Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
Herr Wendt begrüßt Herrn Bode als aktuellen Leiter des Ukraine-Koordinierungsstabs und bedankt sich für die Bereitschaft, den Ausschussmitgliedern einen Bericht zur Arbeit des neu gebildeten Ukraine-Koordinierungsstabs zu geben. Herr Wendt unterstreicht die Notwendigkeit der errichteten Notunterkünfte. Der Wohnungsmarkt sei angespannt, so dass es zu den Notunterkünften gegenwärtig keine Alternative gebe. Das Zuweisungsverfahren der Landesaufnahmebehörde sei nicht transparent. Es sei zu erwarten, dass die Flüchtlingszahlen über den anstehenden Winter steigen werden. In den letzten 3 Wochen habe es zwar keine neuen Zuweisungen gegeben, insbesondere im August sei jedoch das Gegenteil der Fall gewesen.
Herr Spindler bittet Herrn Bode, die Ausschussmitglieder über die Arbeit des Ukraine-Koordinierungsstabs zu informieren. Herr Bode informiert über den Auftrag und die Organisation des Stabes. Anschließend berichtet Herr Bode über die aktuelle Lage in den Notunterkünften in der Jugendherberge Schöningen, der Alten Schule in Esbeck, der Turnhalle an der Kantstraße in Helmstedt sowie im vom Deutschen Roten Kreuz betriebenen Seniorenpflegeheim Velpke. Oberstes Ziel und Schwerpunkt der Stabsarbeit sei, die Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen. Zuvor müsse aber die Übernahme der vom Land zugewiesenen Personen, deren Erstunterbringung sowie schnellstmögliche Registrierung sichergestellt werden. Die Wohnungsakquise und anschließende Ausstattung sei Hauptaufgabe des Stabes. Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen – insbesondere dem DRK als Betreiber der Notunterkünfte – laufe gut und flüssig.
Herr Bode schließt den Vortrag mit der Feststellung, dass die aktuelle (kurze) Pause bei den Zuweisungen genutzt werde, um den Geflüchteten zu eigenen Wohnungen zu verhelfen, damit man für die erwartete nächste Welle gerüstet sei.
Herr Wendt erläutert die bisherige Zuweisungspraxis des Landes. Der Landkreis habe mehrfach Anfragen bezüglich der Nachvollziehbarkeit der Zuweisungen an das Land gerichtet, jedoch keine aufklärenden Antworten erhalten. Nach wie vor fehle es an Transparenz. Gegenwärtig sei das Land dabei, die erheblichen Ungleichgewichte bei der Zuteilung der Geflüchteten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu korrigieren. Es sei festzuhalten, dass der Landkreis Helmstedt im Sommer „einfach Pech gehabt“ habe und zu viele Personen zugewiesen bekommen habe. Herrn Wendt sei wichtig, die Tatsache festzustellen, dass landesseitig in dieser Angelegenheit nachlässig und zu Lasten des Landkreises Helmstedt gearbeitet worden sei.
Herr Dr. Börger fragt, wie viel Personal im Stab eingesetzt werde und ob die akquirierten Wohnungen eher möbliert, teilmöbliert oder unmöbliert angeboten würden. Herr Bode antwortet, dass es grundsätzlich schon besser sei, wenn es sich um mindestens teilmöblierte Wohnungen handele, weil diese einfach schneller bezogen werden könnten. Gleichwohl sei der Stab in dieser Frage flexibel und froh über jede Wohnung, die den Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden könne, so dass die Möblierung der Wohnung keinen wesentlichen Unterschied ausmache. Anschließend stellt Herr Bode die aktuelle Personalsituation des Stabes vor (Stand KW 45): Leiter des Stabes sowie 2 Stellvertreter/innen, Sachgebiet Innerer Dienst: 2 Mitarbeitende, SG Betreuung: 1 MA sowie 1 Stellvertreter/in, SG Wohnungen: 5 MA, SG Beschaffung: 3 MA, SG Unterbringung: 2 MA.
Herr Hoppe bittet für das Protokoll um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine wurden dem Landkreis insgesamt zugewiesen?
2. Wieviel Prozent der Gesamtanzahl der in Niedersachsen aufgenommen Flüchtlinge entfallen auf den Landkreis?
3. Welcher Prozentsatz der Gesamtanzahl für Niedersachsen entfiel in der Flüchtlingskrise 2015/0216 auf den Landkreis?
4. Welcher Prozentsatz als Zielwert werde vom Land für gerecht gehalten?
Protokollnotiz:
Zu Frage 1: Insgesamt wurden dem Landkreis 1.765 Geflüchtete zugewiesen. Mit Stand vom 22.11.2022 befanden sich 1.465 Personen im Landkreis (Stand 22.11.2022).
Die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 benötigen noch weitere Bearbeitungszeit und werden nachgereicht.
Herr Wendt antwortet, dass bislang rd. 1.700 Flüchtlinge aufgenommen wurden. Herr Wendt erläutert, dass die Verteilung der Flüchtlinge anhand der Einwohnerzahlen an die Gebietskörperschaften erfolge. Andere Kriterien wie Wirtschaftskraft oder Prozentschlüssel spielten bei der Zuweisungspraxis des Landes keine Rolle.
Herr Hoppe fragt, wer über den Ort der Kindertagesstätte und der Schule für die Kinder der Geflüchteten entscheide. Herr Bode antwortet, dass für die Schule der Wohnort der Personen den Ausschlag gebe. Zu den Kindertagesstätten könne Herr Bode keine Angaben machen
Protokollnotiz:
Der GB Jugend hat auf Nachfrage bestätigt, dass für die Vergabe der Kita-Plätze die kreisangehörigen Gemeinden die Ansprechpartner seien und dass jede Stadt/Gemeinde über eigene Anmeldeverfahren verfüge.
Herr Hoppe fragt, ob es Schulverweigerer gebe und ob ggfs. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden seien. Bis wann seien die Wohnungen angemietet und wer kontrolliere die vom Ukrainestab vorbereiteten Mietverträge. Herr Bode antwortet, über Ordnungswidrigkeiten-Verfahren sei dem Stab aktuell nichts bekannt.
Protokollnotiz:
Nach Rücksprache mit der Bußgeldabteilung sind aktuell keine Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bezug auf Schulverweigerer anhängig.
Die Wohnungen würden auf unbestimmte Zeit angemietet. Es handele sich um übliche Mietverträge, die die Flüchtlinge eigenverantwortlich abschließen, sobald ihr Status über das Jobcenter festgestellt worden sei. Vor Abschluss des Wohnungsmietvertrages erfolge eine Angemessenheitsprüfung durch den Stab. Die Zahlung durch das Jobcenter erfolge nur in Höhe der mit den Sozialbehörden abgestimmten Sätze. Es sei sichergestellt, dass über jene Höchstsätze hinausgehende Vermieter-Forderungen seitens des Jobcenters nicht akzeptiert werden.
Herr Dinter fragt, ob es seitens des Landes Signale in Bezug auf die (Re-)Finanzierung der den Landkreisen entstandenen Kosten gebe und wer für die Kosten für die Erstausstattung der Wohnungen aufkomme. Herr Wendt verweist auf die Bund/Länder-Gespräche zu dem Thema, in denen es u.a. um die Verteilung der finanziellen Lasten auf die Gebietskörperschaften, einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden, gehe. Konkrete Zahlen lägen gegenwärtig nicht vor. Zu den Kosten der Wohnungserstausstattung teilt Herr Bode mit, dass die Kosten mit dem Geschäftsbereich Soziales und dem Jobcenter abgerechnet würden. Es gebe Wohnungsübergabeprotokolle, so dass jederzeit nachweisbar sei, was zum Zeitpunkt des Einzugs vorhanden war.
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