Ausschuss für Bau und Planung (ABP)

Donnerstag, 16. März 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der öffentlichen Sitzung

Protokoll:

Frau Dannehl eröffnet um 16.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Dannehl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung vom 15.11.2022

Beschluss:

Das Protokoll über die 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung wird einstimmig mit einer Enthaltung genehmigt.

 
TOP 5 Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es liegen keine Mitteilungen des Landrates vor.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Die Anfrage der CDU vom 28.02.2023 zum Glasfaserausbau im Landkreis Helmstedt wird als Tischvorlage verteilt und mit dem Protokoll ins RIS gestellt.

Herr Siegert erläutert detailliert die Themengebiete Leitungsrecht, Ausgleichszahlungen und Einmessung beim Glasfaserausbau und geht auf Fragen aus dem Ausschuss ein.

Die explizite Beantwortung der Anfrage erfolgt über die folgende Protokollnotiz.

Protokollnotiz:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet im Artikel 14 das Eigentumsrecht, allerdings nicht in beliebiger Form, sondern ermöglicht dem Gesetzgeber dieses durch Gesetze zu beschränken. Außerdem verpflichtet der Gebrauch des Eigentums dazu, dass es dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.

Auf dieser Gesetzesgrundlage hat der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz (TKG) verschiedene Regelungen für öffentliche und private Grundstückseigentümer getroffen, die im Teil 8 des TKG in den Abschnitten 1 Wegerechte sowie 2 Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze enthalten sind, getroffen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1.Wann erfolgt die genaue Einmessung des Trassenverlaufs der Leitungen in die Karten, um künftige Schäden durch Bauarbeiten zu vermeiden?

Im Zuge der Durchführung der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer als Nachweis der Leistung eine Dokumentation zu erstellen, die unter anderem in der Lieferung in Abrechnungsshapes besteht, die in grafischer Form den Verlauf der verlegten Leitungsnetze dokumentieren. Da die Arbeiten in der Regel von externen Ingenieurbüros überwacht werden, liefert der Auftragnehmer diese Daten an die beauftragten Büros, welche diese zu überprüfen haben und dann dem Auftraggeber sowie nach Abschluss der Arbeiten auch dem Fördermittelgeber und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber ist nach Übergabe der vollständigen Dokumentation verpflichtet, die erforderlichen Planauskünfte zu erteilen.

2.Wird eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen?

Bei öffentlichen Grundstücken wird keine Dienstbarkeit eingetragen, sondern lediglich bei privaten Grundstücken.

3.Welchen finanziellen Ausgleich gibt es für die Grundstückseigentümer?

Bei öffentlichen Grundstücken gibt es keinen finanziellen Ausgleich. Der Ausgleich für private Grundstücke erfolgt auf der Grundlage des §134 TKG. Danach wurden sowohl Ausgleiche in pauschaler Form sowie in Relation zur verlegten Leitungslänge getroffen. Der vom Landkreis als Regelsatz gezahlte Ausgleich beträgt dabei 1,50 EURO pro laufendem Meter.

Frau Spanuth fragt nach, ob es auf Landkreisebene ein Kompensationsflächenkataster gebe.

Herr Siegert antwortet darauf, dass ein entsprechendes Kataster noch nicht vorliege, sondern erst erstellt werden müsse. Gezielte Anfragen zu etwaigen Kompensationsflächen können aber jederzeit direkt beim Landkreis gestellt werden.

 

Frau Spanuth fragt nach, wie in Zukunft die Informationen zum jeweils aktuellen Stand beim Thema „Schottergärten“ der Öffentlichkeit nahegebracht werden sollen.

Herr Wagner stellt verschiedene Wege vor, die Öffentlichkeit zu informieren, wobei sich der Ausschuss mit der Verwaltung darauf einigt, dass -Sachstandsbericht zum Thema „Schottergärten“-standardmäßig als Tagesordnungspunkt auf der Einladung des Bauausschusses erscheinen solle. Außerdem sollen über verschiedene Medien, wie die Homepage des Landkreises, die Presse, durch Flyer oder auch bei Info-Abenden Informationen weitergegeben werden.

 


TOP 8 Anträge

Protokoll:

Anträge liegen nicht vor.



Beschluss:


 
TOP 9 Einziehung der Kreisstraße 37 Abschnitt 30 von Station 0 bis 1,817

Protokoll:

Herr Siegert stellt die Vorlage vor.



Beschluss:

Der Beschlussvorschlag: „Dem Vorschlag der Einziehung des Kreisstraßenabschnitts 30 der K 37 von Station 0 bis 1,817 als gewidmete Kreisstraße und Übertragung an den Wasserverband Weddel-Lehre wird zugestimmt.“ wird einstimmig angenommen.


TOP 10 Sportcampus Julianum Helmstedt, Zustimmung zum Vorentwurf Bezug: Drs. 37/2020 und Drs. 37-1/2020 und Drs. 37-2/2020

Protokoll:

Herr Nelle erläutert detailliert die zweigeteilte Vorlage und geht auf Fragen u. a. aus den Themenfeldern „Umweltverträglichkeit/Kosten Kunstrasen-Naturrasen“ und „Barrierefreiheit“ ein.

Herr Hartmann weist darauf hin, dass der Behindertenbeirat bei der Planung von Maßnahmen, die Behinderte betreffen können, mitwirke.



Beschluss:

Der Beschlussvorschlag:

 „1. Dem Vorentwurf gem. Variante 2 für den Sportcampus Julianum wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Er ist weiter zu entwickeln und dem Fördermittelgeber zur Genehmigung vorzulegen.

 2. Die Mehrkosten, die aus den allgemeinen Baupreissteigerungen resultieren, werden bereitgestellt. Das ursprüngliche Konzept einer Sport- und Freizeitanlage mit einem Kunstrasenfeld wird weiterverfolgt.“ wird einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.


TOP 11 Informationen über die aktuelle Rechtslage zum Thema Photovoltaik und Windenergie (Mündlicher Vortrag)

Protokoll:

Herr Wagner referiert im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation umfassend und detailliert über die aktuelle Rechtslage zum Thema Windenergie und Photovoltaik.

Die Präsentation werde zeitnah ins RIS gestellt.


TOP 12 Informationen zum Verfahren Höchstspannungsleitung Wolmirstedt-Helmstedt Ost-Wahle- hier: Abschnitt Helmstedt Ost-Salzgitter (Mündlicher Vortrag)

Protokoll:

Herr Siegert teilt mit, dass im Zuge des Verfahrens vor kurzem eine Antragskonferenz stattgefunden habe, bei der der Untersuchungsrahmen vorgestellt worden sei. Dabei sei sowohl die vom Netzbetreiber herausgearbeitete Vorzugsvariante für die Trassenführung als auch Alternativtrassen, die ebenfalls in die Untersuchung mit einbezogen werden sollen, dargestellt worden.

Herr Siegert erläutert die Trassenführungen anhand einer Skizze des Übertragungsnetzbetreibers   und fügt an, dass die Stadt Helmstedt und auch die Stadt Schöningen wegen befürchteter Beeinträchtigungen in größerem Umfang durch mögliche Trassenführungen bereits im jetzigen Verfahrensstadium Stellungnahmen abgeben wollen. Der Landkreis Helmstedt werde sich erst im offiziellen Verfahrensschritt äußern.     

Die Skizze werde als Anlage zum Protokoll mit ins RIS gestellt


TOP 13 Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Frau Dannehl schließt um 17.40 Uhr die öffentliche Sitzung.

 

 

 

Ausgefertigt am 23.03.2023

 

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