Anfragen von Ausschussmitgliedern / Kreistagsmitgliedern
Protokoll:
Herr Wunderling trägt die 5 Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Antworten der Verwaltung vor.
Frau Hansmann bittet um Beifügung der Antworten zum Protokoll und erklärt die Anfrage für ordnungsgemäß beantwortet.
Protokollnotiz:
• Wer ist für Vorschläge und die Genehmigung von Kompensationsflächen hinsichtlich neuer Baugebiete und Gewerbeflächen zuständig?
Die plangebende Gemeinde bilanziert im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) den Eingriff und setzt eigenverantwortlich entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fest. Dazu bedient sie sich in der Regel eines Fachgutachters. Innerhalb der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt eine fachliche Betrachtung durch die Untere Naturschutzbehörde und die Naturschutzverbände in Form von Stellungnahmen. Diese fließen in den Abwägungsprozess ein und führen in der Regel zu einem fehlerfreien Abwägungsergebnis. Eine Genehmigung der Bebauungspläne erfolgt nicht.
• Wer gibt die Ausgestaltung von Bäumen, Gehölzen und anderen möglichen Maßnahmen vor und entscheidet darüber?
Die plangebende Gemeinde in Zusammenarbeit mit den von ihr beauftragten Fachgutachtern.
• Wer überprüft die Maßnahmen (Anpflanzungen, Auswahl der Gehölze)?
Die plangebende Gemeinde.
• Wer ist für die Pflege der neuangelegten Kompensationsflächen zuständig?
Die plangebende Gemeinde und ggf. der vertraglich gebundene Erschließungsträger.
• Welche Möglichkeiten des Eingriffes, der Entscheidungsgewalt und der Kontrolle hat die Untere Naturschutzbehörde?
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und die Naturschutzverbände geben im Bauleitplanverfahren fachliche Stellungnahmen ab. Wird diesen Stellungnahmen abwägungsfehlerhaft nicht gefolgt, so leidet der Bauleitplan an einem Mangel, der sowohl der UNB als auch den Naturschutzverbänden nach der Inkraftsetzung den Klageweg eröffnet.
Herr Wagner fragt nach, ob es ein Flächenkataster zu Kompensationsflächen gebe, was seitens der Verwaltung verneint wurde.
Herr Meier ergänzt, dass dies eine der Zielsetzungen des „Niedersächsischen Weges“ sei.
Herr Johns bittet um Angaben zu dem Stand der Ersatzgelder; die Verwaltung wird dem Protokoll die Daten beifügen.
Protokollnotiz:
Stand 01.01.2021 173.759,18 €
Einnahmen (Zugang) 8.241,00 €
Ausgaben (Abgang) 8.950,00 €
Stand 01.01.2022 173.050,18 €
Herr Wagner bittet um Auskunft über ein Projekt „Klimapark“ im Großen Bruch bei Söllingen.
Herr Siegert erklärt, dass die Kreisverwaltung hierzu bisher lediglich mittels einer Präsentation informiert wurde. Antragsunterlagen oder ähnliches lägen nicht vor.
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