Vorstellung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Helmstedt
Protokoll:
Frau Kaminski berichtet anhand einer Powerpointpräsentation über die Aufgaben und Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SP-Dienstes) und erläutert dabei auch die rechtlichen Grundlagen. Nach dortiger Einschätzung können bestimmte Aufgaben (z. B. Fortschreibung des Sozialpsychiatrischen Plans) zur Zeit aus Personalmangel nicht erbracht werden. Ein Konsiliarpsychiater steht einen Vormittag in der Woche zur Verfügung.
Die Powerpointpräsentation ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Dr. Dr. Rakicky sieht es kritisch, dass der SP-Dienst ohne eigenen Psychiater tätig ist und fragt, wie die fachliche Qualifikation sichergestellt wird.
Dr. Worch weist darauf hin, dass vom Gesetzgeber vorgesehen ist, die SP-Dienste mit Fachkräften auszustatten. Allerdings sei es beim Landkreis Helmstedt seit vielen Jahren nicht gelungen, einen eigenen, angestellten Psychiater zu gewinnen. In Kürze wird erneut eine entsprechende Stellenausschreibung erfolgen. Herr Schlichting ergänzt, dass die Mitarbeiter durchaus über Fachwissen verfügen. Dr. Worch sei aufgrund der langjährigen praktischen Erfahrung vom Land als Leiter des SP-Dienstes anerkannt. Bisherige Ausschreibungen des Landkreises sind leider ohne Erfolg geblieben. Allerdings erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem AWO Psychiatriezentrum. Nach entsprechendem KT-Beschluss im Dezember 2017 und entsprechender Berücksichtigung im Stellenplan 2018 kann nun erneut einen entsprechende Ausschreibung erfolgen.
Herr Dinter weist darauf hin, dass nicht nur der Landkreis Helmstedt diese Probleme habe. Es sei allgemein bekannt, dass es zum Teil lange Wartezeiten bis zu einer fachärztlichen Betreuung gibt. Er erkundigt sich, wie lange es dauert, bis man bei Bedarf einen Termin beim SP-Dienst bekommt. Frau Kaminski teilt mit, dass Termine beim SP-Dienst grundsätzlich sehr schnell ermöglicht werden. Notwendige Facharzttermine können aber auch von dort nicht beschleunigt werden. Dr. Worch ergänzt, dass neben der Kontaktaufnahme zum SP-Dienst in akuten Notsituationen auch immer die Möglichkeit besteht, sich als Notfallpatient in einer psychiatrischen Klinik aufnehmen zu lassen.
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