Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“ HE 21
hier: 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Velpker Schweiz“ und angrenzende Landschaftsteile im Bereich der Gemeinden Danndorf, Velpke innerhalb der Samtgemeinde Velpke im Landkreis Helmstedt
Protokoll:
Herr Siegert trägt die Vorlage der Verwaltung vor.
Herr Weber und Herr Wagner kritisieren, dass im Beteiligungsverfahren als Kompensation für die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Gebiet der Gemeinde Danndorf die Hereinnahme von Flächen im Gebiet der Gemeinde Velpke vorgesehen war. Dass die Kompensation nun nicht vorgenommen werden könne, sehen sie aus Sicht der Naturschutzverbände als unvorhersehbare Veränderung an, welche auch einen Anfechtungsgrund darstellen könne.
Herr Hansmann wünscht sich eine Beteiligung der politischen Gremien der Gemeinden Danndorf und insbesondere Velpke und empfiehlt, zunächst keinen Beschluss zu fassen.
Herr Siegert erläutert, dass formal-rechtlich keine Neuauslegung erforderlich sei. Die Aufhebung des Bebauungsplans für den Campingplatz läge in der Zuständigkeit der Gemeinde Velpke und es bestehe für diese keine Pflicht, den Bebauungsplan aufzuheben.
Herr Johns und Herr Meier verweisen darauf, dass die besagten Campingplatz-Flächen im Eigentum des Landkreises Helmstedt stünden und schon aus diesem Grund der Landkreis Helmstedt es selber in der Hand habe, wie diese Flächen genutzt werden.
Herr Radeck verlässt die Sitzung um 16:08 Uhr.
Herr Weihe beantragt die Abstimmung.
Beschluss:
Mehrheitlich mit 9 zu 1 Stimmen beschließt der Ausschuss für Umweltschutz, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem Kreistag zu empfehlen, die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“ und angrenzende Landschaftsteile im Bereich der Gemeinden Danndorf, Velpke innerhalb der Samtgemeinde Velpke im Landkreis Helmstedt zu beschließen.
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