Beschluss über den Jahresabschluss 2016
(160/2021)
Protokoll:
Herr Herzog erinnert daran, dass im Haushaltsjahr 2016 der Landkreis Helmstedt mit dem Land Niedersachsen die Stabilisierungsvereinbarung abgeschlossen habe.
Dies bedeute einerseits eine Zuwendung in Höhe von 69,57 Mio. EUR, andererseits aber auch eine 10-jährige Verpflichtung zur strengen Haushaltsdisziplin und -kon-solidierung.
Frau Beidokat trägt die Zusammenfassung der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 anhand einer power-point-Präsentation vor. Diese ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt.
Beschluss:
Es ergeht einstimmig folgender Empfehlungsbeschluss:
1.) Der Jahresabschluss des Landkreises Helmstedt (Kernverwaltung und
Kreisvolkshochschule) für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 129 NKomVG
beschlossen.
2.a) Das Jahresergebnis des Kernhaushaltes (Überschuss in Höhe von
70.354.630,63 EUR) wird gem. Artikel 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG mit dem kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
2.b) Der Bilanzverlust der Kreisvolkshochschule in Höhe von 446.224,58 EUR wird durch eine Entnahme aus der vorhandenen Rücklage ausgeglichen.
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