Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung (AFK)

Donnerstag, 01. September 2022 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Broistedt, eröffnet um 16.04 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 3. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Konsolidierung am 21.02.2022

Protokoll:

Das Protokoll wird bei zwei Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilung des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Wendt berichtet, dass derzeit ein 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 aufgestellt werde. Der Nachtrag sei hauptsächlich aufgrund erheblicher finanzieller Verschiebungen im Sozialbereich erforderlich. Damit die Aufstellung zügig erfolge, sei der 1. Nachtrag auf bestimmte Bereiche begrenzt worden. Die Termine für die Beratung in den einzelnen Gremien seien bereits bekannt gegeben worden.

 
TOP 7 Anfragen von Kreistagsabgeordneten

Protokoll:

Anfragen von Kreistagsabgeordneten liegen nicht vor.

 
TOP 8 Anträge von Kreistagsabgeordneten

Protokoll:

Anträge von Kreistagsabgeordneten liegen nicht vor.

 
TOP 9 1. Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2021; hier: Tax Compliance-Managementsysteme – Anlage –

Protokoll:

Wortmeldungen gibt es nicht.



Beschluss:

Die Drucksache 76/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 10 Jahresabschlüsse des Landkreises Helmstedt 2017 bis 2020; hier: Prüfungsvermerk zur Zwischenprüfung 2022 – Anlage –

Protokoll:

Herr Stahl fragt, ob die personelle Verstärkung entsprechend der Stellungnahme des Landrates umgesetzt werden konnte.

Herr Vorbrod bestätigt, dass seit 01.08.2022 ein zusätzlicher Mitarbeiter im GB Finanzen eingesetzt sei.



Beschluss:

Die Drucksache 77/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 11 2. Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2021; hier: Prüfung des allgemeinen Fuhrparks – Anlage –

Protokoll:

Herr Stahl findet es positiv, dass die E-Mobilität gefördert und zeitnah geprüft werden soll, ob ein Umstieg bei den Dienstfahrzeugen auf E-Fahrzeuge möglich sei. Problematisch sei hingegen noch die Ladesäuleninfrastruktur. Ein weiteres Problem sei, dass nicht alle Geschäftsbereiche direkten Zugriff auf die Dienstfahrzeuge haben. Der GB 51 wünsche sich einen eigenen Dienstwagen nur für den GB 51, um einen jederzeitigen Zugriff auf ein Dienstfahrzeug zu haben.

 

Herr Wendt erklärt, dass dieses Problem nicht neu sei. Derzeit finde eine Prüfung statt, ob die Zuteilung von Dienstfahrzeugen zu bestimmten Geschäftsbereichen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich und sinnvoll sei.

 

Frau Dannehl äußert die Befürchtung, dass die Bereitschaft der Mitarbeitenden, ihren privaten PKW für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, aufgrund der derzeit extrem hohen Kraftstoffpreise und einer Erstattung von lediglich 30 Cent/km deutlich sinken könne. Sie fragt, ob es möglich sei, eine Extrazulage zu zahlen.

 

Herr Wendt erklärt, dass aufgrund rechtlicher Vorgaben die Zahlung einer Extrazulage nicht möglich sei. Nach Pressemitteilungen sehe die Landesregierung derzeit keinen Bedarf hinsichtlich der Anpassung der km-Erstattungen.

 

Herr Börger teilt mit, dass es seines Wissens nach bei der Abrechnung für die zur Verfügung gestellten privaten PKW auch die Möglichkeit gebe, statt einer km-Pauschale die tatsächlichen Tankrechnungen abzurechnen.

 

Herr Stahl könne sich vorstellen, dass sich eine Zusage der Gestellung eines Dienstfahrzeuges bei Stellenausschreibungen positiv auf die Anzahl der Bewerber auswirken könne.

 

Herr Weber äußert, dass sich eine Zurverfügungstellung von Dienstfahrzeugen positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken könne. Allerdings müsse dabei auch die Wirtschaftlichkeit beachtet werden.



Beschluss:

Die Drucksache 78/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 12 Unterrichtung über die Aufnahme von einem Darlehen in Höhe von 4.000.000,00 EUR vom Kreditmarkt – Anlage –

Protokoll:

Wortmeldungen gibt es nicht.



Beschluss:

Die Drucksache 85/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 13 Bekanntgabe von zwei Eilentscheidungen gem. § 89 NKomVG – Anlage –

Protokoll:

Wortmeldungen gibt es nicht.



Beschluss:

Die Drucksache 87/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 14 Bedarfszuweisungsfonds 2022 hier: Festlegung des Verteilmaßstabes und Ergebnis der vorgeschlagenen Verteilung – Anlage –

Protokoll:

Wortmeldungen gibt es nicht. 



Beschluss:

Mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht folgender Empfehlungsbeschuss:

 

„1.     Als Bezugsgrößen werden die vorläufigen Fehlbeträge bis einschließlich 2020 je Einwohner und die durchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner der Jahre 2018 bis 2020 gemäß der Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zugrunde gelegt.

2.       Für das Haushaltsjahr 2022 werden im ersten Schritt lediglich diejenigen Gebietskörperschaften im Landkreis Helmstedt berücksichtigt, deren kumulierter Jahresfehlbetrag schlechter als der landkreisbezogene durchschnittliche Jahresfehlbetrag (Basiswert) ausfällt.

3.       Im zweiten Schritt muss die Abweichung vom Vergleichswert bei der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft mindestens –10 Prozent oder schlechter betragen.

4.       Bei Erfüllung beider Voraussetzung ist die Bedarfszuweisung auf Antrag zu gewähren.

5.       Erstmalige Bedarfszuweisungsempfänger verpflichten sich zu einem eigenen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 5 Prozent des ausgezahlten Betrags.“


TOP 15 Vorläufiges Jahresergebnis 2021 – Anlage –

Protokoll:

Wortmeldungen gibt es nicht.



Beschluss:

Die Drucksache 72/2022 wird zur Kenntnis genommen


TOP 16 Bekanntgabe von drei Eilentscheidungen gem. § 89 Satz 2 NKomVG hier: Teilgenehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 a) der Gemeinde Frellstedt b) der Samtgemeinde Nord-Elm c) der Gemeinde Warberg – Anlage –

Protokoll:

Herr Weber möchte wissen, ob die betroffenen Kommunen vor Erlass der Verfügung des Landkreises Helmstedt angehört worden seien.

 

Frau Dannehl geht davon aus, dass zukünftig der Kreisausschuss zuständigkeitshalber bei den Teilversagungen die Entscheidungen treffe.

 

Herr Wendt erklärt, dass nur aufgrund der drohenden Verfristung die Eilentscheidungen getroffen worden sind. Zukünftig werde eine Vorlage für den Kreisausschuss gefertigt. Haushalte ohne genehmigungspflichtige Teile bzw. bei denen die Genehmigung uneingeschränkt erteilt werde, werden auch weiterhin nicht der Politik vorgelegt. Selbstverständlich seien die betroffenen Kommunen vor Erlass der Verfügung angehört worden. Dies sei in einer Online-Konferenz mit Vertreten der Samtgemeinde sowie den jeweiligen Bürgermeistern erfolgt. Nicht zuletzt aufgrund fehlender Jahresabschlüsse kann in einigen Kommunen nicht mehr von einer geordneten Haushaltswirtschaft gesprochen werden. Hier müsse die Kommunalaufsicht handeln. Weiterhin habe er Gespräche mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport geführt. Von dort kam das Signal, dass bei freiwilligen Fusionen bzw. die Umwandlung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden durchaus finanzielle Unterstützung geleistet werden könne. Herr Wendt möchte diese Thematik auch mit den kreisangehörigen Kommunen diskutieren. Gern stehe er auch für die Teilnahme an Sitzungen in den kreisangehörigen Kommunen zu Verfügung. Allgemein möchte er das Verhältnis zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden nicht belasten, sondern verbessern.



Beschluss:

Die Drucksache 89/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 17 Vorgehen der Kommunalaufsicht bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Haushaltsvorlage – Anlage –

Protokoll:

Herr Wendt hebt noch einmal die wesentlichen Gesichtspunkte für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten hervor. Dies seien eine geordnete Finanzwirtschaft sowie eine dauernde Leistungsfähigkeit. Liegen diese beiden Kriterien nicht vor, seien die Kredite im Regelfall zu versagen. Im Zusammenhang mit den Haushaltsgenehmigungen möchte er die Zusammenarbeit mit dem Referat R intensivieren und von diesem künftig Stellungnahmen zur Haushaltskonsolidierung einholen.

 

Herr Dr. Rakicky fragt, ob auch dem Landkreis selber Kürzungen bei den Kreditaufnahmen drohen, da dieser aufgrund fehlender Jahresabschlüsse ebenfalls kreditunwürdig sein dürfte.

 

Herr Wendt bestätigt, dass das Nds. Ministerium für Inneres und Sport dem Landkreis Helmstedt durchaus die vorgesehene Kreditermächtigung versagen bzw. teilversagen könne.

 

Frau Hahn fragt, ob die neuerliche Vorgehensweise bei den Haushaltsgenehmigungen den kreisangehörigen Kommunen hinreichend bekannt gegeben worden sei. Sie gehe davon aus, dass die Kommunen, denen die Kredite nicht in vollem Umfang genehmigt werden, vor großen Problemen stehen. Die Frage sei dann, wie es weitergehen soll.

 

Herr Wendt erklärt, dass das Vorgehen der Kommunalaufsicht natürlich kommuniziert werde. Einige Kommunen seien von einer geordneten Haushaltswirtschaft weit entfernt und würden derzeit auch keine Anstrengungen unternehmen, dies zu ändern. So habe er beispielsweise die Mitteilung erhalten, dass eine Kommune plane, die Jahresabschlüsse erst im Jahr 2034 aufgeholt zu haben. Er habe vorgeschlagen, dieses Thema bei der letzten HVB-Besprechung mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Leider sei dies nicht umgesetzt worden.

 

Frau Hahn sieht grundsätzlich die Notwendigkeit einer härteren Vorgehensweise der Kommunalaufsicht ein. Sie bittet noch einmal, dass die neue Vorgehensweise den HVB’s kommuniziert werde.

 

Frau Mattfeld-Kloth fragt, ob mit den Teilversagungen die Samtgemeinden charmant dazu gezwungen werden sollen, einmal über eine Veränderung der Strukturen (Bildung einer Einheitsgemeinde) nachzudenken.

 

Herr Wendt bestätigt dies.

 

Herr Broistedt merkt an, dass die Synergieeffekte bei Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden bzw. bei Fusionen wie z. B. Helmstedt mit Büddenstedt eher gering ausfallen.

 

Herr Wendt verweist darauf, dass das Land bei Fusionen bzw. Umbildung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde möglicherweise Entschuldungshilfen bewillige. Diese würden der neu gebildeten Kommune bei der Tilgung alter Verbindlichkeiten helfen und somit zu einer Verbesserung der Finanzsituation führen.

 

Herr Börger verweist auf die gewachsenen Strukturen. Diese zu ändern sei ein langwieriger Prozess. Er sei davon überzeugt, dass es Kommunen gebe, die die Jahresabschlüsse nachholen können, ohne dass eine Fusion erfolgen müsse.

 

Herr Wendt unterstreicht, dass es nicht nur um die Vorlage der Jahresabschlüsse gehe, sondern auch um die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen. Ziel müsse es sein, dass die Kommunen in der Lage seien, alle Aufwendungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erträgen zu finanzieren. Er möchte die Kommunen auf dem Weg dahin unterstützen und dazu gehöre es auch, über die Änderung der Strukturen nachzudenken. Es liege dann bei den Kommunen, diese Anregung anzunehmen.



Beschluss:

Die Drucksache 90/2022 wird zur Kenntnis genommen.


TOP 18 Einwohnerfragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 19 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Broistedt schließt die Sitzung um 16:40 Uhr.

 

 

Ausgefertigt am 08.09.2022

 

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