Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Lappwald“
Protokoll:
Herr Krüger führt in das Thema ein und übergibt das Wort an Herrn Niegel. Dieser stellt die geplante Naturschutzgebietsverordnung anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Frau Dannehl fragt an, ob die Bechsteinfledermaus in der Verordnung aufgeführt werden müsse, da nicht nachweisbar sei, ob sie ihren Lebensraum in dem geplanten Naturschutzgebiet tatsächlich habe. Sie fürchtet für den Fall der Feststellung, dass diese Fledermausart im Naturschutzgebiet nicht lebe, die Unterstellung, dass das Schutzkonzept nicht ausreichend umgesetzt wurde und aufgrund dessen diese Art nicht mehr vorkomme. Herr Niegel erklärt, dass Fledermäuse im Allgemeinen sehr schwer nachzuweisen seien. In Absprache mit dem NLWKN solle die Bechsteinfledermaus in der Verordnung unter Schutz gestellt werden. Herr Beese betont, dass über die Aufnahme bestimmter Tier- und Pflanzenarten bisher oftmals diskutiert wurde. Herr Niegel beschreibt, dass es sich um eine Basiserfassung der Tier- und Pflanzenarten handele. Man würde sich an einem Standarddatenbogen orientieren, um die Verordnungen zu erstellen. Herr Hoppe fragt an, ob es weitere Arten gebe, über die kein Nachweis vorliege. Frau Lutteroth erklärt, dass es in Sachsen-Anhalt 11 weitere Fledermausarten gäbe. Die Möglichkeit bestünde, dass diese auch im niedersächsischen Teil leben. Herr Hansmann hält den § 5 Absatz 1 Nr. 2 Satz 2 der Verordnung für rechtswidrig und bittet um Streichung. Herr Niegel erläutert Sinn und Zweck der Anrechnung. Herr Johns stimmt Herrn Niegel zu. Er hinterfragt, ob der Jagdbeirat beteiligt wurde. Herr Siegert berichtet, dass eine Beteiligung des Jagdbeirates vor der Kreistagssitzung ausreiche. Nach längerer Diskussion über vorzunehmende Änderungen in der Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ einigen sich die anwesenden Mitglieder darauf, die Änderungsanträge nach und nach vorzutragen und über jeden einzelnen Punkt abzustimmen. Herr Johns formuliert folgende Änderungsanträge: 1. Herr Johns bittet in § 3 Absatz 6 Nr. 2 b) der Verordnung die Formulierung „ohne Gatter“ auf „möglichst ohne Gatter“ zu ändern.
Dieser Antrag erhält 2 Stimmen dafür und 9 Stimmen dagegen und ist somit abgelehnt. 2. In § 5 Absatz 1 Nr. 3 d) der NSGVO erstrebt er die Formulierungsänderung „Anlage von neuen Wirtschaftswegen nur mit Erlaubnisvorbehalt“.
Sein Antrag wird mit 1 Stimme dafür und 10 dagegen abgelehnt. 3. Bezogen auf den § 5 Absatz 1 Nr. 4 b) der Verordnung schlägt Herr Johns vor, den Paragraphen um folgende Formulierung aus der Unterlage E der Vorlage Seite 25 zu ergänzen: „Holzentnahmen zur Verjüngung in und von Eichen-Lebensraumtypen durch Kleinkahlschläge bis 0,5 ha sind freigestellt; bis 1,0 ha anzeigepflichtig und über 1,0 ha zustimmungspflichtig.“
Der Antrag wird mit 1 Stimme dafür, 10 dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt. 4. In § 5 Absatz 1 Nr. 13 b) der NSGVO wünscht er die Ergänzung um den Halbsatz „sowie der Kulturpflege“.
Dieser Antrag wird mit 1 Stimme dafür und 10 dagegen abgelehnt. Der Pressevertreter verließ die Sitzung um 18:09 Uhr. Nun trägt Herr Hansmann seine Anträge vor: 1. Herr Hansmann beantragt in § 5 Absatz 1 Nr. 4 b) der Verordnung die Formulierungsänderung von „kleinflächig“ in „als Loch- und Femelhieb“.
Die Abstimmung ergibt eine Ablehnung mit 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung.
2. Er bittet im § 5 Absatz 1 Nr. 4 der NSGVO um Hinzufügung eines Punktes k).
Dieser soll lauten: „Die Feinerschließungslinien sollen zueinander einen Abstand von 40 m haben.“ Der zusätzliche Punkt wird mit 5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt. 3. Herr Hansmann verlangt in § 5 Absatz 1 Nr. 2 der Verordnung die Streichung des zweiten Satzes.
Die Streichung wird mit 6 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen angenommen. Protokollnotiz: Aufgrund der Diskussion unter den Abgeordneten bezüglich der im § 32 des Niedersächsischen Jagdgesetzes verankerten Fütterung in Notzeiten schlägt die Verwaltung zusätzlich folgende Ergänzung des § 5 Absatz 1 Nr. 7 b) der NSGVO vor: Nach „Wildfütterung“ wird „(außer in Notzeiten)“ eingefügt. Nachdem über alle Änderungsanträge der Mitglieder abgestimmt wurde, ruft der Vorsitzende Herr Krüger die anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11, die Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“, auf.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz schlägt mit 9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 1 Enthaltung dem Kreisausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen, die Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ mit der oben genannten Änderung zu beschließen.
|