Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt
hier: Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für das Jahr 2019
Protokoll:
Herr Krüger leitet kurz in den Tagesordnungspunkt ein und lobt die Verwaltung, dass die Abfallentsorgungsgebühren im Jahr 2019 nicht erhöht werden. Herr Wunderling führt aus, dass dem Landkreis eine Verpflichtung obliegen würde, für jedes Haushaltsjahr eine neue Kalkulation zu fertigen, um die Gebühren belegen zu können. Eine Gebührenerhöhung sei für das Jahr 2019 nicht nötig, jedoch sei es auch nicht möglich die Gebühren zu senken. Er erläutert den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz die Änderungspunkte der Satzungen und den Vorschlag zur Beschlusserweiterung. Herr Hoppe erfragt, wie die Kleinanliefergebühren in der Thermischen Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) kalkuliert werden. Er schildert, dass einige Bürger berichteten, dass außerhalb des Landkreises die Müllanlieferung günstiger sei. Herr Wunderling antwortet, dass die Kalkulation anhand der für den Landkreis entstehenden Kosten erfolgen würde. Der Landkreis habe pro Tonne angenommener Abfälle ca. 200 € zu zahlen. Die Gebühren für Kleinanlieferungen würden weit darunter liegen, da eine Subventionierung durch den Kreis erfolgen würde. Lediglich Gewerbebetreibende müssten die volle Summe für gewerbliche Anlieferungen zahlen. Herr Hoppe stellt bezugnehmend auf Herrn Wunderlings Ausführungen die Frage, ob andere Landkreise stärker subventionieren würden. Herr Wunderling vermutet, dass diese Landkreise andere Verträge mit geringeren Preisen abgeschlossen hätten. Herr Hoppe regt an, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Preise der anderen Landkreise abzufragen und einen regionalen Preis zu schaffen. Herr Wunderling äußert, dass die Abfrage der Preise grundsätzlich möglich sei, dies jedoch nichts an der Preissituation im Landkreis Helmstedt ändern würde. Es wurden langfristige Verträge abgeschlossen, die nicht geändert oder gekündigt werden können. Herr Siegert bringt in die Diskussion ein, dass seinem Kenntnisstand nach die Preise für die sogenannte „kofferraumübliche“ Menge nahezu gleich wären. Er erläutert, dass es möglich sei, dass die anderen Anlieferungsgrößen im Vergleich zu anderen Kommunen preisintensiver wären, die Bürger im Landkreis Helmstedt jedoch andere Vorteile genießen und nennt beispielsweise die gebührenfreie Abholung von 10 m³ Sperrmüll im Kalenderjahr pro Haushalt. Herr Hoppe kritisiert, dass die Problematik der Bereitstellung gelber Tonnen wiederholt nicht berücksichtigt wurde. Herr Wunderling berichtet, dass für die Jahre 2018 / 2019 / 2020 eine Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen vorliegen würde. Er schlägt vor, diese Thematik erneut im Frühjahr 2019 zu besprechen. Zu dem Zeitpunkt könne näheres über die finanziellen Auswirkungen gesagt werden. Es müsse erst die Rechtskraft des neuen Verpackungsgesetzes abgewartet werden und die Entwicklungen, die sich aus diesem ergeben. Herr Hansmann fragt an, was unter dem Vorschlag zur Erweiterung des Beschlusses zur Vorlage 105/2018 zu verstehen sei. Herr Wunderling erklärt, dass die Abfallart „20 02 02 Boden und Steine“ nicht länger bei der Terrakomp angenommen werden würde. Diese würden seitens der Terrakomp nicht länger für die Rekultivierung der Tagebaue benötigt. Herr Hansmann fragt, wo diese Abfälle dann entsorgt werden können und Herr Wunderling nennt ihm beispielhaft einige Stellen.
Frau Dannehl bezieht sich erneut auf die Abstimmungsvereinbarung und erwähnt, dass es sehr unterschiedliche Meinungen über die Verwendung der Gelben Tonne oder der Gelben Säcke gäbe. Sie spricht sich für eine durchsichtige Tonne mit gelbem Deckel aus, da sie die Lösung mit der Entsorgung des Gelben Sackes in einer Tonne für unnötig erachtet.
Herr Wunderling erwidert daraufhin, dass die Dualen Systeme dem Landkreis mit der sogenannten Servicetonne bereits entgegen kommen würden. Die Abstimmungsvereinbarung würde ausschließlich die Entsorgung über den Gelben Sack vorsehen. Er erachtet ein Mischsystem für sinnvoll, bei dem jeder Bürger entscheiden könne, ob er die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack bevorzugt.
Herr Wagner erkundigt sich, in welchem Teil der Vorlage 105/2018 eine Aufstellung der Kosten resultierend aus der Entsorgung des illegalen Mülls vorhanden sei.
Herr Wunderling nennt Herrn Wagner die Passage der Vorlage, in der diese Kosten aufgeführt sind (Seite 4 Anlage 2).
Er weist darauf hin, dass bei Kenntnis über den Verursacher des illegalen Mülls, die Entsorgungskosten auf diesen umgelegt werden. Ist kein Verursacher bekannt, gehen die Entsorgungskosten zu Lasten der Gebührenzahler.
Herr Krüger leitet die Abstimmung ein.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Ausschuss für Umweltschutz, dem Kreisausschuss
zu empfehlen, dem Kreistag zu empfehlen, die 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 1 mit der Ergänzung, dass die Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 um die Abfallarten „170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503* fallen“ und „20 02 02 Boden und Steine“ erweitert wird.
Desweiteren beschließt der Umweltausschuss einstimmig, dem Kreisausschuss
zu empfehlen, dem Kreistag zu empfehlen, die 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 8 zu beschließen.
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