Anträge -
Änderungsantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2022 zum Haushaltsplan der Kreisvolkshochschule;
hier: Barrierefreier Zugang zur Kreisvolkshochschule
Protokoll:
Frau Dannehl führt aus, dass der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen über 40.000 € zum Haushalt der Kreisvolkshochschule (KVHS) im Kreistag noch nicht beschlossen worden sei sondern dieser zur Beratung zunächst an den Ausschuss für Bau und Planung als zuständiges Gremium überwiesen worden ist.
Herr Siegert weist daraufhin, dass, anders als im Antrag angeführt, die bauliche Unterhaltung und Investitionen an Gebäuden der KVHS über den Kernhaushalt des Landkreises und nicht über den Teilhaushalt der KVHS abgewickelt werden. Gelder für die Umbaumaßnahmen müssten dann für die Jahre 2023 und/oder 24 in den Haushalt des Landkreises Helmstedt eingestellt werden.
Herr Nelle verteilt die Grundrisszeichnungen zum „Umbaukonzept Östlicher Collegienflügel und Inklusion KVHS“ als Tischvorlage und führt detailliert in die Thematik ein.
Da es sich bei dem gesamten Gebäudekomplex um ein historisches, denkmalgeschütztes Ensemble handele und elf verschiedene Ebenen vorhanden seien, stelle die barrierefreie bauliche Ertüchtigung eine besondere Herausforderung dar. Durch den Einbau eines Fahrstuhls im Östlichen Collegienflügel, Türdurchbrüche nach außen und im Inneren sowie verschiedene Begleitmaßnahmen könne man der Inklusion in Teilen gerecht werden und bis auf die Ebenen des Westlichen Collegienflügels alle Bereiche erschließen. Nach jetzigen Schätzungen müsse von Baukosten i. H. v. mindestens 400.000 € für den beschriebenen Umbau ausgegangen werden.
Im Ausschuss wird anschließend u. a. über Alternativen zu dem geplanten Fahrstuhl und Rettungsmöglichkeiten im Brandfall diskutiert.
Dabei fragt u. a. Herr Hartmann an, ob es wirklich notwendig sei, neben dem Kellergeschoss Erd- und Obergeschoss über einen Aufzug erreichen zu müssen oder, es ausreiche, nur im Erdgeschoss Schulungsräume behindertengerecht vorzuhalten. Außerdem stellt Herr Hartmann die Frage, ob es die Möglichkeit des Einbaus eines Fahrstuhls gebe, der auch im Brandfall weitergenutzt werden könne, was besonders für Rollstuhlfahrer lebensrettend sein könne.
Herr Nelle antwortet, dass der Einbau eines Fahrstuhls über weniger Geschosse zwar unkomplizierter und kostengünstiger sei, aber auch dem grundlegenden Inklusionsgedanken widerspreche.
Die Beförderung eines Rollstuhlfahrers durch zuständige Helfer mittels eines neben dem Fahrstuhl angebrachten Rettungsstuhles sei im Brandfall eine gängige Rettungsmöglichkeit. Ansonsten seien Fahrstühle nur mit einer dynamischen Brandfallsteuerung ausgestattet, d. h., dass sie im Brandfall nur noch einmal nach unten fahren. Eventuell gebe es jedoch schon die Technik feuergeschützter Aufzugsschächte, die mit einer entsprechenden Notstromversorgung ausgestattet seien, sodass sie auch im Brandfall weiterbetrieben werden könnten. (Protokollnotiz: Es gibt Feuerwehraufzüge, die besondere Anforderungen erfüllen und der Feuerwehr im Brandfall ein Erreichen der Brandetage ermöglichen.)
Herr Siegert führt zusammenfassend zu dem Thema aus, dass keine Verpflichtung bestehe, alle Geschosse eines öffentlichen Bestandsgebäudes über einen Aufzug erschließen zu müssen, es aber hier wichtig sei, die beiden Hauptgeschosse (EG und 1. OG) der Amtsgasse mit den Schulungsräumen über einen Fahrstuhl erreichen zu können.
Frau Dannehl stellt als Fazit im Ausschuss allgemeine Zustimmung „durch Nicken“ zum vorgelegten Umbaukonzept fest.
Herr Siegert erklärt sich bereit, im Anschluss an die nächste Ausschusssitzung eine kurze Führung durch die KVHS und den Östlichen Collegienflügel anzubieten.
Herr Siegert bestätigt, dass jeweils für den Haushalt 2023 und 2024 die entsprechenden Mittel für den Umbau eingestellt werden.
|