Vorgehen der Kommunalaufsicht bei der Genehmigung von Kreditermächtigungen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Haushaltsvorlage – Anlage –
Protokoll:
Herr Wendt hebt noch einmal die wesentlichen Gesichtspunkte für die Genehmigungsfähigkeit von Krediten hervor. Dies seien eine geordnete Finanzwirtschaft sowie eine dauernde Leistungsfähigkeit. Liegen diese beiden Kriterien nicht vor, seien die Kredite im Regelfall zu versagen. Im Zusammenhang mit den Haushaltsgenehmigungen möchte er die Zusammenarbeit mit dem Referat R intensivieren und von diesem künftig Stellungnahmen zur Haushaltskonsolidierung einholen.
Herr Dr. Rakicky fragt, ob auch dem Landkreis selber Kürzungen bei den Kreditaufnahmen drohen, da dieser aufgrund fehlender Jahresabschlüsse ebenfalls kreditunwürdig sein dürfte.
Herr Wendt bestätigt, dass das Nds. Ministerium für Inneres und Sport dem Landkreis Helmstedt durchaus die vorgesehene Kreditermächtigung versagen bzw. teilversagen könne.
Frau Hahn fragt, ob die neuerliche Vorgehensweise bei den Haushaltsgenehmigungen den kreisangehörigen Kommunen hinreichend bekannt gegeben worden sei. Sie gehe davon aus, dass die Kommunen, denen die Kredite nicht in vollem Umfang genehmigt werden, vor großen Problemen stehen. Die Frage sei dann, wie es weitergehen soll.
Herr Wendt erklärt, dass das Vorgehen der Kommunalaufsicht natürlich kommuniziert werde. Einige Kommunen seien von einer geordneten Haushaltswirtschaft weit entfernt und würden derzeit auch keine Anstrengungen unternehmen, dies zu ändern. So habe er beispielsweise die Mitteilung erhalten, dass eine Kommune plane, die Jahresabschlüsse erst im Jahr 2034 aufgeholt zu haben. Er habe vorgeschlagen, dieses Thema bei der letzten HVB-Besprechung mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Leider sei dies nicht umgesetzt worden.
Frau Hahn sieht grundsätzlich die Notwendigkeit einer härteren Vorgehensweise der Kommunalaufsicht ein. Sie bittet noch einmal, dass die neue Vorgehensweise den HVB’s kommuniziert werde.
Frau Mattfeld-Kloth fragt, ob mit den Teilversagungen die Samtgemeinden charmant dazu gezwungen werden sollen, einmal über eine Veränderung der Strukturen (Bildung einer Einheitsgemeinde) nachzudenken.
Herr Wendt bestätigt dies.
Herr Broistedt merkt an, dass die Synergieeffekte bei Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden bzw. bei Fusionen wie z. B. Helmstedt mit Büddenstedt eher gering ausfallen.
Herr Wendt verweist darauf, dass das Land bei Fusionen bzw. Umbildung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde möglicherweise Entschuldungshilfen bewillige. Diese würden der neu gebildeten Kommune bei der Tilgung alter Verbindlichkeiten helfen und somit zu einer Verbesserung der Finanzsituation führen.
Herr Börger verweist auf die gewachsenen Strukturen. Diese zu ändern sei ein langwieriger Prozess. Er sei davon überzeugt, dass es Kommunen gebe, die die Jahresabschlüsse nachholen können, ohne dass eine Fusion erfolgen müsse.
Herr Wendt unterstreicht, dass es nicht nur um die Vorlage der Jahresabschlüsse gehe, sondern auch um die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen. Ziel müsse es sein, dass die Kommunen in der Lage seien, alle Aufwendungen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Erträgen zu finanzieren. Er möchte die Kommunen auf dem Weg dahin unterstützen und dazu gehöre es auch, über die Änderung der Strukturen nachzudenken. Es liege dann bei den Kommunen, diese Anregung anzunehmen.
Beschluss:
Die Drucksache 90/2022 wird zur Kenntnis genommen.
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