Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Drs.-Nr. 55/2018)
Protokoll:
Herr Schlichting erläutert die Vorlage.
Herr Nitsche stellt klar, dass es sich hier ausschließlich um die Sportstättenförderung für Vereine handle. Er erläutert eingehend die Grundlagen der Förderung sowie die Antragstellung und dessen Ablauf. Ferner weist er darauf hin, dass die Förderung für 2018 abgeschlossen sei, d.h., für die bereits vorliegenden zwölf Anträge kann keine weitere Co-Finanzierung seitens des Landkreises erfolgen. Für 2019 liegen bisher vier bis fünf Anträge vor.
Herr Schulze teilt mit, dass die CDU-Fraktion sich der Vorlage so anschließe. Es stelle sich jedoch die Frage, was passieren würde, wenn die zuständige Kommune kein Geld zu dem Projekt zugeben würde. Ist das Projekt dann nicht mehr durchführbar oder könne die Lücke durch Kredite oder private Investoren geschlossen werden?
Herr Luckstein antwortet, dass die Bezuschussung vom Landkreis separat von der der Gemeinde betrachtet werden müsse. Hier sind die Kommunen entsprechend gefordert.
Ergänzend sagt Herr Nitsche, dass es dem LandesSportBund (LSB) egal sei, wie die Maßnahme finanziert werde. Der LSB finanziere nicht mehr als 1/3. Wichtig sei ihm, dass der Landkreis trotzdem seinen 1/6-Anteil zahle, wenn eine Kommune nicht fördere.
Herr Schlichting stellt dies aus Sicht der Verwaltung noch einmal klar.
Herr Rosilius ist der Ansicht, dass die eingeplanten Mittel in Höhe von 100.000 EUR in 2019 nicht ausreichen werden. Ihm stelle sich die Frage, nach welchen Prioritäten dann die Förderungsmaßnahmen vergeben werden, wenn die Höhe der Mittel überschritten werde.
Herr Schlichting weist noch einmal darauf hin, dass die Anträge beim LSB einzureichen seien, der KreisSportBund (KSB) diese dann prüft und entscheidet, ob eine Förderfähigkeit vorliege.
Ergänzend hierzu sagt Herr Nitsche, dass es eine Deckelung gäbe. 100.000 EUR sei das Maximum, was man bekommen könne, so dass auch die Anzahl der zu fördernden Anträge begrenzt sei.
Herr Kreutzberg spricht sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Für Frau Dannehl sei es wichtig, dass in zukunftsorientierte Vereine investiert werde und deshalb eine enge Zusammenarbeit mit dem Sport vonnöten sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss einstimmig, folgenden Beschlussvorschlag für den Kreistag zu fassen:
Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus wird – vorbehaltlich der Prüfung durch das Referat Rechnungsprüfung – mit Wirkung zum 01.10.2018 beschlossen.
Für die Sportstättenbauförderung wird ab dem Haushaltsjahr 2019 eine jährliche Fördersumme von 100.000,- € im Haushalt eingeplant.
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