Bildung einer Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung
(200/2021)
Protokoll:
Herr Dr. Nolte erläutert die Vorlage.
Im Namen der AFD-Fraktion spricht sich Herr Dr. Dr. Rakicky für die Einführung der Steuerungsgruppe aus. Jede Partei, die Fraktionsstärke im Kreistag habe, sollte ein Mitglied in die Gruppe entsenden.
Für die FDP/UWG/Ziel-Gruppe spricht sich Herr Johns gegen eine solche Steuerungsgruppe aus und begründet dies damit, dass diese Themen im Schulausschuss beraten werden sollen, denn dafür sei dieser da.
Im Namen von B90/Die Grünen spricht sich Herr Handschuch für eine Steuerungsgruppe aus. Diese sollte aber nicht nur zweimal, sondern mindestens sechsmal im Jahr zusammenkommen.
Bei einer Größe der Steuerungsgruppe von sechs Mitgliedern würde die CDU-Fraktion der Einrichtung einer solchen Gruppe zustimmen.
Herr Stahl sagt, dass seitens der SPD-Fraktion schon immer die Einrichtung einer solchen Gruppe gefordert wurde. Hier sollten dann die Fachthemen erörtert bzw. beraten werden. Auch sollte die Möglichkeit bestehen, bei Schwerpunktthemen Fachleute hinzuzuziehen.
Herr Hoppe verliest den geänderten Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen beschließt die Bildung einer Steuerungsgruppe mit dem Schwerpunkt Schulentwicklungsplanung. Die Teilnehmerzahl ist auf sechs Mitglieder zu begrenzen (vier Mitglieder aus Kreistag/Schulausschuss und zwei Mitglieder aus der Verwaltung). Die Steuerungsgruppe kann für sich weitere Personen hinzuziehen.
Frau Rothkegel fragt nach, ob somit die Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter ausgeschlossen seien.
Herr Hoppe bejaht dies.
Daraufhin erhebt Frau Rothkegel Einwände, es sollten zumindest ein Vertreter von der Lehrer- bzw. Elternschaft und ein Vertreter aus der Schülerschaft vertreten sein.
Herr Hoppe bittet um Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Der Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen beschließt mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen die Bildung einer Steuerungsgruppe mit dem Schwerpunkt Schulentwicklungsplanung. Die Teilnehmerzahl ist auf sechs Mitglieder zu begrenzen (vier Mitglieder aus Kreistag/Schulausschuss und zwei Mitglieder aus der Verwaltung). Die Steuerungsgruppe kann für sich weitere Personen hinzuziehen.
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