Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Puritzmühle des Wasserversorgungsverbandes Scheppau u. U., heute Stadtwerke Königslutter
Protokoll:
Herr Siegert trägt vor.
Herr Weber regt eine Verschiebung der Beschlussfassung an, da er die Aufrechterhaltung des Schutzgebietes aus Vorsorge- und Naturschutzgründen für erforderlich halte. Er befürchte die Intensivierung der Landwirtschaft.
Herr Beese fragt, wer den Vorgang in Gang gesetzt habe.
Herr Raschke und Herr Siegert antworten, dass der Landkreis Helmstedt die Aufhebung von Amtswegen empfohlen habe, da der seinerzeitige Zweck zur Einrichtung des Wasserschutzgebietes entfallen sei und nunmehr kein Grund bestehe, die Nutzungseinschränkungen für die Grundstückeigentümer aufrecht zu erhalten. Entsprechende Rechtsprechung unterstütze den Handlungsbedarf bzw. fordere sogar die Aufhebung.
Frau Wiesenborn äußert Beratungs- und Informationsbedarf und beantragt für die SPD-Fraktion die Zurückstellung des Tagesordnungspunktes.
Herr Meier schließt sich für die CDU-Fraktion der Zurückstellung des Tagesordnungspunktes an. Gleichzeitig stellt er jedoch fest, dass die nur noch landwirtschaftliche Nutzung der Brunnen bereits umgesetzt sei und dass nach Nutzungswegfall der Brunnen für die Trinkwassergewinnung das Wasserschutzgebiet aufzuheben sei. Er spricht sich also grundsätzlich für die Vorlage in der vorliegenden Form aus.
Herr Weihe bekräftigt die Aussage des Herrn Meier und merkt an, dass die Landwirtschaft von der Brunnennutzung und dem Wegfall von Beschränkungen des Wasserschutzgebietes profitieren könne.
Herr Johns ergänzt, dass durch die jüngste Novelle der Düngemittelverordnung der Grundwasserschutz gegeben sei.
Herr Hansmann erkennt in der Sache keinen Handlungsdruck.
Herr Wagner begrüßt ebenfalls die Zurückstellung und zusätzliche Beratungsmöglichkeit.
Auch Herr Hoppe spricht sich für die Vertagung des Tagesordnungspunktes aus und erkundigt sich, wer Eigentümer der Flächen sei, welche zukünftige Nutzung vorgesehen sei und ob diese Nutzung dem Sinne der Wasserschutzgebietsverordnung widerspreche.
Herr Siegert erklärt, dass die Eigentümer nicht bekannt seien und es sich aufgrund der Größe des Gebietes um eine Vielzahl von Eigentümern handeln werde. Aussagen über deren zukünftige Nutzungsabsichten könne er weder abfragen noch prognostizieren.
Herr Siegert erklärt weiter, dass ein tragbarer Grund allenfalls die Sicherstellung der zukünftigen Trinkwasserversorgung sein könne. Er werde dies in Absprache mit den Stadtwerken Königslutter prüfen lassen.
Herr Krüger fordert zur Abstimmung auf.
Beschluss:
Einstimmig beschließt der Ausschuss für Umweltschutz auf Empfehlung der Fraktionen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Behandlung der Vorlage auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz (geplant am 09.11.2017) zurück zu verweisen.
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