Anträge von Kreistagsabgeordneten -
• Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beauftragung eines Gutachtens zur Beurteilung
eines Wärmenetzes im Bereich Buschhaus
Protokoll:
Es liegt ein schriftlicher Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, stellvertretend eingereicht durch Herrn Dietrich Hansmann, vom 04.02.2021 vor. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Darin wird der Landrat beauftragt, ein Gutachten zur Beurteilung eines Wärmenetzes im Bereich Buschhaus in Auftrag zu geben. Herr Hansmann führt ergänzend aus: Die Nachfrage bei dem örtlichen Energieversorger AVACON bzgl. der Schaffung eines Wärmenetztes im Bereich Buschhaus, wurde Herrn Hansmann als nicht wirtschaftlich zu beteiben beantwortet. Insofern sähe er den Landkreis in der Verantwortung, die Grundlagen für ein solches Wärmenetz zu schaffen. Im ersten Schritt wäre dafür ein entsprechendes Gutachten erforderlich. Die Finanzierung dieses Gutachtens wäre durch die mit den Strukturhilfemittel verbundenen nachhaltigen Klimaschutzzielen zu begründen. Herr Radeck sieht eindeutig die private Wirtschaft, -also konkret die Energieversorger-, in der Pflicht, da der Betrieb eines solchen Wärmenetzes eine wirtschaftliche Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht darstellen würde. Es kann insofern nicht Ziel sein, eine privatwirtschaftliche Unternehmung mit Fördermittel zu subventionieren. Herr Dr. Goebel verweist auf seine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen. (siehe Anlage) Er ergänzt, dass die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Strukturhilfeförderung noch immer nicht vorläge und insofern auch noch nicht eindeutig definert werden könne, welche Infratsturkturmaßnahmen zukünftig förderfähig sein werden. Fest stehe allerdings, dass mit den Mitteln keine betrieblichen Investititonsmaßnahmen gefördert werden. Mit der finanziellen Unterstützung soll vielmehr ein erkennbarer Aufbau neuer Beschäftigung und neuer Wertschöpfung als gleichwertiger Ersatz für wegfallende Arbeitsplätze und Wertschöpfung erreicht werden. Nach derzeitig vorliegendem Richtlinienentwurf würde ein privatwirtschaftliches Fernwärmenetz diesem Ziel nicht entsprechen. In den nachfolgenden Diskussionbeiträgen machen die Ausschussmitglieder übereinstimmend deutlich, dass die Möglichkeiten einer sinnvollen Abwärmenutzung im engen Austausch mit den am Standort Buschhaus tätigen Unternehmen erörtert werden sollten. Dabei sollte auch thematisiert werden, inwieweit die verfügbare Abwärme als attraktiver Standortfaktor für ansiedlungsinteressierte Unternehmen genutzt werden könnten.
Beschluss:
Die Ausschussmitglieder einigen sich anschließend darauf, den eingebrachten Antrag in veränderter Form zur Beschlussfassung vorzuschlagen: Die Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH werden gebeten, im Auftrag des Landrates mit den im Hinblick auf die Entwicklung eines Engerieclusters am Standort Buschhaus tätigen Unternehmen (u.a. EEW Energy from Waste, AVACON, Helmstedter Revier GmbH) Gespräche aufzunehmen. Darin sollen u.a. die Nutzungmöglichkeiten und ggf. bereits konkrete Planungen zu der am Standort entstehenden Abwärme thematisiert werden.In einer Folgesitzung des Wirtschaftsausschusses sollen die Ergebnisse erörtert und über weitere Schritte beraten werden. Dem geänderten Antrag stimmt der Ausschuss einstimmig zu.
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