Bedarfszuweisungsfonds
hier: Festlegung des Verteilmaßstabes – Anlage -
20/2020
Protokoll:
Herr Herzog verweist auf den Kreistagsbeschluss vom 11.12.2019, erstmals im Haushaltsjahr 2020 einen Bedarfszuweisungsfonds i. H. v. 300.000 Euro einzurichten. Aus diesem Fonds sollen finanzschwache Kommunen auf Antrag bei der Deckung von Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt unterstützt werden. Als Bezugsgrößen werden die vorläufigen Fehlbeträge je Einwohner und die durchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner gemäß der aktuellen Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zugrunde gelegt. Mit dieser Maßnahme komme der Landkreis seiner gesetzlichen Ausgleichsfunktion nach, die auch in der Genehmigungsverfügung des MI zum Haushalt 2018 angesprochen worden war. Eine pauschale Senkung der Hebesätze, wie sie von den Kommunen immer wieder gefordert werde, habe dagegen keine Ausgleichsfunktion.
Herr Nitschke fragt, aus welchem Grunde als Bemessungsgröße eine negative Abweichung von der Steuerkraft in Höhe von -15 Prozent gewählt worden sei.
Frau Hobbie erklärt, dass dieser Wert auch vom MI als Bemessungsgröße im Bedarfszuweisungsverfahren angewandt wird.
Frau Dannehl weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Beschluss über die Einrichtung eines Bedarfszuweisungsfonds im Kreistag nicht mitgetragen habe. Die CDU-Fraktion würde gern gemeinsam mit den Kommunen die Kriterien für die Bewilligung der Bedarfszuweisungen erarbeiten. Seitens der Kommunen wurde der Vorschlag unterbreitet, die Mittel des Bedarfszuweisungsfonds komplett der gemeinsamen Wirtschaftsförderung zukommen zu lassen. Sie fragt, ob dies rechtlich möglich sei.
Herr Herzog verweist auf die Ausgleichsfunktion einer Bedarfszuweisung. Der Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten würde diese Vorgabe nicht erfüllen. Letztendlich würde aber der Kreistag im Rahmen der politischen Beratung die Entscheidung über die Verwendung der Mittel treffen.
Frau Dannehl fragt, ob die Konsolidierungsleistung in Höhe von 5 Prozent rechtlich vorgegeben sei.
Herr Herzog verneint dies. Er verweist auf das Bedarfszuweisungsverfahren des Landes Niedersachsen, in dem ebenfalls eine Konsolidierungsleistung gefordert werde.
Herr Fricke hält eine Umwidmung der 300.000 Euro als Zuschuss an die gemeinsame Wirtschaftsförderung für nicht zielführend. Der Konsolidierungsbeitrag könne seiner Ansicht nach auch durch interkommunale Zusammenarbeit belegt werden. Allerdings hält er die vorläufigen Fehlbeträge je Einwohner als Bezugsgröße aufgrund der nicht festgestellten Jahresabschlüsse für nicht sinnvoll.
Herr Radeck weist darauf hin, dass neben der Steuereinnahmekraft auch die defizitäre Entwicklung betrachtet werden müsse. Man dürfe nicht nur die Einnahmesituation sehen.
Herr Jenrich ist der Ansicht, dass eine Umwidmung der Ausgleichsfunktion widerspreche. Die Drucksache sei plausibel und nachvollziehbar. Er halte den Konsolidierungsbeitrag jedoch für zu gering.
Frau Dannehl fragt, wie nun mit der Vorlage weiter verfahren werden soll.
Herr Fricke erklärt, dass heute einige Fragen geklärt worden seien. Allerdings müsse jetzt noch eine Abstimmung in der Fraktion erfolgen. Daher stelle er den Antrag, die Vorlage an die Fraktionen zurück zu überweisen.
Herr Weber fragt, ob die bereits ausgezahlten Bedarfszuweisungen des Landes in den Jahresergebnissen enthalten seien.
Frau Dannehl betont, dass diese Frage interessant sei.
Herr Herzog bejaht die Berücksichtigung der Bedarfszuweisungen in den Jahresergebnissen. Er weist darauf hin, dass Bedarfszuweisungen durchaus auch im Folgejahr ausgezahlt werden und die Periodengerechtigkeit nicht gegeben sei.
Herr Jenrich hält es nicht für relevant, die Höhe der Bedarfszuweisungen genannt zu bekommen. Eine Zahl genannt zu bekommen, löse doch nicht das Problem, wie die Verteilung der Fondsmittel erfolgen soll. Die Grundlage für die Verteilung könne doch nur der derzeitige Ist-Stand sein.
Frau Dannehl verdeutlicht, dass die Bedarfszuweisungskommunen aufgrund des eigenen Konsolidierungsanteils möglicherweise bereits Einsparungen vollzogen haben und nunmehr keinen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag leisten können.
Herr Rosilius merkt hierzu an, dass die Gemeinde Lehre erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die Selbstentschuldung umzusetzen. 1/3 der Fehlbeträge sei durch die Entschuldungshilfe abgedeckt worden. Ein weiteres Drittel durch die positive Konjunktur. Das letzte Drittel sei der Eigenanteil gewesen. Diesen habe die Gemeinde Lehre durch große Kraftanstrengung hinbekommen. Für die Aufbringung der eigenen Konsolidierungsleistung sei es teilweise erforderlich, dass die Kommunen ihre Komfortzone verlassen. Mittlerweile würden Kommunen sogar auf Bedarfszuweisungen verzichten, damit sie keine eigenen Konsolidierungsleistungen aufbringen müssen. Eine Entschuldung müsse auch tatsächlich gewollt sein. In diesem Zusammen sollte auch die Sinnhaftigkeit von Samtgemeinden hinterfragt werden.
Herr Nitsche lässt über Antrag von Herrn Fricke, die Drucksache in die Fraktionen zurück zu überweisen abstimmen.
Beschluss:
Die Abstimmung bringt folgendes Ergebnis:
10 Ja-Stimmen.
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