Anfrage der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 08.06.2022;
hier: Coworking, Kohle und Königslutter
Protokoll:
Herr Alt erläutert die Anfrage, sie lautet:
1. Über wie viele Coworking-Plätze verfügt der Landkreis Helmstedt aktuell und in welcher Trägerschaft befinden sich diese Plätze?
2. Wie viele Coworking-Plätze befinden sich davon im ehemaligen Postgebäude in Helmstedt? Wie viele Plätze sind davon aktuell belegt; wie werden diese Plätze beworben und mit welchem Preis- und Nutzungsmodell können sich potenzielle Interessenten dort auf Zeit einmieten?
3. Wann wird die Kreisverwaltung dem Kreistag die Standortfrage des Gymnasiums am Bötschenberg zur abschließenden Entscheidung vorlegen und welche Kriterien für die Standortentscheidung beinhaltet die Verwaltungsvorlage?
4. In welcher Form wird der Kreistag im Verfahren zur Ausgestaltung des Strukturwandels eingebunden; liegen bisher bewilligungsreife Anträge vor (falls ja: welche; falls nein: welche Projektplanungen wurden bisher von wem auf welcher Ebene angestoßen); stehen die Bundeshilfen grundsätzlich bereit; wann wird die Förderrichtlinie zur Ausgestaltung des Strukturwandels im Landkreis Helmstedt final veröffentlicht und welche Anforderungen hat der Landkreis Helmstedt dafür an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium formuliert?
Die Anfrage wird von Herrn Radeck wie folgt beantwortet:
zu Frage 1:
Über wie viele Coworking-Plätze verfügt der Landkreis Helmstedt aktuell und in welcher Trägerschaft befinden sich diese Plätze?
Hierzu liegen der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH folgende Informationen vor:
Auf der Domäne Schickelsheim gibt es flexible Arbeitsplätze, die in einem etwas anderen Konzept angeboten werden, so ist die Vernetzung mit bestehenden und funktionierenden Coworking-Anbietern aus Hannover, Braunschweig und Berlin der Focus der Arbeit. Es entstehen mittelfristig weitere Plätze und aktive Kooperationen mit den etablierten Einrichtungen, um dieses Arbeitsplatzangebot im Ländlichen Raum zu etablieren. Die Kostenstrukturen orientieren sich an jeweiligen Mitgliederverträgen der Anbieter. So die Aussage des Eigentümers Herrn Kaspar Haller.
In der Gemeinde Lehre gibt es Überlegungen zur Errichtung eines Coworking-Angebotes. Aufgrund einer anderweitigen Nutzung des Gebäudes aufgrund des Ukraine-Krieges wird das Thema aktuell nicht weiterverfolgt.
zu Frage 2:
Wie viele Coworking-Plätze befinden sich davon im ehemaligen Postgebäude in Helmstedt? Wie viele Plätze sind davon aktuell belegt; wie werden diese Plätze beworben und mit welchem Preis- und Nutzungsmodell können sich potenzielle Interessenten dort auf Zeit einmieten?
Im Gründer- und Unternehmerzentrum Helmstedt mit Sitz im alten Verteilzentrum der Deutschen Post (Poststraße 2 in 38350 Helmstedt) wird zum aktuellen Zeitpunkt kein Coworking nach der Definition des flexiblen Anmietens eines Schreibtisches/Arbeitsplatzes in einem Großraumbüro für einen flexiblen Zeitraum (beispielsweise einen Tag oder wenige Stunden) angeboten.
Dennoch verfolgt das Projekt „Gründer- und Unternehmerzentrum“ den Kern des Coworkings, zu deutsch: „zusammenarbeiten“, die Zusammenarbeit, Community und Austausch. Durch räumliche Nähe zu anderen GründerInnen sowie Veranstaltungen wird die Möglichkeit geboten, sich mit anderen regionalen GründerInnen und UnternehmerInnen auszutauschen und zu vernetzen.
Im Obergeschoss des Zentrums stehen Gründerbüros zu vergünstigten Konditionen inklusive der benötigten Infrastruktur, d.h. Internet, Drucker, Scanner, Telefon, Beamer und bei Bedarf auch Besprechungsräume zur Verfügung. Die Vermietung übernimmt der Projektträger und Gebäudeeigentümer Herr Ali Aslan Erkol. Den Mietern stehen ebenso die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, d.h. eine Eventfläche, eine Küche sowie ein weiterer Besprechungsraum temporär zur Verfügung.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind zwei der fünf Gründerbüros im Obergeschoss vermietet. Die Gründungsunternehmen sind aktiv in den Bereichen IT und Architektur. Weitere Kapazitäten werden aktuell durch den Umbau des Dachgeschosses geschaffen. Ein Gründungsunternehmen hat das Gründer- und Unternehmerzentrum aufgrund der Expansion des Unternehmens bereits wieder verlassen, ein weiteres Unternehmen ist vorübergehend ins Homeoffice gegangen.
Für das Projekt des Gründer- und Unternehmerzentrums besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Helmstedt, der Erkol Group und der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH zur Umsetzung des Projektes. Demnach wird das Unternehmerzentrum im Erdgeschoss inhaltlich durch die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH betrieben, das Gründerzentrum im Obergeschoss inklusive der Vermietung des Büros übernimmt die Erkol Group.
Das Gründer- und Unternehmerzentrum wird nach außen als eine Einheit durch die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH beworben.
zu Frage 3:
Wann wird die Kreisverwaltung dem Kreistag die Standortfrage des Gymnasiums am Bötschenberg zur abschließenden Entscheidung vorlegen und welche Kriterien für die Standortsentscheidung beinhaltet die Verwaltungsvorlage?
Der Schulausschuss hatte beschlossen, dass eine Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung aus Politik und Verwaltung eingerichtet werden soll. Der Kreisausschuss hat im Anschluss die politischen Vertreterinnen und Vertreter benannt, die an dieser Steuerungsgruppe teilnehmen. Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag und die Aufgabe, sich mit diversen Aufgabenstellungen auseinanderzusetzen, sich auszutauschen und Vorschläge für den Kreistag vorzubereiten. Ziel ist es dabei, eine tragfähige, politisch vorbesprochene und abgestimmte mehrheitsfähige Entscheidung vorzubereiten. Dazu gehört auch die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 13. März 2019, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, den Umzug des Gymnasiums am Bötschenberg in das Schulzentrum Königslutter am Elm weiter zu beplanen.
Die Steuerungsgruppe hat nach einer Kick-Off-Veranstaltung Anfang Mai 2022 bereits einmal Anfang Juni 2022 getagt, in der die Umsetzung des Gymnasiums am Bötschenberg nach Königslutter am Elm Gegenstand der Beratungen war. Weitere fünf Treffen sind bereits für 2022 terminiert. Eine abschließende Benennung von Kriterien, die mit Bezug auf o. g. Kreistagsbeschluss eine Verwaltungsvorlage beinhalten werden wird, kann gegenwärtig noch nicht erfolgen. Pädagogische wie baurechtliche Aspekte werden – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie – hierbei jedoch zu berücksichtigen sein.
zu Frage 4:
In welcher Form wird der Kreistag im Verfahren zur Ausgestaltung des Strukturwandels eingebunden; liegen bisher bewilligungsreife Anträge vor (falls ja: welche; falls nein: welche Projektplanungen wurden bisher von wem auf welcher Ebene angestoßen); stehen die Bundeshilfen grundsätzlich bereit; wann wird die Förderrichtlinie zur Ausgestaltung des Strukturwandels im Landkreis Helmstedt final veröffentlicht und welche Anforderungen hat der Landkreis Helmstedt dafür an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium formuliert?
Das Verfahren zum Einsatz der finanziellen Strukturhilfen beinhaltet ein Votum des Empfehlungsgremiums: Strukturkommission Wirtschaftsregion Helmstedt. Die Zusammensetzung der Strukturkommission wurde am 14.07.2021 im Kreistag beschlossen.
Die Rechtsgrundlagen der Strukturhilfeförderung für den Landkreis Helmstedt beziehen sich auf:
1. Investitionskostengesetz Kohleregionen,
2. Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und Land,
3. Förderrichtlinie des Bundesförderprogramm STARK für nicht-investive Maßnahmen,
4. Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen für investive Infrastrukturmaßnahmen.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Strukturwandels im ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt des Wirtschaftsministeriums befindet sich aktuell in finaler Ressortabstimmung. Zum Zeitpunkt der finalen Veröffentlichung der Richtlinie liegen uns keine validen Informationen vor.
Der Landkreis Helmstedt hat eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf der Richtlinie abgegeben und steht über die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH in direkter Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium.
Im Bundeshaushalt stehen bereits finanzielle Mittel für die Strukturförderung bereit. Daher können Anträge auf das Bundesförderprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) bereits direkt bewilligt werden. Das Land Niedersachsen kann aufgrund der o.g. fehlenden Richtlinie keine Förderbescheide erteilen und damit die Bundesmittel auch nicht abrufen und über die NBank weitergeben.
Für die investiven Projekte gibt es bereits Projektskizzen. In einem bewilligungsfähigen Zustand befinden sich diese noch nicht, da eine Prüfung der Förderfähigkeit der NBank erst nach o.g. finaler Fördermittelrichtlinie erfolgen kann und diese Voraussetzung für die Beurteilung der Förderwürdigkeit u.a. durch die Strukturkommission ist.
Es liegen Projektskizzen u.a. in den Bereichen touristische Infrastruktur, öffentliche Fürsorge/Bildung /Daseinsvorsorge, Gewerbeflächenentwicklung vor.
Bei den STARK-Anträgen wurden bereits zwei Projekte offiziell beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht. Für den Antrag der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH liegt ein positiver Bewilligungsbescheid u.a. für drei Personalstellen in den Handlungsfeldern: Technologietransfer, Gewerbeflächenmanagement und Gründer- und Unternehmerzentrum/ Gründerkultur vor.
|