Dauerhafter Erhalt der Förderschule Lernen (Wichernschule) im Landkreis Helmstedt & Umsetzung der Inklusion an niedersächsischen Schulen weiter verbessern
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion & Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
(54/2022)
Protokoll:
Frau Jäger teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion bis auf Punkt vier unterstützen wird.
Herr Stahl erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.
Herr Dr. Börger bittet um Erläuterungen zum weiteren Verfahren.
Herr Dr. Nolte, Frau Stüwe und Herr Luckstein geben auf Grundlage der Vorlage ergänzende Hinweise.
Es erfolgt zunächst die Abstimmung über die Punkte aus dem SPD-Antrag. Es wird wie folgt abgestimmt:
Vordringlich erscheint aus aktuellen Gründen folgender Handlungsbedarf:
1. dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen aller Schulformen ihrer Verantwortung und Verpflichtung zur gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gerecht werden und gerecht werden können.
Abstimmergebnis: einstimmig angenommen
2. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung gestärkt werden.
Abstimmergebnis: einstimmig angenommen
3. Dass sichergestellt wird, dass die Förderschulen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf leisten, über ausreichend personelle Ressourcen und Unterstützung verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.
Abstimmergebnis: einstimmig angenommen
4. Förderschullehrkräfte müssen den Stammschulen zugewiesen werden.
Abstimmergebnis: bei zwei Ja-, sechs Neinstimmen und sechs Enthaltungen abgelehnt
5. Die Studienkapazitäten im Schwerpunkt Sonderpädagogik sind zu erhöhen, um die multiprofessionellen Teams zu stärken.
Abstimmergebnis: einstimmig angenommen
Es erfolgt so dann die Abstimmung über die Punkte aus dem CDU-Antrag unter Berücksichtigung der Beratungen des letzten Schulausschusses. Es wird wie folgt abgestimmt:
6. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert das Land Niedersachsen auf, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen über den 31.07.2028 erhalten bleiben und damit über das Schuljahr 2022/23 hinaus, Schülerinnen und Schüler an dieser Schulform ab Jahrgang 5 aufgenommen werden dürfen.
Der Kreistag des Landkreises Helmstedt spricht sich somit grundsätzlich für den Erhalt der Wichernschule im Landkreis Helmstedt als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen aus.
Abstimmergebnis: bei zehn Ja- und drei Neinstimmen angenommen
7. Ferner fordert der Kreistag des Landkreises Helmstedt das Land Niedersachsen auf, die Studienkapazitäten im Bereich der Sonderpädagogik zu erhöhen und multiprofessionelle Teams zu stärken.
Abstimmergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Aus diesem Abstimmungsergebnis resultiert:
Der Ausschuss für berufs- und allgemeinbildende Schulen empfiehlt dem Kreisausschuss, folgenden Beschlussvorschlag für den Kreistag zu fassen:
Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert das Land Niedersachsen auf, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen über den 31.07.2028 erhalten bleiben und damit über das Schuljahr 2022/23 hinaus, Schülerinnen und Schüler an dieser Schulform ab Jahrgang 5 aufgenommen werden dürfen.
Der Kreistag des Landkreises Helmstedt spricht sich somit grundsätzlich für den Erhalt der Wichernschule im Landkreis Helmstedt als Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen aus.
Der Kreistag fordert die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen auf, die inklusive Schule weiterzuentwickeln und die Schulen wirksam bei Ihrer Umsetzung zu unterstützen.
Vordringlich erscheint aus aktuellen Gründen folgender Handlungsbedarf:
1. dafür Sorge tragen, dass die Schulen aller Schulformen ihrer Verantwortung und Verpflichtung zur gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gerecht werden und gerecht werden können.
2. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufnehmen, durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung gestärkt werden.
3. Sichergestellt wird, dass die Förderschulen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf leisten, über ausreichend personelle Ressourcen und Unterstützung verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.
Ferner fordert der Kreistag des Landkreises Helmstedt das Land Niedersachsen auf, die Studienkapazitäten im Bereich der Sonderpädagogik zu erhöhen und multiprofessionelle Teams zu stärken.
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