Jugendhilfeausschuss (JHA)

Donnerstag, 09. März 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet um 16.00 Uhr die 7. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und begrüßt die Anwesenden. Zudem wird die Anwesenheit der Teilnehmer/innen durch Namensaufruf festgestellt.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Herr Dinter wird vertreten durch Herrn Dr. Börger. Frau Liebermann und Frau Sanli sind nicht anwesend und auch keine Vertretung.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 06. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.11.2022

Protokoll:

Das Protokoll der vergangenen Sitzung wird mit einer Enthaltung genehmigt. 

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilung des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es werden keine Mitteilungen gemacht. 

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt. 

 
TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es werden keine Anträge gestellt. 

 
TOP 9 Mitteilung aus dem Jugendamt

Protokoll:

Frau Kantenwein teilt mit, dass der Jugendhilfeplaner, Herr Ilgauds, den Landkreis verlassen habe. Er habe eine attraktive Stelle, in leitender Position, in der öffentlichen Verwaltung des Jerichower Lands angenommen. Das Jugendamt bedauere seinen Weggang. Man sei bemüht, zügig die Stelle neu zu besetzen. Aktuell fänden Bewerbungsgespräche statt und man hoffe, bereits im nächsten Jugendhilfeausschuss, die/den Nachfolger/in von Herrn Ilgauds bekannt geben zu können.

Herr Stahl ergänzt, ebenfalls persönlich Nachricht von Herrn Ilgauds erhalten zu haben. Herr Ilgauds habe sich für die Zusammenarbeit bedankt und bedauere sein Ausscheiden.

Frau Kantenwein informiert über die Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) im Landkreis Helmstedt. Die Situation gestalte sich zunehmend angespannter. Dem Landkreis Helmstedt würden UmAs zugewiesen, welche zunehmend schwerer unterzubringen seien. Ursächlich hierfür sei u.a. der Fachkräftemangel in der Verwaltung und bei freien Trägern. Freie Träger haben aufgrund von Personalmangel in den vergangenen Monaten Gruppenschließungen vorgenommen. Hiervon seien auch Regelgruppen betroffen. Nach Abebben der Flüchtlingswelle 2015/2016 kam es zu Schließungen von Wohngruppen für UmAs, welche nun in Folge von anhaltendem Fachkräftemangel nicht wieder neu geschaffen werden können. Die Zahlen der Inobhutnahmen von UmAs seien besonders im vergangenen Herbst wieder deutlich angestiegen, dies sei ebenfalls den Medien zu entnehmen gewesen.

Diesen gesteigerten Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten im Landkreis veranschaulicht Frau Kantenwein anhand der Übersicht (s. Anlage). Frau Kantenwein betont, dass die Möglichkeiten des Landkreises derzeit erschöpft seien und sieht hier deutliche Parallelen zum bundesdeutschen Vergleich und der Situation in anderen Jugendämtern. Hierzu bringt Frau Kantenwein folgendes Beispiel an, um das Ausmaß der Belastungssituation zu verdeutlichen: Im Dezember 2022 habe der Allgemeine Soziale Dienst bis zu 80 Einrichtungen bundesweit anfragen müssen, um Unterbringungen für die zugewiesenen UmAs zu finden. Die Belastungsgrenze der Kommunen sei erreicht. So kam es in zwei Kommunen, außerhalb Niedersachsens, bereits zu Kinderschutzfällen, in welchen das Fachpersonal nach Schweregrad triagieren musste (Quelle: Sozial- und Jugendbericht aus Januar 2023 in Hannover). Zudem beobachtet Frau Kantenwein, dass die Problematik zwar in verschiedenen Gremien in Bund und Land angekommen sei, es in KW 09/2023 sogar eine Absenkung der Standards der Fachkräften gegeben hätte, dennoch beträfe diese Maßnahme nur die Betreuung der UmAs und stelle somit vor erst nur eine Erleichterung für die freien Träger dar.

Abschließend erörtert Frau Kantenwein, dass der Landkreis angesichts der geschilderten Problematik nicht untätig geblieben sei. Man habe bereits im letzten Jahr, in der AG 78, zur Schaffung von Unterbringungsplätzen aufgerufen. In der KW 09/2023 habe sich ein freier Träger gemeldet und erklärt, gegebenenfalls eine Wohngruppe für UmAs ab 16 schaffen zu können. Im Weiteren habe das Jugendamt die Entscheidung getroffen, Maßnahmen von UmAs, bei Erreichen deren Volljährigkeit zu beenden, um nachkommende UmAs in selbiger Maßnahme unterbringen zu können. Dies sei jedoch eine umstrittene Entscheidung, denn es könne einerseits der Vorwurf des Rassismus entstehen und andererseits seien die freien Träger nicht verpflichtet, nachrückende UmAs aufzunehmen. Weiterhin habe der Landkreis ein Gesuch nach neuen potentiellen Pflegefamilien in der Presse platziert. Man sei als Jugendamt ggf. bereit, eine Vermittlungsprämie auszuschütten. Herr Hildebrandt stelle dazu später eine Drucksache vor. Zudem überlege der Geschäftsbereich bei einem weiteren freien Träger, einen zweiten Inobhutnahmeplatz einzurichten. Frau Kantenwein beendet ihren Vortrag und fragt den Ausschuss, ob dieser Fragen zu diesem Thema habe.

Herr Stahl stimmt Frau Kantenwein hinsichtlich der Einschätzung der Problematik zu und bittet die Ausschussmitglieder, Fragen zu stellen, insofern vorhanden.

Herr Korzinovski erfragt, was unter der Absenkung des Qualitätsstandards zu verstehen sei.

Frau Kantenwein antwortet, dass in der Jugendhilfe ein Fachkräftegebot herrsche, welches sich auf bestimmte pädagogische Berufsgruppen beziehe, wie z. B. Sozialpädagogen, Erzieher und Psychologen. Diese Gruppe sei nun um weitere pädagogische Berufsgruppen erweitert worden, beispielsweise Kindheitspädagogen oder Bildungspädagogen. Dabei sei die Ausweitung des Fachkräfteangebotes nur hinsichtlich der Betreuung von UmAs erweitert worden.

Herr Stahl merkt an, dass aufgrund des Mangels an Fachkräften der Kreis von Fachpersonal erweitertet werden müsse.

Frau Kantenwein ergänzt, dass es sich hierbei dennoch um pädagogische Kräfte handele. Diese seien aber nicht ausschließlich auf Sozialpädagogik spezialisiert.

Frau Bosse erkundigt sich, nach Signalen, die erkennen ließen, dass der Landkreis in absehbarer Zeit unbegleitete minderjährige Ausländer zugesandt bekäme.

Frau Kantenwein erklärt, dass Frau Isermeyer im Kontakt mit der Landesverteilstelle stehe. Im Februar habe es keine Zuweisung von UmAs an den Landkreis gegeben, diese seien aber jederzeit und kurzfristig möglich.

Frau Isermeyer fügt ergänzend hinzu, dass der Landkreis aktuell seine Quote erfüllt habe. Es komme aber darauf an, wie hoch die Gesamtzahl der einreisenden UmAs nach Deutschland sei. Somit könne die Quote jederzeit unvorhersehbar steigen. Es gäbe aber einen Verteilungsschüssel, der bei der Verteilung der umAs Anwendung fände.

Dr. Börger fragt, ob zu erwarten ist, dass sich die Zahl der UmAs, mit Erreichen der Volljährigkeit, in absehbarer Zeit ändere. Außerdem erkundigt er sich nach der allg. Altersstruktur der UmAs.

Frau Isermeyer berichtet, dass die Gesamtzahl der dem Landkreis Helmstedt zugewiesenen und nun in Jugendhilfemaßnahmen befindlichen UmAs derzeit bei ca. 30 Jugendlichen läge. Davon haben 10 Jugendliche das 18. Lebensjahr vor kurzem erreicht. Diese würden entsprechend kurzfristig aus den Jugendhilfemaßnahmen entlassen werden. Dr. Börger erfragt, ob die über 18-jährigen UmAs in der Quote Berücksichtigung fänden.

Frau Isermeyer bejaht dies.

Dr. Börger möchte wissen, ob der Verteilschlüssel veränderbar sei, sodass zunehmend UmAs zugewiesen werden.

Frau Isermeyer äußert sich dazu, dass ihr keine Erkenntnisse darüber vorlägen. Grundsätzlich müsse man aber betonen, dass einer Jugendhilfemaßnahme stets ein im Vorfeld festgestellter Bedarf vorausgegangen sein müsse.

Herr Hasse folgt diesem Gedanken. Er zeichnet folgendes Szenario: Orientiert sich der Geschäftsbereich Jugend bei der Bedarfsermittlung von Jugendhilfemaßnahmen ausschließlich am Alter der Jugendlichen, würden Jugendliche, die mit der Vollendung des 18. Lebensjahres und die sich in der deutschen Gesellschaft ohne weitere Betreuung zurechtfinden, aus der Jugendhilfemaßnahme zu entlassen werden. Bestünde ein Bedarf über das Erreichen des 18. Lebensjahres hinaus, hätte dies zur Folge, dass dann die jungen volljährigen Ausländer zu behandeln seien, wie ein klassischer Jugendhilfefall. Im Moment sei die Rechtslage, dass der Landkreis die UmAs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufnehmen muss, um dann zu schauen, wie der Bedarf sei.

 

Herr Kochanski stellt seine Power Point Präsentation vor.

Frau Bosse fragt nach, ob es einen Durchschnittswert gäbe, wie lange eine Beratung benötigt wird.

Herr Kochanski antwortet, dass es schwierig sei den Durchschnittswert zu nennen, dieser liegt bei bis zu zwei Jahren.

Herr Kochanski wird beim nächsten Jugendhilfeausschuss im Mai erneut über dieses Thema berichten.

Herr Stahl schließt den Tagespunkt, da keine weiteren Fragen gestellt werden.


TOP 10 Bericht zum Haushaltsjahr 2022 hier: Bericht über das Haushaltsergebnis 2022

Protokoll:

Herr Hasse stellt den 1. Teil der Power Point Präsentation vor.

Herr Stahl bedankt sich bei Herrn Hasse und spricht den Ausschuss an, ob dieser Rückfragen habe.

Frau Hansmann fragt, ob fachlich gesehen die ambulanten Maßnahmen inzwischen nicht mehr so wirksam seien und was die Förderung ausmache, was die Kinder benötigen, was sich im Laufe der Zeit verändert habe und was der Ausdruck „schulunfähig“ bedeutet.

Herr Hasse antwortet, dass viele Heimunterbringungen vorher ambulante Fälle waren. Sehr oft sei es jedoch so, dass irgendwann entschieden werde, dass die Hilfeart gewechselt werden muss. Da dies häufiger passiere, scheine die Maßnahme nicht mehr zu wirken, welche bisher im ambulanten Bereich getroffen wurde.

Frau Isermeyer ergänzt, dass sie nicht weiß, wieso es in der Power Point so angegeben sei. Sie interpretiere es anders, da es viel mehr Familienhilfen gebe. Sie finde sie nicht unwirksam, da das ambulante Angebot passgenau für ganz viele Familien sei. Aber es sei oft der Einstieg in die Jugendhilfe. Erstmal beginne der Allgemeine Soziale Dienst ambulant und schaue, ob Bedarfe abgepuffert werden können.

Herr Hasse erklärt zur Frage von Frau Bosse den Begriff Schulunfähigkeit, bei dem es unterschiedliche Definitionen gebe - beispielsweise: Wenn bei einem Grundschulkind die Schulbegleitung krankheitsbedingt ausfalle, sei der Träger verpflichtet innerhalb von drei Tagen Ersatz zu stellen. Für diese drei Tage bekomme das Kind Schulverbot und gelte für diese drei Tage aus Sicht des Schulleiters als schulunfähig.

Herr Dr. Börger wünscht sich Informationen über die Bevölkerungsstatistik des Landkreis Helmstedt im Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch die Migrationsbewegungen in den letzten Jahren.

Herr Hasse antwortet, dass der Geschäftsbereich Jugend keine allgemein statistischen Daten erhebe. 2022 waren es knapp 4.000 Kindergartenkinder. Beim Anstieg von Kindergartenneubauten, etc. verjünge sich der Landkreis. Der Landkreis Helmstedt werde für junge Familien in Teilen attraktiver.

Herr Hasse sagt zu, die Frage von Herrn Dr. Börger aufzunehmen und herauszufinden, ob es ein Bevölkerungswachstum gebe.

Frau Isermeyer verweist auf den Jugendhilfeplan von Herrn Ilgauds. Dort werde Bezug auf den günstigen Wohnraum im Landkreis Helmstedt genommen und dass kinderreiche Familien hinzugezogen seien.

Frau Bosse teilt mit, dass es bei Betrachtung der Zahlen erschreckend sei und der Ausschuss immer nur reagiere. Ihr fehle von politischer Seite die Suche nach Lösungsmöglichkeiten.

Frau Kantenwein bestätigt, dass auch der Geschäftsbereich oftmals die Stelle sei, die reagiere und bislang nicht ausreichend Präventivangebote habe. Krisen könne das Jugendamt nicht voraussehen oder verhindern. Möglichkeiten und Ideen, Präventivangebote zu erweitern seien im Bericht der Jugendhilfeplanung aufgeführt.

Frau Isermeyer ergänzt, es gebe bestimmte Dinge, die das Jugendamt bereits verändert habe. In der Eingliederungshilfe werden die Prozesse geändert. Im Jugendhilfeausschuss im Mai werde ein neues Projekt vorgestellt, welches im Sommer 2023 startet. Das Jugendamt versuche in die Aktion zukommen und nicht in die Reaktion.

Herr Hasse erklärt, dass es zwei Möglichkeiten gebe. Erstens: wie könne der Geschäftsbereich den gesellschaftlichen Zustand sehen und eventuell Jugendhilfe unterbinden, billiger machen oder verkürzen. Zweitens: wie könne der Geschäftsbereich die Welt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Helmstedt verbessern und junge Familien unterstützen, um dieses Problem anzugehen. Ob dann Geld gespart werde, könne er den Ausschussmitgliedern nicht sagen. Herr Hastrich habe in der Vergangenheit das Ergebnis der Organisationsuntersuchung vorgestellt. Er habe gesagt, wenn der Landkreis mehr Sozialpädagogen einstelle, werde mehr beraten und weniger gezahlt. Die ION wurde eingerichtet, in der Erwartung, der Landkreis spare dadurch viel Geld. Der Geschäftsbereich habe die ION, aber gespart werde nicht. Der Ausschuss solle daran denken, wie die Welt für Kinder, Jugendliche und junge Familien im Landkreis Helmstedt verbessert werden könne, damit Chancen da seien, um etwas zu erreichen.

Herr Dr. Börger gibt einen Kommentar zu der Aussage von Frau Bosse ab. Er teilt mit, dass er Beratungsangebote des Landkreis Helmstedt genutzt habe und sie sehr positiv empfand. Die Beratungsleistungen haben sehr schnell zur Verfügung gestanden und er habe sich dort sehr gut aufgehoben gefühlt.

Herr Kochanski ergänzt, dass die Beratungsleistungen geplant sind in die Fläche zugehen.

Frau Hansmann fragt nach, welche Indikatoren es gebe für sozialpädagogische Familienhilfe und für welche Bedarfe diese Hilfe eingesetzt werde. Das wäre guter Diskussionsinhalt für die nächste Arbeitsgruppe. Da könne mehr in die Tiefe gegangen werden, daraus sollen sich Präventivmaßnahmen für die Zukunft entwickeln.

Herr Stahl stimmt Frau Hansmann zu. Er merkt an, dass sich der Ausschuss beim Tagesordnungspunkt Bericht über das Ergebnis des Haushaltsjahr 2022 befinde. Der Ausschuss habe es zur Kenntnis genommen und sehe, dass sich hinter diesen Zahlen etwas ganz anderes verberge und dass es wichtig ist präventiv tätig zu sein.

 



TOP 11 Haushalt 2023 hier: vorgesehene Haushaltsansätze im Teilhaushalt 09 für das Jahr 2023 (Anlage 1 wird nachgesandt)

Protokoll:

Herr Stahl erklärt, dass die Zahlen im Kreistag schon beschlossen worden sind. Dieses Jahr sei es den engen Zeiträumen geschuldet, weil bestimmte Ausgaben nicht vorhersehbar waren.

Herr Hasse stellt den 2. Teil der Power Point Präsentation vor.

Frau Hansmann fragt nach, ob das KIMI-Projekt doch gestartet sei, weil Mittel in Höhe von 7.000€ eingestellt wurden.

Herr Hasse antwortet, die Mittel des Vorjahres seien in den Gesamthaushalt eingeflossen. Die Stelle der Integrationsbeauftragten sei wieder besetzt. Sollte das Projekt wieder aufgegriffen werden, hat der Landkreis die Mittel im Teilhaushalt 09 zur Verfügung.

Dr. Börger möchte wissen ob die Kindergrundsicherung in diesem Haushalt oder in einem anderen Haushalt landen würde.

Herr Hasse erklärt, wie die Unterhaltsvorschussleistung in die Kindergrundsicherung einfließe, sei noch nicht klar. Ob der Geschäftsbereich dafür Personal freisetzen könne, stehe bisher noch aus.

Frau Bosse fragt, wie sie bei den Unterhaltsvorschussleistungen den Rückgriff so gut kompensieren konnten.

Herr Hasse antwortet, die Rückholquote habe sich auf einem hohen Niveau bewegt. Personalabordnungen von Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschussstelle in zentrale Stäbe haben die Abteilung geschwächt. Aktuell sinke die Rückholquote spürbar. Es gebe seit einem Jahr eine vakante Stelle und der Geschäftsbereich habe sich noch nicht mit der Dienststelle einig werden können, ob diese Stelle nachbesetzt werde oder nicht. Generell sei in der Unterhaltsvorschussstelle flächendenkend Überlastung angezeigt.



TOP 12 Einführung einer Vermittlungspauschale zur Akquise von Pflegeeltern

Protokoll:

Herr Hildebrandt stellt die Drucksache vor.

Frau Jäger fragt nach, wie groß die Hoffnung sei und ob es Erfahrungswerte aus anderen Gebietskörperschaften gebe.

Herr Hildebrandt antwortet, mit der Pauschale gebe es keine Erfahrung. Aber wenn Pflegeeltern andere Pflegeeltern werben, ist es die stabilste Form, denn diese bleiben meistens auch.

Dr. Börger fragt, ob es eine Selbstvermittlung gebe.

Herr Hildebrandt erklärt, dass man sich selbst als Pflegeeltern melden könne, aber man erhalte die Pauschale nicht. Es benötige eine rechtliche Grundlage, dass die Pauschale ausgezahlt werden könne. Daher sei die Pauschale an die Beihilferichtlinien gekoppelt. Der Kreis der Werbenden wurde erweitert auf Personen, die im Prozess seien, Pflegeeltern zu werden.

Herr Hasse erzählt, das Jugendamt wollte das höchstmögliche Maß an Seriosität in diesem Zusammenhang wahren. Er glaube, wenn sich jemand als Pflegeeltern melde, dass dies aus voller Ernsthaftigkeit geschehe. Es solle der Eindruck vermieden werden, mit üblichen Werbepraktiken in Zusammenhang zu kommen. Pflegeeltern, die andere Pflegeeltern werben, wissen, wie der Pflegekinderdienst aufgestellt sei und können ein glaubhaftes Bild der Leistungserbringer geben.

Frau Bosse möchte wissen, ob es einen Stammtisch der Pflegeeltern gebe.

Herr Hildebrandt erzählt von der Supervisionsgruppe, die sich aktuell treffe, bei der sich Pflegeeltern austauschen. Ein Stammtisch soll etabliert werden. Interner Personalmangel wurde überwunden und der Stammtisch sei in Planung.

Frau Hansmann findet es eine schöne Idee. Warum könne man nicht zweigleisig fahren? Erstens über Pflegeeltern und zweitens über die Öffentlichkeit. Das Jugendamt solle man mehr im Blick haben und positiv darstellen. Das sind Anregungen für die Arbeitsgruppe.

Herr Stahl sagt dazu, dass es hier um Qualität gehe.



Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu. 


TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 14 Schließung der öffentlichen Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt um 17:18 Uhr die 07. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

Ausgefertigt am 18.04.2023

 

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