Kreistag (KT)

Mittwoch, 22. Juni 2022 , 16:00 Uhr
Börnekenhalle, Zum Börneken 29, 38165 Lehre


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Frau Koch eröffnet um 16.00 Uhr die öffentliche Sitzung. Sie begrüßt alle Anwesenden und weist darauf hin, dass die heutige Sitzung live im Internet übertragen wird. Ergänzend gibt sie Hinweise zum Livestream.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Koch stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Mit Beginn der Sitzung sind 36 Kreistagsmitglieder anwesend.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Koch stellt die Tagesordnung in vorliegender Form fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 23.03.2022

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky weist darauf hin, dass das Protokoll kein Fertigungsdatum aufweise und bemängelt die späte Zurverfügungstellung. Laut Geschäftsordnung des Kreistages soll das Protokoll spätestens vier Wochen nach der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden.

Frau Koch antwortet, dass das Fertigungsdatum im Protokoll ergänzt werde und sich die Verwaltung zukünftig bemühen werde, die vorgegebene Frist von vier Wochen einzuhalten.



Beschluss:

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Letter of Intent - Oskar Kämmer Schule

Herr Dr. Nolte berichtet, dass die Oskar Kämmer Schule mit einem Letter of Intent an den Landkreis Helmstedt herangetreten sei und um Befürwortung und Unterstützung eines geplanten Projektes gebeten habe. Die Oskar Kämmer Schule gGmbH plane im Rahmen des Förderprogramms zur „Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region 2021-2027“ ein Projekt mit dem Titel „anPACKEN!“ – Perspektiven des Arbeitsmarktes für Geflüchtete erkennen und nutzen“ - als Projekt zur Betreuung, Orientierung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden, insbesondere von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, durchzuführen.

Ziel des Projektes sei es, geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine, durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen. Schwerpunkte seien dabei die Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung, inklusive Qualifizierung und ergänzende Sprachförderung bei Bedarf, die Kompetenzfeststellung, die soziale Stabilisierung und interkulturelle Kompetenzvermittlung, die Beratung und Unterstützung zu externen Angeboten, wie z.B. Integrations- und Sprachkursen, sowie die Anerkennungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse.

Das genannte Projektkonzept reagiere aus Sicht des Landrates und der Verwaltung auf den regionalen Bedarf und verfolge einen Ansatz, welcher als sehr sinnvoll angesehen und ausdrücklich befürwortet werde.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Es liegen zwei Anfragen vor.

 
TOP 7.1 Anfrage der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 08.06.2022; hier: Coworking, Kohle und Königslutter

Protokoll:

Herr Alt erläutert die Anfrage, sie lautet:

1. Über wie viele Coworking-Plätze verfügt der Landkreis Helmstedt aktuell und in welcher Trägerschaft befinden sich diese Plätze?


2. Wie viele Coworking-Plätze befinden sich davon im ehemaligen Postgebäude in Helmstedt? Wie viele Plätze sind davon aktuell belegt; wie werden diese Plätze beworben und mit welchem Preis- und Nutzungsmodell können sich potenzielle Interessenten dort auf Zeit einmieten?


3. Wann wird die Kreisverwaltung dem Kreistag die Standortfrage des Gymnasiums am Bötschenberg zur abschließenden Entscheidung vorlegen und welche Kriterien für die Standortentscheidung beinhaltet die Verwaltungsvorlage?


4. In welcher Form wird der Kreistag im Verfahren zur Ausgestaltung des Strukturwandels eingebunden; liegen bisher bewilligungsreife Anträge vor (falls ja: welche; falls nein: welche Projektplanungen wurden bisher von wem auf welcher Ebene angestoßen); stehen die Bundeshilfen grundsätzlich bereit; wann wird die Förderrichtlinie zur Ausgestaltung des Strukturwandels im Landkreis Helmstedt final veröffentlicht und welche Anforderungen hat der Landkreis Helmstedt dafür an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium formuliert?

Die Anfrage wird von Herrn Radeck wie folgt beantwortet:

zu Frage 1:

Über wie viele Coworking-Plätze verfügt der Landkreis Helmstedt aktuell und in welcher Trägerschaft befinden sich diese Plätze?

Hierzu liegen der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH folgende Informationen vor:

Auf der Domäne Schickelsheim gibt es flexible Arbeitsplätze, die in einem etwas anderen Konzept angeboten werden, so ist die Vernetzung mit bestehenden und funktionierenden Coworking-Anbietern aus Hannover, Braunschweig und Berlin der Focus der Arbeit. Es entstehen mittelfristig weitere Plätze und aktive Kooperationen mit den etablierten Einrichtungen, um dieses Arbeitsplatzangebot im Ländlichen Raum zu etablieren. Die Kostenstrukturen orientieren sich an jeweiligen Mitgliederverträgen der Anbieter. So die Aussage des Eigentümers Herrn Kaspar Haller.

In der Gemeinde Lehre gibt es Überlegungen zur Errichtung eines Coworking-Angebotes. Aufgrund einer anderweitigen Nutzung des Gebäudes aufgrund des Ukraine-Krieges wird das Thema aktuell nicht weiterverfolgt.

zu Frage 2:

Wie viele Coworking-Plätze befinden sich davon im ehemaligen Postgebäude in Helmstedt? Wie viele Plätze sind davon aktuell belegt; wie werden diese Plätze beworben und mit welchem Preis- und Nutzungsmodell können sich potenzielle Interessenten dort auf Zeit einmieten?

Im Gründer- und Unternehmerzentrum Helmstedt mit Sitz im alten Verteilzentrum der Deutschen Post (Poststraße 2 in 38350 Helmstedt) wird zum aktuellen Zeitpunkt kein Coworking nach der Definition des flexiblen Anmietens eines Schreibtisches/Arbeitsplatzes in einem Großraumbüro für einen flexiblen Zeitraum (beispielsweise einen Tag oder wenige Stunden) angeboten.

Dennoch verfolgt das Projekt „Gründer- und Unternehmerzentrum“ den Kern des Coworkings, zu deutsch: „zusammenarbeiten“, die Zusammenarbeit, Community und Austausch. Durch räumliche Nähe zu anderen GründerInnen sowie Veranstaltungen wird die Möglichkeit geboten, sich mit anderen regionalen GründerInnen und UnternehmerInnen auszutauschen und zu vernetzen.

Im Obergeschoss des Zentrums stehen Gründerbüros zu vergünstigten Konditionen inklusive der benötigten Infrastruktur, d.h. Internet, Drucker, Scanner, Telefon, Beamer und bei Bedarf auch Besprechungsräume zur Verfügung. Die Vermietung übernimmt der Projektträger und Gebäudeeigentümer Herr Ali Aslan Erkol. Den Mietern stehen ebenso die Räumlichkeiten im Erdgeschoss, d.h. eine Eventfläche, eine Küche sowie ein weiterer Besprechungsraum temporär zur Verfügung.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind zwei der fünf Gründerbüros im Obergeschoss vermietet. Die Gründungsunternehmen sind aktiv in den Bereichen IT und Architektur. Weitere Kapazitäten werden aktuell durch den Umbau des Dachgeschosses geschaffen. Ein Gründungsunternehmen hat das Gründer- und Unternehmerzentrum aufgrund der Expansion des Unternehmens bereits wieder verlassen, ein weiteres Unternehmen ist vorübergehend ins Homeoffice gegangen.

Für das Projekt des Gründer- und Unternehmerzentrums besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Helmstedt, der Erkol Group und der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH zur Umsetzung des Projektes. Demnach wird das Unternehmerzentrum im Erdgeschoss inhaltlich durch die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH betrieben, das Gründerzentrum im Obergeschoss inklusive der Vermietung des Büros übernimmt die Erkol Group.

Das Gründer- und Unternehmerzentrum wird nach außen als eine Einheit durch die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH beworben.

zu Frage 3:

Wann wird die Kreisverwaltung dem Kreistag die Standortfrage des Gymnasiums am Bötschenberg zur abschließenden Entscheidung vorlegen und welche Kriterien für die Standortsentscheidung beinhaltet die Verwaltungsvorlage?

Der Schulausschuss hatte beschlossen, dass eine Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung aus Politik und Verwaltung eingerichtet werden soll. Der Kreisausschuss hat im Anschluss die politischen Vertreterinnen und Vertreter benannt, die an dieser Steuerungsgruppe teilnehmen. Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag und die Aufgabe, sich mit diversen Aufgabenstellungen auseinanderzusetzen, sich auszutauschen und Vorschläge für den Kreistag vorzubereiten. Ziel ist es dabei, eine tragfähige, politisch vorbesprochene und abgestimmte mehrheitsfähige Entscheidung vorzubereiten. Dazu gehört auch die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 13. März 2019, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, den Umzug des Gymnasiums am Bötschenberg in das Schulzentrum Königslutter am Elm weiter zu beplanen.

Die Steuerungsgruppe hat nach einer Kick-Off-Veranstaltung Anfang Mai 2022 bereits einmal Anfang Juni 2022 getagt, in der die Umsetzung des Gymnasiums am Bötschenberg nach Königslutter am Elm Gegenstand der Beratungen war. Weitere fünf Treffen sind bereits für 2022 terminiert. Eine abschließende Benennung von Kriterien, die mit Bezug auf o. g. Kreistagsbeschluss eine Verwaltungsvorlage beinhalten werden wird, kann gegenwärtig noch nicht erfolgen. Pädagogische wie baurechtliche Aspekte werden – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie – hierbei jedoch zu berücksichtigen sein.

zu Frage 4:

In welcher Form wird der Kreistag im Verfahren zur Ausgestaltung des Strukturwandels eingebunden; liegen bisher bewilligungsreife Anträge vor (falls ja: welche; falls nein: welche Projektplanungen wurden bisher von wem auf welcher Ebene angestoßen); stehen die Bundeshilfen grundsätzlich bereit; wann wird die Förderrichtlinie zur Ausgestaltung des Strukturwandels im Landkreis Helmstedt final veröffentlicht und welche Anforderungen hat der Landkreis Helmstedt dafür an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium formuliert?

Das Verfahren zum Einsatz der finanziellen Strukturhilfen beinhaltet ein Votum des Empfehlungsgremiums: Strukturkommission Wirtschaftsregion Helmstedt. Die Zusammensetzung der Strukturkommission wurde am 14.07.2021 im Kreistag beschlossen.

Die Rechtsgrundlagen der Strukturhilfeförderung für den Landkreis Helmstedt beziehen sich auf:

1.    Investitionskostengesetz Kohleregionen,

2.    Verwaltungsvereinbarung zw. Bund und Land,

3.    Förderrichtlinie des Bundesförderprogramm STARK für nicht-investive Maßnahmen,

4.    Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen für investive Infrastrukturmaßnahmen.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Strukturwandels im ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt des Wirtschaftsministeriums befindet sich aktuell in finaler Ressortabstimmung. Zum Zeitpunkt der finalen Veröffentlichung der Richtlinie liegen uns keine validen Informationen vor.

Der Landkreis Helmstedt hat eine Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf der Richtlinie abgegeben und steht über die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH in direkter Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium.

Im Bundeshaushalt stehen bereits finanzielle Mittel für die Strukturförderung bereit. Daher können Anträge auf das Bundesförderprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) bereits direkt bewilligt werden. Das Land Niedersachsen kann aufgrund der o.g. fehlenden Richtlinie keine Förderbescheide erteilen und damit die Bundesmittel auch nicht abrufen und über die NBank weitergeben.

Für die investiven Projekte gibt es bereits Projektskizzen. In einem bewilligungsfähigen Zustand befinden sich diese noch nicht, da eine Prüfung der Förderfähigkeit der NBank erst nach o.g. finaler Fördermittelrichtlinie erfolgen kann und diese Voraussetzung für die Beurteilung der Förderwürdigkeit u.a. durch die Strukturkommission ist.

Es liegen Projektskizzen u.a. in den Bereichen touristische Infrastruktur, öffentliche Fürsorge/Bildung /Daseinsvorsorge, Gewerbeflächenentwicklung vor.

Bei den STARK-Anträgen wurden bereits zwei Projekte offiziell beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht. Für den Antrag der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH liegt ein positiver Bewilligungsbescheid u.a. für drei Personalstellen in den Handlungsfeldern: Technologietransfer, Gewerbeflächenmanagement und Gründer- und Unternehmerzentrum/ Gründerkultur vor.


TOP 7.2 Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.06.2022; hier: Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden/Flächen

Protokoll:

Frau Dannehl erläutert die Anfrage, welche lautet:

1. Welche Dachflächen/Gebäude sind bereits mit einer PV-Anlage ausgestattet?

2. Welche Erträge (Miete) wurden bisher daraus erwirtschaftet?

3. Welche Vertragslaufzeiten wurden bisher vereinbart?

4. Was ist für die Zukunft zum Thema Installation von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden/Flächen geplant?

Herr Siegert beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1. - 3.:

Auf zwei Dächern des Landkreises Helmstedt wurden Flächen für die Nutzung mit PV-Anlagen vermietet.

Es handelt sich um die Sporthalle-Elzweg. Die Miete beträgt 714,00 Euro p.a. (brutto). Erwirtschaftet wurden ca. 10.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre bis 31.12.2028.

Die zweite Dachfläche befindet sich auf dem Gymnasium am Bötschenberg. Die Miete beträgt 1.606,50 Euro p.a. (brutto). Erwirtschaftet wurden ca. 16.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre bis 31.12.2031.

Eine dritte PV-Anlage betreibt der Landkreis Helmstedt selbst. Sie befindet sich auf dem Dach der Realschule Königslutter. Seit der Inbetriebnahme am 07.12.2010 wurden ca. 77.000 Euro an Einspeisevergütung eingenommen. Diese Förderung läuft bis zum Dezember 2030.

zu 4. Was ist für die Zukunft zum Thema Installation von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden/Flächen geplant?

Die Eignung einer Dachfläche von einem Gebäude ist nicht nur von der Einstrahlung über den Jahresverlauf, die dem Solarpotenzialkataster zu Grunde liegt, abhängig, sondern insbesondere auch aufgrund der Nutzungsdauer von Solaranlagen von mindestens 20 Jahren von einer stabilen und sicher eingedeckten Dachfläche sowie der statischen Ausführung des Daches, welche für das Gewicht einer Solaranlage ausreichend sein muss.

Daher ist eine absehbare Dachsanierung ebenso wie eine statische Überprüfung vor der Errichtung einer Solaranlage durchzuführen.

Unabhängig davon bestehen denkmalrechtliche Einschränkungen, die eine große Anzahl von Gebäuden des Landkreises, wie das Juleum, die Burse und eine Reihe von Schulgebäuden in Helmstedt und Schöningen, betreffen.

Für die verbleibenden in Frage kommenden Gebäude ist insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten.

Gemäß § 4 GEG kommt der Öffentlichen Hand bei einer grundlegenden Renovierung der Heizungsanlage oder der Gebäudehülle eines genutzten Nichtwohngebäudes eine Vorbildfunktion zu. Sie muss prüfen, ob und in welchem Umfang Erträge durch die Errichtung einer im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können.Diese Anforderungen müssen nach dem Stand der Technik erfüllbar und wirtschaftlich vertretbar sein.

Dort, wo Dachflächen tragfähig sind, sollten sie deshalb für die ggfs. vorgeschriebene Installation von z.B. PV- Anlagen bereitgehalten werden.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Wärmeerzeugung bei zukünftigen Erneuerungen von Heizungsanlagen. Es ist sicher, dass ein Anteil der benötigten Wärme regenerativ erzeugt werden muss. Hierzu werden je nach Eignung auch Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Um diese Anlagen energieeffizient zu betreiben, ist es sinnvoll, die benötigte elektrische Energie mit Hilfe einer PV-Anlage zu erzeugen. Auch hierfür können die kreiseigenen Dachflächen Verwendung finden.

Eine konkrete Planung zur weitergehenden Nutzung der geeigneten Dachflächen der Gebäude des Landkreises besteht derzeit noch nicht. Das für die Umsetzung derartiger Maßnahmen erforderliche Fachpersonal ist deshalb im Stellenplan 2022 des Landkreises bereits veranschlagt worden. Allerdings ist es in letzter Zeit nicht möglich gewesen, geeignetes Fachpersonal im Ingenieurbereich für den Landkreis gewinnen zu können.


TOP 8 Anträge

Protokoll:

Es liegen zwei Anträge vor.

 
TOP 8.1 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 25.05.2022; hier: Schaffung von naturwissenschaftlichen Fachräumen am Gymnasium am Bötschenberg

Protokoll:

Herr Fricke trägt den Antrag vor. Sollte der Antrag angenommen werden, beantragt er eine Behandlung im Ausschuss für Bau und Planung.



Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig bei 1 Enthaltung zur weiteren Beratung angenommen. Der Antrag wird an den Ausschuss für Bau und Planung überwiesen.


TOP 8.2 Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe vom 08.06.2022; hier: Sofortprogramm Tafel

Protokoll:

Herr Alt trägt den Antrag vor. Sollte der Antrag angenommen werden, beantragt er eine Behandlung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration.

Herr Dr. Rakicky stellt ergänzend dazu den Antrag, die Helmstedter Tafel mit einer Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro zu unterstützen.

Frau Dannehl erklärt, dass dem Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe gefolgt werde. Dem Antrag der AfD-Fraktion werde die CDU-Fraktion nicht zustimmen. Eine Sofortmaßnahme in Höhe von 5.000 Euro habe Auswirkungen auf den Haushalt, welcher sich noch im Genehmigungsvorgang befinde, und sei somit rechtlich nicht möglich.

Frau Koch lässt zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Dr. Rakicky abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 2 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Frau Koch lässt nun über den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe abstimmen.



Beschluss:

Der Kreistag nimmt den Antrag zur weiteren Beratung einstimmig an. Der Antrag wird an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration überwiesen.


TOP 9 Ernennung von Ehren-Kreistagsabgeordneten

Protokoll:

Frau Koch weist darauf hin, dass zu der Drucksache eine abweichende Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vorliege und trägt diese vor.

Sie lässt über den abweichenden Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Den ehemaligen Kreistagsmitgliedern Claus-Helmuth Albrecht und Burkhard Beese wird in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um den Landkreis Helmstedt die Ehrenbezeichnung „Ehren-Kreistagsabgeordneter“ verliehen.

Dem ehemaligen Kreistagsmitglied Rolf-Dieter Backhauß wird in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um den Landkreis Helmstedt die Ehrenbezeichnung „Ehren-Landrat“ verliehen."



TOP 10 Wahl der Ersten Kreisrätin / des Ersten Kreisrates

Protokoll:

Frau Koch erklärt, dass sich die Wahl des Ersten Kreisrates nach § 67 Sätze 1-3 NKomVG richte. Das Vorschlagsrecht liege beim Landrat. Herr Radeck habe Herrn Torsten Wendt zur Wahl vorgeschlagen. Es könne durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden, sofern nicht ein Mitglied des Kreistages widerspreche. Sie stellt die Frage, ob jemand der Wahl durch Zuruf oder der Wahl per Handzeichen widerspreche.

Herr Fricke beantragt eine geheime Wahl.

Frau Koch bestimmt Herrn Kreutzberg und Herrn Schulze zu Stimmenzählern. Sie teilt mit, dass zur Vorbereitung der Wahl die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen werde.

Es erfolgt eine 5-minütige Unterbrechung.

Frau Koch ruft die Kreistagsabgeordneten in alphabetischer Reihenfolge an die Wahlkabine.

Die Wahlzettel werden von Herrn Kreutzberg und Herrn Schulze gezählt. Das Ergebnis wird von ihnen notiert und zusammen mit den Stimmzetteln an Frau Koch überreicht.

Frau Koch weist darauf hin, dass gemäß § 67 Satz 3 NKomVG der Kandidat gewählt sei, wenn der Kreistag mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl für ihn stimme. Soweit die erforderliche Mehrheit im ersten Wahlgang nicht zustande komme, sei der Bewerber abgelehnt. Es seien im Ergebnis 36 gültige Stimmen abgegeben worden, davon 24 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen.

Der Kreistag fasst somit folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Auf Vorschlag des Landrates wird Herr Torsten Wendt unter Berufung in das Beamtenverhältnis
auf Zeit für eine Amtszeit von acht Jahren gem. § 109 Abs. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum Ersten Kreisrat gewählt. Die Übertragung des Amtes des Ersten Kreisrates erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens jedoch zum 01.07.2022. Gleichzeitig wird Herr Wendt in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe B 4 NBesG eingewiesen."

Herr Radeck bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Er bittet Herrn Wendt um eine kurze Stellungnahme.

Herr Wendt bedankt sich für die Wahl. Er freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.


TOP 11 Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Landtagswahl

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Briefwahl wird auf einheitlich 40 EUR festgesetzt."


TOP 12 „Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen“ - Kooperation zwischen den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie der Allianz für die Region GmbH und dem Regionalverband Großraum Braunschweig

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Der Landkreis Helmstedt ist Partner der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen, die in Zusammenarbeit mit den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, den Landkreisen  Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie der Allianz für die Region GmbH und dem Regionalverband Großraum Braunschweig erarbeitet wurde.

2. Die Stadt Braunschweig wird bevollmächtigt, die Funktion als Lead-Partner wahrzunehmen und rechtlich verbindliche Willenserklärungen diesbezüglich abzugeben.

3. Für das im Programm Zukunftsregionen vom Land Niedersachsen vorgegebene Regionalmanagement beteiligt sich der Landkreis Helmstedt in den Jahren 2023 bis 2028 jährlich mit bis zu 11.250 Euro an der Kofinanzierung.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Arbeitskreisen der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen in Abstimmung mit der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH mitzuwirken und sich gemeinsam mit allen Partnerinnen und Partnern an der Erarbeitung von Projekten zu beteiligen. Für die Teilnahme an Projekten und der diesbezüglichen Kofinanzierung sind gesonderte Beschlüsse von den Kreistagsgremien einzuholen."



TOP 13 Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsanteil der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000 Euro zu erwerben und somit sich an selbiger zu beteiligen. In die Generalversammlung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG wird als stimmberechtigte/r Vertreter die Landrätin / der Landrat benannt. Als Vertreter wird die Geschäftsbereichsleiterin / der Geschäftsbereichsleiter 10 benannt."


TOP 14 Satzungsänderung Jugendamt

Protokoll:

Frau Koch gibt den Hinweis, dass die Lesefassung der Satzung sowie die Änderungssatzung in Papierform noch einmal zur Kenntnis gegeben worden seien.

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der vorgeschlagenen 4. Änderungssatzung des Jugendamtes wird zugestimmt."


TOP 15 Besetzung des Ausschusses für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit; hier: Benennung weiterer hinzugewählter Mitglieder; Bezug zu Drs. 46/2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Für den Bereich Heimatgeschichte wird Frau Gabriele Lohrengel als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht) sowie Frau Katrin Weihe als Stellvertreterin in den Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit hinzugewählt.

Für den Bereich Freizeit wird Frau Sabine Steinbach als beratendes Mitglied (ohne Stimmrecht) sowie Herr Hartmut Thormeyer als Stellvertreter in den Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit hinzugewählt."


TOP 16 Berufung von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss; Bezug zu Drs. 60/2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Der Kreistag beruft nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Herrn Thomas Hartmann in seiner Funktion als Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen als neues Mitglied mit beratender Stimme sowie anstelle von Frau Andrea Zerrath Frau Carina Schneidewind als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

2. Der Kreistag stellt die Neubesetzung des Ausschusses nach § 73 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss fest."


TOP 17 Benennung von Mitgliedern sowie einer Stellvertretung für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration sowie für den Ausschuss für Bau und Planung; Bezug zu Drs. 61/2022

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Der Kreistag benennt gem. § 71 Abs. 7 NKomVG für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration sowie für den Ausschuss für Bau und Planung als zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme Herrn Thomas Hartmann aus Helmstedt, in seiner Funktion als Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen, sowie als seine Stellvertretung Frau Petra Mohr aus Braunschweig.

Weiterhin wird Frau Carina Schneidewind aus Helmstedt gem. § 71 Abs.7 NKomVG anstelle von Frau Andrea Zerrath für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration als Mitglied mit beratender Stimme benannt.

2. Die Neubesetzung der Ausschüsse wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt."


TOP 18 Abberufung des Kreisamtmannes Christian Blanck als Prüfer des Referates Rechnungsprüfung

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Gemäß § 154 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Kreisamtmann Christian Blanck mit sofortiger Wirkung als Prüfer des Referates Rechnungsprüfung abberufen."


TOP 19 Ernennung des Kreisbrandmeisters und des stellvertretenden Abschnittsleiters Nord unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Herr Maik Wermuth wird gemäß § 21 Absatz 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) zum Kreisbrandmeister für den Landkreis Helmstedt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.07.2022 für die Dauer von 6 Jahren ernannt. Gemäß § 21 Absatz 3 des NBrandSchG wird Herr Sascha Kehlau zum stellvertretenden Abschnittsleiter Nord für den Landkreis Helmstedt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.07.2022 für die Dauer von 6 Jahren ernannt."


TOP 20 16. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die 16. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Helmstedt wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen."


TOP 21 Dauerhafter Erhalt der Förderschule Lernen (Wichernschule) im Landkreis Helmstedt & Umsetzung der Inklusion an Niedersächsischen Schulen weiter verbessern; hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion & Antrag der SPD-Kreistagsfraktion; Bezug: Drs. 54/2022

Protokoll:

Herr Weber erinnert daran, dass in Hannover die Überprüfung anstehe, wie die Förderschule Lernen als Schulform dauerhaft erhalten bleiben könne. Deshalb befasse sich der Kreistag am heutigen Tage auf Antrag der CDU-Fraktion damit. Der Landkreis Helmstedt müsse eine eigene Stellungnahme abgeben und zugleich einen Appell für eine auskömmliche Unterrichtsversorgung an das Land und an die Öffentlichkeit richten. Wie die Beratungen im Schulausschuss und im Kreisausschuss ergeben hätten, sei der dauerhafte Erhalt der Wichernschule geboten. Die Förderschule biete die aus Sicht der CDU-Fraktion unverzichtbare Wahlmöglichkeit für Eltern, ihr Kind inklusiv im allgemeinbildenden Schulsystem und/oder individuell im Förderschulsystem beschulen zu lassen. Damit leiste die Förderschule als dritte Säule einen unverzichtbaren Beitrag bei der Inklusion und der Integration in das Gesellschaftsleben von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Das Ziel sei es, allen Kindern zu einem Schulabschluss zu verhelfen- und das, wenn erforderlich, in einem für das bestmögliche Kindeswohl geschützten Raum mit Förderpädagogik und individueller Zuwendung. Die Wichernschule sei geradewegs so leistungsfähig, um die angeforderten Abordnungen an die allgemeinbildenden Schulen zu leisten und durch Sonderpädagogen den Schulunterricht dort zu unterstützen. Es sei ein Skandal, dass die Unterrichtsversorgung im Landkreis Helmstedt mit die geringste in Niedersachsen sei. Dies dürfe man als politisch Verantwortliche nicht hinnehmen und müsste mehr Unterstützung von der Landesregierung für diese prekäre Lage einfordern. Die UN-Behindertenrechtskonvention sage aus, dass der Staat durch geeignete Maßnahmen der gezielten, individuellen und damit bestmöglichen Förderung und Unterstützung Diskriminierung abbauen solle. Dafür sei die Förderschule Lernen genau das richtige staatliche Instrument, das es zu erhalten gelte.

Herr Fricke führt aus, dass die aktuelle Rechtslage in Niedersachsen, ob mit anstehender Überprüfung oder ohne, besage, dass es im Jahr 2028 keine Förderschule Lernen mehr geben werde. Es wäre also falsch, so zu tun, als würde die Förderschule Lernen über 2028 hinaus existieren. Man müsse vom status quo ausgehen. Schulen müssten natürlich auch gut ausgestattet sein. Wenn Personal nicht vorhanden sei, nütze weder eine Förderschule Lernen noch eine inklusive allgemein bildende Schule. Man benötige dringend das erforderliche Fachpersonal. Da stimme er zu. Dennoch werde man das Gesamtkonstrukt in Form des vorliegenden Beschlussvorschlages ablehnen.

Frau Mattfeldt-Kloth führt aus, dass die UN-Behindertenrechtskonvention wiederholt zitiert worden sei, diese müsse für alle die Leitlinie einer inklusiven Politik sein. Die Weiterentwicklung der Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und beziehe alle Schulformen ein. Eben keine Separierung von Schülerinnen und Schülern, sondern ein gemeinsames Lernen sei das Ziel. Dass man dahingehend noch nicht auf dem Stand sei, wie es wünschenswert wäre und, dass es dabei immer noch Probleme und Überforderungen gebe, sei allen völlig klar. Aber es dürfe nicht so sein, dass zurückgeschaut werde und man alte Schulformen erhalten wolle. Die Kinder weiter zu separieren, könne nicht der richtige Weg sein. Wer derart zurückgewandt denke, müsse scheitern. Die Bündnis 90/Die GRÜNEN- Fraktion fordere das Land Niedersachsen auf, für das Gelingen der Inklusion die Schulen mit einem ganz anderen Personaltableau als gegenwärtig auszustatten. Nur so könne die Inklusion voran gebracht werden, wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordere. Aus diesem Grund werde man der beantragten Resolution nicht zustimmen.

Herr Alt erklärt, dass die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werde. Gemäß Koalitionsvertrag von CDU und SPD habe die Förderschule Lernen bis 2028 Bestandsschutz. Letztmalig dürften Schülerinnen und Schüler somit im Jahrgang 5 - 2022/2023 eingeschult werden. Jedoch hätten sich CDU und FDP in ihrem jeweiligen aktuellen Wahlprogramm dafür ausgesprochen, die Förderschule Lernen als Schulform zu behalten. Aus seiner Sicht würden Gelingensbedingungen für die inklusive Beschulung in Niedersachsen aktuell nicht bestehen. Auf diese Gelingensbedingungen von Inklusion hätten sowohl das Land als auch in geringerem Maße die Schulträger Einfluss. Zu diesen Gelingensbedingungen gehöre die Schulsozialarbeit, die Arbeit an Schulen mit multiprofessionellen Teams, einheitliche Standarts für die Schulbegleitung, die im Land ein reiner Flickenteppich seien, und auch die Ausstattung der Schulen mit Sonderpädagogen. Diese Gelingensbedingungen seien schlicht und ergreifend nicht vorhanden. Wenn man diese Zustandsbeschreibung für Niedersachsen vornehme, dürfe man die Förderschule Lernen nicht auslaufen lassen, sondern müsse den Schülerinnen und Schülern und den Eltern weiterhin Wahlfreiheit geben. Solange diese Bedingungen nicht bestünden, erfolge ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in Bildungsbiografien. Beide Schulformen hätte solange eine Daseinsberechtigung, wie sie von den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern angewählt würden. Das Land sollte zunächst die Unterrichtsversorgung verbessern. Diese sei so schlecht wie vor zwanzig Jahren. Es benötige einer Zulage, um dem Lehrpersonal das Arbeiten im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten. Zudem erfordere es eine bessere Kapazitätsberechnung, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kultusminsterium und Wissenschaftsministerium, damit auch die Studienplatzzahlen in Niedersachsen ausreichend zur Verfügung gestellt würden. Man benötige einheitlich die Besoldungsgruppe A13 für alle Lehrkräfte, damit die inklusive Beschulung über alle Schulformen hinweg gewährleistet werden könne. Die Gelingensbedingungen dürften nicht wieder durch die nächste Wahlperiode geschoben werden. In Abwägung aller Argumente mache sich die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe für die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler und Eltern stark und stimme deshalb der Vorlage zu.

Herr Dr. Rakicky führt aus, dass nicht mal genug Lehrkräfte für den "normalen" Unterricht vorhanden seien. Nun sollen Kinder mit Lernbehinderung oder anderen Behinderungen ohne spezielle Betreuung und Ausstattung in diesen Klassen intergriert werden. Es fehle an allen Ecken im Schulbereich: technische Ausstattung, bauliche Mängel an den Schulgebäuden, fehlendes Lehrpersonal. Und nun wolle man so ein Zukunftsprojekt aus dem Boden stampfen. Das wichtigste sei, dass Unterricht angeboten werde, der auf die speziellen Bedürfnisse eines Kindes zugeschnitten sei und es bestmöglich fördere.

Frau Dannehl erklärt, dass es wichtig sei, jedem Kind die Förderung zukommen zu lassen, die es benötige. Ein großer Teil der Schülerschaft mit Förderbedarfen in Sprache und Lernen werde im Landkreis bereits inklusiv beschult. Insgesamt 15 Grundschulen und 6 Schulen im Sek I-Bereich seien involviert. Das bedeute, dass inklusive Beschulung und eine Förderschule Lernen keinen Widerspruch darstellen würden. Sie seien ein gemeinsamer Weg um den Kindern eine bestmögliche Umgebung und Förderung zu geben, damit sie im Leben gut ankommen. Die letzten 5 Jahre hätten gezeigt, dass eine reibungslose Integration der Inklusion an den Regelschulen nicht möglich sei. Die unterschiedlichsten Gründe würden dafür vorliegen. Deshalb sei es Aufgabe der Kommunalpolitik dafür zu sorgen, dass die Kinder die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Förderung, die sie benötigen, erhalten würden. Eine Separierung sei es aus Sicht der CDU-Fraktion nicht. Eine Säule der Inklusion sei es, die Förderschulen zu erhalten. Man rede momentan auch nur über die Schulzeit. Die Kinder sollen doch im Leben ankommen und für das Leben lernen. Die Förderschule Lernen biete viele praktische Lerninhalte, die den Kindern zugute kommen. Die Wichernschule biete überdies einen Schutzraum, den die Kinder benötigen würden.

Es folgen weitere Wortbeiträge.

Frau Liebermann und Herr Kraus sind zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Der Kreistag fasst mit 21 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert das Land Niedersachsen auf, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen über den 31.07.2028 erhalten bleiben und damit über das Schuljahr 2022/23 hinaus, Schülerinnen und Schüler an dieser Schulform ab Jahrgang 5 aufgenommen werden dürfen.

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt spricht sich somit grundsätzlich für den Erhalt der Wichernschule im Landkreis Helmstedt als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen aus.

Der Kreistag fordert die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, die inklusive Schule weiterzuentwickeln und die Schulen wirksam bei Ihrer Umsetzung zu unterstützen.

Vordringlich erscheint aus aktuellen Gründen folgender Handlungsbedarf:

1. dafür Sorge tragen, dass die Schulen aller Schulformen ihrer Verantwortung und Verpflichtung zur gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gerecht werden und gerecht werden können.

2. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung gestärkt werden.

3. Sichergestellt wird, dass die Förderschulen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf leisten, über ausreichend personelle Ressourcen und Unterstützung verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Ferner fordert der Kreistag des Landkreises Helmstedt das Land Niedersachsen auf, die Studienkapazitäten im Bereich der Sonderpädagogik zu erhöhen und multiprofessionelle Teams zu stärken."


TOP 22 Befristete Fortsetzung einer „Praxisklasse“ mit besonderer Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit gestörter Lernbereitschaft und Auffälligkeiten im Sozialverhalten; Standort Hauptschule (HS) Eichendorffschule Schöningen um ein weiteres Jahr

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"1. Das Projekt „Praxisklasse“ wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde um ein weiteres Schuljahr bis einschließlich dem Schuljahr 2022/2023 verlängert.

2. Schülerinnen und Schüler anderer Hauptschulen aus dem Landkreis Helmstedt können bei entsprechend vorliegenden Kriterien in das Projekt aufgenommen werden.

3. Die Förderschulen L nehmen im Rahmen von Werkstattgruppenprojekten auf der Basis des Erlasses „Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen“ an dem Modell „Praxisklasse“ teil.

4. Aufgrund der langjährigen Beschäftigung von Herrn Matthias Klages als berufspraktischer Anleiter für die Praxisklasse ist beabsichtigt, die bisher befristete Stelle in eine Festanstellung umzuwandeln. Sollte das Projekt „Praxisklasse“ nicht mehr weitergeführt werden, ist der Personaleinsatz von Herrn Klages in einem anderen Bereich vorgesehen."


TOP 23 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt Hier: Auflösung der Bioabfallverwertungsgesellschaft Helmstedt mbH

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Beschluss:

"Die Bioabfallverwertungsgesellschaft Helmstedt mbH wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgelöst."


TOP 24 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 25 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Frau Hendus ist in Vertretung einer anderen Einwohnerin anwesend und möchte wissen, welche Einrichtung des Landkreises unmittelbaren körperlichen Zwang oder körperliche Gewalt an zivilen Personen durchführen dürfe.

Herr Radeck antwortet, dass niemand unmittelbare körperliche Gewalt anwenden dürfe. Das Gewaltmonopol liege bei der Polizei oder ähnlichen staatlichen Behörden. Dabei müsse sich die Polizei aber an die Gesetze halten. Sie dürfe zum Beispiel nur dann Gewalt anwenden, wenn keine anderen Maßnahmen möglich seien.

 
TOP 26 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Frau Koch bedankt sich bei der Gemeinde Lehre für die Gastfreundschaft und für die geschenkte Jubiläums-Süßigkeit anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gemeinde an die Kreistagsmitglieder.

Sie schließt die öffentliche Sitzung um 18.12 Uhr.

 

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