Kreistag (KT)

Mittwoch, 28. September 2022 , 16:00 Uhr
Börnekenhalle, Zum Börneken 29, 38165 Lehre


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet um 16.00 Uhr die öffentliche Sitzung. Er begrüßt alle Anwesenden und weist darauf hin, dass die heutige Sitzung live im Internet übertragen wird. Ergänzend gibt er Hinweise zum Livestream.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Mit Beginn der Sitzung sind 38 Kreistagsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Stahl stellt die Tagesordnung in vorliegender Form fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.06.2022

Protokoll:



Beschluss:

Das Protokoll wird einstimmig bei 2 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

CORONA-Situation im LK Helmstedt; hier: Mündlicher Sachstandsbericht:

Herr Dr. Nolte berichtet zur aktuellen Corona-Situation im Landkreis Helmstedt. Die Inzidenz sei im Vergleich zu den letzten Wochen von unter 300 auf, Stand heute, 484,8 gestiegen. Er erläutert die aktuelle Situation in den Krankenhäusern, hier sei die Lage stabil, im Landkreis gebe es nach wie vor keibe Intensivbettenbelegung. Auf ganz Niedersachsen bezogen müsse aber auch hier festgestellt werden, dass alle Zahlen kontinuierlich steigen. Trotzdem gehe er aktuell davon aus, dass es, mit Blick auf die derzeit vorherrschende Corona-Variante und die Corona-Gesamtentwicklung, im Winter zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommen werde.

Information über die Flüchtlingssituation - Ukraine; hier: Mündlicher Sachstandsbericht:

Herr Wendt führt aus, dass aufgrund der hohen Zahl der aufzunehmenden geflüchteten Personen in den letzten Wochen die Aufnahmemöglichkeiten im Landkreis weitestgehend erschöpft seien. Zuletzt seien pro Woche durchschnittlich 75 Flüchtlinge zugewiesen worden. Da der bereitgestellte Wohnraum bei weitem nicht ausreicht, hätten vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Die Möglichkeiten der Unterbringung in Schöningen und Esbeck seien erschöpft. Daher habe man kurzfristig auf die Kanthalle in Helmstedt zurückgegriffen. 

Bei Betrachtung der Gesamtsituation in Niedersachsen sei die Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen nicht nachvollziehbar. Einige Kommunen würden Notunterkünfte zurückbauen, da keine weiteren Flüchtlinge unterzubringen seien. Dem Landkreis Helmstedt seien hingegen vergleichsweise viele Flüchtlinge zugewiesen worden. Jetzt gilt es, die Flüchtlinge aus den vorübergehend zu nutzenden Unterkünften in Wohnungen zu überführen, damit erneut Kapazitäten für zukünftig ankommende Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden könnten.

Er berichtet, dass die Kreisverwaltung aus dem eigenen Mitarbeiterbestand einen Ukraine-Stab eingerichtet habe, um alle mit der Flüchtlingskrise zusammenhängenden Probleme zielgerichtet bearbeiten zu können. Diese Mehrbelastung führe im Ergebnis aber dazu, dass in der Verwaltung bestimmte Aufgaben nicht oder nicht zeitgerecht bearbeitet werden können. Er dankt ausdrücklich allen Helfenden, insbesondere den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, für ihren Einsatz und ihr Engagement.

 
TOP 7 Anfragen  
TOP 7.1 Anfrage der CDU Kreistagsfraktion vom 12.09.2022; hier: Hilfspakete: Gesagt – Getan?

Protokoll:

Frau Koch erläutert die Anfrage.

Die Anfrage wird von Herrn Dr. Nolte wie folgt beantwortet:

Frage 1:

Wann können die in Aussicht gestellten Hilfen frühestens greifen (z. B. Wohngeldreform, Mieterschutz vor Kündigung bei Unmöglichkeit der Zahlung von Energiekosten)?

Antwort 1:

Aktuell handelt es sich beim dritten Entlastungspaket noch um einen Entwurf der Bundesregierung. Zur Umsetzung müssen die Inhalte noch in die entsprechenden Gesetze eingearbeitet werden, so dass ein Inkrafttreten erst nach entsprechendem Beschluss des Bundestages und Veröffentlichung des Gesetzes erfolgt.

In der Regel ist hier eine Anpassung der zur Auszahlung notwendigen Software-Fachverfahren notwendig.

Unbeschadet dessen könnte ein Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger ggfs. zeitnah umsetzbar sein, da hier evtl. ein Automatismus in der EDV möglich sein könnte.

Je nach Inhalten der Wohngeldreform werden ggfs. erneute oder zusätzliche Anpassungs‑Anträge durch die Leistungsbezieher zu stellen sein. Für Personen, die mit der Reform neu in den Wohngeldbezug kommen könnten, wird jedenfalls ein Antragserfordernis bestehen.

Ohne vorhandene Rechtsgrundlage ist es momentan unklar, wann die Reform greifen wird; aktuell erscheint ein Inkrafttreten zum Jahreswechsel aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch, da die erforderlichen Gesetzesänderungen noch nicht erfolgt sind.

Die Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen wird von verschiedenen Faktoren abhängen:

1. Von der Komplexität der veränderten Gesetzgebung. Wird es eine vollständige Neuausrichtung bei Wohngeld geben? Wird es lediglich einfachere Zugangsvoraussetzungen (i. d. R. die Einkommenshöhe) geben?

2. Von der Anzahl der Anträge.

3. Von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem Kontext erforderliche VZÄ hat der Geschäftsbereich Soziales bereits für den HH 2023 angemeldet. Da nach ersten Entwürfen von einer Verdreifachung potenzieller Wohngeldempfängerinnen und -empfänger auszugehen ist, würden somit fünf weitere Vollzeitstellen nach EG 9a TVöD benötigt. Überdies könnte eine Steigerung von Wohngeldempfängerinnen und -empfängern auch zu einer Erhöhung von möglichen Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, kurz: BuT, führen, was ebenfalls einen Personalzuwachs erforderlich machen würde – mindestens eine, eher zwei weitere Vollzeitstellen nach EG 6 TVöD.

Im Hinblick auf den Aspekt des Mieterschutzes ist festzuhalten, dass seitens der Vermieter zunächst die Abschläge erhöht werden. Bei Bestandsfällen besteht eine Mitwirkungspflicht zur Mitteilung solcher Änderungen – eine Übernahme der zusätzlichen Kosten erfolgt im Rahmen der Angemessenheit, deren Grenzen derzeit überarbeitet werden. Eine Möglichkeit zur Unterstützung besteht durch den Geschäftsbereich Soziales und das Jobcenter, wenn durch Heizkostenerhöhung kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist, in dem ein Neuantrag gestellt wird.

Überdies besteht zur Sicherung der Unterkunft die Möglichkeit, bei Energieschulden eine Unterstützung als Darlehen zu erhalten, was in der Regel eine Feststellung über die Angemessenheit des Wohnraums bedingt. Sollte es zu Räumungsklagen kommen, wird der Geschäftsbereich Soziales automatisch vom Gericht mit einbezogen. Ggfs. ist die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung möglich.

Frage 2:          

Womit haben die Verbraucherinnen und Verbraucher bis dahin zu rechnen? Gibt es die Möglichkeit von kurzfristigen Hilfen?

Antwort 2:     

Gerade die im Entlastungspaket 3 angekündigten Einmalzahlungen stellen letztlich die angefragten kurzfristigen Hilfen dar. Für weitere Hilfen gibt es keine Rechtsgrundlage.

Frage 3:          

Wie und von wem können die Betroffenen im Vorfeld Rat erhalten?

Antwort 3:     

Grundsätzlich ist eine Beratung und Information über die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich Soziales und im Jobcenter möglich. Eine Herausforderung besteht jedoch hier in der durch die Ukrainesituation bereits bestehenden Arbeitsverdichtung. Ohne die rechtswirksame Rechtsänderung (speziell im Wohngeldbereich) können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgrund der noch gültigen Rechtslage beraten.

Insofern besteht nur eine geringe Aussagekraft für Personen, die erst durch die Wohngeldreform ggfs. in den Wohngeldbezug kommen können.

Frage 4:          

Ist angesichts der beschriebenen Entwicklung und des damit anzunehmenden zusätzlichen personellen Aufwandes eine Unterstützung der Landkreisverwaltung durch die kreisangehörigen Kommunen notwendig?

Antwort 4:     

Die Personalgewinnung gestaltet sich aktuell generell schwierig – die kreisangehörigen Kommunen stehen hier vor der gleichen Herausforderung wie der Landkreis selbst. Insofern kann nach Auffassung der Verwaltung nicht von einer Unterstützungsmöglichkeit durch die kreisangehörigen Kommunen ausgegangen werden. Unbeschadet dessen bedürfte es hier einer konkreten Vereinbarung mit konkreten Festlegungen auch in finanzieller Hinsicht.


TOP 8 Anträge  
TOP 8.1 Antrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN Kreistagsfraktion vom 23.08.2022; hier: Schottergärten

Protokoll:

Frau Hansmann trägt den Antrag vor. Sollte der Antrag angenommen werden, beantragt sie eine Behandlung im Ausschuss für Bau und Planung.



Beschluss:

Der Antrag wird mit 35 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zur weiteren Beratung angenommen. Der Antrag wird an den Ausschuss für Bau und Planung überwiesen.


TOP 8.2 Antrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN Kreistagsfraktion vom 23.08.2022; hier: Zonengrenzmuseum

Protokoll:

Frau Mattfeldt-Kloth trägt den Antrag vor. Sollte der Antrag angenommen werden, beantragt sie eine Behandlung im Ausschuss für Kultur, Heimangeschichte, Sport und Freizeit.



Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig bei 1 Enthaltung zur weiteren Beratung angenommen. Der Antrag wird an den Ausschuss für Kultur, Heimangeschichte, Sport und Freizeit überwiesen.


TOP 9 Appell der Region zur Ablehnung eines Atommülllagers Schacht Konrad

Protokoll:

Der Kreistag fasst mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Appell zur Ablehnung eines Atommülllagers Schacht Konrad wird unterstützt."


TOP 10 Antrag der SPD Kreistagsfraktion „Schule muss funktionsfähig sein“ vom 25.05.2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst mit 37 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt."


TOP 11 Vorläufiges Jahresergebnis 2021

Beschluss:

Das vorläufige Jahresergebnis 2021 in Höhe von + 4.124.495,42 EUR wird zur Kenntnis
genommen.


TOP 12 1. Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2021; hier: Tax Compliance Managementsysteme

Beschluss:

Der Prüfungsvermerk zum 1. Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss
des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2021 des Referates R vom 03.03.2022; Tax
Compliance Managementsysteme wird zur Kenntnis genommen.


TOP 13 Jahresabschlüsse des Landkreises Helmstedt 2017 - 2020; hier: Prüfungsvermerk zur Zwischenprüfung 2022

Beschluss:

Der Prüfungsvermerk zur Zwischenprüfung 2022 des Referates R vom 15.02.2022, Aufholung der
verfristeten Jahresabschlüsse, wird zur Kenntnis genommen.


TOP 14 2. Teilbericht über eine vorbereitende Prüfung zum Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2021; hier: Prüfung des allgemeinen Fuhrparks

Beschluss:

Der 2. Teilbericht des Referates Rechnungsprüfung vom 25.03.2022 zur vorbereitenden Prüfung
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 des Landkreises Helmstedt; Prüfung des
allgemeinen Fuhrparks, wird zur Kenntnis genommen.


TOP 15 Unterrichtung über die Aufnahme von einem Darlehen in Höhe von 4.000.000,00 EUR vom Kreditmarkt

Beschluss:

Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass zum 19.07.2022 ein Darlehen in Höhe von 4.000.000,00
EUR bei der Commerzbank AG für die allgemeine Investitionstätigkeit aufgenommen worden ist.
Der Zinssatz beträgt für die Gesamtlaufzeit (bis 19.01.2039) 2,40 % p.a. Das Darlehen ist jährlich
mit 5 % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.


TOP 16 Bekanntgabe von zwei Eilentscheidungen gem. § 89 NKomVG

Beschluss:

Die Bereitstellung von außer- bzw. überplanmäßigen Mitteln für

1. den GB 32 in Höhe von 100.000 EUR für den Aufbau einer Betreuungs- und
Sanitätsmittelreserve sowie

2. den GB 66 in Höhe von 300.000 EUR für den Ausbau der K 62 Bahrdorf Büstedt

wird zur Kenntnis genommen.


TOP 17 Bedarfszuweisungsfonds 2022 hier: Festlegung des Verteilmaßstabes und Ergebnis der vorgeschlagenen Verteilung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Als Bezugsgrößen werden die vorläufigen Fehlbeträge bis einschließlich 2020 je Einwohner
und die durchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner der Jahre 2018 bis 2020 gemäß der
Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zugrunde gelegt.

2. Für das Haushaltsjahr 2022 werden im ersten Schritt lediglich diejenigen
Gebietskörperschaften im Landkreis Helmstedt berücksichtigt, deren kumulierter
Jahresfehlbetrag schlechter als der landkreisbezogene durchschnittliche Jahresfehlbetrag
(Basiswert) ausfällt.

3. Im zweiten Schritt muss die Abweichung vom Vergleichswert bei der durchschnittlichen
Steuereinnahmekraft mindestens -10 Prozent oder schlechter betragen.

4. Bei Erfüllung beider Voraussetzungen ist die Bedarfszuweisung auf Antrag zu gewähren.

5. Erstmalige Bedarfszuweisungsempfänger verpflichten sich zu einem eigenen
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 5 Prozent des ausgezahlten Betrags."


TOP 18 Änderung der Richtlinie des Landkreises Helmstedt über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kultur (Fördermittelrichtlinie)

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Den Änderungen wird zugestimmt. Diese sind ab sofort gültig und greifen somit ab dem Förderjahr 2023."


TOP 19 Haushalt 2023; Zuschüsse an Verbände, Vereine und sonstige Organisationen hier: Hospizarbeit Helmstedt e.V. - Netzwerkkoordinator/in

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Landkreis Helmstedt gewährt dem Hospizarbeit Helmstedt e. V. zur Förderung der
Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine
Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator nach § 39 d Abs. 3 SGB V vorbehaltlich
der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 EUR für
das Jahr 2023. Die Gewährung erfolgt in Abhängigkeit der Förderung durch die Pflegekassen."


TOP 20 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 21 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 22 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt die Sitzung um 16:46 Uhr.

 

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