Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz (AöSOK)

Dienstag, 08. November 2022 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Spindler eröffnet um 16.00 Uhr die öffentliche Sitzung und weist die Anwesenden darauf hin, dass die Sitzung für das Protokoll tontechnisch aufgezeichnet werde.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Spindler stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Spindler stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung fest. 

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 1. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz vom 31.05.2022

Protokoll:

Der TOP 4 wird von der Tagesordnung genommen. Das Protokoll war zwar rechtzeitig fertig gestellt und am 17.06.22 unterzeichnet worden, die Veröffentlichung im RIS sei jedoch erst am heutigen Sitzungstag erfolgt. Deshalb besteht Einvernehmen darüber, dass über die Genehmigung des Protokolls in der nächsten Sitzung des Fachausschusses beraten werden solle.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es ist ein Einwohner anwesend. Fragen werden nicht gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Wendt begrüßt Herrn Bode als aktuellen Leiter des Ukraine-Koordinierungsstabs und bedankt sich für die Bereitschaft, den Ausschussmitgliedern einen Bericht zur Arbeit des neu gebildeten Ukraine-Koordinierungsstabs zu geben. Herr Wendt unterstreicht die Notwendigkeit der errichteten Notunterkünfte. Der Wohnungsmarkt sei angespannt, so dass es zu den Notunterkünften gegenwärtig keine Alternative gebe. Das Zuweisungsverfahren der Landesaufnahmebehörde sei nicht transparent. Es sei zu erwarten, dass die Flüchtlingszahlen über den anstehenden Winter steigen werden. In den letzten 3 Wochen habe es zwar keine neuen Zuweisungen gegeben, insbesondere im August sei jedoch das Gegenteil der Fall gewesen.

Herr Spindler bittet Herrn Bode, die Ausschussmitglieder über die Arbeit des Ukraine-Koordinierungsstabs zu informieren. Herr Bode informiert über den Auftrag und die Organisation des Stabes. Anschließend berichtet Herr Bode über die aktuelle Lage in den Notunterkünften in der Jugendherberge Schöningen, der Alten Schule in Esbeck, der Turnhalle an der Kantstraße in Helmstedt sowie im vom Deutschen Roten Kreuz betriebenen Seniorenpflegeheim Velpke. Oberstes Ziel und Schwerpunkt der Stabsarbeit sei, die Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen. Zuvor müsse aber die Übernahme der vom Land zugewiesenen Personen, deren Erstunterbringung sowie schnellstmögliche Registrierung sichergestellt werden. Die Wohnungsakquise und anschließende Ausstattung sei Hauptaufgabe des Stabes. Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen – insbesondere dem DRK als Betreiber der Notunterkünfte – laufe gut und flüssig.

Herr Bode schließt den Vortrag mit der Feststellung, dass die aktuelle (kurze) Pause bei den Zuweisungen genutzt werde, um den Geflüchteten zu eigenen Wohnungen zu verhelfen, damit man für die erwartete nächste Welle gerüstet sei.

Herr Wendt erläutert die bisherige Zuweisungspraxis des Landes. Der Landkreis habe mehrfach Anfragen bezüglich der Nachvollziehbarkeit der Zuweisungen an das Land gerichtet, jedoch keine aufklärenden Antworten erhalten. Nach wie vor fehle es an Transparenz. Gegenwärtig sei das Land dabei, die erheblichen Ungleichgewichte bei der Zuteilung der Geflüchteten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu korrigieren. Es sei festzuhalten, dass der Landkreis Helmstedt im Sommer „einfach Pech gehabt“ habe und zu viele Personen zugewiesen bekommen habe. Herrn Wendt sei wichtig, die Tatsache festzustellen, dass landesseitig in dieser Angelegenheit nachlässig und zu Lasten des Landkreises Helmstedt gearbeitet worden sei.

Herr Dr. Börger fragt, wie viel Personal im Stab eingesetzt werde und ob die akquirierten Wohnungen eher möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert angeboten würden. Herr Bode antwortet, dass es grundsätzlich schon besser sei, wenn es sich um mindestens teilmöblierte Wohnungen handele, weil diese einfach schneller bezogen werden könnten. Gleichwohl sei der Stab in dieser Frage flexibel und froh über jede Wohnung, die den Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden könne, so dass die Möblierung der Wohnung keinen wesentlichen Unterschied ausmache. Anschließend stellt Herr Bode die aktuelle Personalsituation des Stabes vor (Stand KW 45): Leiter des Stabes sowie 2 Stellvertreter/innen, Sachgebiet Innerer Dienst: 2 Mitarbeitende, SG Betreuung: 1 MA sowie 1 Stellvertreter/in, SG Wohnungen: 5 MA, SG Beschaffung: 3 MA, SG Unterbringung: 2 MA.

Herr Hoppe bittet für das Protokoll um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.    Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine wurden dem Landkreis insgesamt zugewiesen?

2.    Wieviel Prozent der Gesamtanzahl der in Niedersachsen aufgenommen Flüchtlinge entfallen auf den Landkreis?

3.    Welcher Prozentsatz der Gesamtanzahl für Niedersachsen entfiel in der Flüchtlingskrise 2015/0216 auf den Landkreis?

4.    Welcher Prozentsatz als Zielwert werde vom Land für gerecht gehalten?

Protokollnotiz:

Zu Frage 1: Insgesamt wurden dem Landkreis 1.765 Geflüchtete zugewiesen. Mit Stand vom 22.11.2022 befanden sich 1.465 Personen im Landkreis (Stand 22.11.2022).

Die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 benötigen noch weitere Bearbeitungszeit und werden nachgereicht.

Herr Wendt antwortet, dass bislang rd. 1.700 Flüchtlinge aufgenommen wurden. Herr Wendt erläutert, dass die Verteilung der Flüchtlinge anhand der Einwohnerzahlen an die Gebietskörperschaften erfolge. Andere Kriterien wie Wirtschaftskraft oder Prozentschlüssel spielten bei der Zuweisungspraxis des Landes keine Rolle.

Herr Hoppe fragt, wer über den Ort der Kindertagesstätte und der Schule für die Kinder der Geflüchteten entscheide. Herr Bode antwortet, dass für die Schule der Wohnort der Personen den Ausschlag gebe. Zu den Kindertagesstätten könne Herr Bode keine Angaben machen

Protokollnotiz:

Der GB Jugend hat auf Nachfrage bestätigt, dass für die Vergabe der Kita-Plätze die kreisangehörigen Gemeinden die Ansprechpartner seien und dass jede Stadt/Gemeinde über eigene Anmeldeverfahren verfüge.

Herr Hoppe fragt, ob es Schulverweigerer gebe und ob ggfs. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden seien. Bis wann seien die Wohnungen angemietet und wer kontrolliere die vom Ukrainestab vorbereiteten Mietverträge. Herr Bode antwortet, über Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sei dem Stab aktuell nichts bekannt.

Protokollnotiz:

Nach Rücksprache mit der Bußgeldabteilung sind aktuell keine Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bezug auf Schulverweigerer anhängig.

Die Wohnungen würden auf unbestimmte Zeit angemietet. Es handele sich um übliche Mietverträge, die die Flüchtlinge eigenverantwortlich abschließen, sobald ihr Status über das Jobcenter festgestellt worden sei. Vor Abschluss des Wohnungsmietvertrages erfolge eine Angemessenheitsprüfung durch den Stab. Die Zahlung durch das Jobcenter erfolge nur in Höhe der mit den Sozialbehörden abgestimmten Sätze. Es sei sichergestellt, dass über jene Höchstsätze hinausgehende Vermieter-Forderungen seitens des Jobcenters nicht akzeptiert werden.

Herr Dinter fragt, ob es seitens des Landes Signale in Bezug auf die (Re-)Finanzierung der den Landkreisen entstandenen Kosten gebe und wer für die Kosten für die Erstausstattung der Wohnungen aufkomme. Herr Wendt verweist auf die Bund/Länder-Gespräche zu dem Thema, in denen es u.a. um die Verteilung der finanziellen Lasten auf die Gebietskörperschaften, einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden, gehe. Konkrete Zahlen lägen gegenwärtig nicht vor. Zu den Kosten der Wohnungserstausstattung teilt Herr Bode mit, dass die Kosten mit dem Geschäftsbereich Soziales und dem Jobcenter abgerechnet würden. Es gebe Wohnungsübergabeprotokolle, so dass jederzeit nachweisbar sei, was zum Zeitpunkt des Einzugs vorhanden war.

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Herr Hoppe fragt, wer den Auftrag zur Risikoanalyse für den Landkreis Helmstedt erteilt habe. Im Nachtragshaushaltsplan seien Mittel in Höhe von 190.000 EUR veranschlagt und er vermisse die Information der Ausschussmitglieder über die geplanten Maßnahmen. Herr Täger antwortet, dass im Juni eine Informationsveranstaltung für alle Kreistagsmitglieder stattgefunden habe, in der über die anstehenden Handlungsfelder des Katastrophenschutzes berichtet worden sei. Eines dieser Felder sei die Beauftragung einer Risikoanalyse zum Thema Stromausfall, die die Erstellung von Notfallplänen für Schadensereignisse beinhalte. Die Markterkundung habe einen dafür qualifizierten    Anbieter ergeben, so dass die Beauftragung im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (früher „Freihändige Vergabe“) erfolgt sei. Frau Chiea ergänzt, dass die Erstellung der Analyse eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen werde, da die kreisangehörigen Kommunen eingebunden werden müssen. Am 23.11.2022 erfolge die Kick-Off-Veranstaltung. Thema werde vorrangig ein möglicher Stromausfall sein. Die Notfallpläne wären aber auch für andere Schadenslagen hilfreich. Es folgt eine kurze Diskussion zur Kritik der fehlenden Vorab-Information der Ausschussmitglieder. Abschließend herrscht Einigkeit, dass die fertige Risikoanalyse im Fachausschuss vorgestellt werde. 

 
TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Es wurden keine Anträge gestellt.

 
TOP 9 Änderung der Satzung über Entschädigungen und Erstattungen für ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr (Entschädigungssatzung – Kreisfeuerwehr)

Protokoll:

Herr Spindler trägt den Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über Entschädigungen und Erstattungen für ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr (Entschädigungssatzung – Kreisfeuerwehr) vor und bittet Herrn Täger um Erläuterung der Beschlussvorlage. Herr Täger stellt den Vorschlag der Verwaltung dar und begründet die beabsichtigten Erhöhungen. Es werden keine Fragen gestellt.

Herr Spindler verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

Der Fachausschuss fasst einstimmig folgende Beschlussempfehlung:



Beschluss:

" Die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Verdienstausfall für die im Bereich der Kreisfeuerwehr Tätigen wird in der vorliegenden Fassung (s. Anlage) beschlossen."


TOP 10 Verwendung und Verteilung von Feuerschutzsteuermitteln; hier: Variable Projektförderung

Protokoll:

Herr Spindler trägt den Beschlussvorschlag zur Verwendung und Verteilung von Feuerschutzsteuermitteln; hier: Variable Projektförderung vor und bittet Herrn Täger um Erläuterung der Beschlussvorlage. Herr Täger stellt den Vorschlag der Verwaltung dar und erklärt das Verfahren zur Verteilung der Feuerschutzsteuermittel auf den Landkreis (20%) und die kreisangehörigen Gemeinden (80%).

Herr Spindler verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung. 



Beschluss:

"Dem Vorschlag zur Verteilung der Projektförderung in den Jahren 2023 und 2024 sowie zur künftigen Verfahrensweise wird zugestimmt."


TOP 11 Aufbau einer Sireneninfrastruktur im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Herr Spindler bittet Herrn Täger um Vorstellung der Vorlage. Nachdem Herr Täger die Vorlage vorgestellt hat, fragt Herr Hoppe, welches Gremium über die Wiedereinführung von Sirenen entscheide. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Kreistag das Budgetrecht habe. Herr Hoppe stellt das Verfahren in Frage, dass im Rahmen des Beschlusses des Kreistages über den Nachtragshaushaltsplan über die Einführung von Sirenen entschieden werde, ohne dass diese Frage vorab im Fachausschuss beraten worden sei. Es folgt eine Diskussion über Systeme von Sirenenanlagen. Herr Wermuth erläutert, dass die aktuelle Sirenentechnik nicht mit den Sirenen früherer Jahre zu vergleichen sei und nun auch Lautsprecherdurchsagen für die Bevölkerung ermögliche.

Herr Hoppe fragt, welche Kosten auf den Landkreis und die Gemeinden zukommen werden. Wer werde anfallende Wartungskosten übernehmen. Herr Täger führt aus, dass zuvor noch ein Beschallungsgutachten erstellt werden müsse. Dieses entscheide über die nötige Anzahl der Sirenenstandorte. Die in der Vorlage genannte Anzahl (174 Sirenen) könne sich danach noch verändern. Erst dann sei eine endgültige Kostenkalkulation möglich. Zu den Kosten müssten sich der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden vereinbaren.  

Herr Hoppe fragt anschließend nach den im Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Kosten für die Sirenenförderung. Herr Täger erläutert, dass derzeit von Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. EUR ausgegangen werde. Die möglichen Landesförderungen betrügen nach aktuellem Stand 1,9 Mio. EUR, aufgeteilt auf jeweils 950 TEUR für die Jahre 2023 und 2024. Den Rest werde der Landkreis aufzubringen haben.

Herr Dr. Börger macht deutlich, dass er sich bei der Verwaltung für die Vorarbeit bedankt und dass er anerkennt, dass die Verwaltung zügig die nötigen Schritte eingeleitet habe, alle möglichen Förderungen zu erhalten, auch wenn der Zeitplan sehr eng gewesen sei. Der letzte Warntag und die Erfahrungen im Ahrtal hätten hohen Handlungsbedarf aufgezeigt. Er sehe eine Erwartung seitens der Bevölkerung, dass genau diese Themen angegangen werden sollten. Er sei der Auffassung, dass es Beteiligungsmöglichkeiten der Ausschussmitglieder im Vorfeld gegeben habe und stehe der geplanten Verfahrensweise positiv gegenüber.

Herr Wendt verweist auf die Pflicht des Bundes, die Bevölkerung zu schützen. Der Landkreis als Untere Katastrophenschutzbehörde stehe ebenfalls in dieser Verpflichtung. Herr Wendt unterstreicht die hohe Bedeutung der Sirenen als Bestandteil des Warnmixes aus Apps, Rundfunk, TV und Sirenentechnik. Seine Erfahrungen aus Schleswig-Holstein und dem Hamburger Umland zeigten, dass aktuelle Sirenentechnik ein wertvoller und wichtiger Baustein sei, die Bevölkerung zu schützen.

Herr Hoppe ergänzt, dass sich seine Kritik ausschließlich auf den Verfahrensablauf beziehe. In der Sache sehe er die Notwendigkeit der Maßnahme ebenso deutlich. Er hielte es für geeigneter, den Kreistag oder Kreisausschuss als Entscheidungsträger in die Vorlage aufzunehmen. 


TOP 12 Einwohnerfragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt zu Beratungsgegenständen der Sitzung oder zu anderen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es wurden keine Fragen gestellt.

 
TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Spindler schließt die Sitzung um 17.24 Uhr.

Ausgefertigt am 08.12.2022.

 

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