Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt;
Abstimmungsvereinbarung über die Durchführung des Dualen Systems im Landkreis Helmstedt (091/2019)
- Anlage -
Protokoll:
Herr Krüger trägt die Fragestellungen der CDU vor.
Herr Wunderling teilt daraufhin mit, dass beispielsweise die Gemeinde Lehre, die, aufgrund schlechten Wetters und Abfuhrnachhang, auf der Straße befindlichen Abfälle aus zerrissenen gelben Säcken auf eigene Kosten einsammeln müsse. Es bestünde die Absicht, das System zu ändern und die gelbe Tonne einzuführen. Vor über 20 Jahren wurde sich für den gelben Sack entschieden, seither sei jedoch die Menge des Verpackungsmülls gestiegen, wodurch die Sinnhaftigkeit einer gelben Tonne entsprechend größer geworden sei. Seit dem 01.01.2019 existiert, aufgrund des Verpackungsgesetzes, das Institut der Rahmenvorgabe, ergo die Option, via Einzelverwaltungsakt gegen jedes der 9 Dualen Systeme Ziele zu setzen, allerdings können diese beklagt werden. Selbst bei einem Erlass mit Sofortvollzug, bestünde die Möglichkeit eines Eilverfahrens. Der Landkreis Helmstedt hatte sich zunächst für den Verhandlungsweg entschieden. Die Verkaufsleiterin der Belland Vision GmbH hatte zunächst der Einführung der gelben Tonne im Landkreis Helmstedt ohne Bedenken zugestimmt, dann jedoch das Angebot zurückgezogen und eine Rahmenvorgabe gefordert. In der Rahmenvorgabe könne nur das vorgegeben werden, was der Landkreis selber leiste, technisch nicht unmöglich und wirtschaftlich zumutbar sei. Seitens des Landkreises Helmstedt sei in diesem Rahmen vorgeschlagen worden, mit Tonnen in der Größenordnung von 240 l und den bereits vorhandenen 1.100 l in einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus zu arbeiten. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit sei durch den Landkreis Helmstedt nicht beurteilbar, sodass hier ein Angriffspunkt bestünde.
Herr Meyer erfragt die Option des Mischsystems, also der freien Wahlmöglichkeit zwischen dem gelben Sack und der Tonne und ob bei Tonnennutzung die Abfälle weiter in gelbe Säcke einzufüllen seien.
Herr Wunderling erwidert, dass die freie Wahlmöglichkeit mit den Dualen Systemen nicht umzusetzen sei. Es bestünde die Möglichkeit, ganze fest umrissene Gebiete herauszulösen. Es werde aber im Restmüllbereich selbst keine Wahlmöglichkeit angeboten, sodass dies in einer Rahmenvorgabe auch nicht für die Verpackungsabfälle gefordert werden könne und darüber hinaus zukunftsorientiert nicht zielführend wäre.
Frau Wiesenborn erfragt den IST-Zustand zur Wunschtonne.
Herr Wunderling erläutert, dass die ALBA Braunschweig GmbH Servicetonnen für einmalig 20,00 € zzgl. einer mtl. Grundgebühr i.H.v. 2,00 € anbiete, in der man die gelben Säcke herausstellen könne.
Herr Hoppe erfragt, ob der gelbe Sack nicht ökologischer sei, da dieser nicht so schwer befüllt werden könne, wie die Tonne und folglich weniger Restmüll als Fehlwürfe produziert werden würde.
Herr Wunderling beantwortet die Frage auch mit Bezug auf den seitens der CDU eingereichten Fragenkatalog, dass der Umstieg vom gelben Sack auf die gelbe Tonne in Bayern im Landkreis Unterallgäu die Sammelqualität erhöht hätte.
Frau Michel erfragt, ob dort verwogen werde.
Herr Wunderling verneint diese Frage. Die Information habe sich aufgrund einer Anfrage beim benachbarten Landkreis Landsberg am Lech ergeben, die das Verwiegesystem einsetzen.
Frau Michel merkt an, dass es dann passieren könne, dass Windeln über die gelbe Tonne entsorgt werden.
Herr Hoppe erfragt, ob dann jeder Haushalt so viele Tonnen bekäme, wie er wünsche oder ob Beistellungen erlaubt wären.
Herr Wunderling erklärt, dass der Landkreis Saalekreis verwiege, jedoch seither mit den gelben Tonnen arbeite. Zusätzliche Beistellungen seien dort nicht erlaubt, die Menge der Tonnen richte sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Ab 6 Personen, so auch laut Frau Lautner von Belland Vision, werde typischerweise eine weitere Tonne gestellt.
Herr Weber erfragt, ob man privat Mülltüten erwerben könne, um diese dann befüllt über die gelbe Tonne zu entsorgen.
Herr Wunderling bejaht diese Option.
Herr Hoppe spricht sich für ein umweltschonendes System aus. Er befürchte eine Restmüllmengenzunahme im Verpackungsabfall durch die Einführung der gelben Tonne und erfragt den Kostenpunkt der gelben Säcke.
Herr Wunderling erklärt, dass der Landkreis Helmstedt nicht der Verhandlungspartner sei. Er schätze, dass eine Kiste gelber Säcke ca. 50,00 € koste.
Herr Hoppe erfragt, ob bei Einführung des Mischsystems der Landkreis Helmstedt die gelben Säcke finanzieren könne.
Herr Wunderling erklärt, dass die Fremdnutzung der gelben Säcke nicht unerheblich und damit ein erheblicher Kostenfaktor sei, darüber hinaus wäre es auch aus ökologischer Sicht wenig sinnvoll.
Herr Hansmann erfragt, inwiefern nunmehr eine Einigung möglich sei.
Herr Wunderling erklärt, dass die Einführung der gelben Tonne nur über eine Rahmenvorgabe möglich sei, wohingegen die Beibehaltung des gelben Sackes unproblematisch sei.
Herr Hansmann regt an, das alte System vorerst beizubehalten und die gelbe Tonne ohne Zeitdruck einzuführen.
Herr Siegert verdeutlicht noch einmal, dass es immer das gleiche zeitliche Problem geben werde.
Herr Wunderling merkt an, dass die Dualen Systeme bei ihren Ausschreibungen keine Rücksichten auf die Kommunen nehmen und nicht auf Rahmenvorgaben der Kommunen warten werden.
Frau Wiesenborn erfragt die mögliche Kostenveränderung durch Einführung der gelben Tonne.
Herr Wunderling erklärt, dass dies die Einführung der gelben Tonne an sich kostenfrei sei, um zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen, müsse man aber über die Anteile im Bereich des Altpapieres verhandeln, da hier die Dualen Systeme Änderungswünsche geäußert haben.
Herr Hoppe erläutert, dass die Befüllung des gelben Sackes besser einzusehen sei und dieser geruchsmindernd verschlossen werden könne.
Herr Wunderling merkt an, dass für die Probleme aufgrund des Fehlbefüllens nicht der Landkreis Helmstedt zuständig sei, ggf. würden die Tonnen nicht abgefahren werden. Weder für Restabfall in den gelben Säcken noch in einer gelben Tonne müsse der Landkreis Helmstedt aufkommen.
Herr Siegert erklärt, dass der Nutzer der Tonne wisse, was er darin entsorgt und der Müllwerker könne zur Kontrolle den Deckel öffnen, um nachzusehen. Falsch befüllte Säcke werden ggf. zunächst mit Aufkleber zur Nachsortierung liegen gelassen. Die nicht geleerte Tonne sei in gleicher Weise zunächst das Problem des Nutzers.
Herr Wunderling teilt mit, dass Frau Lautner in ihrer E-Mail vom heutigen Tage erklärte, dass die erfahrenen Lader mittels des Gewichts beim Entleerungsvorgang beziehungsweise durch Sichtkontrollen des Materials in der Tonne zügig fehl befüllte Tonnen erkennen können, der Bürger sei dann zur Nachsortierung verpflichtet.
Herr Hoppe erfragt, ob die externe Beratungsleistung ausgeschrieben werde.
Herr Wunderling bejaht diese Frage.
Herr Hoppe erfragt, ob dies europaweit erfolge.
Herr Wunderling negiert dies mit der Begründung, dass eine europaweite Ausschreibung hier nicht notwendig sei.
Herr Weber fasst die finanziellen Bedingungen an ein Mischsystem zusammen: für den Bürger kostenfrei, für den Landkreis möglichst kostenfrei, für das Duale System hingegen teurer.
Frau Michel erfragt, ob das Mischsystem nicht doch möglich sei.
Herr Wunderling teilt mit, dass dies rein rechtlich per Rahmenvorgabe ein Wunschsystem nicht beschieden werden könne und Verhandlungen speziell hierzu abgelehnt wurden.
Frau Michel merkt an, dass ihr ein Hotel in Goslar bekannt sei, in dem das Mischsystem möglich sei.
Herr Wunderling kann hierzu nur Vermutungen anstellen, wie Individualvereinbarungen zwischen Entsorger und Hotel.
Herr Weber erfragt in welchen Landkreisen diesbezüglich eine Abfrage erfolgte.
Herr Wunderling benennt Landsberg am Lech und den Saalekreis, wobei Letzterer, aufgrund der häufigen Fusionierungen, keine Erfahrungswerte zum Umstieg vorweisen könne.
Herr Weber erfragt, ob im Rahmen eines Mischsystems ohne Wahlmöglichkeit die Bezirke willkürlich bestimmbar wären.
Herr Wunderling bejaht diese Fragestellung, merkt jedoch an, dass im Rahmen der Umsetzung, Streitigkeiten, Gebietsabfrage und der zeitliche Rahmen hierfür problematisch werden können.
Herr Siegert erklärt, dass dann beispielsweise die Verteilung der gelben Säcke nur im Rahmen einer Wohnsitzprüfung, ergo Ausweiskontrolle, erfolgen könne.
Herr Wunderling merkt an, dass es derzeitig schon in Einzelfällen schwierig sei, die Vorgabe der Dualen Systeme auf Rausgabe von lediglich zwei Rollen pro Person umzusetzen.
Frau Michel erfragt die Kostenpflicht für die Ausgabe der Säcke.
Herr Weber teilt mit, dass es unentgeltlich erfolgen müsse.
Herr Wagner merkt an, dass man dies beispielsweise über den Erwerb eines Joghurtbechers bereits finanziere.
Frau Wiesenborn erfragt, ob im Falle von Fehlbefüllungen auch bei Mehrfamilienhäusern die Tonnen nicht abgefahren würden.
Herr Wunderling erwidert, dass die Verantwortlichkeit bzgl. der Mehrfamilienhäuser bei der Hausverwaltung oder den Eigentümern liege.
Frau Wiesenborn findet dies organisatorisch ungünstig.
Herr Wagner merkt an, dass man im Rahmen der Tonnenabfuhr der Prüfungswillkür des Personals ausgesetzt sei, ob eine Tonne kontrolliert werde oder nicht.
Es gäbe Kommunen, in denen keine Trennung zwischen Restmüll und Verpackungsmüll im Vorfeld, stattdessen erst beim Verwerter erfolge. Er regt deshalb an, dass die Kosten für die nicht erfolgte Sortierung, vom Landkreis getragen werden.
Herr Wunderling betont nochmals, dass der Landkreis keine Zahlungen für Fehlwürfe bzw. Restabfall in den gelben Säcken oder gelben Tonnen vornehme und auch nicht die Mengen zur Eigenentsorgung überlassen bekomme. Die Entsorgungskosten für diese Fehlwürfe tragen ausschließlich die Dualen Systeme. Darüber hinaus rät er aufgrund der Sammelquote davon ab, in ein Wertstoffsammelsystem einzusteigen, da die Kosten und Mengen des Restmüllanteils in der Gesamtmenge dann ausschließlich dem Landkreis Helmstedt auferlegt würden. Die aha Hannover, die sich bei Einführung einer gemeinsamen Wertstofftonne auch Verwertungserlöse und insgesamt geringere Kosten (geringere Restmüllmengen in der Restmülltonne) erhofft hatte, hat hiermit sehr negative Erfahrungen gemacht, da kaum Wertstoffe in der Wertstofftonne vorhanden seien.
Herr Wagner fände es dennoch gerechter.
Herr Weihe teilt mit, dass damals die Entscheidung für den gelben Sack getroffen worden sei, da hier der Entsorger die Kosten für etwaige Fehlbefüllungen zu tragen hätte.
Herr Weihe erfragt weiter, warum bei der letzten Vorlage zur Verlängerung der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen nicht auch schon die Möglichkeit der gelben Tonne aufgezeigt worden sei.
Herr Wunderling erwidert, dass damals andere Voraussetzungen gegeben waren, die Verpackungsverordnung hatte Veränderungsmöglichkeiten ausschließlich im Konsens vorgesehen. Erst mit dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz sei die einseitige Möglichkeit der Rahmenvorgabe ins Gesetz aufgenommen worden.
Herr Krüger erfragt, ob über die Vorlage am heutigen Tage abgestimmt oder diese Fragestellung zunächst mit in die Fraktionen genommen werden solle, um im Kreisausschuss darüber bescheiden zu können.
Herr Weber beantragt, die Antworten vom heutigen Tage mit in die Fraktionen zu nehmen, um dort entsprechend darüber beraten zu können.
Herr Siegert erfragt, ob die Entscheidung bezüglich der etwaigen Einführung der gelben Tonne im Kreisausschuss abschließend wie vorgesehen oder auch im Kreistag weiter bearbeitet werden solle.
Frau Michel erfragt, ob der Zeitrahmen bei einer erneuten Behandlung im Ausschuss für Umweltschutz überhaupt noch eingehalten werden könne.
Herr Wunderling teilt mit, dass dies sowieso davon abhängig sei, ob die Dualen Systeme gegen eine Rahmenvorgabe vorgehen oder die Bescheide nach Ablauf der Rechtsmittelfristen bestandskräftig werden.
Herr Hoppe teilt mit, dass man dem grundsätzlich zustimme, da man aufgrund der umfangreichen Fakten gezwungen sei, diese zunächst in der Fraktion zu besprechen. Er regt jedoch weiterhin an, diese Thematik nachmals im Ausschuss für Umweltschutz als auch im Kreisausschuss zu beraten und im Kreistag eine Entscheidung zu fällen.
Herr Johns und Herr Weber sehen die Notwendigkeit einer erneuten Beratung im Ausschuss für Umweltschutz nicht gegeben, da Herr Wunderling die Fragen ausführlich beantwortet hätte.
Herr Wunderling sieht hier ein organisatorisches Problem, sofern die Beratung im Rahmen des Ausschusses für Umweltschutz innerhalb der Fristen erfolgen solle.
Herr Siegert weist daraufhin, dass man dann die gleiche Vorlage bespräche.
Herr Weber hält dies für nicht notwendig.
Herr Wunderling sagt Herrn Weber auf dessen Nachfrage hin zu, dass die Verwaltung zu dem von der CDU-Fraktion eingereichten Fragenkatalog eine schriftliche Antwort ausarbeite und umgehend verteile.
Protokollnotiz:
Der Fragenkatalog mit den Antworten der Verwaltung wurde am 04.09.2019 per E-Mail verteilt.
Herr Weber resümiert, dass der Antrag im Ausschuss für Umweltschutz abschließend beraten wurde und ohne Empfehlung in den Kreisausschuss mitgenommen werde, sodass dort entschieden werden könne, ob und in welchem Ausschuss diese Thematik weiter behandelt werde oder abschließend entschieden werde.
Herr Hoppe stimmt dem zu.
Herr Krüger stellt die Vorlage 91 / 2019 zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt einstimmig, keine Empfehlung zur Beschlussvorlage auszusprechen.
Herr Weihe verlässt die Sitzung um 18:18 Uhr.
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