Kreistag (KT)

Mittwoch, 15. Februar 2023 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet die Sitzung um 16:00 Uhr. Er verliest die Hinweise für den heutigen Live-Stream.

Es folgt eine Gedenkminute für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Syrien und der Türkei.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Es sind 36 Kreistagsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Stahl stellt die Tagesordnung in vorliegender Form fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 14.12.2022

Beschluss:

"Das Protokoll wird einstimmig genehmigt."

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Radeck gibt bekannt, dass die Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Scheppau auf den Weg gebracht wurde. Es wurde eine Koorperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Helmstedt, der Stadt Königslutter und der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH geschlossen.

 
TOP 7 Anfragen  
TOP 7.1 Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.01.2023; hier: Digitale Spenden im Kulturbereich ermöglichen -Anlage-

Protokoll:

Herr Dr. Börger stellt die schriftlich vorliegende Anfrage kurz dar.

Herr Wendt antwortet, dass ein entsprechender Spendenautomat in der Anschaffung ca. 2.000 Euro kosten würde. Als Alternative hat der Landkreis Helmstedt einen QR-Code entwickelt, welcher zur Internetseite des Landkreises Helmstedt führt, wo dann die Spende entrichtet werden kann.


TOP 8 Anträge  
TOP 8.1 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 26.01.2023; hier: Einsetzung einer Arbeitsgruppe "Haushaltsplanung und Konsolidierung" für die Planungen der Haushalte 2024 ff. -Anlage-

Protokoll:

Frau Dannehl stellt den schriftlich vorliegenden Antrag vor und erläutert den Hintergrund dieses Antrages.

Herr Fricke macht deutlich, dass es bereits einen Fachausschuss namens "Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung" gebe. Seiner Ansicht nach sei in diesem Ausschuss bis jetzt lediglich das Thema Finanzen, nicht aber das Thema Konsolidierung behandelt worden. Die Beratungen im Bereich der Konsolidierung sollten in diesem öffentlichen Ausschuss stattfinden. Aus diesen genannten Gründen werde die SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen.



Beschluss:

"Der Kreistag nimmt den Antrag mit 21 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen an. Die Vorberatung soll im Kreisausschuss erfolgen."


TOP 8.2 Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 31.01.2023; hier: Feinstaub Belastung senken: Klärschlammverbrennung in Buschhaus verbieten - Alternativen prüfen! -Anlage-

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky stellt den schriftlich vorliegenden Antrag und den Hintergrund des Antrages dar.

Frau Heister-Neumann stellt klar, dass die Betrachtung der gesundheitlichen Situation der Menschen im Landkreis Helmstedt ein Teil der verantwortungsvollen politischen Arbeit des Kreistages sein müsse. Der Antrag unterstelle den hiesigen Gewerbebetrieben, dass sie für die erhöhte Sterblichkeit im Landkreis Helmstedt verantwortlich seien. Ein Nachweis hierdrüber bliebe der Antragsteller schuldig. Nachweisbar sei hingegen, dass das Durchschnittsalter im Landkreis Helmstedt über dem Durchschnittsalter in Niedersachsen liege, dieses beeinflusse die Sterblichkeitsrate innerhalb des Landkreises maßgeblich. Der Antrag sei geeignet, die ortsansässigen Gewerbebetriebe zu verleumden. Die im Antrag angesprochenen Grenzwerte selbst und die Einhaltung dieser würden einer stetigen Überprüfung durch staatliche Stellen unterliegen.



Beschluss:

"Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen ab, es folgt keine weitere Beratung."


TOP 9 Strategische Ausrichtung des Landkreises Helmstedt; Beschluss über die externe Prozessbegleitung für die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes 2026

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH, Braunschweig, wird mit der externen Prozessbegleitung für die Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzeptes des Landkreises Helmstedt, beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 100.727,55 Euro."


TOP 10 Beschluss über den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM wird gemäß Anlage 1 dieser Vorlage beschlossen."


TOP 11 Beschluss über die Entlastung des HRM-Betriebsleiters gem. § 129 Abs. 1 NKomVG

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Für das Haushaltsjahr 2018 wird dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt."


TOP 12 Beschluss über die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM des Landkreises Helmstedt, wird gemäß Anlage dieser Vorlage zum Ablauf des 31.12.2022 beschlossen."


TOP 13 Beteiligung des Landkreises Helmstedt an wirtschaftlichen Unternehmen; hier: Bestimmung von vier neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"a) Es werden Herr Landrat Gerhard Radeck, Herr Norbert Dinter, Herr Hans-Jürgen Schünemann und Herr Henning Johns als Bewerber des Landkreises Helmstedt für vier neu zu besetzende Aufsichtsratssitze der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH benannt.

b) Dem Vertreter des Landkreises Helmstedt in der Gesellschafterversammlung der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird die Weisung erteilt bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder die zuvor Benannten vorzuschlagen und für diese zu stimmen."



TOP 14 Beteiligung des Landkreises Helmstedt an der LEADER Region „Elm-Schunter“ in der Förderperiode 2023-2027

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag beschließt:

a.) die Beteiligung des Landkreises Helmstedt an der LEADER Region „Elm-Schunter“,

b.) die Bereitstellung der im regionalen Entwicklungskonzept erläuterten finanziellen
Mittel zur Verwendung im nationalen Kofinanzierungsbudget,

c.) die Mitwirkung an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen
Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe,

d.) die Ausschreibung und Beauftragung eines externen Regional- und Projektmanagements
sowie

e.) die Abwicklung des nationalen Kofinanzierungspools in der durch die LEADERRichtlinie
des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vorgegebenen Struktur und Weise."


TOP 15 Berufung von Vertreterinnen und Vertretern der Eltern für den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Bereich in den Ausschuss für Berufs- und allgemeinbildende Schulen -Anlage-

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"In den Ausschuss für Berufs- und allgemeinbildende Schulen werden folgende Elternvertreter/innen für den allgemeinbildenden Bereich:
Ordentliches Mitglied:
Frau Alexandra Beckmann, Wiesenstr. 3, 38350 Helmstedt
1. Stellvertreter: Frau Sylke Nottelmann, Friedrich-Ebert-Str. 6, 38350 Helmstedt
2. Stellvertreter: Frau Yvonne Balzer, Walbecker Str. 21a, 38350 Helmstedt

für den berufsbildenden Bereich:
Ordentliches Mitglied:
Frau Bianca Theissen-Söder, Tongrubenweg 1, 38350 Helmstedt
1. Stellvertreter: nicht benannt

berufen.

Der Kreistag stellt die so geänderte Neubesetzung des Ausschusses fest."


TOP 16 Berufung von Vertreterinnen und Vertretern der Schüler für den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Bereich in den Ausschuss für Berufs- und allgemeinbildende Schulen -Anlage-

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"In den Ausschuss für Berufs- und allgemeinbildende Schulen werden folgende Schülervertreter/innen für den allgemeinbildenden Bereich:
Ordentliches Mitglied:
Herr Julius Tiberius Dörre, Emmerstedter Str. 8, 38350 Helmstedt
1. Stellvertreter: Herr Nick Dreyzehner, Stettiner Str. 5, 38364 Schöningen
2. Stellvertreter: Herr Maximilian Bock, Harbker Weg 31, 38350 Helmstedt

für den berufsbildenden Bereich:
Ordentliches Mitglied:
Herr Bryan Brenner, Zum Stüh 2, 38350 Helmstedt
1. Stellvertreter: nicht benannt

berufen.

Der Kreistag stellt die so geänderte Neubesetzung des Ausschusses fest."


TOP 17 Zuschuss PBH 2023

Protokoll:

Der Kreistag fasst bei 33 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Dem Antrag der PBH auf einen Kreiszuschuss im Jahr 2023 wird zugestimmt.

2. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

3. Die Gelder werden im Haushalt 2023 aufgenommen.

4. Der Zuschuss wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt."


TOP 18 Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2022 zu Schottergärten; hier: Beratung über den Antrag nach Überweisung des Kreistages an den Ausschuss für Bau und Planung

Protokoll:

Frau Spanuth führt aus, dass den sogenannten Schottergärten in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit zu teil wurde. Bei der Betrachtung dieses Themas sei es erforderlich, dass unterschiedliche Blickwinkel beachtet werden. Aus rechtlicher Betrachtungsweise sei es eindeutig, dass die Schottergärten gegen Paragraph 9 der Niedersächsischen Bauordnung verstießen. Nach Paragraph 58 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsichen Bauordnung hätten die Bauaufsichtsbehörden darauf hinzuwirken, dass die Grundstücke dem öffentlichen Baurecht entsprächen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang der Satz 2, welcher besagt, dass die Bauaufsichtbehörden die Verantwortlichen zu beraten hätten. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch die Auslegung des geltenden Rechts. Frau Spanuth verweist auf ein Urteil des OVG Lüneburg, nachdem Schottergärten keine Grünflächen seien und somit dem Paragraphen 9 widersprechen würden. In dem Urteil ginge es um großflächige Kiesflächen, nicht um Beete, welche durch eine kleine Kiesfläche ergänzt würden. Im Landkreis Helmstedt sei vor allem die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben von Interesse. Sie verweist hierzu auf Ziffer 1 des ursprünglichen Antrages, weiterhin nimmt sie Bezug auf einen kritischen Leserbrief, in dem die Vorgehensweise stark kritisiert worden sei. Ziel des Antrages sei, den Informationsfluss zu verbessern und so die Anlegung neuer Schottergärten zu verhindern und darauf hinzuwirken, dass bestehende Schottergärten entsiegelt würden. Die Verwaltung habe sich in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung bereit erklärt, ihrer Informationspflicht verstärkt nachkommen zu wollen. Angedacht sei ein Stufenplan, in dem bauwillige Personen auf unterschiedlichen Kanälen weitergehende Information zu diesem Thema bekommen würden und bei einem möglichen Rückbau unterstützt werden könnten. Ein positives Beispiel hierzu sei die Vorgehensweise der Stadt Helmstedt als untere Bauaufsichtsbehörde für das Stadtgebiet der Stadt Helmstedt. Ihre Fraktion habe die Vermutung, dass vielen Grundstückseigentümern nicht bewusst sei, dass ihre Gärten gegen geltendes Recht verstießen. Die Fraktion gehe davon aus, dass viele Eigentümer, nach einem Hinweis, selbständig den Rückbau veranlassen würden. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürworte den im Ausschuss für Bau und Planung angepassten Beschlussvorschlag. Man werde dieses Thema weiterhin im Blick behalten und das Vorgehen der Verwaltung kontrollieren.

Frau Dannehl gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage mehrheitlich zustimmen werde. Sie weist darauf hin, dass mit diesem Beschluss das bereits geltende Recht beschlossen werde. Wichtig sei für sie, dass die Bevölkerung in angemessener Form beraten und sensibilisiert werde. Die Stadt Wolfsburg überprüfe aktiv, ob Schottergärten im Stadtgebiet vorliegen und diese zur Anzeige gebracht werden. Sie hofft, dass durch die angedachte Beratung und durch Gespräche mit den Bürgern eine Verbesserung im Bereich der Schottergärten auftreten werde.

Herr Alt macht deutlich, dass die Niedersächsische Bauordnung auch ohne einen Beschluss zu diesem Antrag gelte und die Rechtslage hierzu auch klar sei. Das Vorgehen gegen die Schottergärten könne als Maßnahme zur globalen Klimapolitik verstanden werden. Das vom Bundesverfassungsgericht entworfene Prinzip der intertemporalen Freiheitssicherung sei im Bezug auf die Schottergärten passend, durch die Regelung in der Niedersäsisschen Bauordnung würden die Rechte heutiger Generationen eingeschränkt, um die Rechte der zukünftigen Generationen zu schützen. Wichtig sei, dass die Kreisverwaltung die Akzeptanz für mögliche Anzeigen und Beseitigungen von Schottergärten bei den Bürgern erhöhe. Er schlägt vor, dass die Regelung der Niedersächsischen Bauordnung bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt werde. Weiterhin solle bedacht werden, ob das Instrument der Kompensation auch auf diesen Bereich des Rechtes angewendet werden könne. Die Gruppe FDP/UWG/Ziel werde den Antrag mehrheitlich ablehnen.

Der Kreistag fasst bei 27 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nds. Bauordnung (NBauO) wird seitens der Unteren Bauaufsicht darauf hingewirkt, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sind und nicht als sogenannte „Schottergärten“ versiegelt werden (§ 9 Abs. 2 NBauO)."


TOP 19 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026, Haushaltssicherungskonzept 2023

Protokoll:

Herr Radeck schildert die vielfältigen Gründe für die Vorlage des Haushaltes erst in diesem Jahr. Der Haushalt für das Jahr 2024 solle spätestens im Dezember diesen Jahres dem Kreistag zur Abstimmung vorgelegt werden. Die teilweise unterbliebene Beteiligung der Fachausschüsse solle für den Haushalt 2024 wieder in vollem Umfang stattfinden. Der Haushalt für 2023 weise einen Fehlbetrag von rund 20 Mio. Euro auf, die Gründe für diesen Fehlbetrag seien vielfältiger Natur.

Herr Wendt stellt dar,  dass der vorgelegte Haushaltsentwurf einen Fehlbetrag von 23,7 Mio. Euro aufweise. Nach der mittelfristigen Finanzplanung werde dieser Fehlbetrag auf 20,9 Mio. Euro sinken. Einen Schwerpunkt des Haushaltes sehe er in den geplanten Investitionen in Höhe von 14,1 Mio. Euro, davon seien 6,1 Mio. Euro für den Bereich der Schulen und Kindertagesstätten geplant, wovon 3,1 Mio. Euro für den Bereich der Kitas, inklusive der Unterstützung an die kreisangehörigen Kommunen, veranschlagt seien.  Für sonstige Hochbaumaßnahmen habe man 1,7 Mio. Euro eingeplant. Im Bereich des Straßenbaus des Landkreises sind 3,8 Mio. Euro veranschlagt. Die größte Steigerung der finanziellen Aufwendungen sind in dem Geschäftsbereich Soziales und im Geschäftsbereich Jugend zu verzeichnen. Alleine in diesen Bereichen seien die Kosten in den letzten Jahren um rund 18 Mio. Euro gestiegen. Gründe für diesen Kostenanstieg lägen in den unterschiedlichen Krisen der letzten Jahre. Das Haushaltsjahr 2023 werde durch die sozialen Aufgaben geprägt sein. Im Zusammenhang mit dem Fehlbetrag verweist er auf die seiner Zeit geschlossene Stabilisierungsvereinbarung, welche mit dem Land Niedersachsen geschlossen wurde. In der Vereinbarung wurde dem Landkreis Helmstedt eingeräumt, dass er in Krisensituationen von der Vereinbarung abweichen kann. Auf die Einräumung dieser Möglichkeit werde er bei der Beantragung der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen hinwirken.

Zur Thematik der Kreisumlage verweist er auf ein aktuelles Urteil des OVG in Sachsen-Anhalt, welches die Gleichberechtigung der finanziellen Interessen von Landreisen und kreisangehörigen Kommunen feststellt. Im Landkreis Helmstedt sei keine der 27 Kommunen noch dauerhaft leistungsfähig, 6 von diesen Kommunen seien sogar überschuldet. Der Landkreis sei verpflichtet, dieser Situation entgegen zu treten und unterbreite deshalb den vorliegenden Vorschlag zur Kreisumlage und zur Anpassung des Bedarfzuweisungsfonds.

Bei der Personalbewirtschaftung seien zusätzliche Stellenbedarfe aus den Geschäftsbereichen angemeldet worden, jedoch habe man verwaltungsseitig diese Stellenanmeldungen bereits auf ein notwendiges Minimum reduziert.

Die Haushaltskonsolidierung des Landkreises müsse weiter vorangebracht werden, deshalb solle dies im ersten Halbjahr diesen Jahres verstärkt erfolgen und die Ergebnisse dieser Arbeit in die Planung des Haushaltes 2024 mit einfließen.

Frau Dannehl sagt, dass mit dem Haushalt für das Jahr 2023 Entscheidungen getroffen werden, welche sich auf mögliche Probleme in der Zukunft beziehen, die noch nicht abschließend bekannt seien. Als Beispiel nennt sie den Härtefallfonds. Neben dem Härtefallfonds macht sie auf die Entwicklungen der Haushaltssituation im Bereich der Sozialleistungen aufmerksam. In diesem Bereich seien die Aufwendungen in den letzten Jahren um über 18 Mio. Euro gestiegen. Auch die veränderte Situation im Bereich des Wohngeldes wird von ihr angesprochen. In diesem Bereich sei es zu einer Verdreifachung der Anspruchberechtigten gekommen.

Neben den genannten Faktoren macht sie deutlich, dass gestiegene Personalkosten, die Folgen des Ukraine-Krieges und die Folgen der Corona-Pandemie den Haushalt des Landkreises stark belasten würden und werden.

Durch diese gestiegenen Kosten sei es nicht zu verhindern, dass man die in der Stabilisierungsvereinbarung festgelegte Summe überschreiten werde, dies müsse jedem bewusst sein. Trotz allem muss es dem Landkreis Helmstedt auch in Zukunft möglich sein, seine Pflichtaufgaben vollumfänglich zu erfüllen.

Sie hebt hervor, dass die freiwilligen Leistungen nicht für das Haushaltsdefizit des Landkreises Helmstedt verantwortlich seien. Aktuell liege die Quote an freiwilligen Leistungen bei 2,12 Prozent gemessen am Haushaltvolumen, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz würde theoretisch eine Quote von bis zu 5 Prozent ermöglichen. Die kreisangehörigen Kommunen leisten durch die Bereitstellung einer guten Infrastruktur und unter anderem der Förderung des Ehrenamtes einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität im Landkreis Helmstedt. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung zur Senkung der Kreisumlage und gleichzeitigen Erhöhung des Bedarfszuweisungsfonds zustimmen. Die genauen Kriterien für die Ausschüttung des Bedarfszuweisungsfonds seien noch festzulegen.

Sie verweist auf das ausführliche Haushaltssicherungskonzept, in dem die Herausforderungen für den Landkreis Helmstedt sehr gut beschrieben seien.

Der vorgelegte Haushalt beinhalte für sie allerdings auch noch offene Fragen, diese beziehen sich auf die Ausrichtung des Zonengrenzmuseums, die Zukunft des Katastrophenschutzes, die Vorhaltung von Kapazitäten für neue Flüchtlinge, die gemeinsame Arbeit mit der Wirtschaftsregion Helmstedt und vieles mehr.

Weiterhin spricht sie das Verfahren der diesjährigen Aufstellung des Haushaltsplanes an. Zwar seien Teile des Haushaltes in einzelnen Fachausschüssen beraten worden, jedoch wünscht sie sich, dass diese Beratungen in diesem Jahr intensiviert werden würden. Sie gibt allerdings auch zu bedenken, dass der Nachtragshaushalt erst am 09.11.2022 vom Kreistag beschlossen worden sei.

Für die Aufstellung des Haushaltes 2024 macht sie deutlich, dass die Beratung in den Fachausschüssen und der Arbeitsgruppe besser laufen müsse und der Haushalt im Dezember diesen Jahres beschlossen werden solle.

Sie bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes.

Abschließend stellt sie klar, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt zustimmen werde. Sie verweist auf den vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag mit der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zum Zuschuss an den Verein Rückenwind e.V..

Herr Fricke weist darauf hin, dass ein Haushalt mit den Eckdaten des vorgelegten Entwurfes in normalen Zeiten niemals beschlossen werden dürfte. Durch den Krieg, die Pandemie, die Inflation und Naturkatastrophen befinde man sich nicht mehr in normalen Zeiten, hierdurch seien die allgemeinen Steuerungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Man müsse sich daran gewöhnen, dass der jetzige Zustand der neue Normalzustand werde.

Er kritisiert den späten Zeitpunkt der Beschlussfassung und rechnet vor, dass der Haushalt im Falle der Genehmigungsfiktion frühestens zum 1. Juni des Jahres genehmigt sein werde. Vor dem Anlaufen größerer Maßnahmen aus dem Haushalt sei in diesem Fall bereits ein halbes Jahr vergangen. Der Haushalt enthielte viele Punkte, die den Menschen im Landkreis zugutekommen würden, vorrangig spricht er hier die Zuschüsse an die Vereine im Bereich der Sozialhilfe und den Härtefallfonds an.

Ein weiterer wesentlicher Punkt zum Haushalt 2023 sei für ihn das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplanes. Den Entwurf des Haushaltsplanes erhielten die Mitglieder des Kreistages am 20.12.2022, das Haushaltssicherungkonzept folgte am 29.12.2022. Der Haushaltplanentwurf sei in keinem Fachausschuss, mit Ausnahme des Ausschusses für Finanzen und Konsolidierung, vorberaten worden. Er verdeutlicht dieses am Beispiel der Investitionen im Bereich der Schulen. Den Mitgliedern des Kreistages wurden vom Erhalt des ursprünglichen Haushaltsentwurfes bis zur heutigen Sitzung sieben Änderungslisten übermittelt. Dem Haushalt mangele es zudem an Visionen und Mut für die Zukunft.

Er macht deutlich, dass es in diesem Jahr bei der Haushaltsberatung anders laufen müsse und wünscht sich einen früheren Beginn der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen.

Er verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag zum Zuschuss an den Verein Rückenwind e.V., in der Sache sei dem Antrag nicht zu widersprechen, jedoch hätte er sich gewünscht, dass der Verein diesen Antrag selbst gestellt hätte.

Für den nächsten Schulausschuss regt er eine Diskussion über die weitere Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitungen an. Diese Begleitungen würden einen wichtigen Beitrag bei der Einbindung junger Menschen in den Arbeitsmarkt leisten. Sie sollen jedoch in Zukunft wegfallen.

Weiterhin spricht er das Thema der Absenkung der Kreisumlage an. Er begrüßt, dass die Verwaltung durch die geplante Absenkung die kreisangehörigen Kommunen entlasten möchte. Jedoch verweist er auf Aussagen der Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen, die in den vergangenen Jahren lauteten, dass eine Genehmigung des Haushaltes mit einer Senkung der Kreisumlage nicht möglich sei. Aus diesem Grund lehnt seine Fraktion die Absenkung der Kreisumlage von 55 auf 53,5 Punkte ab.

Herr Johns stellt dar, dass die vergangenen Haushalte auch jeweils mit einem negativen Ergebnis geplant worden seien, jedoch war das Ergebnis trotzdem oft positiv. Nachdem der Landkreis Helmstedt die große Enschuldungshilfe vom Land Niedersachsen erhalten hatte, kann der vorliegende Haushalt als Wendepunkt betrachtet werden. Die stabile finanzielle Situation sei vorbei. Durch diese finanzielle Situation sei der Gestaltungsspielraum sowohl für die Verwaltung aber auch die Politik stark begrenzt. Wichtig sei für ihn, dass der Landkreis Helmstedt entwicklungs- und handlungsfähig bleibe.

Er geht anschließend auf das Haushaltssicherungskonzept ein. Zunächst lobt er die Maßnahmen zu Buschhaus, Barmke und Breitband. Besonders der Breitbandausbau sei für die Zukunft des Landkreises Helmstedt als Gewerbestandort und Wohnort unerlässlich. Auch der im Haushaltssicherungskonzept angesprochenen Entwicklung eines Kreisentwicklungskonzeptes stehe er positiv gegenüber, dieses müsse wie beschrieben in enger Absprache mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen. Seiner Einschätzung nach dürften bei der Entwicklung des Landkreises die kleinen und mittelständischen Betriebe nicht vergessen werden. Die Verwaltung müsse, auch diesen Betrieben die notwendige und angemessene Unterstützung zukommen lassen.

Mit Blick auf den Stellenplan geht er auf die Entwicklung im Bereich Personal ein. Im Jahr 2021 betrug die Anzahl der Stellen 685. Der Stellenplan für 2023 weise 740 Stellen aus, dies bedeute ein Plus von 55 Stellen in zwei Jahren. Er gibt zu bedenken, dass vergleichbare Landkreise mit weniger Personal auskommen würden. Aus diesem Grund unterstreicht er, dass die Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes positiv zu bewerten sei.

Er lobt die Verwaltung dafür, dass die Aufgaben der Kreisverwaltung, trotz der vielen offenen Stellen, in einem guten Maße erfüllt werden würden.

Die Senkung der Kreisumlage sei ebenfalls positiv zu erwähnen. Die finanzielle Situation der kreisangehörigen Kommunen sei, wie die des Landkreises, nicht gut. Durch die Senkung der Kreisumlage würden die Kommunen direkt entlastet werden. Auch die Erhöhung des Bedarfzuweisungsfonds um 500.000 Euro sehe er positiv. Aus den genannten Gründen werde die Gruppe FDP/UWG/ZIEL dem Haushaltsentwurf zustimmen.

Frau Mattfeldt-Kloth zitiert aus dem Haushaltsicherungkonzept, wonach nach der Flüchtlingkrise 2015, der Corona-Pandemie ab 2020 und dem Ukraine-Krieg keine geordnete Haushaltswirtschaft mehr möglich sei. Ihrer Einschätzung nach sei die Situation nicht so dramatisch, wie dargestellt. Jedoch sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Belastung des Personals zur Zeit enorm sei, was zum Beispiel die Betreuung der Flüchtlinge angehe.

Positiv sei für sie, dass im Haushalt die notwendigen Mittel veranschlagt seien, um die Barrierefreiheit der Kreisvolkshochschule herzustellen. Ebenfalls positiv sei, dass mit dem Haushalt 2023 die Neukonzeption des Zonengrenzmuseums voran gebracht würde.

Sie stellt dar, dass es durch den gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Verein Rückenwind e.V. in Zukunft möglich sei, eine zweite Fachkraft für die Arbeit des Vereins zu beschäftigen.

Negativ zu betrachtet werde, dass die in einem Antrag geforderte halbe Stelle im Zusammenhang mit den sogenannten Schottergärten abgelehnt worde. Ebenfalls merkt sie an, dass die Personalstelle für den "Niedersächsischen Weg" immer noch nicht besetzt sei.

Ein neuer Posten im Haushalt für das Jahr 2023 sei der sog. Härtefallfonds. In den Beratungen des Haushaltes wurde die Notwendigkeit eines solchen Fonds teilweise bezweifelt. Zwar gebe es schon eine Reihe an Unterstützungsleistungen für bedürftige Menschen, jedoch seien diese Möglichkeiten der Unterstützung nicht immer komplett aureichend. Gerade mit Blick auf die Situation der Menschen im Landkreis Helmstedt, von denen sehr viele bedürftig seien, müsse jede Möglichkeit der Unterstützung genutzt werden. Alleine in den Städten Helmstedt und Schöningen seien laut dem Sozialbericht des Landkreises Helmstedt über 20 Prozent der unter 15-Jährigen von Armut betroffen.

Die geplante Senkung der Kreisumlage sei von den kreisangehörigen Kommunen schon lange gefordert worden. Sie bezieht sich in ihren Ausführungen ebenfalls auf das bereits angesprochene Urteil des OVG aus Sachsen-Anhalt. Die Vorgehensweise der Verwaltung zur Erstellung des Vorschlages zur Absenkung der Kreisumlage erfülle die in dem Urteil aufgeführten Kriterien.

Auch der Bedarfszuweisungsfonds solle im Rahmen des Haushaltes angepasst werden auf 1,5 Mio. Euro. Durch diesen Bedarfsfonds würden die finanziell schwächeren Kommunen gezielt unterstützt werden, die genauen Kriterien zur Ausschüttung des Fonds müssten im Laufe des Jahres jedoch noch festgelegt werden.

Sie macht deutlich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Entwurf des Haushaltsplanes zustimmen werde.

Herr Alt stellt, neben den bereits von Herrn Johns für die Gruppe FDP/UWG/ZIEL genannten Punkten zum Haushalt, dar, dass die Wirtschaftsregion Helmstedt positiv zu betrachten und zu bewerten sei. Diese Auffassung würden auch die Unternehmen im Landkreis teilen. Die Wirtschaftsregion sei ein Partner auf Augenhöhe für die Unternehmen.

Weiterhin spricht er den Stellenzuwachs innerhalb der Verwaltung des Landkreises Helmstedt an. Im Vergleich zu vor acht Jahren sei die Stellenanzahl um 22 Prozent gestiegen. In diesem Zusammenhang müsse der Prozess der Digitalisierung betrachtet werden, sodass es in Zukunft hier zu einer "Digitalisierungs-Dividende" kommen könne. Das Problem sei seiner Ansicht nach nicht die Zahl der Stellen, sondern es läge für ihn ein Outcome Problem vor. Die Tatsache, dass es viele unbesetzte Stellen gebe, sei für ihn ein Zeichen mangelnder Personalführung. Um diesem entgegenzuwirken regt er an, dass auch Bewerber ohne spezielle Verwaltungsausbildung eine Chance erhalten könnten. Als weiteren Punkt spricht er das Employer-Branding und die Corporate Identity an.

Ein wichtiger Punkt sei, dass der Mittelabfluss und damit auch die Erfüllungsquote bei den Investitionen zu gering sei. Ein Teil der Lösung könnten sogenannte Öffentlich-Private-Partnerschaften für Baumaßnahmen sein. In der Landeshauptstadt Hannover würden diese im Bereich des Schulbaus erfolgreich durchgeführt.

Durch die Senkung der Kreisumlage und die Erhöhung des Bedarfszuweisungsfonds werde auf die kreisangehörigen Kommunen kein Druck für Strukturwandlungen in den Verwaltungen ausgeübt. Gerade die Umwandlung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden müsse hier in den Fokus genommen werden. Einheiten mit bis zu 6000 Einwohnern und Einwohnerinnen und mehreren Mitgliedsgemeinden seien nicht wirtschaftlich und auch nicht mehr zeitgemäß.

Grundsätzlich sei die Entwicklung des Landkreises Helmstedt jedoch positiv zu bewerten.

Herr Dr. Rakicky macht deutlich, dass die AfD-Fraktion dem Haushalt des Landkreises Helmstedt schon länger kritisch gegenüberstehe. Die angesprochenen Bemühungen zur Konsolidierung seien für ihn nicht ausreichend. Die Haushaltsplanung sei in den letzten Jahren in der Planung stets negativ und im Ergebnis dann trotz Flüchtlingskrise und Corona-Krise oft positv gewesen. Das Ergebnis für 2022 sei das erste Mal, wo sowohl Planung als auch Ergebnis negativ seien. Die negative Planung im Ergebnis sei in der Vergangenheit genutzt worden, um die Kreisumlage bei 55 Punkten zu belassen. Diese hohe Kreisumlage habe einen Teil zu den schlechten Haushaltsergebnissen der kreisangehörigen Kommunen beigetragen. Die geplante Senkung der Kreisumlage um 1,5 Punkte werde deshalb ausdrücklich begrüßt.

Der Bedarfsfonds werde von den Kommunen kritisch gesehen, der Fonds bevorteile die Kommunen, die schlecht wirtschafteten. Die Kriterien zur Auszahlung müssten für dieses Jahr noch festgelegt werden. Seiner Ansicht nach würde die weitere Absenkung der Kreisumlage den Kommunen deutlich mehr nützen als dieser Fonds.

Die Ausgaben im Bereich der freiwilligen Leistungen hätten sich in den letzten sechs Jahren verdoppelt. Sie lägen zwar unter der Grenze von fünf Prozent, jedoch müsse verhindert werden, dass unterhalb der Grenze ohne weitere tiefergehende Prüfung die freiwilligen Leistungen ausgezahlt werden würden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Diskussion um die Erhöhung des Beitrages des Landkreises Helmstedt an den Geopark (Geopark - Trägerverein Braunschweiger Land - Ostfalen e. V.).

Herr Stahl lässt im folgenden über die schriftlich vorliegenden Änderungsanträge abstimmen.

Der schriftlich vorliegende gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Kreistagsfraktion vom 25.01.2023 (ANH006/2023) zum Zuschuss an den Rückenwind e.V. wird einstimmig angenommen.

Der schriftlich vorliegende Änderungsantrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 09.02.2023 (ANH007/2023) zur Senkung der Kreisumlage, Senkung des Bedarfszuweisungsfonds und der Reduzierung von freiwilligen Leistungen wird mit 3 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen abgelehnt.

Herr Stahl lässt sodann einzeln über den Beschlussvorschlag der Verwaltung inklusive der angenommenen Änderungen abstimmen.

Der Kreistag fasst bei 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu a) folgenden Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen zu c) folgenden Beschluss:

Der Kreistag fasst bei 31 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu d) folgenden Beschluss:



Beschluss:

"a) Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen,

b) die vorliegenden mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungen der Kernverwaltung und der Kreisvolkshochschule für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur Kenntnis genommen,

c) die vorliegenden Investitionsprogramme der Kernverwaltung und der Kreisvolkshochschule und für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen festgestellt,

d) das zum Haushaltsplan 2023 aufgestellte Haushaltssicherungskonzept wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen."

Nach Beschlussfassung:

Herr Radeck bedankt sich für die Beschlussfassung zum Haushalt 2023. Er nimmt die Kritik der vorherigen Redner an. Er sagt zu, dass die Verwaltung des Landkreises Helmstedt in der Einstellungspolitik und der Personalführung weiterhin tätig bleibt. Er verweist nochmals auf die besonderen Situationen durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise, durch diese Situation mussten viele Beschäftigte aus ihrem Tagesgeschäft abgezogen werden.

Weiterhin gibt er bekannt, dass die Kanthalle als Flüchtlingsunterkunft zurückgebaut werden könne. Es soll nur noch die Flüchtlingsunterkunft in Esbeck vorgehalten werden.





TOP 20 Bekanntgaben  
TOP 20.1 Unterrichtung über die Aufnahme von einem Darlehen in Höhe von 2.500.000,00 Euro vom Kreditmarkt

Beschluss:

"Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass zum 15.11.2022 ein Darlehen in Höhe von 2.500.000,00 Euro bei der NBank für die allgemeine Investitionstätigkeit aufgenommen worden ist. Der Zinssatz beträgt für die Gesamtlaufzeit (bis 15.05.2038) 3,30 % p.a. Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen."


TOP 20.2 Bekanntgabe von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022

Beschluss:

"Von den in der anliegenden Übersicht 1 aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird Kenntnis genommen."


TOP 20.3 Bekanntgabe von vier Eilentscheidungen gem. § 89 NKomVG hier: Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln für den Geschäftsbereich Jugend in Höhe von igs. 2,4 Mio. EUR

Beschluss:

"Die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Geschäftsbereich Jugend in Höhe von igs. 2.400.000 EUR wird zur Kenntnis genommen."


TOP 20.4 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG hier: Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln für den Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr in Höhe von igs. 74.805,16 EUR

Beschluss:

"Die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr für die Beschaffung eines ELW 2 in Höhe von igs. 74.805,16 EUR wird zur Kenntnis genommen."


TOP 21 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde bedankt sich Frau Georgi vom Verein Rückenwind e. V. für die Erhöhung des Zuschusses an den Rückenwind e. V..

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 
TOP 22 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt die Sitzung um 17:53 Uhr.
Ausgefertigt am 09.03.2023

 

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