Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026, Haushaltssicherungskonzept
Protokoll:
Herr Wendt erklärt zunächst, dass die Verwaltung derzeit eine Abwägungsgrundlage erstelle, die sich mit dem Thema Festsetzung der Kreisumlage befasse. Unter Würdigung der bisherigen Erkenntnisse solle darin ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Festlegung der Kreisumlage zukünftig transparenter, nachvollziehbarer und vor allem rechtssicher erfolgen könne. Gleichzeitig bitte er um Verständnis, das dies noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen werde und daher nicht schon in dieser Sitzung behandelt werden könne. Er rechne mit einer Verteilung der Grundlage in der kommenden Woche.
Frau Mattfeldt-Kloth erkundigt sich in Bezug auf den vorgelegten Stellenplan zum Haushaltsplan 2023, warum es nunmehr keine zweite Stelle für die Museumsleitung beim Landkreis geben werde. In einem Austausch mit dem GBL 40, Herrn Wippich, wurde signalisiert, dass hier die Absicht bestünde, eine weitere Stelle zu schaffen.
Herr Wendt erläutert, dass nach Prüfung der ersten Stellenanmeldungen aus den Geschäftsbereichen und Referaten über 70 neue Stellen hätten geschaffen werden müssen. Ein solcher Stellenbedarf sei jedoch als zu hoch bewertet worden, sodass letztendlich nur rd. die Hälfte der Stellenanmeldungen in den Stellenplan aufgenommen worden seien. Die zweite Stelle für die Museumsleitung sei nicht berücksichtigt worden.
Auf Rückfrage von Frau Mattfeldt-Kloth ergänzt Herr Wendt, dass in der Abwägung schwerpunktmäßig Stellen berücksichtigt worden seien, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig seien.
Frau Liebermann merkt an, dass es aus ihrer Sicht im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung möglich sein sollte, freiwerdende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderweitig einzusetzen.
Herr Wendt bestätigt, dass diese Möglichkeit ebenfalls in Betracht gezogen und jede Möglichkeit zur Umsetzung berücksichtigt werde.
Herr Backhauß erkundigt sich nach dem Ergebnis des Termins zur Besprechung des Haushaltes 2023 bei der Kommunalaufsicht in Hannover.
Herr Wendt erklärt, dass eine angenehme Atmosphäre geherrscht habe und der Kommunalaufsicht durchaus bewusst sei, dass viele niedersächsische Kommunen in einer schwierigen Haushaltslage stecken und einen Haushaltsausgleich nicht erreichen können. In Bezug auf den Haushaltsplanentwurf des Landkreises sei ein Schwerpunkt der Besprechung die Einhaltung der Maßnahmen aus der Konsolidierungsvereinbarung gewesen. Um eine Kürzung der Kredite zu vermeiden, muss hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Das MI scheine jedoch wohlwollend zu agieren, wenn es ernsthafte Bemühungen diesbezüglich erkenne. Seitens des Landkreises ist das Land um eine Positionierung der Kommunalaufsicht zur finanziellen Mindestausstattung von Landkreis und Kommunen gebeten worden. Hierauf erklärten die Vertreter des Ministeriums, dass das Thema aufgenommen werde und mit dem zuständigen Grundsatzreferat diskutiert werden würde. Eine kurzfristige Stellungnahme dazu könne verständlicher Weise jedoch nicht erfolgen.
Herr Vorbrod ergänzt, dass es nunmehr darauf ankomme, die besonderen u. a. krisenbedingten Mehraufwendungen zu begründen. Es sei der Kommunalaufsicht demnach detailliert darzulegen, wie sich insbesondere ein Defizit oberhalb des Betrages von rd. 6,1 Mio. Euro gegenüber dem Höchstbetrag aus der Stabilisierungsvereinbarung erkläre.
Frau Heister-Neumann merkt an, dass die hohen Mehraufwendungen doch auch daraus resultieren würden, dass der Landkreis im übertragenen Wirkungskreis auch Aufgaben des Landes übernehme. Hier sollte zumindest in gewissem Umfang eine Unterstützung des Landes zu erwarten sein. Sie rege einen Austausch der verschiedenen Ministerien untereinander an, da die Kommunalaufsicht auch die Dinge berücksichtigen müsse, die durch Entscheidungen anderer Ministerien entstehen würden.
Herr Hasse weist darauf hin, dass neben den offensichtlichen und unmittelbaren Kosten der verschiedenen Krisen gerade auch die mittelbaren Kosten nunmehr immer deutlich werden. Als Beispiel nenne er die Notwendigkeit des Einsatzes von Schulbegleitern, deren Anzahl sich mittlerweile nahezu verdoppelt habe.
Herr Radeck unterstreicht die Aussage von Herrn Hasse und ergänzt, dass als soziale Folgen der Krisen gerade im Sozial- und im Jugendbereich die Kosten erheblich steigen.
Frau Wiesenborn möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang mit einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen vom Land zu rechnen sei.
Herr Vorbrod erklärt, dass das Land die Beträge der Ausgleichsmasse zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen jedes Jahr neu festlege. Für das Jahr 2023 seien die vorläufigen Beträge bereits festgelegt worden; über eine Erhöhung sei bisher nichts bekannt.
Herr Wendt teilt mit, dass der Verwaltung seit heute Mittag ein Antrag der CDU-Fraktion vorliege, eine Arbeitsgruppe Konsolidierung zu bilden. Eine Befassung mit dem Antrag erfolge zu einem späteren Zeitpunkt im Kreisausschuss.
Frau Mattfeldt-Kloth verweist auf einen Antrag zur Änderung des Haushaltsentwurfes der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU vom 25.01.2023. Hierin werde beantragt, den jährlichen Zuschuss des Landkreises Helmstedt für den Verein „Rückenwind e. V.“ um 45.000 Euro auf insgesamt 94.600 Euro zu erhöhen. Zu den Einzelheiten verweise sie auf die Begründung im Antrag.
Frau Kretschmann erklärt, dass sich in der Vergangenheit der Geschäftsbereich Soziales und der Geschäftsbereich Jugend die Zahlung der Zuschüsse aufgeteilt haben, basierend auf einer mit dem Zuschussempfänger geschlossenen Vereinbarung. Für das Jahr 2023 sei mit dem Verein Rückenwind e. V. diese Vereinbarung verlängert worden. Die Zuschusssumme von 16.000 Euro aus dem Geschäftsbereich Soziales sollte demnach auch in 2023 in gleicher Höhe wie in den Vorjahren gezahlt werden. Hierüber habe der Kreisausschuss nach vorherigem Vorschlag aus dem Sozialausschuss im Sommer letzten Jahres bereits einen Beschluss gefasst. Über eine Erhöhung des Zuschussbedarfes liege dem GB 50 kein Antrag des Vereins Rückenwind e. V. vor.
Herr Hasse ergänzt, dass auch im GB 51 kein Antrag vorliege.
Frau Mattfeldt-Kloth stellt klar, dass die bisherige Vorgehensweise unstrittig bekannt sei. Es gehe nunmehr darum, dass die Politik handele und den aus ihrer Sicht notwendigen Bedarf des Vereins an Zuschüssen zum Thema mache.
Frau Heister-Neumann unterstreicht dies.
Frau Wiesenborn hält die Arbeit des Vereins ebenfalls für sehr wichtig, hätte aber im Vorfeld oder im Rahmen der Ausschusssitzung gerne den Verein selbst angehört, um sich mit Informationen aus erster Hand ein eigenes Bild zu machen.
Frau Mattfeld-Kloth weist darauf hin, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte regelmäßig veröffentlicht werden.
Herr Fricke bittet darum, nicht über den Antrag abzustimmen, sondern ihn als behandelt in den Kreisausschuss zur Entscheidung zu reichen.
Herr Broistedt erklärt, dass der Antrag als behandelt in den Kreisausschuss übergeben wird.
Frau Heister-Neumann bittet darum, auch über den TOP Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 erst nach dem Vorliegen der Abwägungsgrundlage zur Kreisumlage abzustimmen und diesen als behandelt an den Kreisausschuss weiterzugeben.
Herr Backhauß pflichtet dem bei, da sich mit Vorlage der aktuellen Änderungsliste das geplante Defizit noch einmal deutlich um rd. 3 Mio. Euro erhöht habe. Dies mache eine erneute und eindringliche Befassung mit dem Entwurf in den einzelnen Fraktionen notwendig. Gleichzeitig weise er darauf hin, dass die SPD-Fraktion für die Haushaltsplanungen für 2024 wieder eine Beschlussfassung spätestens im Dezember erwarte.
Herr Wendt erläutert, dass die Verwaltung dies ebenfalls beabsichtige und ein entsprechender Zeitplan erarbeitet werde.
Herr Broistedt erklärt, dass auch dieser Antrag als behandelt in den Kreisausschuss übergeben werde.
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