Kreistag (KT)

Mittwoch, 15. Dezember 2021 , 16:00 Uhr
Börnekenhalle, Zum Börneken 29, 38165 Lehre


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) eröffnet die Sitzung um 16.00 Uhr.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 35 Kreistagsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) stellt die Tagesordnung in vorliegender Fassung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.11.2021

Beschluss:

Das Protokoll der Sitzung des Kreistages vom 02.11.2021 wird einstimmig bei 3 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Jäkel fragt nach, ob für die neue Wahlperiode die Möglichkeit eines Livestreams bzw. Videostreams geschaffen werde.

Herr Herzog antwortet, dass sich unter dem Tagesordnungspunkt 9 - Neufassung der Hauptsatzung - unter anderem auch mit dem Thema Medienöffentlichkeit befasst werde. Gem. § 64 Abs. 2 NKomVG seien Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen durch Presse, Rundfunk und Verwaltung möglich, wenn dies in der Hauptsatzung geregelt werde. Sollte der Kreistag der Ermöglichung eines Livestreams zustimmen, würde die Verwaltung dies unter Würdigung aller technischen und organisatorischen Voraussetzungen entsprechend prüfen und umsetzen.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Referat Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt)

Herr Radeck teilt mit, dass die stellvertretende Leitung des Referates Rechnungsprüfung Frau Birgit Magin übertragen worden sei. Weiterhin wird Herr Blanck, ein Prüfer, den externen Krisenstab bei Bedarf unterstützen.

Abwicklung des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement (HRM)

Herr Radeck führt aus, dass Ende 2020 die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH gegründet worden sei. Am 01.01.2021 sei die Arbeit aufgenommen worden. Der Eigenbetrieb Helmstedter Regionalmanagement, der 2017 gegründet wurde, werde vor diesem Hintergrund aufgelöst. Ziel sei es, den Betrieb zum 31.12.2022 abzuwickeln. Diesbezüglich werde die Verwaltung nun alle weiteren Schritte in die Wege leiten.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) bezieht sich auf seine Anfrage aus der Sitzung des Kreistages am 02.11.2021:

Auf welcher gesetzlichen Grundlage und/oder auf wessen Anordnung wurde in dem amtlichen Gebrauch der Landkreisverwaltung die Gendersprache eingesetzt?

Eine Antwort auf diese Anfrage habe er bis heute nicht erhalten. Am 10.12.2021 habe er nachgefragt und am 14.12.2021 die Rückmeldung erhalten, dass sich innerhalb der Kreisverwaltung eine Arbeitsgruppe mit dem Thema gendergerechte Sprache beschäftige. Bis heute habe er keine Antwort erhalten. Aus diesem Grund stellt er folgende Fragen:

1. Warum hat es bisher keine Antwort auf die Anfrage gegeben?

2. Wieso erhalte man Antwort vom Landratsbüro und nicht vom Landrat?

3. Warum wurde eine Arbeitsgruppe ohne Beteiligung der politischen Vertretung einberufen?

Herr Radeck antwortet, dass es keine gesetzliche Regelung zur Anwendung der gendergerechten Sprache gebe. Es gebe aber von der Gesellschaft der deutschen Sprache eine Empfehlung, wie Sprache gendergerecht gestaltet werden könne. Dies werde zurzeit in einer Arbeitsgruppe geprüft. Zudem möchte er darauf hinweisen, dass zurzeit eine sehr angespannte Corona-Situation herrsche und dies viele Beschäftigte und Ressourcen binde. Er möchte die Wichtigkeit der gendergerechten Sprache nicht infrage stellen. Die Arbeitsgruppe werde einen Vorschlag erarbeiten, der dann dem Kreistag vorgestellt werde.

Anfragen seien grundsätzlich an das Organ Landrat zu richten. Damit sei nicht er persönlich gemeint, sondern auch Personen, die unmittelbar für das Organ Landrat tätig seien. Wenn das Landratsbüro eine Information herausgebe, dann erfolge dies immer in Abstimmung mit ihm.

Bezüglich der Anfrage von Herrn Stober antwortet er, dass diese Anfrage bereits bearbeitet worden sei und die Antwort morgen per Post an alle Kreistagsabgeordneten versendet werde. Er bittet Herrn Dr. Nolte, zu dieser Anfrage kurz Stellung zu nehmen.

Anfrage der AfD-Fraktion vom 15.12.2021:

1. Warum ist die Anzahl von Impfdurchbrüchen nicht bekannt?
1.1 Werden diese noch bekanntgegeben?
2. Warum ist der Impfstatus in 3 Todesfällen unbekannt?
2.1 Wird der Status im Nachgang noch festgestellt?
2.2 Gibt es nach Feststellung noch eine Berichterstattung?
3. Warum gab es für die KW 48 keinen Sachstandsbericht?
3.1 Wird dieser noch nachgereicht?
4. Warum gab es für die KW 49 keinen Sachstandsbericht?
4.1 Wird dieser noch nachgereicht?

Herr Dr. Nolte beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:

Warum ist die Anzahl von Impfdurchbrüchen nicht bekannt?

Werden diese noch bekanntgegeben?

Die Impfdurchbrüche konnten aufgrund der hohen Anzahl der Positiven und aufgrund krankheitsbedingten Personalausfalles nicht dokumentiert und somit auch nicht ausgewertet werden.

zu Frage 2:

Warum ist der Impfstatus in 3 Todesfällen unbekannt?

Wird der Status im Nachgang noch festgestellt?

Gibt es nach Feststellung noch eine Berichterstattung?

Bei den Todesfällen, deren Impfstatus unbekannt ist, handelt es sich um Personen, die im Krankenhaus verstorben sind. Bei diesen Personen war es nicht möglich, den Impfstatus zu ermitteln (keine Angehörigen, keine Befragung möglich, kein Impfnachweis mitgeführt).

zu Frage 3 und Frage 4:

Warum gab es für die KW 48/KW 49 keinen Sachstandsbericht?

Wird dieser noch nachgereicht?

Bekanntermaßen steht dem Krisenstab für den Bereich Kommunikation/Öffentlichkeits- und Pressearbeit kein Personal zur Verfügung. Die Serviceleistung „Wochenbericht“ konnte in der 48. und 49. KW nicht erbracht werden, da das „Hochfahren“ der Testkapazitäten absolute Priorität hatte. Des Weiteren stand das Krisenstabspersonal nicht vollständig zur Verfügung (krank, unabkömmlich usw.).

 
TOP 8 Anträge

Protokoll:

Es liegt ein Antrag vor.

 
TOP 8.1 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 29.11.2021; hier: Dauerhafter Erhalt der Förderschule Lernen (Wichernschule) im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Frau Dannehl (CDU) trägt den Antrag vor.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Antrag abstimmen.



Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Antrag einstimmig zu. Der Antrag soll zur Beratung an den Ausschuss für Berufs-und allgemeinbildende Schulen überwiesen werden.


TOP 9 Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Helmstedt (183/2021)

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) teilt mit, dass diverse Änderungsanträge seitens der Fraktionen und der Gruppe vorliegen würden und im Kreisausschuss bereits beraten worden seien. Die Änderungsanträge und die zum Teil dazu ergangenen Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses würden allen Kreistagsabgeordneten vorliegen. Er werde die Änderungsanträge sowie die Beschlussempfehlungen nun nacheinander vortragen und abstimmen lassen.

Änderungsanträge der AfD-Fraktion

1. Teil: Die öffentlichen Sitzungen des Kreistages werden als Live Stream im Internet übertragen..

Herr Stahl (SPD) weist darauf hin, dass sich dieser Antrag durch den seitens der Verwaltung neu eingefügten § 7 - Medienöffentlichkeit - erledigt habe.

2. Teil: ...und auf der Internetseite des Landkreises der Öffentlichkeit als Aufzeichnung für die Dauer der Wahlperiode zugänglich gemacht.

Herr Dr. Rakicky (AfD) zieht den zweiten Teil des Änderungsantrages zurück.

Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sowie der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion

1. Die Ermöglichung eines Livestreams der Kreistagssitzungen.

Herr Stahl verweist auf seine soeben erfolgten Hinweise. Dieser Antrag habe sich ebenfalls erledigt.

2. Die Schaffung einer grundsätzlich hybriden Sitzungsführung des Kreisausschusses und der Fachausschüsse unter Berücksichtigung rechtlicher Hürden, etwa im Hinblick auf die Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit von Sitzungen.

Herr Stahl (SPD) erklärt, dass durch die kürzliche Neuerung im NKomVG durch den § 182 NKomVG der Weg für eine grundsätzlich hybride Sitzungsführung nicht geöffnet worden sei und somit rechtliche Hürden bestehen würden.

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL) zieht den Änderungsantrag zurück.

Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU

zu § 3 a) Rechtsgeschäfte im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von (NEU) 100.000,00 Euro nicht übersteigt;

zu § 3 b) Verträge im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 20 NKomVG, deren Vermögenswert die Höhe von (NEU) 15.000,00 Euro nicht übersteigt.

Frau Spanuth (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass dieser Antrag entgegen der zuerst übersendeten Übersicht kein gemeinsamer Antrag mit der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion sei, da von Seiten der Fraktion kein eindeutiges Dafürhalten ausgesprochen werden konnte.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag en bloc abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 22 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Beschlussvorschlag inklusive der beschlossenen Änderungen abstimmen.



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen die Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Helmstedt in der beigefügten Fassung (s. Anlage 1).



TOP 10 Neufassung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich Tätige (184/2021)

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) teilt mit, dass zu diesem TOP ebenfalls Änderungsanträge sowie dazugehörige Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses vorliegen würden. Er werde die Anträge nacheinander vortragen und abstimmen lassen.

Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN

Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtlichen in § 7 um 10 Prozent, Summe grundsätzlich aufgerundet.

Herr Stahl (SPD) lässt über dieses Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

Änderungsantrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion

Es soll eine Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem privaten Fahrrad in Höhe von 30 Cent je Kilometer in die Aufwandsentschädigungssatzung unter § 3 aufgenommen werden.

Herr Stahl (SPD) lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 6 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Es soll eine Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem privaten Fahrrad in Höhe von 5 Cent je Kilometer in die Aufwandsentschädigungssatzung unter § 3 aufgenommen werden.

Herr Stahl (SPD) lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 1 Enthaltung zu.

Herr Stahl (SPD) lässt nun über den Beschlussvorschlag inklusive der beschlossenen Änderungen abstimmen.



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen die Neufassung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Verdienstausfall und Reisekosten für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich Tätige in der vorliegenden Fassung (s. Anlage 2).



TOP 11 Satzungsänderung Geschäftsbereich Jugend (140/2021)

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) weist darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss und auch der Kreisausschuss eine Änderung unter § 3 Nr. 2a empfohlen haben. Die Änderung beziehe sich auf die Umwandlung der Formulierung "weitere Mitarbeiter*innen" in "weitere beschäftigte Personen".



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Der vorgeschlagenen 3. Änderungssatzung des Geschäftsbereichs Jugend wird zugestimmt.


TOP 12 Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse und Beiräte des Landkreises Helmstedt (182/2021)

Protokoll:

Herr Stahl (SPD) erklärt, dass zu diesem TOP ebenfalls diverse Änderungsanträge sowie Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses vorliegen würden. Er werde die Änderungsanträge und die Beschlussempfehlungen nacheinander vortragen und abstimmen lassen.

Änderungsanträge der AfD-Fraktion

1. § 20 Abs.4 –verändern, wie folgt:

Die Protokollführerin/der Protokollführer fertigt während der Sitzungen eine Tonaufnahme. Die Tonaufnahmen werden 12 Monate aufbewahrt und bei berechtigtem Interesse den Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen zur Verfügung gestellt. Nach einem Jahr seit der Sitzung wird die Tonaufzeichnung vernichtet und schriftlich dokumentiert.

Herr Dr. Rakicky (AfD) teilt mit, dass die Fraktion diesen Antrag zurückzieht.

2. § 20 Abs. 5 Satz 2 neu, wie folgt:

„Das Protokoll ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 4 Wochen nach der Sitzung, allen KT-Abgeordneten schriftlich oder als elektronisches Dokument zuzuleiten. Auch ein nicht genehmigtes Protokoll ist als Entwurf in der Frist von 4 Wochen ins Ratsinformationssystem einzustellen.“

Herr Stahl (SPD) lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 3 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Änderungsanträge der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sowie der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Fraktion

1. Zu § 4:

Beantragt wird die Umsetzung eines weitestgehend papierlosen Kreistages, der zumindest auf einen digitalen und analogen Doppelversand von Sitzungsdokumenten verzichtet.

Herr Stahl lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 7 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen ab.

2. Zu § 8:

Beantragt wird die Etablierung eines Verfahrens, das auch eine sofortige Abstimmung über Anträge nach der ersten Beratung im Kreistag ohne zusätzliche Ausschussberatung ermöglicht.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 6 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen ab.

Änderungsanträge der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN

1. Zu § 4:

Alle Unterlagen werden digital im RIS zur Verfügung gestellt. Die Einladungen werden zusätzlich per Mail verschickt. Auf Wunsch der Abgeordneten werden die Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt. Ausgenommen davon sind die Anlagen zu den einzelnen Drucksachen. Diese sind in der Drucksache zu benennen, werden jedoch grundsätzlich nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 1 Enthaltung zu.

2. Zu § 8 Sachanträge:

(1) Der Antrag muss spätestens 7 Werktage (spätestens 23.59 Uhr am Dienstag der Vorwoche, wenn der Kreistag mittwochs tagt) beim Landkreis eingegangen sein.

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

3. Zu § 13:

Ergänze in Abs. 1, 2. Unterabsatz 1. Satz – „bis zu drei“

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

4. Zu § 14 Abs. 6 Satz 1, umformulieren:

„Bei Wortbeiträgen soll bevorzugt das Rednerpult genutzt, in begründeten Ausnahmefällen können andere Saalmikrofone genutzt werden.“

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

5. Zu § 20 (5):

Es ist allen Kreistagsabgeordneten unverzüglich nach jeder Sitzung - grundsätzlich jedoch spätestens nach 4 Wochen - …. usw.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig zu.

6. Abschnitt I, neuer § 22:

„Bei nichtöffentlichen Sitzungen kann die Anwesenheit von Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr zugelassen werden, wenn es sich um leibliche Kinder, Adoptiv- bzw. Pflegekinder eines Kreistagsmitgliedes oder einer für die Sitzung erforderlichen Person aus der Verwaltung handelt.“

Herr Stahl (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag einstimmig bei 2 Enthaltungen zu.

Herr Stahl (SPD) lässt nun über den Beschlussvorschlag inklusive der beschlossenen Änderungen abstimmen.



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Helmstedt in der vorliegenden Fassung (s. Anlage).



TOP 13 Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 89 Satz 2 NKomVG; hier: Wahl von Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Helmstedt in die Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Großraum Braunschweig“ (124/2021)

Beschluss:

Die beigefügte Eilentscheidung wird zur Kenntnis genommen.


TOP 14 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht; hier: Amtszeit vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027 (180/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht werden folgende Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterbreitet:
1. Mark Kreutzberg
2. Elisabeth Heister-Neumann.
Der Kreistag stellt die Verteilung der Vorschläge gem. § 71 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest.


TOP 15 Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht; hier: Amtszeit vom 24. August 2022 bis zum 23. August 2027 (181/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wird Herr Christian Michel aus Rennau zur Wahl als ehrenamtlicher Richter des Senats für Flurbereinigung vorgeschlagen.


TOP 16 Berufung eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses (201/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Kreistag beruft nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Frau Sandra Ariane Schüler als Mitglied mit beratender Stimme in den Jugendhilfeausschuss.
2. Der Kreistag stellt die Sitzverteilung und Besetzung des Ausschusses nach § 73 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.


TOP 17 Besetzung des Ausschusses für berufs- und allgemeinbildende Schulen (202/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistagsabgeordnete Julian Böhm wird als beratendes Mitglied im Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen berufen. Der Kreistag stellt die neue Besetzung des Ausschusses nach § 73 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest.


TOP 18 Bestimmung von Vertreterinnen/Vertretern des Landkreises Helmstedt in der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (125/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag bestimmt gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Niedersächsischen Landkreistages neben dem Landrat ein Kreistagsmitglied zum zweiten stimmberechtigten Vertreter in der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages sowie ein weiteres Kreistagsmitglied als deren Vertreter.


Stimmberechtigtes Kreistagsmitglied: Jan Fricke
Stellvertretung: Andreas Weber.


TOP 19 Bestimmung von drei neu zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrates der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH (174/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

a) Herr Henning Johns wird als Bewerber des Landkreises Helmstedt für einen neu zu besetzenden Aufsichtsratssitz der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH benannt.
b) Die Stadt Helmstedt und die Stadt Schöningen sind gebeten worden, kurzfristig jeweils einen Bewerber/eine Bewerberin für zwei neu zu besetzende Aufsichtsratssitze vorzuschlagen.
c) Dem Vertreter des Landkreises Helmstedt in der Gesellschafterversammlung der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH wird die Weisung erteilt, bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder die zuvor benannten Bewerber/Bewerberinnen vorzuschlagen und für diese zu stimmen.


TOP 20 Wahl von Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Helmstedt in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder deren gleichgestellten Organen von wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Unternehmen bzw. sonstigen Einrichtungen hier: Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH (175/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Frau Kr.-Abg. Edelgard Hahn wird als Vertreterin des Landkreises Helmstedt in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH gewählt.
Im Verhinderungsfall der Vertreterin wird Frau Kr.-Abg. Dorothea Dannehl als Stellvertreterin gewählt.


TOP 21 Wahl von Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Helmstedt in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder deren gleichgestellten Organen von wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Unternehmen bzw. sonstigen Einrichtungen hier: Verein Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V. (176/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Kr.-Abg. Jan Fricke wird als Vertreter des Landkreises Helmstedt in die Mitgliederversammlung des Vereins Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e.V. gewählt.
Im Verhinderungsfall des Vertreters wird Herr Kr.-Abg. Volker Meier als Stellvertreter gewählt.


TOP 22 Wahl von Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Helmstedt in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder deren gleichgestellten Organen von wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Unternehmen bzw. sonstigen Einrichtungen hier: Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (177/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Kr.-Abg. Hans-Hubertus Broistedt wird als Vertreter des Landkreises Helmstedt in die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gewählt.
Im Verhinderungsfall des Vertreters wird Frau Kr.-Abg. Silvia Liebermann als Stellvertreterin gewählt.
Der Landrat wird für die erste Hälfte der Legislaturperiode als Vertreter des Landkreises Helmstedt in den Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gewählt.


TOP 23 Wahl von Vertretern/Vertreterinnen des Landkreises Helmstedt in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder deren gleichgestellten Organen von wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Unternehmen bzw. sonstigen Einrichtungen hier: Allianz für die Region GmbH (178/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Kr.-Abg. Jan Fricke wird als Vertreter des Landkreises Helmstedt in die Gesellschafterversammlung der Allianz für die Region GmbH gewählt.
Im Verhinderungsfall des Vertreters wird Frau Kr.-Abg. Elisabeth Heister-Neumann als Stellvertreterin gewählt.
Der Landrat wird als Vertreter des Landkreises Helmstedt in den Aufsichtsrat der Allianz für die Region GmbH gewählt.


TOP 24 Zusammenschluss der Mitgliedsverbände des Aller-Ohre-Verbandes zu einem Unterhaltungsverband mit Wasser und Bodenverband (170/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Zusammenschluss des Aller-Ohre-Verbandes mit dem Unterhaltungsverband Oberaller sowie den weiteren Mitgliedsverbänden des Aller-Ohre Verbandes zu. Der dem Landkreis im Aller-Ohre-Ise Verband zustehende Sitz im Vorstand soll durch den zuständigen Vorstand des Landkreises Helmstedt für den Bereich „Wasserwirtschaft“ wahrgenommen werden. Im Ausschuss des Aller-Ohre-Ise Verbandes soll der Landkreis durch den jeweiligen Geschäftsbereichsleiter für den Bereich „Wasserwirtschaft“, im Verhinderungsfall durch den Abteilungsleiter für den Bereich „Wasserwirtschaft“, vertreten werden.


TOP 25 Beschluss über den Jahresabschluss 2016 (160/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt (Kernverwaltung und Kreisvolkshochschule) für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2.a) Das Jahresergebnis des Kernhaushaltes (Überschuss in Höhe von 70.354.630,63 EUR) wird gem. Artikel 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG mit dem kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
2.b) Der Bilanzverlust der Kreisvolkshochschule in Höhe von 446.224,58 EUR wird durch eine Entnahme aus der vorhandenen Rücklage ausgeglichen.


TOP 26 Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2016 (161/2021)

Protokoll:

Herr Radeck teilt mit, dass er sich an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligen werde, da er bei dieser Beschlussfassung dem Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG unterliegt, welches auch für Hauptverwaltungsbeamte (gem. § 87 Abs. 4 NKomVG) gilt.



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Kreistag erteilt dem Landrat für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 NKomVG Entlastung.


TOP 27 Fortführung des Pro-Aktiv-Centers Helmstedt (PACE) – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel - ab dem 01.07.2022 (145/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Pro-Aktiv-Center (PACE) Helmstedt wird – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – auch in der neuen Förderperiode ab Juli 2022 fortgeführt, sofern außerdem entsprechende Landes/ESF-Mittel zur Verfügung gestellt werden.


TOP 28 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt; hier: Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 (143/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

Der Kreistag beschließt die 17. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 1. Er beschließt weiterhin die 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 8.


TOP 29 Weiterführung einer gemeinsamen Hebammenzentrale mit der Stadt Braunschweig und dem Landkreis Wolfenbüttel (152/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Bildung einer gemeinsamen Hebammenzentrale mit der Stadt Braunschweig und dem Landkreis Wolfenbüttel mit einer Projektlaufzeit bis vorerst 31.12.2023 wird zugestimmt
2. Für die Weiterführung einer Hebammenzentrale mit der Stadt Braunschweig und dem Landkreis Wolfenbüttel werden für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro mit Sperrvermerk in den Haushalt aufgenommen.


TOP 30 Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt (157/2021)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Landkreis Helmstedt setzt unter Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln das Projekt „Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt“ dauerhaft fort. Hierzu wird im Stellenplan 2022 für die Stelle der Gesundheitskoordinatorin/des Gesundheitskoordinators eine Vollzeitstelle mit der Vergütung EG 9b TVöD eingerichtet.


TOP 31 Änderung der Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Helmstedt (198/2021)

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) führt aus, dass man es hinsichtlich des Ärztemangels mit einer Problematik zu tun habe, die in ihrer Dimension noch nicht zu fassen sei. Der Landkreis Helmstedt puste hinsichtlich der ärztlichen Versorgung aus dem letzten Loch. Viele niedergelassene Ärzte hätten ihre Praxis geschlossen. Es hätten Hausärzte den Landkreis verlassen und es gäbe keinen Ersatz. Die sogenannte Gesundheitsregion habe bisher nur Kosten verursacht. 30.000 Euro Förderung würden gerade mal ungefähr zehn Prozent der zu stemmenden Kosten eines sich ansiedelnden Arztes decken. Damit sei keinem geholfen. Er regt an, die Einrichtung eines kommunalen Gesundheitszentrums seitens der Verwaltung zu prüfen. Es gebe bereits Kommunen, die solche Einrichtung bereits erfolgreich betreiben würden. Kommunale Gesundheitszentren würden sich nach zwei bis drei Jahren sehr gut tragen. Den Ärzten würde dadurch die finanzielle Last und das wirtschaftliche Risiko genommen. In einem solchen Zentrum könnten sich auch andere Anbieter, wie bspw. Physiotherapeuten, Apotheken oder Ergotherapeuten ansiedeln.

Herr Radeck erwidert, dass die Ärzteversorgung nicht optimal sei. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass für die Ärzteversorgung nicht der Landkreis sondern die kassenärztliche Vereinigung zuständig sei. Es gebe durchaus medizinische Versorgungszentren. Diese würden jedoch von Seiten der Kommunen ins Leben gerufen. Eine Kommune des Landkreises Helmstedt sei diesbezüglich aktuell in konktreten Verhandlungen. Man konnte in Lehre einen neuen Arzt ansiedeln, und es läge auch noch ein weiterer Antrag auf Förderung vor. Die Fördersumme würde immerhin zehn Prozent der Gesamtinvestition ausmachen. Wer selbstständig tätig werden wolle, müsse Geld investieren. Dies sei jedoch nicht nur bei Ärzten der Fall. Um der Situation im Landkreis Helmstedt Herr zu werden und eine Verbesserung herbeizuführen, sei dieses Projekt gestartet worden. Man wolle nun eine Vollzeitstelle besetzen, um dieses Projekt durch einen Gesundheitskoordinator bzw. eine Gesundheitskoordinatorin noch weiter voran zu bringen. Die medizinische Versorgung sei eines der Hauptthemen, deren er sich in den nächsten fünf Jahren annehmen wolle.

Frau Mattfeldt-Kloth betont, dass der vorliegende Beschlussvorschlag ein Schritt in die richtige Richtung bedeute. Natürlich dürfe man an dieser Stelle nicht stehen bleiben. Der Landkreis Helmstedt sei bei Ansiedlungen nunmal leider nicht die erste Wahl. Wenn es dann noch an ärztlicher Versorgung mangele, mindere dies noch mehr die Attraktivität eines Wohnortes. Die Verwaltung werde gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Fachärzte für den Landkreis Helmstedt zu aquirieren.



Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

1. Der Landkreis Helmstedt beschließt die anliegende erste Änderung zur Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Helmstedt gemäß der anliegenden Richtlinie.
2. Der Landkreis beschließt die damit verbundene Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Haushaltsjahr 2022 auf dem entsprechenden Aufwandskonto auf 120.000,00 EUR.


TOP 32 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 33 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 34 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt die Sitzung um 17.11 Uhr.

 

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