Bedarfszuweisungsfonds 2023
hier: Festlegung Berechnungsgrundlage und Ergebnis der vorgeschlagenen Verteilung
Protokoll:
Herr Broistedt stellt fest, dass das gewählte Verfahren sehr arbeitsintensiv sei und fragt, warum eine Entlastung der ka. Kommunen nicht über eine Senkung der Kreisumlage erfolge.
Herr Wendt erklärt, dass der Kreistag die Entscheidung getroffen habe, einen Bedarfszuweisungsfonds einzurichten. Von einer Entlastung über die Kreisumlage würden alle Kommunen profitieren, auch die finanziell bessergestellten.
Frau Mattfeldt-Kloth findet es gut, dass das Verfahren von Jahr zu Jahr optimiert werde.
Frau Dannehl bittet um eine weitere Berechnung mit der Gewichtung 1/3,1/3,1/3. Da die CDU-Fraktion das Ergebnis dieser Berechnung abwarten möchte wird der Antrag gestellt, nicht über die Drucksache abzustimmen, sondern diese als behandelt anzusehen. Darüber hinaus möchte Frau Dannehl wissen, inwieweit der Inhalt der Drucksache mit den Bürgermeistern besprochen worden sei.
Protokollnotiz:
Die Berechnung ist den Kreistagsabgeordneten am 06.07.2023 per E-Mail übersandt worden.
Herr Wendt erklärt, dass die Drucksache nicht mit den Bürgermeistern besprochen worden sei.
Herr Broistedt ist der Auffassung, dass die Drucksache mit den Bürgermeistern diskutiert werden sollte, damit deren Anregungen in die Drucksache einfließen können.
Herr Johns fragt, wie der Vergleichswert ermittelt werde.
Herr Vorbrod erklärt, dass dieser einer Veröffentlichung des Nieders. Landesamtes für Statistik entnommen werde.
Herr Johns möchte wissen, mit welchen Kommunen konkret die ka. Gemeinden verglichen werden.
Herr Vorbrod sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Protokollnotiz:
Eine Erläuterung über die Zusammensetzung der Vergleichsgruppen ist den Kreistagsabgeordneten am 06.07.2023 per E-Mail übersandt worden.
Frau Mattfeldt-Kloth hält es nicht für sinnvoll, die Drucksache mit den HVB’s abzustimmen. Jede Kommune würde die Drucksache so abgeändert haben wollen, wie es für sie am günstigen sei.
Herr Fricke findet es nicht richtig, dass beim Verteilungsschlüssel Fehlbeträge berücksichtigt werden, die die Kommunen selber beeinflussen können. Seine Fraktion stimme zu, dass heute keine Beschlussfassung über die Drucksache erfolge, sondern diese als behandelt angesehen werde. Hinsichtlich der Beteiligung der HVB’s gehe er davon aus, dass diese sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt haben, zumal die Drucksache in öffentlicher Sitzung behandelt werde.
Herr Radeck erklärt, dass die meisten ka. Gemeinden den Bedarfszuweisungsfonds ablehnen. Es würde eine niedrigere Kreisumlage favorisiert. Dagegen habe das MI den Bedarfszuweisungsfonds ausdrücklich gelobt.
Herr Wendt fragt explizit nach, ob grundsätzlich zum Inhalt der Drucksache noch Änderungswünsche bestehen.
Herr Weber fragt, ob die von den ka. Gemeinden im Zusammenhang mit der Gewährung der Bedarfszuweisungen zu erbringenden Eigenanteile auch erzielt worden seien.
Herr Vorbrod bestätigt dies.
Die Ausschussmitglieder beauftragen die Verwaltung, eine zusätzliche Sitzung des AFK nach der Sommerpause zu terminieren.
Protokollhinweis:
Die nächste Sitzung des AFK soll am Dienstag, 29.08.2023 stattfinden.
Herr Broistedt lässt über den Antrag von der CDU-Fraktion, die Drucksache als behandelt anzusehen, abstimmen.
Beschluss:
Es ergeht einstimmig der Beschluss:
Über die Drucksache 120/2023 wird in dieser Sitzung kein Beschluss herbeigeführt. Die Drucksache wird als behandelt angesehen.
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