Kreistag (KT)

Mittwoch, 09. November 2022 , 16:00 Uhr
Avacon AG, Guericke-Saal, 4.Etage, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Stahl stellt die Tagesordnung in vorliegender Form fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 28.09.2022

Beschluss:

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es erfolgen keine Mitteilungen.

 
TOP 7 Anfragen  
TOP 7.1 Anfrage der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 24.10.2022; hier: Rieseberger Moor - Monitoring-Programm

Protokoll:

Frau Spanuth verliest die Anfrage.

Herr Siegert antwortet wie folgt:

Nach Einstellung der Wasserförderung im Jahr 2014 des Wasserwerkes Puritzmühle, welches vom Wasserversorgungsverband Scheppau und um Umgebung, nachfolgend den Stadtwerken Königslutter, betrieben wurde, beantragte der Beregnungsverband Puritzmühle die Weiterführung der Wasserförderung zum Zwecke der Feldberegnung.

Außerdem beantragten die Stadtwerke eine Erlaubnis zum Zutageleiten für Grundwasser als Trinkwassernotversorgung.

Die Gesamtmenge der beantragten und genehmigten Entnahmeerlaubnisse liegt unterhalb der ehemals dem Wasserversorgungsverband Scheppau erteilten Menge.

Im Rahmen der Erteilung der Erlaubnisse wurde im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens die Unbedenklichkeit der Wasserförderung in Bezug auf den oberen Grundwasserhorizont festgestellt.

Als Auflage wurde in den erteilten Erlaubnissen im Rahmen eines Monitoring die Verpflichtung aufgenommen, an verschiedenen Brunnen zu verschiedenen Terminen jeden Jahres die Wasserstände zu messen und der Genehmigungsbehörde zu übermitteln. Dies erfolgt auch in dieser Form.

Unabhängig davon möchte der Landkreis das Monitoring in den nächsten Jahren noch ausweiten um möglichst kontinuierliche Messdaten zu erhalten.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Wer nimmt an der Abstimmung hinsichtlich des Monitoring-Programmes teil?

Das Monitoring-Programm ist Bestandteil der 2016 erteilten Erlaubnisse und die Daten werden wie beschrieben dem Landkreis übermittelt.

Sind die regionalen Umweltverbände wie NABU und BUND mit einbezogen worden?

Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis stellte einen Verwaltungsakt dar, der keiner Beteiligung der Verbände bedurfte.

Werden die entwickelten Inhalte des Monitoring-Programmes nach Fertigstellung der Öffentlichkeit dargestellt? Wenn ja, wie werden diese Inhalte zugänglich gemacht?

Eine Veröffentlichung der bisher ermittelten Daten ist nicht erfolgt und bisher auch nicht vorgesehen.


TOP 8 Anträge  
TOP 8.1 Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 05.10.2022; hier: Erste Beratung und Direktüberweisung

Protokoll:

Herr Alt trägt den Antrag vor.

Frau Dannehl weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits heute im Kreistag hätte entschieden werden können, da es sich um einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung handelt. Wäre es bereits heute zu einer Entscheidung gekommen, hätte die CDU-Fraktion diesen Antrag jedoch abgelehnt. Die momentan in der Geschäftsordnung festgeschriebene Vorgehensweise zu Anträgen sei rechtssicher. Würden Anträge direkt vom Kreistag beraten und beschlossen werden, müsse vor der Kreistagssitzung jedes Mal ein Kreisausschuss stattfinden, da, bis auf ein paar Ausnahmen, alle Beratungsgegenstände vom Kreisausschuss vorberaten werden müssten. Die CDU-Fraktion schließe sich vollinhaltlich der Verwaltung an. Sie zitiert aus der Stellungnahme und weist auf weitere Gründe hin, die gegen eine direkte Beratung und Beschlussfassung im Kreistag sprechen. Damit die Annahme eines Antrages durch den Kreistag von den Zuschauern und der Presse nicht als "zugestimmt" wahrgenommen werde, müsse zukünftig darauf geachtet werden, dass die Formulierung laute: "der Antrag wurde zur weiteren Beratung angenommen."

Frau Mattfeldt-Kloth zitiert aus dem § 76 NKomVG. Der Kreisausschuss bereite die Beschlüsse der Vertretung vor. Eine vorherige Beratung der betreffenden Angelegenheiten der Vertretung werde dadurch nicht ausgeschlossen. Der Antrag der Gruppe sehe nur eine Beratung im Kreistag vor. Aus diesem Grund könne man zunächst einmal im Kreistag über Anträge beraten. Danach könne der Antrag an die Fachausschüsse und im Anschluss an den Kreisausschuss verwiesen werden. Eine Beschlussfassung erfolge dann im Kreistag. Dies gebe die Rechtslage ganz eindeutig her. Die Vorgehensweise täte überdies der Transpararenz in der Öffentlichkeit sehr gut. Die Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion würde somit dem Antrag zustimmen.



Beschluss:

Der Kreistag nimmt den Antrag zur weiteren Beratung einstimmig an. Die Vorberatung soll im Kreisausschuss erfolgen.


TOP 9 Neubesetzung im Kreisausschuss und im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beruft mit sofortiger Wirkung Frau Rebekka Spanuth als Mitglied im Kreisausschuss ab und ersetzt sie durch Frau Sybille Mattfeldt-Kloth. Frau Mattfeldt-Kloth wird im Gegenzug mit sofortiger Wirkung als stellvertretendes Mitglied abberufen und durch Frau Spanuth ersetzt.
2. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Axel Schliephake als Mitglied und stellv. Vorsitzenden im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz ab und ersetzt ihn durch Herrn Ronald Handschuch.
3. Die geänderte Ausschussbesetzung wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG und § 71 Abs. 8 NKomVG festgestellt."


TOP 10 Kenntnisgabe einer Eilentscheidung gem. § 89 Satz 3 NKomVG; hier: Zuweisung der Kreisamtsrätin Angela Dynatowski zum Niedersächsischen Landkreistag

Beschluss:

Folgende Eilentscheidung wird zur Kenntnis genommen:
-Zuweisung der Kreisamtsrätin Angela Dynatowski zum Niedersächsischen Landkreistag


TOP 11 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe; hier: Finanzierung von Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen Bezug zu Drs. 104/2022

Protokoll:

Herr Weber betont, dass die Umsetzung seiner Anregung aus dem Jugendhilfeausschuss, den Kommunen zu ermöglichen, sozialpädagogische Fachkräfte ausbilden zu dürfen und die Ausbildung
und Umschulung durch Zuschüsse des Landkreises zu fördern, als sehr positiv zu bewerten sei. Vom 01.08.2023 bis 31.12.2028 würden dafür 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Herr Radeck führt aus, dass die Wahrnehmungsvereinbarung von den Kommunen im Jahr 2016 gekündigt worden sei. Damals habe sich der Landkreis mit 1 Mio. Euro an den Kindertagesstätten beteiligt. In den letzten Jahren seien diese Kosten explodiert. Das Land habe den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz beschlossen und nicht berücksichtigt, welche finanziellen Auswirkungen damit einhergehen würden. Zuvor hätten sich Eltern, Kommunen und Land die Kosten zu je 1/3 geteilt. Dann habe das Land beschlossen, dass der Kindergartenplatz zukünftig kostenfrei sein solle. Aber statt die anteiligen Kosten der Eltern zu übernehmen, werde nur ein Anteil von 58 Prozent seitens des Landes übernommen. Den Rest müssten die Kommunen tragen. Das Land käme seiner Verantwortung nicht nach. Die Wahrnehmungsvereinbarung sei 2017 neu geschlossen worden und habe bis heute gegolten. Nun habe man eine neue Fassung in Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitet. Da die Kommunen einen Anspruch darauf hätten, liege die Höhe der Beteiligung des Landkreises bei 17,5 Mio. Euro.

Frau Hansmann weist aus pädagogischer Sicht darauf hin, dass nicht alle Kinder mit einer Betreuungseinrichtung kompatibel wären. Hier müssten die Eltern von der Jugendhilfe rechtzeitig unterstützt und mit eingebunden werden, um eine geeignete Betreuung zu finden.

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe
zwischen dem Landkreis und seinen kreisangehörigen Kommunen in der Fassung vom 23.09.2022 (Anlage 2) wird vorbehaltlich zur Verfügung stehender HHMittel zugestimmt."



TOP 12 1.Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

Protokoll:

Herr Broistedt bedankt sich bei der Verwaltung für die saubere und nachvollziehbare Aufstellung des Haushaltes für die Politik sowie für die immer zeitnahe Aufschlüsselung von Nachträgen. Der immense Nachtrag sei entstanden, weil das Land den Landkreis Helmstedt im Stich gelassen habe. Er sei gespannt, wie das Land mit der Genehmigung des Haushaltes umgehen werde.

Herr Johns führt aus, dass man im März dieses Jahres bereits damit gerechnet habe, dass es einen Nachtragshaushalt geben werde. Im Vergleich zu den mit Stand März erwarteten 5 Mio. Euro Fehlbetrag sei nun eine immense Summe hinzugekommen. Leider gebe es aufgrund der Hauptursache, dem Ukraine-Krieg, kaum Spielraum. Der Landkreis habe die humanitäre Verpflichtung, zu helfen. Aufgrund der allgemeinen Lage hoffe er auf Einigkeit im Kreistag und auf eine geschlossene Position.

Herr Fricke stimmt den Vorrednern zu, dass die Situation leider nicht zu ändern sei. Die SPD-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt ebenfalls zustimmen.

Frau Mattfeldt-Kloth weist darauf hin, dass es neben den Sozialleistungen noch zwei Positionen im Nachtragshaushalt gebe, die auffällig seien. Auf der Ausgabenseite gebe es einen Einstieg zum Wiederaufbau des Katastrophenschutzes. Dies sei durchaus wichtig und richtig. Sie frage sich nur, wieso die Infrastruktur des Katastrophenschutzes über Jahre dermaßen kaputt gespart worden sei, dass man nun in diesen Wiederaufbau einsteigen müsse. Auch auf der Einnahmeseite gebe es eine Auffälligkeit. Die Geschwindigkeitsmessanlage an der A2 sei über einen längeren Zeitraum ausgefallen. Dies sei sehr misslich, da dadurch ein hoher Betrag bei den Einnahmen fehle. Die Anlage sei eine sehr wichtige Einnahmequelle für den Landkreis und bedürfe größerer Beachtung. Die Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

Herr Broistedt entgegnet, dass in den letzten Jahren der Katastrophenschutz nicht kaputt gespart worden sei. Man habe große Summen investiert. Nur käme man angesichts der gesetzlich geforderten Neuerungen, die seitenweise aufgelistet seien und einem Katalog gleichen würden, nicht mehr hinterher.

Herr Radeck führt aus, dass ein kompletter Austausch der Fahrzeugflotte erfolgt und man somit in diesem Bereich gut aufgestellt sei. Jedoch stelle der Katastrophen- und Zivilschutz eine Achillesferse des Landkreises dar. In den letzten 20 Jahren sei man sehr verpicht darauf gewesen, die modernste Technik anzuwenden. Nun müsse wieder umgedacht und nach analogen Lösungen gesucht werden, wie die Katastrophe im Ahrtal gezeigt habe. Der ländliche Bereich sei vor allem betroffen und müsse besser ausgestattet werden. Wärmehallen, Bunker oder die Sireneninfrastruktur seien unter anderem Themen, die in der Zukunft viel Geld in Anspruch nehmen würden. Man bemühe sich um Fördermittel. Jedoch müssten zunächst eigene Gelder in die Hand genommen werden.

Der Krieg in der Ukraine habe dem Landkreis viel abverlangt. Nun käme die kalte Jahreszeit und ein Abreißen des Flüchtlingsstromes sei nicht absehbar. Das Land bleibe finanzielle Hilfe bis heute schuldig. Aber nicht nur finanziell seien der Landkreis und seine Kommunen vom Land im Stich gelassen worden. Vom Innenminister habe es im März dieses Jahres geheißen: "Macht erstmal." Ebenfalls im März sei wiederum das außergewöhnliche Ereignis ausgerufen worden. Dies bedeute, dass das Land ab diesem Zeitpunkt die Koordination übernehmen und finanzielle Mittel hätte bereit stellen müssen. Bis heute sei in dieser Hinsicht nichts passiert. Hinzu käme noch, dass dem Landkreis eine zu hohe Zahl von Geflüchteten zugewiesen worden sei. Das Innenministerium habe völlig den Überblick verloren. Angesichts dessen, dass die Flüchtlingssituation bis zum nächsten Jahr anhalten werde, möchte er sich die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2023 gar nicht ausmalen. Die Geflüchteten hätten es verdient, dass man ihnen helfe. Aber diese Aufgabe liege originär nicht beim Landkreis, sondern beim Land und beim Bund. Der Haushalt des Landkreises, der nun über Jahre ein Stück weit entlastet werden konnte, werde auf diese Weise schwer belastet. Er appelliert an den Landtag, den Landkreis endlich finanziell zu unterstützen.

Herr Fricke möchte wissen, ob die im gestrigen Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz vorgestellte Sireneninfrastruktur noch in den Gremien beraten und beschlossen werde. Immerhin handele es sich um eine Gesamtinvestition von ca. 3 Mio. Euro.

Herr Radeck antwortet, dass man nun den Zuschlag für eine Förderung erhalten habe. Damit habe man nicht mehr gerechnet. Es werde nun eine Vorlage für den nächsten Kreisausschuss gefertigt.

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen."


TOP 13 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine schriftlichen Anregungen oder Beschwerden vor.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 15 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt die Sitzung um 16:54 Uhr.

Ausgefertigt am 21.11.2022

 

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