Kreistag (KT)

Mittwoch, 14. Dezember 2022 , 16:02 Uhr
Börnekenhalle, Zum Börneken 29, 38165 Lehre


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet die Sitzung um 16:02 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Es sind 34 Kreistagsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Stahl stellt fest, dass die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte

23 (Zuwendungsantrag Lukas-Werk für Fachambulanz (Präventionsarbeit)),

24 (Vereinbarungen mit dem Betreuungsverein Oschersleben zur Unterstützung der Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt) und

25 (1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; hier: Beschluss über das geänderte Investitionsprogramm und Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung eines angepassten Haushaltssicherungskonzeptes.)

erweitert werde. Diese Erweiterung erfolgte im Rahmen der verkürzten Ladungsfrist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung.

Die Einwohnerfragestunde werde als Tagesordnungspunkt 26 behandelt. Schließung der Sitzung werde als Tagesordnungspunkt 27 behandelt.

Sodann stellt er die erweiterte Tagesordnung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.11.2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Das Protokoll der öffentlichen Kreistagssitzung am 09.11.2022 wird genehmigt."

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Radeck teilt mit, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben habe. Bei Rechtskräftigkeit des Urteils seien die Vorranggebiete für Windkraftanlagen aufgehoben. Die Konsequenzen speziell für den Landkreis Helmstedt seien momentan noch nicht absehbar.

Weiterhin teilt er mit, dass die Klage der kreisangehörigen Kommunen gegen die Heranziehungssatzung Asylbewerberleistungsgesetz erfolgreich gewesen sei. Aus Sicht des Gerichtes seien die Parameter bei der Kostenaufteilung nicht korrekt angewendet worden. In der Folge wurde die gesamte Satzung als rechtswidrig festgestellt. Mit dieser Entscheidung könnten die Kommunen jedoch keine Vorhaltekosten geltend machen. Die Kommunen hätten auch keinen Anspruch auf Vollkostenerstattung. Nach Bekanntgabe der Urteilsbegründung werde eine Vereinbarung angestrebt oder im Nichteinigungsfall eine neue Satzung erarbeitet.

 
TOP 7 Anfragen  
TOP 7.1 Kataster für Kompensationsflächen; hier: Gemeinsame Anfrage der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD vom 22.11.2022

Protokoll:

Frau Hansmann erläutert den Hintergrund der Anfrage.

Herr Siegert beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Gibt es im Landkreis Helmstedt ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und wo umgesetzt worden sind?

Antwort 1:

Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die für die Zulassung und Durchführung des Eingriffs zuständigen Behörden, die für die Führung eines Kompensationsverzeichnisses erforderlichen Angaben an die das Verzeichnis führende Stelle zu übermitteln. Die zur Führung des Verzeichnisses zuständige Behörde ist in Niedersachsen die untere Naturschutzbehörde, also der Landkreis Helmstedt. Aufgrund der erheblichen personellen Belastung im Rahmen der Sicherung der Natura 2000 Gebiete über mehrere Jahre, bei der aufgrund der gesetzten Prioritäten andere Aufgaben zurückgestellt werden mussten, sowie des Stellenwechsels in verschiedenen Schlüsselpositionen, steht ein aktuelles digitales Kompensationsflächenkataster derzeit noch nicht zur Verfügung, befindet sich aber in Planung.

Frage 2:

Wie stellt die Verwaltung sicher, dass alle festgelegten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden?

Antwort 2:

Zunächst ist es Aufgabe der Behörde, welche die Genehmigung erteilt, die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu überprüfen. Da ihr teilweise dazu die Fachkompetenz fehlt, kann sie die Naturschutzbehörde hierbei hinzuziehen. Außerdem kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen. Eine Berichtspflicht kann in der Genehmigung festgesetzt werden. Die zuständige Behörde kann die Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 15 BNatSchG zu gewährleisten.

Frage 3:

Bleiben Ausgleichsflächen auf unbestimmte Zeit bestehen? Für wie viele Jahre müssen sie gepflegt werden?

Antwort 3:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Der Unterhaltungszeitraum ist durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind solange erforderlich wie der Eingriff in Natur und Landschaft andauert. Verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger.

Frage 4:

Müssen die festgelegten Ausgleichsflächen im Grundbuch eingetragen werden?

Antwort 4:

Gesetzlich gefordert ist lediglich eine rechtliche Sicherung. Dies kann auch in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Naturschutzbehörde erfolgen. Nicht notwendig ist eine weitergehende rechtliche Sicherung bei in der Zulassungsgenehmigung festgelegten Kompensationen auf dem beantragten Flurstück.

Frage 5:

Wann muss die Anlage von Ausgleichsflächen begonnen werden?

Antwort 5:

Spätestens mit dem Beginn eines Eingriffs.

Frage 6:

Wie wird sichergestellt, dass eine ggf. erforderliche Pflege dieser Maßnahme erfolgt, sodass tatsächlich die Funktion des Ausgleichs eintritt?

Antwort 6:

Die Genehmigungsbehörde kann sich in Form von Abnahmen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Naturschutzbehörde, oder wie unter Punkt 2. dargestellt durch Vorlageberichte die Funktionsfähigkeit der zu erfüllenden Maßnahmen nachweisen lassen.

Frage 7:

Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?

Antwort 7:

Im Kompensationsverzeichnis erfasst die Naturschutzbehörde u.a. die folgenden Angaben:

o die Lage der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche durch Angabe des Namens der Gemeinde, in deren Gebiet die Fläche liegt, der Gemarkung, die Flur und die Flurstücksnummer,

o eine Kartendarstellung der für die Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme in Anspruch genommenen Fläche auf der Grundlage des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems ALKIS.

Eine komplette Erfassung kann nur erfolgen, wenn die Genehmigungsbehörden auch alle durch sie festgesetzten Maßnahmen an die Naturschutzbehörde übermitteln. Soweit diesbezüglich keine Lücken bestehen und das zu führende Kataster sich auf dem aktuellen Bestand befindet, sollte dadurch sichergestellt werden können, dass keine Mehrfachbelegung erfolgt.

Frage 8:

Was unternimmt der Landkreis, wenn Ausgleichsflächen nicht vollständig oder in nicht angemessener Qualität umgesetzt werden?

Antwort 8:

Die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde kann gegebenenfalls unter Einbeziehung der Naturschutzbehörde die erforderlichen Nachbesserungen anordnen.

Frage 9:

Welche Möglichkeiten haben Bürger*innen, Einsichtnahme in Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen zu erhalten?

Antwort 9:

Jede Person hat nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Anspruch auf freien Zugang
zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des UIG § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der Zugang kann durch Auskunftserteilung oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Im Rahmen der im Mai 2020 unterzeichneten Vereinbarung „Der Niedersächsische Weg“ ist auch die Umsetzung eines landesweiten Online-Kompensationsverzeichnisses geplant. Die Zuständigkeit liegt hier u.a. beim Niedersächsischen
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Das Verzeichnis soll die standardisierte niedersachsenweite Aufnahme von Kompensationsmaßnahmen in einer Datenbank ermöglichen. Die Daten sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und online abrufbar sein.


TOP 7.2 Kreisvolkshochschule; hier Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 05.12.2022

Protokoll:

Frau Liebermann erläutert die Anfrage.

Herr Dr. Nolte beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Antworten zu den Fragen 1 - 5 beziehen sich auf das offene Kursprogramm der KVHS. Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

Frage 1:

Wie viele Kurse werden seitens der KVHS angeboten?

Antwort 1:

Im Frühjahrsemester 2022 wurden 378 Kurse mit insgesamt 12.819 Unterrichtsstunden und 2.415 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt; Im Herbstsemester 2022 waren es 323 Kurse mit insgesamt 8.916 Unterrichtsstunden und 1.882 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Insgesamt wurden 2022 demnach 701 Kurse mit insgesamt 21.735 Unterrichtsstunden und 4.297 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.

Frage 2:

Wie viele Kurse mussten aufgrund zu geringer Anmeldezahlen abgesagt werden?

Antwort 2:

Im Frühjahrsemester 2022 mussten 129 Kurse mit insgesamt 3.572 Unterrichtsstunden und 255 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgrund zu geringer Anmeldezahlen abgesagt werden; Im Herbstsemester 2022 waren es 114 Kurse mit insgesamt 2.179 Unterrichtsstunden und 236 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Insgesamt mussten 2022 demnach 243 Kurse mit insgesamt 5.751 Unterrichtsstunden und 491 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesagt werden.

Frage 3:

Bei wie vielen Kursen wurde aufgrund geringer Anmeldezahlen die Kosten weiterer Plätze umgelegt - umso die Mindestteilnehmerzahl zumindest kaufmännisch zu erreichen - ?

Antwort 3:

Im Frühjahrsemester 2022 wurde 1 Kurs (mit Abrechnung des erhöhten Entgelts im Kleingruppenkurs) aufgrund geringer Anmeldezahlen umgelegt; Im Herbstsemester 2022 betraf dies kein Kurs. Das Angebot der KVHS, die Kurse auch mit 5 bis 6 Teilnehmenden zu einem erhöhten Entgelt durchzuführen, wurde von den Teilnehmenden nicht angenommen. Die Rückmeldungen auf das Kleingruppenangebot waren durchweg negativ. Die Teilnehmenden fanden die dann zu zahlenden Entgelte zu hoch. Wenn sie sich dann überhaupt angemeldet haben, nur mit der Bemerkung, dass sie nur zum „normalen“ Entgelt teilnehmen würden. Sollte die KVHS aufgrund zu geringer Teilnehmenden-Zahlen eine Kleingruppe mit erhöhtem Entgelt durchführen wollen, würden sie ihre Anmeldung stornieren und nicht teilnehmen. Allerdings gibt es die inoffizielle Regelung in einigen Kursen, dass die Teilnehmenden das „normale“ Entgelt für die fehlenden 1 bis 2 Teilnehmenden umlegen, also in der Gruppe gesammelt wird. Da dies aber im Kurs geregelt wird, kann die KVHS dazu keine konkreten Angaben machen. Die KVHS schätzt, dass dies bei 20 bis 30 Kursen pro Semester der Fall ist. Diese Regelung ist nicht neu und wurde schon über Jahrzehnte hinweg angewandt.

Frage 4:

In welchen Sparten sind die größten Teilnehmereinbußen zu verzeichnen?

Antwort 4:

Die größten Teilnehmereinbußen sind in den Bereichen EDV, Fremdsprachen und Kreatives zu verzeichnen. Dort sind höhere Ausfälle als in den Vorjahren zu konstatieren. Größere Ausfälle hat die KVHS in diesem Jahr auch im Gesundheitsbereich. Dies liegt aber nur bedingt an zu geringen Teilnehmerzahlen, sondern vorrangig an Absagen durch die KVHS, weil die gemieteten Räumlichkeiten (z. B. Goethehalle, Lehrküche der Berufsschule) durch Bauarbeiten nicht zur Verfügung stehen und die KVHS nicht auf andere Räumlichkeiten ausweichen kann.


Frage 5:

Wie viele und welche Kurse werden derzeit online bzw. hybrid angeboten?

Antwort 5:

Im Frühjahrsemester 2022 wurden 12 Kurse online angeboten. Davon könnten 6 Fremdsprachenkurse hybrid angeboten werden, was aber nicht genutzt wird, da die Teilnehmenden Präsenzform bevorzugen. Im Herbstsemester 2022 waren es ebenfalls 12 online Kurs-Angebote, wovon – wie im Frühjahrssemester 2022 –6 Fremdsprachenkurse hybrid angeboten werden könnten, was aber nicht umgesetzt wird, da die Teilnehmenden Präsenzform bevorzugen.

Die Antworten zu den weiteren Fragen 1 bis 2 beziehen sich auf die angebotenen Deutsch- bzw. Integrationskurse der KVHS. Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

Frage 1:

Wie vielen Personen war es in der Vergangenheit nicht möglich einen Deutsch- oder Integrationskurs zu besuchen, da die Kinderbetreuung nicht sicherzustellen war?


Antwort 1:

Eine konkrete Angabe ist nicht möglich, da diese Fälle, die schon vorgekommen sind, bisher nicht erhoben wurden. In diesem Jahr ist es häufiger zu Anfragen gekommen, da viele Frauen mit Kindern nach Deutschland gekommen sind.

Frage 2:

Ist in der Vergangenheit bereits über das Zusatzangebot Kinderbetreuung nachgedacht worden und wenn ja, warum konnte diese nicht angeboten werden? Ist die alternative, Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter geprüft worden? Diese könnte aufgrund ihrer Ausbildung mehrere Kinder bedarfsgerecht betreuen.

Antwort 2:

Seit Januar 2022 gibt es das BAMF-Programm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“. Hier werden allerdings lediglich die Personalausgaben für qualifizierte oder noch auszubildende Kindertagespflegepersonen vom BAMF übernommen. Grundsätzlich ist es so, dass die Kinderbetreuung einen großen organisatorischen und finanziellen Aufwand zu Lasten der KVHS mit sich bringt, wofür auch zusätzliches Personal nötig wäre, um diesen zu bewältigen. Tagesmütter zu finden, die die Betreuung übernehmen, ist die erste Herausforderung. Die zweite betrifft die Räumlichkeiten. Die KVHS stößt bereits mit den Deutschkursen räumlich an ihre Kapazitätsgrenzen – Räume für Kinderbetreuung stehen derzeit nicht zur Verfügung. Diese müssten zudem noch halbwegs kindgerecht ausgestattet sein und es müsste zumindest eine Kindertoilette vorhanden sein. In der Vergangenheit wurden in mehreren Außenstellen (Lehre, Schöningen) Kurse mit Kinderbetreuung durchgeführt. Hier haben die Lehrkräfte immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass Kinderbetreuung neben den Unterrichtsräumen den Unterrichtsablauf teilweise stark beeinträchtigen kann, da die Kinder immer wieder die Nähe zu ihren Müttern suchen. Da die KVHS im ständigen Austausch mit anderen Bildungsträgern im Landkreis steht, kann die KVHS bestätigen, dass auch diese anderen Bildungsträger, insbesondere die Deutsche Angestellten-Akademie, kurz: DAA, immer wieder die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung neben dem Kurs geprüft haben. Aufgrund der großen organisatorischen, personellen und finanziellen Hürden wurde bisher bei keinem Bildungsträger ein Kurs mit Kinderbetreuung angeboten. Der aktuelle Personalnotstand in allen Kindertagesstätten erschwert die Umsetzung zusätzlich.


TOP 8 Anträge

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor.

 
TOP 9 Erste Beratung und Direktüberweisung von Anträgen; hier: Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 05.10.2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Helmstedt in der vorliegenden Fassung (s. Anlage)."


TOP 10 Erlass einer Rechnungsprüfungsordnung für den Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Auf der Grundlage des § 58 Abs. 1 Nr. 2 und der §§ 153ff. des Niedersächsischen Kom-
munalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Kreistag die zu dieser Vorlage als
Anlage beigefügte „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Helmstedt“."


TOP 11 Übertragung der Kreistagssitzungen als Livestream im Internet; Bezug zu Drs. 28/2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die Sitzungen des Kreistages werden weiterhin bis zum Ende des Jahres 2023 als Livestream übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt bis Sommer 2023 ein umfangreiches Konzept für die zukünftige Durchführung des Livestreams zu erstellen."



TOP 12 Übertragung der Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verschwiegenheitspflicht gem. § 107 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 NKomVG auf den Kreisausschuss

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag in seiner Funktion als Dienstbehörde überträgt gem. §107 Abs.5 Satz 4 Nr.
1 NKomVG die Entscheidungen, die den Landrat/die Landrätin im Zusammenhang mit
der Verschwiegenheitspflicht betreffen, auf den Kreisausschuss."


TOP 13 Berufung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Der Kreistag beruft nach § 71 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) und dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) sowie nach § 3 Nr. 2 i) der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Helmstedt Herrn Michael Fischer als Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss.


2. Der Kreistag stellt die Neubesetzung des Ausschusses nach § 73 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest."


TOP 14 Berufung der Kreisamtfrau Andrea Gröpke zur Prüferin des Referates Rechnungsprüfung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Kreisamtfrau Andrea Gröpke wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Prüferin des Referates Rechnungsprüfung berufen."


TOP 15 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt; hier: Änderung der Abfallentsorgungs- und der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag beschließt die 18. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 1.

Er beschließt weiterhin die 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 8."


TOP 16 Gewährung von Darlehen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse an Städte, Samtgemeinden und Gemeinden

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag beschließt, für das Schulbauvorhaben „Um- und Erweiterungsbau der Grundschule Groß Twülpstedt“ der Samtgemeinde Velpke ein Darlehen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse in Höhe von 580.000,00 EUR zu gewähren.

Das Darlehen wird zinslos gegeben und ist mit 5 % jährlich zu tilgen."


TOP 17 Änderung der Satzung über Entschädigungen und Erstattungen für ehrenamtliche Führungskräfte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Kreisfeuerwehr (Entschädigungssatzung - Kreisfeuerwehr)

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die 2. Änderung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Verdienstausfall für die im Bereich der Kreisfeuerwehr Tätigen wird in der vorliegenden Fassung (s. Anlage) beschlossen."


TOP 18 Anpassung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die in der Anlage der Drucksache befindliche geänderte Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus wird rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen."


TOP 19 Änderung der Benutzerordnung für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Juleums

Protokoll:

Der Kreistag fasst mit 28 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Änderung der Benutzungsordnung für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Juleums wird mit folgender Ergänzung unter Ziffer 22 zugestimmt.

[…] Im Foyer und im Bibliothekssaal kann zusätzlich Fingerfood gereicht werden. […]"



TOP 20 Änderung der Regelung der Entgelte für die Benutzung von Räumen des Juleums

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Änderung der Regelungen der Entgelte für die Benutzung von Räumen des Juleums
wird zugestimmt."


TOP 21 Annahme von Spenden und Schenkungen für die Rudolf-Dießel-Schule in Königslutter am Elm (Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung)

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag genehmigt die Annahme der Spende für die Rudolf-Dießel-Schule in Königslutter am Elm i.H.v. 2.600 Euro."


TOP 22 Satzung über die Erhebung eines Kostenbeitrages für die Nutzung des Internates/Gästehauses und die Teilnahme an der Vollverpflegung für die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Steinmetzschule Königslutter

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die Satzung über die Erhebung eines Kostenbeitrages für die Nutzung des Internates/Gästehauses und die Teilnahme an der Vollverpflegung für die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Steinmetzschule Königslutter wird gemäß der beigefügten Anlage mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen."


TOP 23 Zuwendungsantrag Lukas-Werk für Fachambulanz (Präventionsarbeit)

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Dem Antrag des Lukas Werks auf Erhöhung der Zuwendung des Geschäftsbereichs Ge-
sundheit für die Fachambulanz in Helmstedt auf 15.000 Euro für das Jahr 2023 wird – vor-
behaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – zugestimmt."


TOP 24 Vereinbarungen mit dem Betreuungsverein Oschersleben zur Unterstützung der Betreuungsstelle des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Den Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Helmstedt und dem Betreuungsverein Oschersleben bezüglich der Unterstützung gem. §15 BtOG sowie §§ 8 und 10 BtOG wird vorbehaltlich der Bewilligung der Haushaltsmittel zugestimmt."


TOP 25 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; hier: Beschluss über das geänderte Investitionsprogramm und Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung eines angepassten Haushaltssicherungskonzeptes. -Tischvorlage-

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Im Nachgang zur Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 vom 09.11.2022 wird


1. das geänderte Investitionsprogramm beschlossen und


2. auf die Aufstellung eines angepassten Haushaltssicherungskonzeptes verzichtet."


TOP 26 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 27 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt die öffentliche Sitzung um 16:51 Uhr.

 

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