Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten
Protokoll:
1. Zuschussantrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V. Kreisverband Helmstedt für das Frauenschutzhaus für 2018
Mit Schreiben vom 30.11.2017 beantragte der Paritätische Helmstedt für das Frauenhaus in Helmstedt neben - seitens des Landes zugesagten Fördermitteln - auch die Gewährung von Zuschüssen durch den Landkreises Helmstedt in Höhe von 102.500 €. Für das Jahr 2018 hatte der Kreistag den Haushalt für das Haushaltsjahr jedoch bereits abschließend beschlossen, so dass für 2018 keine Mittel für entsprechende Zuschüsse zur Verfügung standen.
Der Paritätische wurde über die Möglichkeit des Abschlusses einer qualifizierten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 75 ff. SGB XII i.V.m. § 17 SGB II informiert, um schon ab 2018 eine Fördermöglichkeit zu erreichen. Mit entsprechend vereinbarten leistungsgerechten Tagessätzen würden auch maßgebliche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Leistungsgewährung an schutzsuchende Frauen gewahrt bleiben.
Am 05.04.2019 konnte nunmehr mit Wirkung ab 01.06.2018 eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Paritätischen geschlossen werden. Die Tagessatzpauschale beträgt je Zimmer und Übernachtung unabhängig von der tatsächlichen Anzahl und dem Alter der darin untergebrachten Personen 78,49 €. Die Tagessatzpauschale beinhaltet die Kosten für die Unterkunft mit 22,46 € sowie die Kosten für die psychosoziale Betreuung mit 56,03 €.
Dabei handelt es sich in aller Regel um Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG, welche Kostenerstattungen von ggfl. anderen Trägern und die Bundeserstattung für die KdU-Anteile nach dem SGB II auslösen.
Die Vereinbarung ist für den Zeitraum eines Jahres abgeschlossen. Da das Frauenhaus das zunächst lediglich angemietete Objekt zwischenzeitlich gekauft hat, verändert sich die Kalkulationsgrundlage, so dass ab 01.06.2019 eine dahingehend angepasste Vergütungsvereinbarung neu zu schließen ist.
2. Zuschüsse/Zuwendungen an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und vergleichbare Organisationen;
Selbsthilfegruppe Neustart Schöningen (Nachfolger des Vereins für Sozialmedizin Schöningen e.V.)
Im Rahmen der Förderung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und vergleichbare Organisationen wurde bislang auch der Verein für Sozialmedizin Schöningen mit zuletzt 1.000,00 € in 2018 unterstützt. Der Verein hat sich jedoch mit Ablauf des 31.12.2018 aufgelöst. Die Mitglieder des Vereins haben in gedanklicher Nachfolge nunmehr die Selbsthilfegruppe „Neustart“ gegründet und mit Schreiben vom 09.01.2019 um eine Fortsetzung der Förderung gebeten.
Mit Kreismitteln – immerhin freiwillige Leistungen aus dem Kreishaushalt - soll jedoch entsprechend Vorstandsbeschluss der Kreisverwaltung originär eine Förderung der Wohlfahrtsverbände und vergleichbarer Institutionen (und damit auch der Dachverbände von Selbsthilfegruppen) erfolgen. Rechtlich unselbständige Gruppen hingegen sollen nicht gefördert werden.
Insofern wurde dem Ansinnen der Selbsthilfegruppe Neustart nicht stattgegeben und eine Zuwendungsgewährung abgelehnt.
3. Antrag auf Mittel des Landkreises Helmstedt zur Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen – Seniorenstützpunkt Helmstedt hier: Höherer Finanzierungsanteil des Landkreises
Mit Schreiben vom 17.10.2018 hat der Caritasverband Helmstedt für den Trägerverbund die finanzielle Beteiligung des Landkreises Helmstedt für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 8.509,67 EUR beantragt.
Dieser Antrag wurde am 26.10.2018 als Grundlage für die Beschlussvorlage in der am 19.11.2018 stattgefundenen Sitzung des Sozialausschusses genommen. Im Finanzplan ging der Caritasverband – wie auch in den Vorjahren – von einer Bedarfszuweisung des Landes an den Landkreis für das Jahr 2018 aus. Dies hatte zu Folge, dass statt des lt. Landesrichtlinie üblichen 30%-igen kommunalen Anteils lediglich ein kommunaler Anteil von 20 % kalkuliert und beantragt wurde.
Für 2018 hat der Landkreis jedoch keine Bedarfszuweisung erhalten. Somit hätte in 2018 der Zuschuss des Landkreises gemäß Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen vom 27.07.2015 auch 30 Prozent betragen müssen. Das wären dann 12.961,91 EUR anstatt 8.509,67 EUR im Haushalt beschlossener Kreiszuwendung gewesen.
Dieser Fehler ist jedoch erst am 24.01.2019 bei der abschließenden Bearbeitung des Förderantrages vom Nds. Landessozialamt bemerkt worden. Aufgrund dessen wurde die Kalkulation am 19.02.2019 von Seiten des Caritasverbandes angepasst, hinsichtlich der Sachkosten um 500,- EUR reduziert und der Trägeranteil auf 1.600,- EUR erhöht.
Der korrekte Zuschuss des Landkreises im Haushaltsjahr 2019 müsste richtlinienkonform somit insgesamt 11.606,71 EUR betragen. Der erhöhte Mittelbedarf von 3.097,04 EUR soll aus dem Gesamtbudget des Teilhaushaltes 08 gedeckt werden, da für die Zuschusserhöhung in 2019 keine politische Zustimmung mehr erreicht werden konnte.
4. SNUB
Seit Januar 2019 gibt es eine landesweite Beschwerdestelle der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) für Menschen mit Behinderungen, die sich im Öffentlichen Personennahverkehr nicht barrierefrei bewegen können oder sich diskriminiert fühlen und deren Beschwerde bisher kein Gehör fand. SNUB steht für Streit Neutral Unkompliziert Beenden.
Die Presseinformation der LNVG ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
5. Gesundheitsregion
Herr Schlichting teilt mit, dass für 2019 ein neuer Antrag auf Landesförderung gestellt worden ist und immerhin 13 TEUR (von insgesamt 53 TEUR) vom Land erstattet werden.
Damit kann das Projekt fortgeführt werden und eine neue Gesundheitskoordinatorin ist auch seit 01.03.2019 hier tätig:
Frau Schulz – ausgebildete Krankenschwester und Bachelorabschluss Gesundheitsförderung und – management (FH) – stellt sich kurz vor. Sie möchte die begonnene Steuerungsgruppenarbeit fortführen, die Handlungsschwerpunkte in Arbeitsgruppen ausarbeiten und Projektideen entwickeln, sowie zeitnah eine Gesundheitskonferenz in 2019 durchführen.
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