Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2022, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025, Haushaltssicherungskonzept 2022
(5/2022)
Protokoll:
Herr Herzog berichtet, dass zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem MI stattgefunden habe. Der MI habe dabei in Aussicht gestellt, dass der Haushalt bei einem Fehlbedarf mit einer 5 vor dem Komma durchaus genehmigungsfähig sein könnte. Die absolute Höchstgrenze liege bei einem Fehlbedarf von 6,1 Mio. EUR. Er weist auf ein Gerichtsurteil hin, nachdem die Verwaltung für den Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage lediglich Unterlagen zusammenstellen dürfe. Eine Bewertung der Unterlagen durch die Verwaltung dürfe nicht erfolgen, da dies als Manipulation der Politik angesehen werden könnte.
Frau Mattfeld-Kloth erklärt, dass ihre Fraktion 3 Änderungsanträge zum Haushalt stelle. Die Anträge sind allen Kreistagsabgeordneten übersandt worden. Frau Mattfeld-Kloth trägt die Änderungsanträge noch einmal vor.
Protokollnotiz: Die Änderungsanträge sind diesem Protokoll als Anhang beigefügt.
Herr Dr. Rakicky stellt fest, dass der Landkreis Helmstedt nicht richtig wirtschafte, da trotz einer gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Kreisumlage mit einem der höchsten Hebesätze in Niedersachsen ein Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.
Für die AfD-Fraktion stellt Herr Dr. Rakicky folgende Änderungsanträge zum Haushalt:
1) Die Zuschüsse für die Drogenberatung, allgemeine Suchtberatung, Prävention werden gestrichen und die Aufgaben mit eigenem vorhandenem Personal durchgeführt.
2) Der Zuschuss für die Schuldnerberatung wird gestrichen und die Aufgabe mit eigenem vorhandenem Personal durchgeführt.
3) Die 400.000,00 EUR Aufwendungen im Produkt Besondere Aufgaben (Produkt 11140) für das Projekt HyExpert werden ersatzlos gestrichen.
4) Nach Mitteilung des Landrates sind 100 Mitarbeiter für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie von ihren originären Aufgaben freigestellt worden ohne dass hierdurch die Verwaltung zusammengebrochen ist. Die Frage ist daher, ob durch Arbeitsumverteilung bzw. Absenken von Standards Stellen gestrichen werden können. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass eine Überprüfung der Eingruppierung aller tariflich Beschäftigten vorgesehen war, was bisher nicht umgesetzt worden ist.
Herr Vorbrod erklärt, dass das Projekt HyExpert zu 100 % gefördert werde. Sollte die Förderung entgegen der bisherigen Annahme nicht bewilligt werden, würde das Projekt nicht durchgeführt werden.
Herr Fricke hält es für unwahrscheinlich, dass die verschiedenen Beratungstätigkeiten mit dem vorhandenen Personal adäquat bewältigt werden können. Er warne vor einer Überlastung der Mitarbeiter.
Herr Dr. Nolte erklärt, dass es für den seinerzeit gefassten Beschluss zur Auslagerung der Beratungen personelle und sachliche Gründe gab. Mit dieser Lösung habe man in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht. Einem Großteil der Ratsuchenden würde es leichter fallen, sich anonym an einen Verein zu wenden, als zur Verwaltung zu gehen.
Herr Weber stellt klar, dass es sich bei den Zuschüssen für die Beratungstätigkeiten nicht um freiwillige Leistungen handele. Wenn der Landkreis diese Tätigkeiten selber wahrnehmen würde, würde es nach seiner Auffassung vermutlich teurer werden. Den Antrag hinsichtlich der Barrierefreiheit der KVHS würde seine Fraktion gerne unterstützen. Die Frage sei nur, wie Abhilfe geschaffen werden könne. Auch wenn die Entscheidung hinsichtlich der Gymnasiallandschaft im Landkreisgebiet noch ausstehe, müssen notwendige Investitionen – und hierzu zähle eine Heizungsanlage – im GaBö getätigt werden. Hinsichtlich der Gewerbegebietes Scheppau verweist er darauf, dass dies Klimaneutral sein soll. Aufgrund eines Kooperationsvertrages sollte die Machbarkeitsstudie auch beauftragt werden. Ansonsten könne dies zu Schadenersatzzahlungen führen. Er schlägt vor, den Haushalt 2022 noch einmal in den Fraktionen zu beraten und Änderungsanträge zum Kreisausschuss zu stellen.
Frau Liebermann hebt hervor, dass die Sozialverbände eine tolle Arbeit leisten. Es sei wichtig, ein niedrigschwelliges Angebot vorzuhalten. Der Haushalt dürfe nicht auf Kosten der Schwächsten saniert werden. Selbst wenn der Beschluss gefasst werden sollte, das GaBö aufzugeben und einen Neubau an einem anderen Ort zu errichten, würde die Umsetzung sicherlich 8 bis 10 Jahre dauern. Aus diesem Grunde muss nach wie vor ein Mindestmaß an Investitionen in das GaBö erfolgen. Hinsichtlich des Gebergebietes sei es spannend, inwieweit es tatsächlich möglich sei, ein nachhaltiges Gewerbegebiet zu entwickeln. Dies würde die Machbarkeitsstudie aufzeigen. Die KVHS barrierefrei umzubauen sei aufgrund der alten Bausubstanz schwierig. Es stelle sich die Frage, ob nach Anmeldung von behinderten Teilnehmern Alternativräume zur Verfügung gestellt werden können.
Frau Mattfeld-Kloth erklärt, dass mit einem entsprechenden Ansatz für die KVHS wenigstens ein Einstig in die Inklusion stattfinde. Selbstverständlich reichen die Mittel nicht aus, um die KVHS komplett barrierefrei umzubauen.
Herr Dr. Rakicky fragt, ob bekannt sei, wie viele Personen die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Herr Dr. Nolte sagt eine Beantwortung zu.
Weiterhin möchte Herr Dr. Rakicky wissen, ob noch Zuschüsse an das Paläon gezahlt werden und wenn ja, auf welcher Grundlage, an wen und wieviel. Er beantragt, den Bedarfszuweisungsfonds um 300.000,00 EUR zu reduzieren, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen.
Herr Fricke hält es für falsch, den Bedarfszuweisungsfonds zu kürzen.
Herr Radeck widerspricht Herrn Dr. Rakicky. Es seien nicht 100 Mitarbeiter, sondern ca. 50 Mitarbeiter für die Bewältigung der Pandemie zeitweise eingesetzt worden. Die Aufgaben dieser Mitarbeiter mussten und müssen von den Kolleginnen und Kollegen mit aufgefangen werden. Als Dank für die Bereitschaft Sonderaufgaben zu übernehmen die Stellen dieser Mitarbeiter jetzt zu streichen, halte er für falsch. Die Bewertung der Stellen der tariflich Beschäftigten sei aus personellen Gründen nicht umgesetzt worden. Bei jeder Neubesetzung von Stellen erfolge aber eine Bewertung. Der Zuwachs beim Personal sei unter anderem darauf zurück zu führen, dass in der Zeit der Fusionsverhandlungen keine Neueinstellungen erfolgt seien. Hier bestand erheblicher Nachholbedarf. Auch gesetzliche Vorgaben, beispielsweise die Umsetzung des BTHG, erfordern einen personellen Zuwachs. Den Schülerinnen und Schülern des GaBö sei zugesichert worden, dass der Landkreis alles notwendige dafür tue, eine vernünftige Beschulung sicherzustellen. Für das Paläon werden weiterhin jährlich 100.000,00 EUR an das Land Niedersachsen gezahlt. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten ist eine Umorganisation für den Betrieb des Paläon erfolgt. Das Land habe sein Engagement davon abhängig gemacht, dass sich sowohl der Landkreis als auch die Stadt Schöningen weiterhin finanziell beteiligen.
Nach kurzer Diskussion über das weitere Verfahren stellt Herr Broistedt fest, dass heute kein Beschluss über die Drucksache erfolgt.
Die Drucksache wird als behandelt angesehen.
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