Kreistag (KT)

Mittwoch, 28. Juni 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl begrüßt die Anwesenden und eröffnet die öffentliche Sitzung des Kreistages. Er verliest die Hinweise für den heutigen Live-Stream.

Im Anschluss daran überbringt er gemeinsam mit dem Landrat die Glückwünsche an die Kreistagsabgeordneten Kreutzberg und Weihe aus Anlass ihres 50. Geburtstages und überreicht ihnen jeweils einen Blumenstrauß.

Herr Radeck ergreift das Wort und teilt mit, dass der Sitzungsdienst ab dem 01.07.2023 in den Verantwortungsbereich des Referates A wechseln werde und dankt in diesem Zuge der bisher zuständigen Abteilungsleiterin "Organisation", Frau Heinrich, für die Betreuung des Sitzungsdienstes in den vergangenen Jahren.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Es sind 39 von 43 Kreistagsmitgliedern anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Nachdem keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen werden, stellt Herr Stahl die Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Nils Backhauß

Protokoll:

Einstimmig ergeht folgender



Beschluss:

"Der Kreistag stellt fest, dass die Voraussetzung für den Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Nils Backhauß (SPD) vorliegt."

Anmerkung der Verwaltung:
Mit der Teilnahme der neuen Kreistagsabgeordneten Schneider an der laufenden Sitzung des Kreistages sind nunmehr 40 von 43 Kreistagsmitgliedern anwesend.


TOP 5 Pflichtenbelehrung gem. § 54 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG und Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten Kathrin Uetze-Flügel gem. § 60 NKomVG

Protokoll:

Im folgenden Verlauf erteilt Herr Stahl dem Landrat das Wort.

Herr Radeck belehrt laut § 43 NKomVG die Kreistagsabgeordnete Kathrin Uetze-Flügel über ihre Pflichten und nimmt anschließend gemäß § 60 NKomVG die Verpflichtung vor.


TOP 6 Pflichtenbelehrung gem. § 54 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG und Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten Susanne Schneider gem. § 60 NKomVG

Protokoll:

Herr Radeck belehrt laut § 43 NKomVG außerdem die Kreistagsabgeordnete Susanne Schneider über ihre Pflichten und nimmt anschließend gemäß § 60 NKomVG auch hier die Verpflichtung vor.


TOP 7 Genehmigung des Protokolls über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.03.2023

Protokoll:

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung am 29.03.2023 wird einstimmig bei 4 Stimmenenthaltungen genehmigt.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Romba stellt folgende Fragen:

1. Wie hoch werden die jährlichen Erstattungskosten des Landkreises gegenüber der Stadt Helmstedt bei Übernahme der Trägerschaft der Gymnasien im Stadtgebiet eingeschätzt?

2. Könnte es in Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit und auf den Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit eventuell die Nichtigkeit beziehungsweise Angreifbarkeit einer Beschlussfassung zur Folge haben, wenn die Öffentlichkeit nicht über die Kosten der Entscheidung zum GaBö in Kenntnis gesetzt wird?

Herr Radeck beantwortet die beiden Fragen wie folgt:

zu 1. Die Frage zu den voraussichtlichen Erstattungskosten wäre weitestgehend bereits am Vortag dem Bürgermeister Schobert beantwortet worden und dabei u. a. die Bauunterhaltungskosten sowie die Kosten für die Besetzung des Schulsekretariats und der Hausmeistertätigkeiten mitgeteilt. In der Kürze der Zeit konnten jedoch noch nicht alle Kosten festgestellt werden.

zu 2. Im entsprechenden Fachausschuss sowie im Kreisausschuss sei die Politik bereits in nichtöffentlicher Sitzung über den Kostenumfang unterrichtet worden. Die Kosten für den Neubau eines Gymnasiums beliefen sich seitens der Verwaltung auf rund 50 Mio. Euro. Hierbei seien die möglichen Baukostensteigerungen noch zu berücksichtigen, da die Frage im Raum stehe, wann der Bau tatsächlich realisiert werden könne.

Frau Römmeler erfragt, ob das GaBö bei einer Entscheidung gegen den Umzug nach Königslutter vierzügig werden müsste, damit es die gleiche Qualität bekäme wie die beiden anderen Gymnasien? Und, ob damit die Regelung zur Öffnung der Schulbezirke erfolge.

Herr Radeck teilt mit, dass das GaBö derzeit in der Sekundarstufe I zweizügig aufgestellt sei. Eine Erweiterung auf eine Dreizügigkeit wäre in der Vergangenheit immer abgelehnt worden. In der Sekundarstufe II am GaBö ginge es derweil nach Kursangeboten. Daraus ergäbe sich die Höchstzahl an Schülern, die das GaBö aufnehmen könne. Bei den anderen beiden Gymnasien seien Schuleinzugsbezirke bestimmt. Am GaBö erfolge die kreisweite Zulassung von Schülern, lediglich in der Schüleranzahl begrenzt über die Zügigkeit.

Herr Mosenheuer äußert Bedenken dahingehend, dass bei einem Umzug des GaBö das Oberstufenangebot aller Schulen in Gefahr sei. Er erfragt, wie die Verwaltung auf diese Problemstellung eingehen wolle. Darüber hinaus erfragt er, ob bereits eine Nachnutzung des hiesigen Gebäudes in Aussicht stünde, um auch der geplanten Investition für die naturwissenschaftlichen Räumlichkeiten gerecht zu werden. 

Herr Radeck verweist bei diesen Fragen auf das zu betrachtende Zeitfenster von 10 Jahren. Der Anbau des geplantes Traktes würde ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen und damit eine Nutzung von 8 Jahren ermöglichen sowie den Schülern einen angemessenen Lehrraum bieten. Zudem sehe er bei einem Umzug weder für das Lehrpersonal noch für die Schüler eine Beeinträchtigung der Schulqualität. Für eine mögliche Nachnutzung in 10 Jahren sei derzeit keinerlei Verhandlungsbasis denkbar und damit eine Konkretisierung nicht möglich. Dennoch sollte eine Nachnutzung des Standortes angestrebt werden.

Frau Schadebrodt stellt folgende Fragen:

1. Warum wird nicht zuerst der Sanierungsstau aller weiterführenden Schulen im Landkreis behoben?
2. Warum verbessert man nicht die Schülerbeförderung im Rahmen der Optimierung des ÖPNV?
3. Die Gesetzgebung sieht eine Bündelung von Angeboten und Funktionen vor, um Verkehrsströme, Flächennutzungen und Erreichbarkeiten für alle in der Gesamtheit bestmöglichst zu gestalten. So sind die zentralen Standorte für das Angebot der weiterführenden Bildungseinrichtungen zuständig. Warum setzt sich die Kreistagsverwaltung über diese gesetzlichen Vorgaben hinweg?

Herr Radeck begegnet wie folgt:

zu 1. Der größte Sanierungsfall liege beim GaBö. Insgesamt sei sowohl der Sanierung aller Gebäude nachzukommen, als auch der zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft, ggf. im Rahmen eines Neubaus.

zu 2. Die Schülerströme würden sich mit einem gymnasialen Angebot neu sortieren. So muss kein Schüler aus Helmstedt nach Königslutter, es sei denn er möchte das schulische Angebot dort nutzen.

zu 3. Die Entwicklung des gesamten Landkreises sei zu betrachten und damit eine Strukturförderung vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe zur Schulentwicklung habe erarbeitet, dass Zuwanderungen im Bereich Velpke, Lehre und auch Königslutter erfolgen und damit auch eine geographisch gleichmäßige Aufteilung des gymnasialen Angebotes notwendig sei.

Herr Ganselweit erfragt, ob ein ausführliches Konzeptpapier vorliege, aus dem hervorgeht, welche Gedanken zu dem heute angestrebten Grundsatzbeschluss geführt haben, u. a. mit Berücksichtigung der Fragestellungen zur Schülerbeförderung und Nachnutzung. Des Weiteren erfragt er, wie realistisch die Genehmigung der benötigten Kreditaufnahme gesehen werde.

In der Beantwortung teilt Herr Radeck mit, dass ein umfangreiches Strategiekonzept vorliege, welches auch öffentlich zugänglich sei. Die Fragen zur zukünftigen Schülerbeförderung und Nachnutzung können in diesem Konzept jedoch nicht beantwortet werden, weil die Entwicklungen derzeit noch nicht absehbar wären. Zur Frage der Finanzierung verdeutlicht er, dass zuerst ein Grundsatzbeschluss notwendig sei, um weitere Planungen anzuschieben. Etwaige Finanzierungsmöglichkeiten werden dann geprüft und u. a. mit der Kommunalaufsicht sowie dem Innenministerium erörtert.

Anmerkung der Verwaltung:
Herr Dr. Börger nimmt ab 16:37 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind nunmehr 41 von 43 Kreistagsmitgliedern anwesend.

 
TOP 9 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Wendt informiert über die bereits erfolgte Beantwortung der beiden Fragen aus der vergangenen Kreistagssitzung hinsichtlich eines Tieres wie folgt:

Zur Frage des Vereinsrechts wurde die anfragende Person an das zuständige Amtsgericht verwiesen, da der Landkreis Helmstedt keinen Einfluss auf die Geschäftsführung oder die Besetzung eines Vereinsvorstandes habe. Zur Frage der Nachkontrolle durch eine nicht zertifizierte Person sei diese durch das Veterinäramt nicht erfolgt. Da das Tier in die Obhut eines Tierheimes gegeben wurde, sei auch keine Beauftragung an Beschäftigte oder angehörige des Tierheims erfolgt. Eine tierärztliche Kontrolle sei lediglich auf private Veranlassung erfolgt.

Herr Radeck informiert über das Zukunftskonzept SüdOstNiedersachsen gemäß des Anhangs ANH036/2023.


TOP 10 Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen vor.

 
TOP 11 Anträge

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor.

 
TOP 12 Schulentwicklungsplanung im Landkreis Helmstedt; hier: Gymnasiale Strukturen im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Die Wortbeiträge einzelner Abgeordneter werden wie folgt zusammengefasst:

Herr Hoppe verweist auf die 3 Leitlinien der Schulentwicklungsplanungsgruppe. Zu beiden Beschlussvorschlägen bezieht er Stellung und verdeutlicht dabei ein Ungleichgewicht der Schullandschaft zwischen dem Nord- und Südkreis. Damit bekräftigt er die zu fassenden Grundsatzbeschlüsse, die wegweisend die Bildung und Zukunft der Kinder im Kreisgebiet gestalten würden.

Herr Weber erläutert den parteiübergreifenden und sachorientierten Aufbau des Strategiepapiers aus der Schulentwicklungsplanungsgruppe. Es liege in der Verantwortung des Schulträgers attraktiv eine moderne und wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. Er dankt außerdem für zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die diesen Prozess in der Arbeitsgruppe zuletzt mitbewegt hätten.

Herr Alt bestärkt einerseits die Verwaltungsvorlage in Bezug auf die Entwicklung der Stadt Königslutter, auf die Wahlfreiheit der Schulform für die IGS und auf die Unterrichtsversorgung. In seiner persönlichen Güteabwägung würden ihn andere Argumente überzeugen und er beleuchtet die Bildungsqualität, die Genehmigungsfähigkeit eines Neubaus, das Nachnutzungskonzept, die Zügigkeiten und Schulbezirke sowie die Profilvielfalt. Er positioniert sich dahingehend, dass er sich der Standortfrage enthält und beantragt für die FDP/UWG/Ziel-Gruppe die namentliche Abstimmung.

Frau Heister-Neumann argumentiert in Bezug auf die Aspekte Regionalität, Bildungsqualität und Finanzierung und wird im Ergebnis der Vorlage nicht zustimmen. Sie dankt der Schulentwicklungsplanungsgruppe für die Ausarbeitung des Stategiepapiers.

Herr Johns könne das Vorhaben ebenfalls ohne fehlende Genehmigung hinsichtlich der Finanzierung nicht unterstützen. Er hält die mögliche Beschlussfassung für voreilig, da weitere Aspekte hätten Berücksichtigung finden müssen und setzt sich daher für den Erhalt der bisherigen Schullandschaft ein.

Frau Bode verdeutlicht ihre ganzheitliche Betrachtungsweise und ihre damit verbundenen Abwägungen, auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit. Mitunter geht sie auf die Stellungnahmen speziell aus den Schulen ein, die Bedenken zur Zügigkeit äußern. Sie spricht sich damit für den Erhalt der 3 Gymnasien aus und lehne einen Neubau ab.

Frau Jäger könne allen vorgetragenen Argumenten folgen und appelliert daran, den Mut für eine weitreichende Entscheidung zu haben. Sie wirbt für eine gerechtere Aufteilung der Schulstandorte und prognostiziert eine "Sogwirkung" mit dem Neubau einer Schule in Königslutter.

Auch die Herren Handschuch und Hartung unterstützen die anstehende Grundsatzentscheidung zur Verlegung des GaBö.

Herr Radeck erinnert abschließend daran, dass die heute zu fällende Entscheidung eine weitreichende Tragweite hätte. Entweder die Verlegung des GaBö oder der erhöhte Sanierungsaufwand am hiesigen Standort würden die Entscheidung für die folgenden 50 Jahre wirken lassen.

Herr Fricke beantragt zur Beschlussfassung im Namen der SPD-Fraktion die geheime Abstimmung in getrennten Abstimmungen zu 1 und 2.

Herr Stahl merkt an, dass gemäß § 18 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Kreistages eine geheime Abstimmung erfolgen muss, wenn es mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder verlangt. Dabei sei außerdem zu beachten, dass die geheime Abstimmung Vorrang zur namentlichen Abstimmung hat.

Bei der Anzahl von 41 anwesenden Kreistagsmitgliedern bedarf es somit einer Zustimmung von 14 Personen. Folglich lässt er über die geheime Abstimmung abstimmen:

Aus den Reihen der anwesenden Kreistagsmitglieder stimmen 14 von 41 Personen der geheimen Abstimmung zu. Damit ist die Voraussetzung zur geheimen Abstimmung erfüllt.

Zur Vorbereitung auf die geheime Abstimmung bestimmt Herr Stahl die Kreistagsabgeordneten Hahn und Weber zu Wahlhelfern und unterbricht zur Vorbereitung des Wahlganges für 5 Minuten die Sitzung.

Er erläutert den Abstimmungsgang wie folgt:

In zwei Durchgängen werden in alphabetischer Reihenfolge die anwesenden Kreistagsmitglieder  aufgerufen sich zur Abstimmung in die vorgesehene Wahlkabine zu begeben. Dort erhalten sie von den beiden Wahlhelfern den jeweiligen Stimmzettel. Dem Beschlussvorschlag 1 wird die Stimmzettelfarbe Pink zugeordnet und dem 2. Beschlussvorschlag die Stimmzettelfarbe Gelb. In die vorgesehene Wahlurne sind die Stimmzettel jeweils nach dem Ausfüllen zu werfen. Die Auswertung erfolgt am Ende des gesamten Abstimmungsverfahrens.

Sodann wird mit dem Abstimmungsverfahren begonnen und Herr Stahl verliest die jeweiligen Beschlussvorschläge. Die Abstimmung erfolgt wie zuvor genannt. Im Anschluss erklärt er den Abstimmungsprozess für beendet. Zur Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer wird die Sitzung für weitere 10 Minuten unterbrochen.

Der Kreistagsvorsitzende verkündet das Abstimmungsergebnis wie folgt:
- zu Beschlussvorschlag 1: 23 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen und 1 Stimmenenthaltung
- zu Beschlussvorschlag 2: 20 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen

Damit ergeht seitens des Kreistages folgender geänderter



Beschluss:

"1. Der Landkreis Helmstedt fällt den Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Gymnasiums am Bötschenberg nach Königslutter am Elm. Die Verwaltung wird diesbezüglich beauftragt diesen Schritt zu beplanen, umzusetzen und zu berichten.

2. Der Landkreis Helmstedt fällt keinen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Giordano-Bruno-Gesamtschule Helmstedt."


TOP 13 Ordnung der Entscheidungskompetenzen bei tariflich Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten

Protokoll:

Herr Stahl verweist auf die geänderte Beschlussempfehlung des Kreisausschusses.

In der geänderten Form fasst der Kreistag somit zu Ziffer 1 bei 34 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 4 Stimmenenthaltungen sowie einstimmig zu Ziffer 3 folgenden



Beschluss:

"1.       (Beschlussfassung ausschließlich durch den Kreistag:) Gem. § 107 Abs. 4 S. 1 NKomVG überträgt der Kreistag dem Kreisausschuss die Entscheidungskompetenz für Beamtinnen und Beamte bei den Besoldungsgruppen A 13 bis A 15. Zugleich überträgt er die Entscheidungskompetenz für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 12 auf den Landrat.

2.       (Beschlussfassung ausschließlich durch den Kreisausschuss:) Gem. § 107 Abs. 4 S. 2 NKomVG überträgt der Kreisausschuss dem Landrat die Entscheidungskompetenz für tariflich Beschäftigte bis einschließlich zur Entgeltgruppe 12 TVöD und Entgeltgruppe S17 TVöD-SuE.

3.       Die Kreisverwaltung stellt dem Kreistag vierteljährlich in einem Personalbericht die Zahl der durch den Landrat entschiedenen Angelegenheiten zur Verfügung. Dabei erfolgt eine Aufteilung nach den in § 107 Abs. 4 NKomVG genannten Kategorien.

Die unter 1 und 2 genannten Kompetenzabgaben werden bis zum Ende dieser Wahlperiode befristet."



TOP 14 Beteiligung an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH; hier: Änderung des Investitionsprogramms und Vertretung in der Gesellschafterversammlung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden



Beschluss:

"Der Änderung des Investitionsprogramms wird zugestimmt. Der Vertretung in der Gesellschafterversammlung wird zugestimmt."


TOP 15 Berufung der Beschäftigten Frau Kerstin Lesch zur Prüferin des Referates Rechnungsprüfung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden



Beschluss:

"Frau Kerstin Lesch wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Prüferin des Referates Rechnungsprüfung berufen."


TOP 16 Neubesetzung der Fachausschüsse

Protokoll:

Unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage V122-1/2023 fasst der Kreistag einstimmig folgenden



Beschluss:

"Die SPD-Kreistagsfraktion benennt anstelle von Herrn Nils Backhauß, dessen Mitgliedschaft im Kreistag geendet hat, folgende Personen in den Fachausschüssen:

Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen:
Neues Mitglied ist Frau Kathrin Uetze-Flügel.

Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung:
Neues Mitglied ist Frau Susanne Schneider.

Ausschuss für Wirtschaft und Strategie:
Neues Mitglied ist Frau Susanne Schneider.

Die SPD-Kreistagsfraktion benennt anstelle von Herrn Jan Fricke folgende Personen in den Fachausschüssen: 

Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration:
Neues Mitglied ist Frau Susanne Schneider.

Jugendhilfeausschuss:
Neues Mitglied ist Frau Kathrin Uetze-Flügel.

Die SPD-Kreistagsfraktion bestimmt folgenden stellvertretenden Ausschussvorsitz neu:

Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung:
Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Herr Jan Fricke.

Der Kreistag benennt gem. § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration sowie für den Ausschuss für Bau und Planung als Mitglied mit beratender Stimme Frau Caroline Zeigermann als Stellvertretung für Herrn Thomas Hartmann.

Die geänderte Ausschussbesetzung des Ausschusses für Finanzen und Konsolidierung, des Ausschusses für Wirtschaft und Strategie, des Ausschusses für Bau und Planung und des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.

Die geänderte Ausschussbesetzung für den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen wird gemäß § 71 Abs. 5 i. V. m. § 73 NKomVG festgestellt."



TOP 17 Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich Tätige

Protokoll:

Es ergeht bei 38 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen folgender



Beschluss:

"Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich Tätige in der vorliegenden Fassung (Anlage 1)."

Anmerkung der Verwaltung:
Die im Beschluss genannte Anlage hat der Vorlage beigelegen.


TOP 18 Übertragung der Kreistagssitzungen via Livestream; hier: Konzept zur weiteren Umsetzung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden



Beschluss:

"1) Der Livestream wird bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode in Form der Fremdvergabe weitergeführt.

2) Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Anpassungen des Dienstleistungsvertrages mit dem aktuellen Dienstleister zu verhandeln. Die notwendigen Haushaltsmittel sind entsprechend bereitzustellen."


TOP 19 Verstetigung der Hebammenzentrale Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Frau Bosse bekundet ihre Freude über die Verstetigung der Hebammenzentrale. Es sei ein wichtiger Schritt um den Frauen im Landkreis Helmstedt eine bessere Versorgung während der Schwangerschaft, der Geburt und in der Nachbetreuung anbieten zu können.

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden



Beschluss:

"Das Vorhaben „Hebammenzentrale Landkreis Helmstedt“ wird nach Ablauf der Projektlaufzeit am 31.12.2023 verstetigt."


TOP 20 Einleitung eines Verfahrens zur Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet "Velpker Schweiz"

Protokoll:

Frau Hansmann wirbt für das Gebiet der Velpker Schweiz und hält ein kurzes Statement. Sie merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der geplanten Flächenentnahme nicht zustimmen würde.

Der Kreistag fasst bei 32 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und einer Stimmenenthaltung folgenden



Beschluss:

"Das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Velpker Schweiz“ (HE 21) zur Entlassung einer Teilfläche von ca. 3,5 ha südlich der Ortslage Danndorf und der Hereinnahme einer Fläche von ca. 1,93 ha in das Landschaftsschutzgebiet wird eingeleitet."


TOP 21 Gymnasium am Bötschenberg, Helmstedt; Zustimmung zum Vorentwurf einer Erweiterung für naturwissenschaftliche Räume; Bezug: Drs. 105 / 2022

Protokoll:

Herr Weber spricht dem Hochbauamt der Kreisverwaltung seinen Dank für die geleistete Arbeit aus. So könne nun ein Jahr nach dem Kreistagsbeschluss der Anbau umgesetzt werden.

Er regt zudem an, die Laborinseln aus den alten NTW-Räumen bereits jetzt zu entfernen, damit diese für den allgemeinen Unterricht frei zur Verfügung stehen könnten.

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden



Beschluss:

"a) Dem Vorentwurf für die geplante Erweiterung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

b) Die Baumaßnahme soll durch einen Totalunternehmer durchgeführt werden, sofern eine Wirtschaftlichkeitsstudie vorliegt, die dieses Vorgehen wirtschaftlicher als eine konventionelle Bauweise beurteilt."


TOP 22 Bekanntgaben/Kenntnisnahmen

Protokoll:

Herr Wendt informiert darüber, dass für das Jahr 2018 die Samtgemeinde Grasleben mit ihren Mitgliedsgemeinden Klage gegen die Festsetzung der Kreisumlage eingereicht habe. In der vergangenen Woche hätte es das Urteil vom Verwaltungsgericht Braunschweig gegeben, nachdem die Klage abgewiesen wurde und ein Berufungsverfahren nicht zugelassen sei.

 
TOP 23 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Seitens der Einwohner werden keine weiteren Fragen gestellt.

 
TOP 24 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:05 Uhr.

 

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