Entscheidung zur Etablierung eines Vertretungsmodells im Bereich der Kindertagespflege
Protokoll:
Herr Hildebrandt stellt die Drucksache 117 vor.
Frau Heldsdörfer fragt nach, ob Herr Hildebrandt ein Stundenkontingent errechnet habe.
Herr Hildebrandt antwortet, dass das tatsächliche Verhältnis zwischen Kindertagespflegeperson und den Minijobberinnen stattfände. Er erklärt, dass die Minijobberinnen Überstunden aufbauen werden, die im Krankheitsfall wieder abgebaut werden.
Frau Heldsdörfer wirft ein, dass Minijobber / Minijobberinnen keine Überstunden aufbauen dürfen, sie dürfen nicht mit Stundenkontingenten arbeiten. Dies gebe Probleme mit der Abrechnung am Ende des Monats.
Herr Hildebrandt entgegnet, dass das Problem mit der Abrechnung nicht entstehen würde. Aber die Überstunden müssen aufgebaut werden. Er erklärt, dass dieses Modell mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe abgeklärt wurde. Herr Hildebrandt wird den Einwurf von Frau Heldsdörfer mitnehmen und abklären lassen.
Herr Hasse wirft ein, dass die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses an die Kindertagespflegeperson abgegeben wird.
Herr Dr. Börger fragt nach, inwieweit dieses Modell mit dem Personenkreis der Kindertagespflegepersonen besprochen wurde.
Herr Hildebrandt antwortet, dass einzelne Modelle mit den Tagespflegepersonen besprochen wurden sein, aber nicht alle Tagespflegepersonen seien damit einverstanden. Herr Hildebrandt erläutert, dass die bisherigen Vertretungsmodelle Einzelentscheidungen waren.
Herr Dr. Börger möchte wissen, woher die zusätzlichen Minijobberinnen kommen sollen. Er schlägt ein anderes Modell vor, fünf Kindertagespflegepersonen schließen sich zu einem Personenkreis zusammen und betreuen eine reduzierte Anzahl von Kindern. Wenn eine Kindertagespflegeperson ausfallen würde, würden die Kinder auf die anderen Kindertagespflegepersonen aufgeteilt werden. Er fragt nach ob dieses Modell bekannt sei und ob es eine Alternative sei.
Herr Hildebrandt antwortet, dass ihm dieses Modell bekannt sei. Das Modell hat in sich einige Tücken, da Tagesmütter mit einem Leerplatz arbeiten müssen, es dürfe auch nur eine Tagesmutter ausfallen und es habe einen erheblichen logistischen Aufwand, dies seien viele Punkte dagegen gewesen. Solle sich aber so ein Personenkreis von Tagespflegepersonen zusammenfinden, stehe diesem von Landkreis-Seite nichts entgegen.
Herr Dr. Börger fragt nach, ob es so einen Personenkreis im Landkreis Helmstedt geben würde, in Braunschweig gebe es so einen Kreis.
Herr Hildebrandt entgegnet, dass Braunschweig ein Ballungsgebiet sei und dass es keine solchen Personenkreis gebe.
Herr Hildebrandt stellt den Kostenteil der Drucksache vor.
Herr Hasse wirft ein, dass wenn sich alle Kindertagespflegepersonen für dieses Modell entscheiden würden, lege der Betrag bei 330.000 Euro.
Frau Bosse fragt, ob es eine Vertretungsregelung gebe, wenn die Vereinbarung mit den Kindertagespflegepersonen unterzeichnet werde.
Herr Hildebrandt erläutert, dass es keine Pflicht gebe, dass die Kindertagespflegepersonen eine Vertretung haben. Dies stehe nicht in der Satzung.
Frau Bosse erkundigt sich, ob die Vertretungsregelung die Urlaubszeit ausschließe.
Herr Hildebrandt antwortet, dass die Tagespflegepersonen ein bestimmtes Kontingent an Fehltagen haben. Wenn sie mehr Fehltage haben möchten, dann können sie diese nehmen aber unbezahlt. Die Vertretungsperson bekäme weiterhin ihr Geld aufgrund des Anstellungsverhältnisses.
Frau Bosse möchte wissen, wie das Jugendamt auf die Anzahl zehn gekommen sei.
Herr Hildebrandt gibt wieder, dass es sich hierbei um einen Schätzwert handle.
Frau Heldsdörfer erörtert, dass es in Kindertagestätten auch Schließtage gebe. Wenn man diese zusammenrechnet, käme man fast auf die Anzahl der Fehltage der Kindertagesperson. Frau Heldsdörfer möchte wissen, wieso es in der Kindertagestätte zumutbar wäre, die Schließtage von Eltern zu überbrücken und in der Kindertagespflege nicht.
Herr Hildebrandt antwortet, dass dies eine Absprache zwischen der Kindertagespflegeperson und ihrer Vertretung sei.
Frau Heldsdörfer fragt nach, wie man auf die Summe des Vertretungsbedarfs käme.
Herr Hildebrandt erläutert, dass es so einen Bedarf nicht gebe. Die Kontrolle darüber lege bei der Kindertagespflegepersonen.
Herr Hasse ergänzt, dass die Zielrichtung des Modells die Entlastung der Eltern bei einer kurzen nicht geplanten Abwesenheit der Tagespflegeperson sei.
Frau Hansmann gibt wieder, dass sie es gute fände, dass dieses Thema umgesetzt werde. Man könne eine Kindertagestätte nicht mit einer Kindertagespflegeperson vergleichen. Ein Problem sei, dass der Landkreis Helmstedt ein Flächenlandkreis sei und dadurch die Kindertagespflegepersonen im Landkreis verteilt seien. Sie gibt wieder, dass die Akquise von neuen Kindertagespflegepersonen schwer sei und dass jede Vertretungsregelung sehr viel Geld koste.
Herr Dr. Börger äußert Bedenken, dass das Geld nur einmal effizient ausgegeben werden könne. Er habe Zweifel an dem vorgeschlagenen Modell, denn die Tagespflegepersonen müssen sich selbstständig eine Vertretung suchen, sie müssen ein Arbeitgeber werden, warum solle man als Minijobberin anfangen, wenn man selbst eine Tagesmutter werden könne. Er wünsche sich keinen Beschluss, sondern die Ausarbeitung weiterer Modelle. Herr Dr. Börger gibt wieder, dass zusätzliche Mittel in den Haushalt 2024 eingestellt werden müssen und dass es dieses Jahr noch weitere Sitzungen gebe, wo dieser Beschluss gefasst werden könne.
Frau Jäger fragt nach, warum das Spingerkraftmodell oder das Tandemmodell nicht in Frage kämen.
Herr Hildebrandt antwortet, dass das Tandemmodell das Springerkraftmodell im Wesen 1 zu 1 sei. Man müsse eine Person finden, die alle Kindertagespflegepersonen besuche und möglichst viel Vertretung schaffen könne.
Frau Jäger hakt nach, ob es nicht mehrere Springerkräfte geben könne.
Herr Hildebrandt erklärt, dass dies das Verhältnis eines Minijobs übersteigen würde. Mehrere Tagesmütter müssen sich zu einer Gruppe zusammenschließen und eine Springerkraft einstellen, der finanzielle Aufwand wäre höher.
Frau Liebermann wirft ein, dass sich immer wieder darüber unterhalten wurde. Es solle das Projekt gestartet werden, wenn die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Wunsch bestehe, dass Herr Hildebrandt in einem Jahr einen Bericht abgebe.
Frau Hahn stimmt den Ganzen zu, sie finde es ein sehr gutes Modell und es solle ausprobiert werden.
Frau Bosse erbittet, ob man nicht erst einmal mit fünf Tagespflegepersonen starten könne.
Herr Hildebrandt entgegnet, dass das Pilotprojekt abgeschlossen sei. Er sehe Schwierigkeiten darin, nur von drei auf fünf zu erhöhen.
Herr Baake fragt nach, wie die Kontinuität der Vertretungskraft aussehe, wenn sie nicht gebraucht werde. Sei die Beschäftigung für ein ganzen Jahr gedacht und wenn sie nicht gebraucht werde, habe sie dann Freizeit.
Herr Hildebrandt antwortet, dass die Vertretungsperson zum größten Teil ihrer Zeit nicht arbeiten würde, sie solle aber der Tagespflegeperson den Rücken stärken.
Frau Hansmann äußert noch ein Problem, Minijoberinnen möchten gerne ihre 500 Euro verdienen, daher seien Vertretungsregelungen ein ganz schwieriges Thema. Sie möchte gerne jetzt mit einem Modell beginnen
Herr Stahl liest den Beschlussvorschlag „Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einstellung des Pilotprojektes zu.“ „Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einführung des Vertretungsmodelles für Kindertagespflegepersonen - vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel - zu.“ vor.
Beschluss:
Der Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
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