Corona-Monitor - Präsentation Geschäftsbereich Soziales
Protokoll:
Dr. Nolte erklärt, dass die Entstehung des Corona-Monitors im Ausschuss bereits thematisiert wurde, nun soll das Ergebnis vorgestellt werden. Im Landkreis hatte die Pandemie etliche Auswirkungen, viele Bereiche waren betroffen. Fragen kamen auf, wie beispielsweise bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wie streng man diese umsetzen wolle. Die Verwaltung wollte bei der Betrachtung sozialräumlich vorgehen.
Frau Kretschmann ergänzt, dass die Erstellung länger gedauert hatte, als geplant, denn auch der Geschäftsbereich Soziales sei von Corona eingeholt worden. Sie bedankt sich auch bei der Sozialplanung (nun ISP), beim Jobcenter, beim Paritätischen und beim Lukas-Werk, dem Corona-Team und den anderen Geschäftsbereichen, die bei der Umsetzung geholfen haben. Frau Koleva wird nach dieser Aufgabe nun den Bereich der Pflegeplanung übernehmen. Der Monitor stellt zahlreiche Auswirkungen dar. Aussagen, warum aber bestimmte Bereiche mehr betroffen waren, andere weniger, könne man an dieser Stelle nicht erläutern, dafür müssten umfangreiche Studien erstellt werden. Dennoch könne man Lehren für die Zukunft aus der Ausarbeitung ziehen.
Ehe Frau Koleva ihren Vortrag beginnt, erhalten die Anwesenden ein Handout.
Frau Koleva gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Pandemie und geht dabei unter anderem auf Infektionszahlen, die Sterblichkeit, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit ein. Ihr Vortrag verdeutlicht, dass manche Bereiche im Landkreis – wie die Kurzarbeit – sehr stark von der Pandemie betroffen waren, während es auf andere – wie Kinderarmut – keine erkennbaren Auswirkungen gab. Abschließend betont sie, dass es aber weitere Untersuchungen benötigen würde, um Ursachen und Auswirkungen umfassend zu ergründen. Da die Pandemie nun endemisch geworden sei, würde es aber keine Fortführung des Monitors geben.
Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Frau Liebermann dankt Frau Koleva für die übersichtliche Präsentation, die mit vielen Zahlen untermauert ist.
Frau Kretschmann erklärt, dass die Präsentation nur eine verkürzte Darstellung der umfangreichen Inhalte des Monitors ist. Die Anwesenden können sich ein Exemplar der Publikation mitnehmen.
Herr Hartung fragt nach, warum im Abschnitt zum Thema häusliche Gewalt nur noch Klientinnen die Rede war.
Frau Koleva erklärt, dass in dieser Erhebung nur die Zahl der weiblichen Klientinnen erfasst wurde.
Frau Schneidewind ergänzt, dass männliche Opfer von häuslicher Gewalt beim Dialog e.V. in Wolfsburg beraten werden.
Frau Bosse fragt nach einer genaueren Erläuterung der Veränderungen im Bereich Wohngeld.
Frau Kretschmann erklärt, dass dabei die Wohngeldreform 2020 ausschlaggebend gewesen sei. In Folge dieser Reform haben viele Menschen einen Antrag gestellt, der jedoch keinen Anspruch auf Wohngeld ausgelöst hatte. Diese Auswirkung sei sowohl bei der Stadt Helmstedt als auch beim Landkreis spürbar gewesen. Da beim Wohngeld allerdings mehrere Faktoren – Kurzarbeit, die Gesetzesänderung und die Pandemie – zusammenfielen, kann man nur vermuten, wie stark die Auswirkungen von Corona an dieser Stelle sind.
Dr. Börger geht auf den Punkt Bildung und Teilhabe ein. Er vermutet, dass der Anstieg im Bereich Lernförderung dadurch zu erklären sei, dass die Schulen über längere Zeit geschlossen waren. Allerdings war dies auch 2021 der Fall, aber in diesem Jahr waren die Lernförderungen zurückgegangen. Er findet diesen Umstand erstaunlich und interessiert sich für die Ursachen, warum diese nicht in Anspruch genommen wurden. Er findet, dass man diesen Aspekt im Auge behalten solle.
Herr Hartmann erkundigt sich nach den Corona-Fallzahlen. Er geht davon aus, dass die in der Präsentation genannten lediglich jene sind, die dem Gesundheitsamt gemeldet wurden. Er möchte wissen, ob es Kenntnisse zur Dunkelziffer gibt, da er vermutet, dass diese erheblich sein könnte.
Dr. Nolte erwidert, dass dies ein berechtigter Hinweis ist. Die Zahlen beziehen sich auf die Informationen vom Gesundheitsamt. Der Arbeitsaufwand sei in der Pandemie dort enorm gewesen, die Bundeswehr wurde zur Unterstützung hinzugezogen, dennoch sei man mit der Arbeit manchmal nicht mehr hinterhergekommen. Gerade in der Anfangszeit der Pandemie seien Infektionen aber häufig dem Gesundheitsamt gemeldet worden. Er geht davon aus, dass 2022, als viele Verpflichtungen bezüglich der Pandemie entfallen sind, die Dunkelziffer deutlich höher gewesen ist als in dem in der Präsentation dargestellten Zeitraum. Deswegen seien diese Zahlen recht präzise, er geht von einer Abweichung von etwa fünf Prozent mehr Infektionen im Dunkelfeld aus.
Herr Hartmann würde sich im Bereich der Arbeitslosigkeit noch dafür interessieren, wie viele Gewerbe in der Pandemie schließen musste – und nicht wieder öffneten. Dies sei in den Informationen aus dem Monitor aber nicht ersichtlich.
Frau Bosse fragt nach, warum im Juli 2020 die Inzidenz mit 0,0 angegeben sei.
Dr. Nolte erklärt, dass in der Tabelle Stichtage angegeben seien, keine Monatsdurchschnitte. Deswegen könne es sein, dass an diesem Tag eine Inzidenz von 0 vorlag. Im Sommer 2020 waren die Inzidenzen im Landkreis sehr niedrig, die Lage war sehr entspannt.
Herr Meier erkundigt sich nach den Veränderungen bei den Zahlen zur Kinderarmut.
Frau Koleva erklärt, dass diese Änderungen durch die Gesetzesänderungen beim Wohngeld zustande kommen könnten.
Frau Kretschmann fügt hinzu, dass die Gesetzesänderung auch zu einem Wechsel von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern aus dem SGB II ins Wohngeld geführt habe.
Herr Meier merkt an, dass die Kinder dennoch in Armut verblieben wären und die Zahlen damit für den Ausschuss nicht aussagekräftig seien.
Frau Girod erklärt, dass nicht wirklich erfasst werden kann, wer arm ist und wer nicht. Kinder seien zudem abhängig von ihren Eltern. Die Armutsquote sei nur ein Hilfsindikator, um Armut zu erfassen, sonst könne man diese gar nicht darstellen.
Herr Meier merkt an, dass man mehr Zahlen zum Thema Kinderarmut benötigen würde, da nur die Information zum Wohngeld für einen Gesamtüberblick nicht ausreichen würde.
Frau Liebermann erklärt, dass dies aber ein neuer Arbeitsauftrag wäre.
Herr Meier möchte wissen, ob es die Möglichkeit gäbe, einen solchen Gesamtüberblick zu erstellen.
Frau Girod erklärt, dass Kinder kein eigenes Einkommen haben und man Armut mit einzelnen Zahlen allein nicht abbilden könne. Eine solch umfangreiche Aufgabe müsste man an ein Forschungsinstitut abgeben.
Dr. Börger gibt zu bedenken, dass man versuchen könnte herauszufinden, wie viele Kinder in Haushalten mit Wohngeldbezug leben. Allerdings sei die Information zum Wohngeld nicht hinreichend, um Kinderarmut darzustellen. Nur weil Bedarfsgemeinschaften aus dem SGB II-Bezug herausgefallen seien hieße dies nicht, dass keine Transferleistungen mehr nötig seien. Vor allem müsse man in Erfahrung bringen, wie man diesen Kindern helfen könne, dazu bräuchte man mehr Zahlen.
Herr Meier erklärt, dass man dies in den Fraktionen diskutieren müsse.
Frau Hansmann fügt hinzu, dass man auch genauer definieren müsse, was man unter Kinderarmut versteht. Dazu würde auch soziale, beziehungsweise psychische Armut gehören. Es gäbe viele Gründe, warum Eltern diese Bedürfnisse nicht erfüllen können. Es wären mehr Angebote nötig, die geschaffen werden müssten.
Frau Liebermann erklärt, dass dieses Thema mit in die Fraktionen genommen werden und dort diskutiert werden soll, um dann Fragen an die Verwaltung zu formulieren.
Frau Bosse gibt zu bedenken, dass finanzielle Armut eine Sache sei, eine andere sei aber die soziale Armut. Diese läge aber in der Hoheit der Familie. Sie ist unsicher, ob der Landkreis dort überhaupt etwas leisten kann. Sie wäre aber sehr interessiert, wenn man hier präventiv vorbeugen könnte.
Frau Liebermann erklärt, dass dies in die Jugendhilfe fallen würde. Es sollte in den Fraktionen diskutiert werden, was genau man wissen wolle, um die Ergebnisse dann weiterzugeben.
Dr. Börger verweist auf einen Vortrag von Professor Bonin zum Thema Kindergrundsicherung, in dem Armutskonzepte miteinander verglichen werden. Eventuell könne man hier Ansatzpunkte finden. Leider gibt es auch eine große Dunkelziffer an Kindern, die anspruchsberechtigt wären, aber nicht erfasst sind, weil Eltern keine Leistungen beantragen.
Frau Liebermann schließt an dieser Stelle die Diskussion ab.
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