Anträge
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2022 zu „Schottergärten“;
hier: Beratung über den Antrag nach Weiterleitungsbeschluss des Kreistages
-Anlage: Antrag „Schottergärten“-
Protokoll:
Frau Dannehl führt allgemein in das Thema „Schottergärten“ ein und weist darauf hin, dass sich die politischen Gremien in unterschiedlicher Form bereits seit ca. einem Jahr mit der Angelegenheit befassen.
Frau Spanuth erläutert detailliert den Antrag ihrer Fraktion, wobei als mögliche Handlungsgrundlage gegen „Schottergärten“ für die Verwaltung ein Stufenmodell vorstellbar wäre (1. Stufe: Info und Beratung Bauwilliger; 2. Stufe: generelle Info über die Homepage des Landkreises, Flyer, Pressemitteilungen; 3.Stufe: Beratung und Unterstützung beim Rückbau bestehender Schottergärten).
Um diesen Anforderungen nachkommen zu können, wäre aus Sicht der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aufstockung der Personalressourcen nötig.
Herr Wagner erörtert die grundsätzliche Thematik von Seiten der Verwaltung.
Im Ausschuss schließt sich eine kontroverse Diskussion über die Problematik der Abgrenzung zwischen nur aus ökologischer Sicht unerwünschten bzw. darüber hinaus auch rechtswidrigen Sachverhalten, Zuständigkeiten und den Umsetzungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der jeweiligen Vorstellungen zur Eindämmung von „Schottergärten“ an.
Herr Siegert erklärt zusammenfassend zu Ziff. 1 des dreigliedrigen Antrages, dass seitens der Verwaltung verschiedene Maßnahmen initiiert werden können, um bei Einwohnern des Landkreises darauf hinzuwirken, dass nicht überbaute Flächen von Grundstücken Grünflächen bleiben. Dazu zählten Hinweise auf der Homepage des Landkreises und im Zuge von Bauberatungen, Stellungnahmen in Bezug auf die Planungshoheit der Gemeinden und ein Schreiben, anstatt einer Verfügung, an Grundstückseigentümer, bei deren Grundstück sich das Problem „Schottergärten“ am auffälligsten zeige.
Frau Dannehl stellt den Antrag getrennt nach Ziffern zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Antrag hinsichtlich Ziff. 1 „Die Verwaltung wird aufgefordert, als für die Kommunen des Landkreises Helmstedt mit Ausnahme der Stadt Helmstedt zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 NBauO darauf hinzuwirken, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sind und nicht als sogenannte Schottergärten versiegelt werden. (§9 Abs.2 NBauO)“
wird einstimmig bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Hinsichtlich Ziff. 2 „Um diese zeitintensive Aufgabe als untere Bauaufsichtsbehörde vollumfänglich wahrnehmen zu können, die Überprüfung der Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen gewährleisten und bei Kenntnisnahme eines Verstoßes Maßnahmen anzuordnen, die zur Herstellung und Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind, wird im Umfang von 0,5 eine eigene Stelle eingerichtet.“ wird der Antrag einstimmig bei einer Gegenstimme abgelehnt.
Eine Abstimmung über Ziff. 3 des Antrages entfällt, da über den Antrag bereits in dieser Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung beraten worden ist.
Dementsprechend wird der Antrag im Kreisausschuss weiterbehandelt werden.
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