Einleitung eines Verfahrens zur Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“
Protokoll:
Herr Meier trägt vor.
Frau Hansmann merkt an, dass es sich um ein naturschutzwürdiges Objekt handele, sodass innerhalb der Fraktion weitere Absprachen notwendig seien, jedoch dem Antrag in dieser Form eher nicht zugestimmt werden würde.
Herr Meier weist daraufhin, dass dafür andere Flächen in das Landschaftsschutzgebiet hereingenommen würden.
Herr Siegert teilt mit, dass das Biotop in dem Landschaftsschutzgebiet verbleibe.
Herr Keller merkt an, dass die Festlegung der Gebiete auf Kompromissen beruhe, die dann gegenstandslos würden.
Herr Meier erklärt, dass anderenfalls in Danndorf nur noch sehr begrenzt eine dörfliche Entwicklung möglich sei.
Herr Johns teilt mit, dass die Schutzgebiete sich eher nicht verkleinert hätten und die Gesellschaft ein Recht darauf habe, sich zu entwickeln.
Herr Wagner merkt an, dass ein öffentliches Anhörungsverfahren noch folgen werde und der Naturschutz wichtig sei.
Herr Weihe empfiehlt die Hereinnahme der Flächen, wie vorgesehen.
Herr Wunderling erläutert, dass der hiesige Antrag lediglich darauf abziele, inwiefern diese Angelegenheit überhaupt verfolgt werden soll.
Herr Weihe fügt hinzu, dass anderenfalls eine allgemeine Festlegung bzgl. der Entwicklung Danndorfs im Hinblick auf die umliegenden Schutzgebiete zu prüfen wäre.
Herr Meier weist nochmals daraufhin, dass am heutigen Tage lediglich zu klären sei, ob weiter in die Prüfung eingestiegen werden solle.
Herr Hoppe teilt mit, dass dieser konkrete Fall eine gute Begründung für die Prüfung des Antrages sei. Man dürfe nicht vergessen, dass das Schutzgebiet insgesamt 7.300 ha umfasse.
Herr Wagner schlägt Ausweichstandorte Richtung Vorsfelde vor.
Frau Hansmann regt eine Lückenbebauung innerhalb des Ortes an.
Herr Meier trägt den Antrag mit der Bitte um Abstimmung vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt mit 9 Dafürstimmen und einer Gegenstimme dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Velpker Schweiz“ (HE 21) zur Entlassung einer Teilfläche von ca. 3,5 ha südlich der Ortslage Danndorf und der Hereinnahme einer Fläche von ca. 1,93 ha in das Landschaftsschutzgebiet einzuleiten.
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