Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Helmstedt - 7. Fortschreibung
(48/2017)
Protokoll:
Herr Herzog erläutert einleitend die Vorlage und geht hierbei auf die historische Entwicklung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und der Bedarfsermittlungen im Landkreis Helmstedt ein. Er stellt dar, dass die 6. Fortschreibung des Bedarfsplanes seinerzeit gemeinsam mit der Stadt Wolfsburg erfolgt sei. Während der Zeiträume der Fusionsverhandlungen mit der Stadt Wolfsburg und der Bewältigung der Flüchtlingswelle sei die 7. Fortschreibung ausgesetzt und nun ohne Beteiligung der Stadt Wolfsburg durchgeführt worden. Herr Wächter stellt im Anschluss die rechtlichen Hintergründe für die Durchführung der Bedarfsplanung im Rahmen einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Insbesondere geht er auf den Sicherstellungsauftrag, die gesetzlich geregelten Schutzziele und die Ursachen bestehender Hilfsfristüberschreitungen ein. Er erläutert weiter die in dem vorhandenen Gutachten ermittelten Fakten zur Soll- / Ist-Situation im Landkreis Helmstedt und die damit einhergehenden Anpassungen der Bedarfsplanung.
Herr Beese stellt in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt die Wichtigkeit der Einrichtung dieses Fachausschusses heraus und bestätigt die von Herrn Wächter zuvor als Gründe für die Schutzzielabweichungen erläuterten Dublizitätenfälle für Rettungsmittel aus eigener Beobachtung.
Herr Beese fragt, wer in der Notfallrettung über das Transportziel für aufgenommene Patienten entscheide. Herr Herzog antwortet, dass sich die Entscheidung des Rettungsdienstes nach Erkrankungs- /Verletzungsmustern der Patienten, der Entfernungen zu den Krankenhäusern und deren verfügbaren Kapazitäten richte. Wenn möglich, würden Patientenwünsche berücksichtigt.
Auf die Frage von Herrn Beese, ob die kürzlich erfolgte Novellierung des NRettDG Auswirkungen auf die Bedarfsplanung habe, antwortet Herr Täger, dass dies nicht der Fall sei. Im Kern diene die Änderung der Aufnahme von Regelungen zum neuen Berufsbild des Notfallsanitäters.
Weitere Fragen zu den tabellarischen Darstellungen der Bedarfsplanung werden erörtert. Die Überprüfung der Ausführungen im Bedarfsplan, dass die Rettungswache Schöningen auch das Gebiet von Flechtingen versorgt, wird verwaltungsseitig bis zur Behandlung in der Kreisausschusssitzung zugesichert. Die Frage von Frau Dannehl, ob sich die zunehmende Anzahl von Alten- und Pflegeheimen auf den Rettungsdienstbedarf auswirke, wird von Herrn Herzog beantwortet. Derartige Einrichtungen würden Fahrtenaufkommen für Notfallrettung und Krankentransport auslösen. Das Personal der Einrichtungen und das Personal der Leitstelle sei umfänglich qualifiziert, um hinsichtlich der Notwendigkeit von Krankentransporten oder Notfallrettungen entscheiden zu können. In einer Analyse zur Bedarfsplanung wurde festgestellt, dass sich an Wochenenden Einsatzfahrten zu Alte- und Pflegeheimen häufen würden.
Frau Dannehl erkundigt sich nach vorhandenen Einsatzplanungen für einen Massenanfall verletzter oder erkrankter Personen (MANV). Herr Herzog antwortet, dass es hierzu entsprechende Pläne und zudem einen Vertrag mit der Stadt Braunschweig gebe. Für die vertraglichen Leistungen der Stadt Braunschweig seien im Haushalt finanzielle Mittel vorgesehen.
Herr Hansmann erkundigt sich, ob für den Rettungswachenstandort Velpke noch in evtl. benötigte Infrastruktur investiert werden müsse. Herr Herzog erläutert, dass derzeit nur eine Interimslösung eingerichtet sei, die keine Investitionen erfordere. Im Haushaltsplan seien für die Ertüchtigung eines dauerhaften Standortes finanzielle Mittel für Baumaßnahmen und Personal vorgesehen. Herr Täger verweist ergänzend auf den Punkt „Versorgungsbereich Velpke“ auf den Seiten 21 und 22 in der Bedarfsplanfortschreibung. Es werde ein Standort in der Nähe zur B244 gesucht. Gespräche mit der Samtgemeinde Velpke seien kurzfristig angedacht.
Herr Waterkamp erklärt, dass die Abgeordneten der AfD im Kreistag die Bedarfsplanfortschreibung für sehr wichtig erachteten und daher dem Beschlussvorschlag gefolgt werde.
Herr Schünemann erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion dem Beschlussvorschlag folgen werde.
Herr Schünemann erkundigt sich weiter, ob das vorhandene Personal im Rettungsdienst für die Anpassungen entsprechend der Bedarfsplanung ausreichen werde. Herr Herzog erklärt, dass im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 15 zusätzliche Planstellen für den Rettungsdienst vorgesehen seien. Der Landkreis Helmstedt werde in Zeiten des fortschreitenden Fachkräftemangels als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit krisenfesten Arbeitsplätzen werben. Derzeit seien im Rettungsdienst 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Herr Schünemann fragt, ob eine Pflicht zur Ausschreibung der nach Bedarfsermittlung zusätzlich einzurichtenden Rettungsdienstleistungen bestehe. Herr Täger antwortet, dass ausschließlich der Versorgungsbereich Königslutter betroffen sein könnte, hier aber davon ausgegangen werde, dass eine Ausschreibungspflicht nicht bestehe. Die vergaberechtliche Vorprüfung stehe allerdings noch aus.
Herr Schünemann erkundigt sich, ob der Arbeiter Samariter Bund (ASB) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) weiterhin im Krankentransport eingesetzt werden sollen. Herr Herzog erklärt, dass in Zukunft der Krankentransport auch im Rahmen von Genehmigungen nach § 19 NRettDG durch den ASB und das DRK erfolgen solle.
Frau Dannehl stellt heraus, dass sich alle derzeit im Rettungsdienst und Krankentransport beteiligten Organisationen ergänzen und leistungsfähig seien.
Herr Hoppe weißt auf vorzunehmende redaktionelle Änderungen in der tabellarischen Anlage 1 zur Fortschreibung der Bedarfsplanung hin.
Beschluss:
Der Fachausschuss fasst einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Landkreises Helmstedt wird in der als Anlage beigefügten 7. Fortschreibung beschlossen und tritt zum 01.04.2017 in Kraft.
Protokollnotiz: Frau Dannehl erkundigte sich im Nachgang zur Sitzung bei Herrn Täger nach den veranschlagten Aufwendungen für MANV. Die Anfrage wurde von Herrn Täger wie folgt per E-Mail beantwortet, wobei alle Ausschussmitglieder die Antwort zur Kenntnis bekommen haben: „Es handelt sich um einen Vorfall, bei dem die rettungsdienstliche Regelversorgung für die Abarbeitung des Ereignisses nicht mehr ausreicht. Er bewegt sich insoweit zwischen Notfall und Katastrophe. Eine Einzelveranschlagung für MANV ist nicht vorgesehen. Insgesamt sind 14.000 Euro (13.000 Euro - Örtliche Einsatzleitung über die Stadt Braunschweig ab 8 verletzten oder erkrankten Personen, 1.000 Euro - Aufwendungen der Schnelleinsatzgruppen) im Teilergebnishaushalt des Produkts 12701 unter Zeile Nr. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ eingestellt und werden bei den Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes berücksichtigt. An einem MANV-Konzept für den Landkreis Helmstedt bis einschließlich 7 verletzten oder erkrankten Personen wird derzeit unter Einbeziehung der Hilfsorganisationen gearbeitet.“
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