Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration (ASGGI)

Donnerstag, 01. Juni 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Frau Liebermann eröffnet um 16:05 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Liebermann stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Liebermann stellt die Tagesordnung fest, diese wird einstimmig angenommen.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung am 27.04.2022

Protokoll:

Das Protokoll wird einstimmig angenommen. 

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen vor. 

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern / Kreistagsabgeordneten

Protokoll:

Frau Dahnnehl erkundigt sich nach Neuigkeiten zum Übersetzerpool der Diakonie.

Frau Kretschmann liegen dazu keine Neuigkeiten vor.

Frau Bannach erklärt, dass sie mit Herrn Wendt gesprochen hat, da auch das Jobcenter in der Vergangenheit auf den Übersetzerpool zurückgegriffen hat. Die Planung für den Aufbau des Pools ist in Arbeit. 

 
TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern / Kreistagsabgeordneten

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor. 

 
TOP 9 Vorstellung des Bürgergelds durch Frau Bannach, Geschäftsführerin Jobcenter Helmstedt

Protokoll:

Frau Bannach erklärt in einem Vortrag die Änderungen, die das Bürgergeld-Gesetz mit sich bringt.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Frau Bannach erklärt, dass das SGB II bei der Einführung 2005 für die Senkung der für Massenarbeitslosigkeit gedacht war, heute ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt jedoch eine andere, es herrscht ein Fachkräftemangel. Das Bürgergeld soll positives Verhalten bestärken, Leistungsminderungen (Sanktionen), gäbe es aber dennoch. Das Bürgergeld soll in zwei Schritten umgesetzt werden. Der erste Schritt begann am 01.01.2023 und beinhaltet unter anderem Neuerungen, wie beispielsweise höhere Regelbedarfe oder die Erhöhung des Schonvermögens und der Freibeträge.

Beim Punkt der rückwirkenden Leistungserbringung für einen Monat wegen Heizkosten kritisiert Frau Bannach, dass die Umsetzung seitens der Politik nicht transparent kommuniziert wurde. Der zweite Schritt des Bürgergeld-Gesetzes soll am 01.07.2023 erfolgen. Dann sollen höhere Freibeträge für alle Erwerbstätigen, Auszubildende, Ehrenamtler und Schüler gelten (Minijobgrenze von 520 Euro statt bisher 100 Euro). Damit soll nicht nur das Ehrenamt gestärkt werden, sondern auch positives Verhalten bestärkt werden.

Der Kooperationsplan ersetzt die Wiedereingliederungsvereinbarung. Frau Bannach zeigt in ihrer Präsentation ein Beispiel mit den wesentlichen Neuerungen, dass keine Rechtsfolgenbelehrungen mehr erfolgen, komplexe Satzstrukturen vermieden werden und alle Inhalte auf einer Seite zusammengefasst sind. Offen ist noch, wie der Schlichtungsmechanismus umgesetzt werden soll. Dieses Thema steht Ende Juni bei der Trägerversammlung auf der Tagesordnung. Auch die ganzheitliche Betreuung und Coachings werfen noch Fragen auf, da unklar ist, wie dies umgesetzt werden soll. Da die Personalkapazitäten des Jobcenters begrenzt sind, werden wahrscheinlich Bildungsträger einbezogen. Frau Bannach erklärt, dass aber auch diese noch nicht wissen, was genau sie anbieten sollen.

Herr Waterkamp verlässt die Sitzung um 16.47 Uhr wegen eines anderen Termins. 

Herr Weber merkt an, dass die Mitarbeiter, die über den sozialen Arbeitsmarkt Tätigkeiten beim Bauhof in Königslutter ausgeübt haben, sehr beliebt waren. Er erkundigt sich, ob es eine Quote gibt, wie viele dieser Personen in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurden.

Frau Bannach erklärt, dass Übernahmen mit dem Haushalt der jeweiligen Kommune zu tun hat. Sie kann die Zahlen aber recherchieren und mit dem Protokoll nachreichen.

Zusatz zum Protokoll: 

Bisher sind laut Frau Bannach zehn Leistungsempfänger dauerhaft übernommen worden, allerdings wird für ca. 60 Arbeitsnehmer im Rahmen von § 16i Ende nächsten Jahres der Förderzeitraum beendet sein. Dann fällt auf Seiten der Kommune die Entscheidung, ob sie übernommen werden können.

Herr Hartmann erkundigt sich, ob das Personal des Jobcenters für die im Bürgergeldgesetz vorgesehenen Aktivierungen ausreicht.

Frau Bannach erklärt, dass das Personal nicht ausreichend ist und zudem Weiterbildungen erforderlich sind. Sie und ihre Mitarbeiter würden gern so arbeiten, wie der Gesetzgeber es will, allerdings sei dies nur sehr schwer möglich, wenn ein Vermittler sich um bis zu 200 Personen kümmern muss. In Projekten kümmern sich Mitarbeiter um 40 bis 50 Personen, dies funktioniere viel besser.

Frau Bannach erklärt, dass es einen deutlichen Anstieg von Anträgen gegeben habe, seitdem die Antragsstellung digital möglich ist und die Lebenshaltungskosten so sehr gestiegen sind, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Leistungen nach dem SGB II beantragen. Allerdings kommt es auch vor, dass der Antrag zwar online gestellt, aber nicht ausgefüllt wird. Rund 20% der Anträge werden abgelehnt, acht Prozent davon verzichten von sich aus.

Frau Bannach fügt hinzu, dass die Gremiumsmitglieder sich im Anschluss an die Sitzung ein Heft „Merkblatt SGB II / Bürgergeld“ mitnehmen können.

Frau Bosse fragt nach, ob die Angaben der Selbstauskunft zum Vermögen überprüft werden.

Frau Bannach erklärt, dass ohnehin alle drei Monate Datenabgleiche erfolgen, deswegen könne man erkennen, wer was nicht angegeben hat. 


TOP 10 Vorstellung der Arbeit der Schuldnerberatung durch die AWO - Vortrag Herr Korzinovski und Herr Brandt

Protokoll:

Herr Korzinovski erklärt, dass die AWO seit 20 Jahren die Schuldnerberatung im Landkreis Helmstedt übernimmt. Seit einem Jahr ist Herr Brandt, der den folgenden Vortrag übernimmt, Fachkraft für die Schuldnerberatung.

Herr Brandt gibt einen kurzen Einblick in seinen Lebenslauf. Er gibt rund 20 Jahre Berufserfahrung mit. 

In einer Präsentation stellt er seinen Arbeitsalltag in der Schuldnerberatung vor. Er erklärt, dass Schulden jeden treffen können und er die komplette Bandbreite der Gesellschaft berät.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Frau Dittmar verlässt um 17.17 Uhr die Sitzung.

Frau Klein erkundigt sich, ob Herr Brandt viele Beratungen in Frauenhäusern durchführt.

Herr Brandt erklärt, dass er im Jahr 2023 bereits sechs Beratungen dort hatte.

Herr Weber möchte wissen, welches Klientel in Helmstedt die Beratungen von Herrn Brandt aufsucht.

Herr Brandt erklärt, dass in Helmstedt keine Auffälligkeiten bei den Ratsuchenden zu verzeichnen sind. Wie bei vorherigen Stationen seines Berufslebens kämen Menschen mit unterschiedlichen finanziellen Hintergründen zu ihm, sowohl Arbeitslose als auch Professoren.

Frau Bosse möchte wissen, wie sich ein Insolvenzverfahren gestaltet, wenn beispielsweise eine Person in einer Ehe nicht mitgehen will.

Herr Brandt erklärt, dass Menschen nur für das verantwortlich sind, was sie selbst unterschrieben haben, Eheleute sind nicht automatisch für die Schulden des Partners verantwortlich.

Herr Zogbaum verlässt die Sitzung um 17.35 Uhr. 

Herr Hartmann möchte wissen, ob Herr Brandt nur Privatleute berät und ob die Regelinsolvenz drei Jahre beträgt.

Herr Brandt bestätigt beides. Er dürfe nur Privatleute, keine Geschäftsinhaber beraten.

Frau Klein fragt, wer die Schuldnerberatung aufsucht, ob es mehr Männer oder Frauen seien oder auch viele Alleinerziehende.

Herr Brandt erklärt, dass es häufiger Frauen seien, die einen Weg aus dem Schuldenproblem suchen. 52% der Personen sind im Leistungsbezug, etwa 30% der Ratsuchenden sind alleinerziehend.

Herr Korzinovski erklärt, dass es eine tagesaktuelle Übersicht von der Bundesstatistik gibt, bei der man genaue Zahlen nachsehen kann.

Herr Hartmann möchte wissen, ob der persönliche Stolz für Personen mit islamischem Hintergrund ein Hinderungsgrund sei, Hilfe von der Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Herr Brandt erklärt, dass ihm dies bisher nicht aufgefallen ist. Er habe auch schon Beratung im Beisein eines Dolmetschers durchgeführt. Wichtig sei es für Ratsuchende zunächst einen Weg zu Hilfe zu finden. Manche Personen schlafen vor dem Termin nicht. Er versucht den Menschen auf Augenhöhe zu begegnen und keine Vorwürfe zu machen. Er könne Vorschläge für Lösungen machen, sei aber kein Betreuer. 

Herr Hartmann erkundigt sich, ob die Ratsuchenden mit strukturierten Unterlagen zu Herrn Brandt kommen.

Herr Brandt berichtet, dass etwa 85% Personen mit strukturieren Unterlagen und Ordnern zu ihm kommen.

Frau Bosse fragt, wie viele Erstberatungen in der Schuldnerberatung der AWO im vergangenen Jahr durchgeführt wurden.

Herr Brandt erklärt, dass es im vergangenen Jahr 185 Erstberatungen waren, die Zahl aber im Vergleich zu vor der Coronapandemie deutlich abgerutscht ist. Zwar gab es das Angebot während der Pandemie, Beratung am Telefon oder Videokonferenzen durchzuführen, aber die Menschen zögen eine Beratung von Angesicht zu Angesicht vor. Inzwischen steigt die Zahl der Erstberatungen wieder, allein an diesem Tag hatte Herr Brandt fünf Gespräche.

Frau Liebermann erkundigt sich, ob die Präsentation dem Protokoll beigefügt wird. 

Herr Korzinovski bestätigt dies. Er fügt hinzu, dass die Regierung dahingehend gut gehandelt hätte, dass die Energieversorger in diesem Jahr die Versorgung nicht absperren durften, so sei der Druck auf viele säumige Zahler nicht so hoch gewesen. Neben den Erstberatungen hat die Schuldnerberatung rund 1.000 laufende Fälle pro Jahr. Wenn Ratsuchende allerdings aggressiv auftreten, würden Termine auch abgebrochen werden, da sie aufsuchende Beratungsstelle nicht über einen Sicherheitsdienst verfügt. Die AWO übernimmt seit 20 Jahren die Schuldnerberatung, diese würde gut funktionieren, auch die Finanzierung. Er würde es allerdings begrüßen, wenn auf die Ausschreibung verzichtet werden würde und die AWO direkt beauftragt werden würde. 

Frau Kretschmann erklärt, dass eine Ausschreibung aus vergaberechtlichen Gründen erforderlich wäre. Bei Überschreitung eines gewissen Betrages müsse EU-weit ausgeschrieben werden. 

Herr Korzinovski erklärt, dass man eventuell auch einen anderen Weg finden könne. Wenn das Personal sich nicht mehr auf die begrenzte Zeit einlassen würde, könnte sich dieses Vorgehen nachteilig entwickeln.

Herr Spindler geht auf den Vortrag von Herrn Brandt ein und erklärt, dass er positiv erstaunt ist, dass Ratsuchende in der Regel nach 14 Tagen bereits einen Termin erhalten. Früher hätte dies oft viel länger gedauert.

Herr Korzinovski bestätigt dies, zuvor hätte die Wartezeit rund drei Monate gedauert und damit sei die Schuldnerberatung in Helmstedt schon recht gut gewesen. In Wolfsburg warten Ratsuchende oft bis zu einem halben Jahr. Nun müsse man die Entwicklung abwarten, da die Coronapandemie vermutlich zu mehr Verschuldung geführt hat, die auch das Bürgergeld nicht verhindern kann.  


TOP 11 Mitteilungen der Gleichstellungsbeauftragten

Protokoll:

Frau Klein möchte in einer kommenden Sitzung ihre Arbeit genauer in einer Präsentation vorstellen. Sie berichtet, dass sie an einer Broschüre für Chancengleichheit arbeitet. Diese soll werbefinanziert sein und sich unter anderem an Familien und Senioren richten. Die Broschüre soll im Frühjahr/Sommer 2024 veröffentlicht werden und eine Auflage von 2.000 Stück haben. Ideen für die Broschüre sind ihr willkommen.

 
TOP 12 Mitteilungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Herr Hartmann berichtet, dass er an einer Onlinekonferenz zur EU-Behindertenrechtskonvention teilgenommen hat. In Zukunft muss in allen Anträgen auf Förderung nachgewiesen werden, dass die Bestimmungen erfüllt sind.

Frau Liebermann erklärt, dass es interessant wäre, in der nächsten Sitzung mehr dazu zu hören. 

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Frau Liebermann schließt die Sitzung um 18.00 Uhr.

 

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