurf einfließen. Er kann den Wunsch nachvollziehen, dass der Haushalt möglichst früh beschlossen werde, da sich dadurch die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung verkürze. Er sehe hierin aber die Gefahr, dass die Ansätze aufgrund fehlender Informationen teilweise nicht genau genug ermittelt werden können. Er wünsche sich, dass im Sinne des Zusammenstehens für den Haushalt 2024 eine gute Lösung gefunden werde.
Herr Johns ist entsetzt, dass heute die Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik wichtiger erscheint als der Inhalt des Haushaltes. Der Haushalt 2024 weise einen historisch hohen Fehlbedarf aus. Hierüber werde aber gar nicht diskutiert.
Herr Radeck bittet noch einmal um Verständnis für die eingetretene Verzögerung und erläutert noch einmal die Umstände. Er hebt hervor, dass der Bedarfszuweisungsfonds eine freiwillige Leistung sei und diese angesichts des hohen Fehlbedarfs zur Diskussion gestellt werden müsse. Die Gemeinden seien hierüber informiert worden. Er weist explizit auf die enormen Kostensteigerungen im Bereich Jugendhilfe hin. Trotz des hohen Fehlbedarfes gehe er davon aus, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt genehmigen werde.
Herr Stahl unterstreicht, dass Kürzungen der freiwilligen Leistungen im sozialen Bereich kontraproduktiv seien.
Herr Fricke stellt den Antrag, heute nicht über den Haushalt zu beschließen.
Herr Broistedt lässt über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
|