Ausschuss für Umweltschutz (AU)

Donnerstag, 31. März 2022 , 16:00 Uhr
Sitzung per Videokonferenz


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Meier eröffnet die Sitzung um 16:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen angenommen.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die 1. öffentliche Sitzung am 22.11.2021

Beschluss:

Das Protokoll wird bei 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Anwohner anwesend / zugeschaltet.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Siegert informiert darüber, dass keine Mitteilungen über wichtige Angelegenheiten vorlägen.

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern / Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Herr Wunderling trägt die 5 Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Antworten der Verwaltung vor.

Frau Hansmann bittet um Beifügung der Antworten zum Protokoll und erklärt die Anfrage für ordnungsgemäß beantwortet.

Protokollnotiz:

      Wer ist für Vorschläge und die Genehmigung von Kompensationsflächen hinsichtlich neuer Baugebiete und Gewerbeflächen zuständig?

Die plangebende Gemeinde bilanziert im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) den Eingriff und setzt eigenverantwortlich entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fest. Dazu bedient sie sich in der Regel eines Fachgutachters. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt eine fachliche Betrachtung durch die Untere Naturschutzbehörde und die Naturschutzverbände in Form von Stellungnahmen. Diese fließen in den Abwägungsprozess ein und führen in der Regel zu einem fehlerfreien Abwägungsergebnis. Eine Genehmigung der Bebauungspläne erfolgt nicht.

      Wer gibt die Ausgestaltung von Bäumen, Gehölzen und anderen möglichen Maßnahmen vor und entscheidet darüber?

Die plangebende Gemeinde in Zusammenarbeit mit den von ihr beauftragten Fachgutachtern.

      Wer überprüft die Maßnahmen (Anpflanzungen, Auswahl der Gehölze)?

Die plangebende Gemeinde.

      Wer ist für die Pflege der neuangelegten Kompensationsflächen zuständig?

Die plangebende Gemeinde und ggf. der vertraglich gebundene Erschließungsträger.

      Welche Möglichkeiten des Eingriffes, der Entscheidungsgewalt und der Kontrolle hat die Untere Naturschutzbehörde?

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und die Naturschutzverbände geben im Bauleitplanverfahren fachliche Stellungnahmen ab. Wird diesen Stellungnahmen abwägungsfehlerhaft nicht gefolgt, so leidet der Bauleitplan an einem Mangel, der sowohl der UNB als auch den Naturschutzverbänden nach der Inkraftsetzung den Klageweg eröffnet.

Herr Wagner fragt nach, ob es ein Flächenkataster zu Kompensationsflächen gebe, was seitens der Verwaltung verneint wurde.

Herr Meier ergänzt, dass dies eine der Zielsetzungen des „Niedersächsischen Weges“ sei.

Herr Johns bittet um Angaben zu dem Stand der Ersatzgelder; die Verwaltung wird dem Protokoll die Daten beifügen.

Protokollnotiz:

Stand 01.01.2021                                       173.759,18 €

Einnahmen (Zugang)                                      8.241,00 €

Ausgaben (Abgang)                                        8.950,00 €

Stand 01.01.2022                                       173.050,18 €

Herr Wagner bittet um Auskunft über ein Projekt „Klimapark“ im Großen Bruch bei Söllingen.

Herr Siegert erklärt, dass die Kreisverwaltung hierzu bisher lediglich mittels einer Präsentation informiert wurde. Antragsunterlagen oder ähnliches lägen nicht vor.


TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern / Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor.

 
TOP 9 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt hier: Abfallwirtschaftliche Eckpunkte für die Ausgestaltung der Abfallwirtschaft ab dem 01.01.2024 - Anlage –

Protokoll:

Herr Dr. Tiebel erläutert anhand einer Präsentation die Vorlage und insbesondere die Eckpunkte der Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen ab dem 01.01.2024.

Herr Johns regt an, die Zeit zwischen einer Sperrmüllbeantragung und der Abfuhr auf ein bis 2 Wochen zu verkürzen, sowie die Blitzsperrmüllabfuhr mit deutlich geringeren Gebühren zu belegen.

Herr Wunderling erläutert, dass dies logistisch für den Auftragnehmer und verwaltungsseitig in der Bearbeitung und Beratung nicht leistbar sei.

Herr Hoppe trägt mehrere Fragen zu Gelber Sack / Gelbe Tonne, Wertstofftonne, Altpapierpflichttonne, Laubentsorgung, Zusatzleerungsgebühr beim Restmüll, Sperrmüllfleddern, Annahmestellen außerhalb von Helmstedt vor.

Herr Dr. Tiebel und Herr Wunderling beantworten die Fragen.

Bezüglich der Verpackungsentsorgung „Gelber Sack / Gelbe Tonne“ erfolgt turnusmäßig eine gesonderte Vorlage; von der Wertstofftonne wird aus wirtschaftlichen Erwägungen abgeraten; für das Laub der Straßenbäume sind die Kommunen zuständig und bieten typischerweise eine Containerlösung zur Entsorgung unter Mithilfe der Bevölkerung an; eine Reduzierung auf 8 freie Leerungen ohne Zusatzleerungsgebühr bietet sich nicht an, da die 8 einen rein mathematischen Mittelwert darstellt und das Zusatzleerungsgebührenaufkommen die Mehrkosten einer 2 wöchentlichen Tour voll finanziert; das „Sperrmüllfleddern“ lässt sich kaum unterbinden, der auch nur kurzfristig über die Termine informierte Personenkreis ist absichtlich eng gehalten und es gibt kaum typische Sperrmüllwochentage; insbesondere die E-Schrottabgabe wurde durch Gesetzesänderung mit Abgabemöglichkeit bei großen Verbrauchermärkten vereinfacht.

Herr Weihe spricht sich für die mit Ausnahmen vorgesehene Pflicht zur Nutzung einer Blauen Tonne aus und unterstützt das Vorhaben, dass Großverpackungen weiter mitgenommen werden sollen. Er appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Mithilfe und die Eigenverantwortung der Bevölkerung.



Beschluss:

Herr Meier bittet um Abstimmung über die Vorlage.

Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz dem Kreisausschuss, die Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt ab dem 01.01.2024 entsprechend der Anlage „Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen - Eckpunkte der Ausschreibung“ auszugestalten und dass diese Eckpunkte die Grundlage für die Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Helmstedt ab dem 01.01.2024 bilden.


TOP 10 Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Protokoll:

Herr Meier trägt vor, dass keine neuen Informationen vorliegen.

 
TOP 11 Kampfmittelbeseitigung auf dem Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt Lehre (Muna Lehre)

Protokoll:

Herr Wunderling verweist kurz auf einen Artikel der Helmstedter Nachrichten vom 04.02.2022, wonach bei der letzten Kampagne insgesamt 23 Tonnen Kampfmittel geborgen wurden und dann im Herbst 2022 mit dem dritten Räumabschnitt wieder weiter gearbeitet werde.

 
TOP 12 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu An-gelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt vor.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Anwohner anwesend / zugeschaltet.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Meier schließt die Sitzung um 17:45 Uhr.

 

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