Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSGVO) „Südlicher
Lappwald“
47-2019
Protokoll:
Herr Niegel trägt vor.
Herr Weber merkt an, dass es sich um einen öffentlichen Wald handele und § 20 a Grundgesetz (GG) und § 11 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) zu beachten seien.
Herr Meier stellt die Drucksache 47 zur Diskussion.
Herr Hansmann trägt den Antrag der Grünen vor. Er sehe die abgeänderte LSGVO bzgl. der Schutzwecke und –ziele als zu weich gefasst.
Herr Meier erfragt weitere Wortbeiträge.
Herr Weihe trägt den Antrag der CDU vor. Er sehe die Notwendigkeit der Waldbewirtschaftung als gegeben an, weise jedoch darauf hin, dass hierbei eine Abwägung zwischen den Schutzflächen und der Bewirtschaftung, auch durch Private, erfolgen müsse.
Herr Niegel teilt bezugnehmend auf den Antrag der CDU mit, dass man im Gegensatz zum Waldgebiet, im Bereich des Grünlandes aus biologischer Sicht keine Hochsitze fest aufstellen dürfe.
Herr Johns weist darauf hin, dass durch die Bewirtschaftung überhaupt erst die Gegebenheiten für den Schutz geschaffen worden seien. Er schlägt vor, unter § 4 Abs. 3 Nr. 2b „sowie der Kulturpflege“ mit aufzunehmen. Im Rahmen der Kulturpflege müsse auch der Arbeitsschutz beachtet werden, sodass ein Befahren mit Schmalspurschleppern im Rahmen der Arbeit zugelassen werden solle.
Herr Niegel merkt an, dass auch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hierfür keinen derartigen Bedarf sehe.
Herr Hoppe verweist darauf, dass Eigentum auch verpflichte. Er spricht sich gegen die Anträge der CDU aus. Er sehe durch die Verbote keine Unzumutbarkeit der Bewirtschaftung. In einem Schutzgebiet könne nicht alles erlaubt werden.
Herr Weber kritisiert die Stellungnahme und die Vorschläge der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK).
Herr Weihe merkt an, dass für die Flächen im LSG keine Förderung für die umweltgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland (GL11) mehr beantragt werden könne, der Landwirt allerdings auch nicht düngen oder derartiges dürfe. Er erfragt, wie hier ein finanzieller Ausgleich erfolge.
Herr Niegel teilt mit, dass nach Beschlussfassung über die Verordnung ein entsprechender Ausgleich durch Vertragsnaturschutz geprüft werde.
Herr Meier erklärt, dass der Erschwernisausgleich auf Landesebene überarbeitet werden müsse, um Einschränkungen auch bei Flächen der öffentlichen Hand oder in Landschaftsschutzgebieten auszugleichen.
Herr Johns vertritt die Ansicht, dass bei einem Eingriff in das Eigentum vor Beschluss der Verordnung eine Einigung erzielt werden solle.
Herr Siegert erklärt zum Thema Schutzzweck, dass der § 3 Abs. 2 Nr. 1 a aus Sicht der Verwaltung keinen Eingriff in die Eigentumsrechte darstelle, da es sich weder um ein Verbot, noch um einen Vorbehalt handele.
Frau Wiesenborn bittet um konkret formulierte Anträge, um entsprechend abstimmen zu können.
Im Folgenden werden die Themen Baumartenwahl, Feinerschließungslinien / Gassenabstand alle 40 m, Verbot der Unterhaltung und Instandsetzung von Gräben, Beseitigung von Wildschäden, Mahd vor dem 15.08. diskutiert.
Die Begrenzung der Unterschutzstellung auf die Flächen wertbestimmender Lebensraumtypen und Arten wird ebenfalls diskutiert.
Herr Niegel teilt hierzu mit, dass dies zwar erlassidentisch möglich sei, dann jedoch eine zusätzliche Kartierung erforderlich sei.
Frau Wiesenborn beantragt explizite Formulierungsvorschläge, um hierüber abstimmen zu können. Sie schlägt eine Änderungsliste der Verwaltung vor, um diese in der Fraktion zur Abstimmung stellen zu können. Sie beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wird um 18:15 Uhr für 10 Minuten unterbrochen und um 18:25 Uhr wieder eröffnet.
Herr Wagner erfragt, inwiefern es rechtskonform sei, dass erst am heutigen Tage um 11:37 Uhr die Kurzformstellungnahme der SBK zugesandt worden sei.
Herr Siegert merkt an, dass Herr Röker (SBK) als Privatperson diese Option nicht gehabt hätte, die CDU hingegen Änderungsanträge jederzeit einbringen könne.
Herr Wagner bezeichnet dieses Vorgehen als Lobbyarbeit und bittet ausdrücklich, dies ins Protokoll aufzunehmen. Er sehe hierin einen Grund, weshalb die Bürger kein Interesse mehr an der Politik hätten.
Herr Hansmann beantragt ebenfalls, die Problematik zurück mit in die Fraktion zu nehmen und im Kreistag darüber abzustimmen.
Herr Johns merkt an, dass Herr Röker auf Seite 3 der Stellungnahme der SBK das Schutzziel ordentlich formuliert habe.
Die SPD möchte die Angelegenheit ebenfalls zurück mit in die Fraktion nehmen und am Freitag im Kreisausschuss besprechen. Um Übersendung der entsprechenden Formulierungsvorschläge via E-Mail durch die Verwaltung wird bis Mittwoch gebeten.
Frau Wiesenborn bekräftigt nochmals ihre Bitte, konkrete Formulierungen vorzulegen, über die abgestimmt werden könne.
Herr Hoppe bittet um Zusage, dass über die heute diskutierten Punkte hinaus keine zusätzlichen Punkte im Rahmen des Kreisausschusses eingebracht werden sollen.
Herr Meier sichert dies seitens der CDU zu.
Es erfolgt kein Empfehlungsbeschluss. Die Verwaltung wird aufgefordert, die diskutierten Änderungsvorschläge auszuformulieren und kurzfristig bis Mittwoch, den 08.05.2019 zur Verfügung zu stellen.
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