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Kreistag (KT)

Mittwoch, 23. September 2020 , 16:00 Uhr
Börnekenhalle, Zum Börneken 25, 38165 Lehre


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 38 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) weist darauf hin, dass eine fristgerecht eingereichte Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 11.09.2020; hier: Status Klimaschutzkonzept, als TOP 7.1 sowie zwei fristgerecht eingereichte Anträge, zum einen der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 11.09.2020; hier: Planstellen Personal, des Weiteren ein Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 10.09.2020; hier: Resolution „Sicherer Hafen“, als TOP 8.2 und TOP 8.3 in die Tagesordnung aufgenommen werden. Weiterhin werde der Tagesordnungspunkt 13, Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“, aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs von der Tagesordnung abgesetzt. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes erfolge im nächsten Sitzungszug. Herr Nitschke stellt die Tagesordnung in geänderter Fassung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.07.2020

Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) bemängelt, dass die Einwohnerfragestunde nicht protokolliert wurde. Er beantragt im Namen der AfD-Fraktion die Ergänzung des Protokolls um die Fragen und Antworten der Einwohnerfragestunde.

Herr Nitschke (CDU) lässt über das Protokoll abstimmen. Der Kreistag genehmigt das Protokoll mit 32 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern wird Gelegenheit gegeben, zu den Tagesordnungspunkten und zu sonstigen Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt Fragen an den Landrat zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Es werden keine Mitteilungen vorgenommen.

 

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Es liegt eine schriftliche Anfrage vor.

 
TOP 7.1 Anfrage der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 11.09.2020; hier: Status Klimaschutzkonzept

Protokoll:

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) trägt seine Anfrage vor.

Herr Radeck antwortet auf die Anfrage wie folgt:

Der Landkreis Helmstedt hat im Jahr 2011 ein Klimaschutzkonzept für seine Liegenschaften erstellen lassen. Das Ergebnis wurde im Ausschuss für Bau und Planung am 13.02.2012 vorgestellt. Nach ausgiebiger Diskussion der darin enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der Frage, ob der Schwerpunkt der weiteren Maßnahmen auf der Energieeinsparung oder auf dem Klimaschutz liegen sollte, stellte der Ausschussvorsitzende abschließend fest, dass die Investitionsmaßnahmen hinsichtlich der Effektivität der einzusetzenden Mittel zu beurteilen seien, wobei eine Reduzierung des Energieverbrauches immer auch mit einer Reduzierung der CO2 Emissionen einhergehe. Ein Beschluss über das Konzept selbst wurde dabei nicht gefasst.

Im Januar 2013 wurde im Weiteren die Einstellung eines Klimaschutzmanagers unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Bundesumweltministerium beschlossen. Dabei wurde formuliert mit welchen der im Klimaschutzkonzept genannten Aufgaben diese Stelle betraut werden soll.

Auf der Grundlage des positiv beschiedenen Förderantrages wurde der Klimaschutzmanager zum 01.10.2014 befristet für 2 Jahre eingestellt. Er hat allerdings die Stelle vorzeitig zum 30.06.2016 gekündigt.

Zur Neustrukturierung des Energiecontrollings war u. a. vorgesehen,

1. die aus den Energieverbräuchen resultierenden Emissionen darzustellen,

2. differenzierte Messeinrichtungen in Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung einzurichten,

3. die verwendete Software zur Darstellung des Jahresverbrauchs weiter zu entwickeln,

4. die Verbrauchsentwicklung mit Hilfe von Zeitreihendiagrammen darzustellen,

5. die Wirksamkeit von energetischen Maßnahmen abzubilden.

Die verschiedenen Controlling-Maßnahmen wurden vom Klimaschutzmanager untersucht und erprobt. Von der Darstellung der Emissionen wurde abgesehen, da die Betrachtung der Heizenergieverbräuche in bereinigter bzw. unbereinigter Form eine Darstellung im Energiebericht, welcher durch den Leiter des Geschäftsbereiches Hochbau und Gebäudemanagement jährlich erstellt und im Ausschuss für Bau und Planung vorgestellt wird, mit zusätzlichen Zahlen unübersichtlicher macht. Aus dem gleichen Grund wurde die Betrachtung der Verbräuche bzw. Emissionen der verschiedenen Dienstfahrzeuge nicht weiter verfolgt.

Ebenso führte die Differenzierung der Gebäudeteile mit unterschiedlicher Nutzung zu einer sehr unübersichtlichen Aufgliederung, aus der kein Nutzen gezogen werden konnte.

Die Umsetzung der Vorschläge nach den Ziffern 3-5 besteht seit dem Jahr 2015 fort. Die Excel-Lösung zur Aufnahme der übermittelten Verbräuche wurde durch Verknüpfungen verbessert. Zeitreihendiagramme stellen die Verbräuche in einem größeren Zusammenhang dar, als ein Vergleich auf die vergangenen 3 Jahre. Die Wirksamkeit energetischer Maßnahmen wurde dann im Energiebericht dargestellt, wenn sie ablesbar waren.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

1. In welchem Zeitraum sind diese Controlling-Maßnahmen erfolgt?

Der Energiebericht wird wie ausgeführt jährlich erstellt und im Ausschuss vorgestellt.

2. Ist eine weitere Einrichtung eines Klimaschutzmanagements geplant, möglicherweise teilfinanziert durch Bundesfördermittel?

Die erneute Einrichtung eines Klimaschutzmanagements ist derzeit nicht geplant. Eine Förderung durch die Klimaschutzinitiative des Bundes ist nur bedingt möglich, da die Förderung bereits einmal erfolgt ist.

Unabhängig davon hat der Regionalverband Großraum Braunschweig ein Regionales Energie- und Klimaschutzkonzept für den Großraum Braunschweig - REnKCO2 – in 2013, sowie den Masterplan 100% Klimaschutz für den Großraum Braunschweig in 2020 erstellt, auf deren Grundlage wiederum geförderte Klimaschutzmanager beantragt werden können, wovon auch einige kreisangehörige Kommunen Gebrauch gemacht haben.

3. Inwieweit sind die im Konzept dargestellten CO2-Einsparziele bis 2020 erreichbar?

Im Zeitraum von 1995 bis 2018 ist der CO2-Ausstoß der kreiseigenen Gebäude um ca. 38% zurückgegangen. Das nationale Ziel (- 40% gegenüber 1990) ist vermutlich erreicht worden. Der im Konzept ausgesprochene Vorschlag (- 50% gegenüber 1990) ist wahrscheinlich nicht erreicht worden.

4. Durch welche Maßnahmen sollen evtl. verfehlte Ziele aufgeholt werden?

Unabhängig von der Frage der Erreichung von Einsparzielen, werden weiterhin durch Maßnahmen, wie Dämmung der Außenhaut der Gebäude, Ersatz von Fenstern oder Ersatz von veralteten Heizungsanlagen ständig weitere Energieeinsparungen erzielt, die auch dem Klimaschutz dienen.

Gesetzliche Vorgaben zwingen zusätzlich zu einer ständigen Verbesserung des Gebäudebestandes. Daneben wird laufend die Beleuchtung herkömmlicher Technik in kreiseigenen Gebäuden auf solche, die mit LED-Technik betrieben wird, umgestellt.

5. Sind im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes bereits Projekte zur Energiespeicherung und zur Abwärmenutzung (z.B. Wärmenetz) vom HRM benannt worden? 

Als Anschubfinanzierung zur Bewältigung des Strukturwandels erhielt der Landkreis Helmstedt für den Förderzeitraum vom 01.05.2017 bis 30.06.2020 eine Zuwendung von 899.640 € für die Durchführung des Förderprojektes „Nachhaltige Gestaltung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Helmstedt“.

Zu diesem Zweck wurde 2017 das Helmstedter Regionalmanagement (HRM) gegründet. Der maßgebliche Förderbescheid sah zu oben genanntem Thema kein direktes Handlungsfeld vor.

Dennoch hat das Helmstedter Regionalmanagement (HRM) seine Arbeit und die damit verbundenen Projekte von Anfang an konsequent auch an den Zielen von Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit und Energiewende ausgerichtet.

Bereits gegenüber der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde das Projekt „Reallabore der Energiewende im Helmstedter Revier“ vom Helmstedter Regionalmanagement (HRM) prioritär platziert. Aufgrund der energiewirtschaftlichen Prägung der Region sowie der guten Anbindung an die Stromnetze ergeben sich im Helmstedter Revier ausgezeichnete Standortbedingungen, um innovative Projekte im Bereich Power-to-X, wie z.B. Power-to-Gas und Power-to-Liquid, zu erproben.

Als ein Beispielprojekt des letzten Jahres sei das Vorhaben „H2ellwaCH4-Helmstedter Energiewendelabor zur Sektorenkopplung“ unter Federführung der Avacon Netz GmbH mit Beteiligung der EEW Energy from Waste GmbH, dem Energieforschungszentrum Niedersachsen und dem Fraunhofer Institut zu nennen.

Aber auch für die Projektierung aktueller Vorhaben im Rahmen der Wasserstoffproduktion und -verwertung nehmen die Themen Energiespeicherung und Sektorenkopplung einen Kernbestandteil ein.

Mittelbar gehören zur Ressourcenschonung auch die vom Helmstedter Regionalmanagement (HRM) gegenwärtig verfolgten Projekte:

-        digitaler Ackerbau in Schickelsheim zum Schutz von Wasser, Boden und Luft

-     Mobilität der Zukunft im ländlichen Raum zur Abkehr von überkommenen Antriebs- und Verkehrssystemen

-       Phosphorrückgewinnung am Standort Buschhaus zur Nutzung der vorhandenen Abwärme aus der thermischen Restmüllverbrennung


TOP 7.2 weitere Anfragen

Protokoll:

Anfrage von Frau Engelke: Kosten für die Umsetzung des Gymnasiums am Bötschenberg

Frau Engelke (Linke) stellt folgende Frage:

Hinsichtlich der Umsetzung des Helmstedter Gymnasiums am Bötschenberg nach Königslutter, wurde mir berichtet, dass eine Kostenkalkulation ein Ergebnis von knapp 60 Millionen Euro und nicht 39 Millionen Euro gebracht hat. Über welche Zahlen verfügt das Bauamt?

Herr Radeck antwortet, dass die Zahl 60 Millionen Euro nicht den Tatsachen entspreche. Die Unterlagen zum Vorhaben sowie die Kostenkalkulation seien im GB Hochbau und Gebäudemanagement einsehbar. Die momentan vorliegende Kalkulation liege zwischen 35 und 39 Millionen Euro.

Anfrage von Herrn Fricke: Schülerbeförderung in Corona Zeiten

Herr Fricke (SPD) führt aus, dass an den Schulen strikte Hygienekonzepte gelten würden. Vor und nach der Schule würden die Hygienemaßnahmen jedoch nicht eingehalten. Die Busse seien trotz Corona vollkommen überfüllt. Vor Corona sei dies bereits eine unglückliche Situation gewesen. Nun sei diese Situation fatal. Zurzeit hätten die regionalen Reisebusunternehmen enorme Einbußen zu verzeichnen. Es hieße, die KVG könne weder mehr Busse noch Busfahrer zur Verfügung stellen. Er möchte wissen, wann der Landkreis mit den hiesigen Busunternehmen Kontakt aufnehme, um Unterstützung zu erhalten. Weiterhin möchte er wissen, warum bisher nichts unternommen wurde.

Herr Radeck antwortet, dass ihm dieses Problem bewusst sei. Man habe bisher keinen Kontakt mit regionalen Reisebusunternehmen aufgenommen, da sich die KVG selbst regionaler Anbieter bediene. Zudem wäre das Problem nur gemeinsam mit dem zuständigen Schulträger lösbar. Versetzte Anfahrtszeiten bzw. eine Entzerrung der Unterrichtszeiten seien aus Sicht der Schulen organisatorisch nicht umsetzbar. Es bestünde in den Bussen bei Nichteinhaltung der Abstandsregelung die Maskenpflicht. Dass dies nicht ausreichend und für die Kinder schwierig in der Umsetzung wäre, sei ihm bewusst. Es gäbe an einigen Schulen bereits Eltern, die eigeninitiativ an den Bushaltestellen oder in den Bussen die Aufsicht übernehmen würden. Man werde sich in Kürze wieder mit der KVG und den Schuldirektoren treffen, um für dieses Problem eine Lösung zu finden. Er sei offen für konstruktive Vorschläge.

Herr Dr. Nolte ergänzt, dass das nächste Gespräch mit der KVG morgen stattfinden werde. Die KVG habe bereits zusätzliche Busse zur Verfügung gestellt. Allerdings bestehe das Hauptproblem im Fehlen zusätzlicher Busfahrer. Im Anschluss an das Gespräch mit der KVG sei ein Gespräch mit den Leiterinnen und Leitern der weiterführenden Schulen geplant, um gemeinsam eine Lösung zu erzielen. Er betont, dass die Schulen ebenfalls aktiv werden müssten. Nur durch weitere Busse werde man die derzeitige Lage, auch mit Blick auf ggf. zukünftig steigende Fallzahlen, nicht lösen.

 
TOP 8 Anträge  
TOP 8.1 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 29.08.2020; hier: Resolution zur erklärten Planungsabsicht des Landes Niedersachsen zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Landkreis Helmstedt fordert von der Niedersächsischen Landesregierung im Rahmen der Änderung des LROP den Verzicht auf die Festlegung der Ölschieferstätten zwischen Schandelah und Flechtorf sowie nordwestlich von Wendhausen sowohl als Vorrang- als auch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (Ölschiefer).

Der Landkreis Helmstedt fordert zugleich von der Verbandsverwaltung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig im Rahmen der Neuaufstellung des RROP die genannten Ölschieferlagerstätten nicht mehr als solche festzulegen.

Stattdessen wird gefordert die bisherigen Festsetzungen der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, für Erholung und Tourismus sowie zur Vergrößerung des Waldanteils und der Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft entsprechend ihrer aktuellen Ausprägung im Rahmen der Änderungsverfahren zu übernehmen.



Protokoll:

Frau Dannehl (CDU) trägt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Sie dankt der Kreisverwaltung für die Vorbereitung eines Resolutionstextes.

Herr Radeck weist darauf hin, dass auch der Regionalverband Großraum Braunschweig eine gleichlautende Resolution in der Verbandsversammlung verabschiedet habe.

Der Textvorschlag der Verwaltung wird zur Abstimmung gestellt.



TOP 8.2 Antrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN Kreistagsfraktion vom 11.09.2020; hier: Planstellen Personal

Beschluss:

Der Kreistag nimmt den Antrag mit 30 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen an. Er wird an den Ausschuss für Finanzen und Konsolidierung überwiesen.



Protokoll:

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) trägt den Antrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN- Fraktion vor. Der Beschlussvorschlag lautet:

Der Landkreis stellt zusätzliche Planstellen im Hochbauamt ein, damit alle von dem Kreistag als notwendig identifizierten Maßnahmen in einem sinnvollen Zeitrahmen abgearbeitet werden können. Der Beschluss sollte in den Haushaltsplan 2021 einfließen.

Herr Strümpel (SPD) begrüßt den Antrag und teilt mit, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag annehmen werde. Ergänzend dazu weist er darauf hin, dass nicht nur durch Personalaufstockung ein Vorankommen im Abbau des Investitionsstaus erreicht werde. Es müssten auch externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass auch die CDU-Fraktion den Antrag annehmen werde. Sie hofft in diesem Zusammenhang darauf, dass in den kommenden Haushaltsberatungen nicht wieder Anträge zur Kürzung der Personalkosten gestellt werden, um dem Anspruch, der sich in dem Antrag wiederspiegele, auch gerecht werden zu können.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) erklärt, dass sich die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe dazu entschieden habe, den Antrag nicht anzunehmen. Die Diskussion um den Stellenplan habe in der letzten Zeit eine neue Dynamik entwickelt. Man sei durchaus bereit, bei der Beratung zum Stellenplan diesem Antrag gerecht zu werden. Gleichzeitig erwarte man aber, dass in anderen Bereichen diese Stellen wiederum eingespart werden, um der Einsparvorgabe gerecht werden zu können.


TOP 8.3 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Bündnis 90/Die GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 10.09.2020; hier: Resolution Sicherer Hafen

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 19 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu und verabschiedet folgende Resolution:

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt erklärt: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Asyl sind Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen. Der Landkreis Helmstedt hat mit der Unterstützung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen Jahren den Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dieses auch in Zukunft tun.

Hierzu beschließt der Kreistag des Landkreises Helmstedt folgende Resolution:

1. Der Kreistag appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Rettung der Menschen auf dem Mittelmeer sowie für eine Bekämpfung der Fluchtursachen, insbesondere unter konsequenter Einhaltung des Völkerrechts, einzusetzen.

2. Um darüber hinaus ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und seiner Menschen zu setzen, deklariert der Kreistag des Landkreises Helmstedt den Landkreis Helmstedt als „Sicheren Hafen“. Das bedeutet: Der Landkreis Helmstedt ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten - zusätzlich zu den nach dem Königsteiner Schlüssel verteilten Geflüchteten - Obdach und Hilfe zu gewähren. Dieses gilt auch für in Seenot Geratene.

3. Die aktive Behinderung der Arbeit der Seenotrettung durch europäische Staaten muss umgehend beendet werden.

4. Die europäische Staatengemeinschaft muss ihrer Verantwortung bei der aktiven Seenotrettung gerecht werden und darf sich nicht auf die Arbeit Dritter verlassen oder den Tod von Menschen in Kauf nehmen. Abschottung und somit den Tod unschuldiger Menschen billigend in Kauf zu nehmen, ist kein legitimes politisches Mittel.

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert die Vertreterinnen und Vertreter in Bundestag und Landtag auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für diese Ziele einzusetzen.



Protokoll:

Herr Fricke (SPD) trägt den Antrag vor. Der Beschlussvorschlag soll lauten:

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt erklärt:

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Asyl sind Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland. Der Kreistag des Landkreises Helmstedt bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen. Der Landkreis Helmstedt hat mit der Unterstützung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen Jahren den Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dieses auch in Zukunft tun.

Hierzu beschließt der Kreistag des Landkreises Helmstedt folgende Resolution:

1. Der Kreistag appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Rettung der Menschen auf dem Mittelmeer einzusetzen sowie für eine Bekämpfung der Fluchtursachen.

2. Um darüber hinaus ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und seiner Menschen zu setzen, deklariert der Kreistag des Landkreises Helmstedt den Landkreis Helmstedt als „Sicheren Hafen“. Das bedeutet: Der Landkreis Helmstedt ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten - zusätzlich zu den nach dem Königsteiner Schlüssel verteilten Geflüchteten - Obdach und Hilfe zu gewähren. Dieses gilt auch für in Seenot Geratene.

3. Die aktive Behinderung der Arbeit der Seenotrettung durch europäische Staaten muss umgehend beendet werden.

4. Die europäische Staatengemeinschaft muss ihrer Verantwortung bei der aktiven Seenotrettung gerecht werden und darf sich nicht auf die Arbeit Dritter verlassen oder den Tod von Menschen in Kauf nehmen. Abschottung und somit den Tod unschuldiger Menschen billigend in Kauf zu nehmen, ist kein legitimes politisches Mittel.

Der Kreistag des Landkreises Helmstedt fordert die Vertreterinnen und Vertreter in Bundestag und Landtag auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für diese Ziele einzusetzen.

Frau Engelke (Linke) stellt folgenden Änderungsantrag zu Punkt 1 des Resolutionstextes:

1. Der Kreistag appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Rettung der Menschen auf dem Mittelmeer sowie für eine Bekämpfung der Fluchtursachen, insbesondere unter konsequenter Einhaltung des Völkerrechts, einzusetzen.

Die US-amerikanische Brown University habe im Rahmen eines Projektes unlängst ermittelt, dass etwa 37 Millionen Menschen auf der Flucht seien, da die sogenannte „Westliche Wertegemeinschaft“ große Teile der Welt mit terroristischen Kriegen und Sanktionen überziehe. Der Deckmantel sei stets ein vorgeschobener Humanismus, Freiheit, Demokratie und so weiter. Tatsächlich führe dieser angebliche Kampf für das Gute zu grenzenlosem Elend weltweit, wobei das Völkerrecht laufend verletzt werde. Man werde die Welt nur besser machen können, wenn das Völkerrecht wieder konsequent angewendet werde. Daher beantrage sie, in der Resolution einen konkreten Verweis auf das Völkerrecht aufzunehmen.

Frau Dannehl (CDU) beantragt im Namen der CDU-Fraktion über diesen Antrag in der heutigen Sitzung nicht abzustimmen. Bevor der Kreistag über eine eventuell große finanzielle, organisatorische und logistische Belastung für die Kommunen des Landkreises entscheide, sei es wichtig, mit den Bürgermeistern zu reden. Man sei eine kommunale Gemeinschaft und der Kreistag sollte heute nicht im Alleingang darüber beschließen. Da eine inhaltliche Beratung kaum stattfinden konnte, bitte die CDU-Fraktion um eine abschließende Behandlung im Kreistag im Dezember.

Herr Nitschke (CDU) fragt nach, ob die formulierte Bitte einem Antrag der Geschäftsordnung zur Vertagung des Beratungsgegenstandes auf die nächste Sitzung gleichkomme.

Frau Dannehl (CDU) bejaht dies.

Herr Radeck erläutert, dass der Antrag zur Resolution am Vorabend der letzten Kreisausschusssitzung eingegangen sei. Die Menschen würden schnelle Hilfe benötigen. Dennoch würde die Resolution eine Textpassage enthalten, die er als kritisch ansehe: Der Landkreis Helmstedt ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten - zusätzlich zu den nach dem Königsteiner Schlüssel verteilten Geflüchteten - Obdach und Hilfe zu gewähren. Dies bedeute, dass der Landkreis mehr Geflüchtete aufnehmen wolle, als nach dem Königsteiner Schlüssel auf den Landkreis entfallen würden. Diese zusätzlichen Aufnahmen müssten in vollem Umfang selbst finanziert werden. Die Überlegungen seien mit Zahlen belegt auch noch einmal an die Antragstellenden Fraktionen weitergegeben worden. So würden 10 Erwachsene Flüchtlinge und 10 unbegleitete Minderjährige zusätzliche Kosten von 1 Mio. Euro jährlich bedeuten. Natürlich wolle man nicht nur den finanziellen Aspekt betrachten. Man dürfe es aber auch nicht einfach außen vor lassen. Somit regt er an, über den genannten Absatz noch einmal nachzudenken. Die Hauptverwaltungsbeamten hätten bereits Rückmeldung zu diesem Antrag gegeben und bestätigt, dass es über den vereinbarten Schlüssel hinaus keine finanzielle Beteiligung seitens der Kommunen geben werde.

Herr Fricke (SPD) führt aus, dass es hier um Menschenleben ginge, welche in diesem Augenblick gefährdet seien. Aus diesem Grund sollte man weder über finanzielle Ketten noch über eine Vertagung in der Sache nachdenken. Er weist darauf hin, dass in den Räten der Kommunen durchaus eine andere Sicht vertreten werde. Dass der Landkreis die entstehenden Mehrkosten selbst übernehmen müsste, weist er jedoch als falsch zurück.

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass sich in den Fraktionen durchaus auch über die Kosten Gedanken gemacht worden seien. Jedoch sei es Aufgabe der Politik, gemeinsam mit der Verwaltung Lösungen und Wege zu finden, um die notwenigen Maßnahmen umzusetzen. Ein Vertagen halte sie für fatal. Es müsse sich eher noch die Frage gestellt werden, wieso erst jetzt eine Resolution zu diesem Thema verabschiedet werde. Es sei letztendlich egal, wie viele Kinder und Erwachsene es seien. Man werde sich dieser Verantwortung stellen.

Herr Nitschke (CDU) lässt zunächst über den Antrag zur Geschäftsordnung, Vertagung des Beratungsgegenstandes auf die nächste Sitzung, abstimmen.

Der Kreistag lehnt die Vertagung mit 18 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Es erfolgt eine weitere Diskussion.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Änderungsantrag von Frau Engelke inklusive des restlichen Inklusionstextes abstimmen.


TOP 9 Richtlinie des Landkreises Helmstedt zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) – „Qualifizierungsrichtlinie“ 87/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 35 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Richtlinie des Landkreises Helmstedt zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) – „Qualifizierungsrichtlinie“ wird beschlossen.

 


TOP 10 Naturschutz und Landschaftspflege; hier: Verlängerung der Bestellung des Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege gemäß § 34 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnatur-schutzgesetz 70/2020

Protokoll:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Herr Hans-Ulrich Köckeritz wird mit Wirkung vom 01.11.2020 für weitere 5 Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege im Landkreis Helmstedt bestellt.“

 


TOP 11 Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Rieseberg“ 71/2020

Beschluss:

Der Kreistag stimmt den Änderungsanträgen mit 32 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu und fasst folgenden Beschluss:

„Die NSGVO „Rieseberg“ wird inklusive der beschlossenen Änderungen unter § 4 der Verordnung beschlossen.“



Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) weist darauf hin, dass zu diesem Beratungsgegenstand eine geänderte Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vorliegt. Er verliest die Beschlussempfehlung.

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL) führt aus, dass bereits im Kreisausschuss ein Änderungsantrag zu der Drucksache gestellt worden sei. Versehentlich sei der Antrag nicht vollständig vorgebracht und zur Abstimmung gestellt worden. Er stellt zusätzlich zu dem bereits im Kreisausschuss gestellten Änderungsantrag folgenden weiteren Änderungsantrag:

Zu § 4 Freistellungen:

4. ohne die aktive Einbringung und Förderung von invasiven Baumarten, wie bspw. Spätblühende Traubenkirsche, (zu streichen: und potentiell invasiven Baumarten, wie bspw. Douglasie, in 300 m Umkreis um Waldflächen, die nach dem Ergebnis der Basiserfassung FFH-Lebensraumtypen darstellen),

Weiterhin führt er aus, dass der Änderungsantrag, den Herr Jenrich im Kreisausschuss gestellt habe, vom Kreisausschuss angenommen worden sei und, wie von Herrn Nitschke vorgetragen, als Empfehlungsbeschluss vorliege. Den im Kreisausschuss angenommenen Änderungsantrag möchte er um seinen heutigen Änderungsantrag ergänzen.

Herr Hoppe (SPD) bemängelt, dass es bis zur Kreistagssitzung immer wieder Änderungsanträge gebe und man es nicht schaffe, vorher einen Konsens zu erreichen. Er findet es ebenso bedauerlich, dass eine NSGVO heute von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Man habe somit noch fünf Naturschutzgebietsverordnungen in der Kreistagssitzung im Dezember zu verabschieden.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN der NSGVO Rieseberg in der vorliegenden Form zustimmen könne. Man habe sich bei dieser NSGVO genau an die Vorgaben des sogenannten Walderlasses gehalten. Dennoch werde von Herrn Johns eine weitere Freistellung beantragt. Es gebe Gründe für die Vorgaben des Landes und der Fachbehörde. Deshalb werde die Fraktion den Änderungsanträgen nicht zustimmen.

Frau Dannehl (CDU) kann nicht nachvollziehen, wieso im Kreistag plötzlich keine Änderungsanträge mehr gestellt werden sollen. Im Fachausschuss und im Kreisausschuss gebe es mitunter andere Mehrheiten. Es sei demokratisches Recht, auch im Kreistag über Einzelanträge abzustimmen. Sie weiß, dass es sich um eine teilweise tiefgreifende fachliche Beratung handele. Dennoch müsse man sich die Zeit nehmen können, sich hinreichend auf die Thematik vorzubereiten und ausführlich zu beraten. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag von Herrn Johns zustimmen.

Herr Nitschke (CDU) lässt über die geänderte Beschlussempfehlung sowie den Änderungsantrag von Herrn Johns en bloc abstimmen.



TOP 12 Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Soltauquelle“ 81/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Die Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Soltauquelle“ im Gebiet der Gemeinde Gevensleben im Landkreis Helmstedt (s. Anlage A) wird beschlossen.“


TOP 13 Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ 82/2020

Protokoll:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und zurücküberwiesen in den Ausschuss für Umweltschutz.


TOP 14 ÖPNV im Regionalverband Großraum Braunschweig 112/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 35 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird gebeten,

1. im Rahmen der anstehenden Tarifstrukturreform die Zusammenlegung des Landkreises Helmstedt zu einer Tarifzone zu prüfen,

2. für die Jahre 2021-23 die Tarifzonen Velpke - Grasleben, Schöningen - Heeseberg und Helmstedt - Nord-Elm versuchsweise jeweils zu einer Tarifzone zusammenzufassen.“

 



Protokoll:

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Verwaltung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wird gebeten,

1. im Rahmen der anstehenden Tarifstrukturreform die Zusammenlegung des Landkreises Helmstedt zu einer Tarifzone zu prüfen,

2. für die Jahre 2021-23 die Tarifzonen Velpke - Grasleben, Schöningen - Heeseberg und Helmstedt - Nord-Elm sowie Königslutter - Lehre versuchsweise jeweils zu einer Tarifzone zusammenzufassen.

Frau Dannehl (CDU) schlägt vor, den Beschlussvorschlag in seiner ursprünglichen Form zunächst zu verabschieden und im kommenden Kreisausschuss eine Ergänzung vorzunehmen. Leider gebe es nun keine Möglichkeit mehr, diesen Änderungsantrag in der Fraktion zunächst zu beraten.

Herr Fricke (SPD) erklärt, dass der gemeinsam im Fachausschuss und im Kreisausschuss beratende Weg der richtige sei. Ein Hinweis vor der Sitzung wäre schön gewesen, damit man die Möglichkeit gehabt hätte, über den Änderungsantrag noch beraten zu können. Die Option einer späteren Ergänzung könne man sich dennoch offen lassen.

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass sie die Nichtbeachtung von Lehre sehr schade finde. Die Zuordnung von Lehre zu Königslutter sei kein großer Baustein. Sie möchte anregen und darum bitten, Lehre ebenfalls zu einer gemeinsamen Tarifzone zuzuordnen.

Herr Fricke (SPD) erklärt, dass man sich einig darüber sei, dass eine gesamte Tarifzone das Ziel für den Landkreis sein sollte. Er geht davon aus, dass der Großraumverband wohlwollend prüfen werde und der Landkreis, unabhängig davon, ob ein Bereich fehle, zu einer gesamten Tarifzone zusammengefasst werde.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Antrag von Herrn Hansmann abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 15 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.



TOP 15 Anerkennung als LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ 2021 - 2027 67/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag beschließt

a.) sich erneut gemeinsam mit den Samtgemeinden Grasleben, Heeseberg und Velpke sowie den Städten Helmstedt und Schöningen in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 um die offizielle Anerkennung als LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ zu bewerben,

b.) das erfolgreich umgesetzte regionale Entwicklungskonzept (REK) fortzuschreiben, es an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anzupassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus dem bestehenden nationalen Kofinanzierungsbudget zur Verfügung zu stellen,

c.) die weitere Mitwirkung an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirt-schaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe,

d.) die Ausschreibung und Beauftragung eines externen Regional- und Projektmanagements (mit entsprechenden Beratungskapazitäten) sowie

e.) die Weiterführung des nationalen Kofinanzierungspools in der verabredeten Struktur und Weise (um den notwendigen 25%igen Eigenanteil zur EU-Förderung [für private Antragsteller] weiterhin aufbringen zu können).“


TOP 16 Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schulbezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen 89/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die 8. Änderung der „Satzung des Landkreises Helmstedt über die Festlegung der Schul-bezirke der in seiner Trägerschaft stehenden allgemein bildenden Schulen“ in beiliegender Form wird beschlossen.“



Protokoll:

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Jedoch hätte man sich, neben den redaktionellen Änderungen, bereits inhaltliche Änderungen gewünscht. Es sei beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass Schülerinnen und Schüler aus Lehre das Gymnasium Julianum nicht besuchen dürften. Man wünsche sich für das nächste Jahr eine inhaltliche Überarbeitung der Satzung.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) erklärt, dass man dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. In der Tat wäre aber eine inhaltliche Überarbeitung der Satzung von Nöten. Eine Entscheidung über die Schulbezirke stelle ein verbindendes Element zu der Entscheidung der Standortfrage des Gymnasiums am Bötschenberg dar. Dies gelte sowohl mit Standortverlagerung als auch ohne. Den Schülern und Eltern aus dem Raum Königslutter könne man nur schwer erklären, warum sie weder einen gymnasialen Standort erhalten würden noch ein freies Wahlrecht für den gymnasialen Schulbesuch hätten. Deshalb werde man sich mit den Schulbezirken befassen müssen. Er schlägt zu diesem Thema einen Austausch der Fraktionen vor.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde. Sie weist darauf hin, dass bei der Aufhebung der Schulbezirke eine Begrenzung der Klassen für die einzelnen Gymnasien festgelegt werden müsste. Die Gebäude seien leider nicht erweiterbar. Im Umkehrschluss bliebe den Schülerinnen und Schülern wieder eine freie Schulwahl verwehrt.

Herr Hoppe (SPD) weist darauf hin, dass es nicht nur redaktionelle Änderungen gegeben habe. Er bezieht sich auf seine Anfrage im Ausschuss für Berufs- und Allgemeinbildende Schulen: Für die Schülerinnen und Schüler aus Velpke und Lehre besteht ein Anwahlrecht auf ein Gymnasium in Wolfsburg, jedoch nicht für ein bestimmtes Gymnasium. Was ist, wenn die Kapazitätsgrenzen von allen Wolfsburger Gymnasien erreicht werden? Unter § 4 Punkt 5 der Satzung sei ab sofort folgendes enthalten: Eine Anwahl eines Wolfsburger Gymnasiums wird seitens der Stadt Wolfsburg nur unter Berücksichtigung der von der Stadt festgesetzten Kapazitätsgrenzen ermöglicht. Dieser Passus sei vorher nicht enthalten gewesen. Die Verwaltung habe geantwortet, dass der kreisweite Einzugsbereich des Gymnasiums am Bötschenberg zum Zuge käme. Sei dieses auch belegt, gäbe es keine Alternative für das Kind. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Jedoch gebe es noch Nachholbedarf.


TOP 17 Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Landkreis Helmstedt; hier: Gymnasiale Struktur im Landkreis Helmstedt Zwischenbericht und weiteres Verfahren 93/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 17 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Die Beauftragung der Verwaltung, die Umsetzung des Gymnasiums am Bötschenberg in das Schulzentrum an der Wilhelm-Bode-Straße in Königslutter am Elm weiter zu beplanen und ein dazugehöriges Baukonzept mit überschlägigen Kosten auf- sowie einen zeitlichen Rahmen darzustellen, wird für die Zeit des Bestehens der COVID19-Pandemie in Deutschland und den daraus entstehenden finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Helmstedt zurückgestellt.“



Protokoll:

Herr Stahl (SPD) stellt dar, dass zurzeit eine schwierige Situation vorliege, die sich auch in den Schulen bemerkbar mache. Die Schulen müssten sich inhaltlich und strukturell anpassen. In dieser Zeit habe der Schulträger die Aufgabe, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Kind die Möglichkeit zu geben, sein individuelles Bildungspotential auszuschöpfen. Dafür seien die erforderlichen Schulanlagen mit der pädagogisch notwendigen Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulform landkreisweit bereit zu stellen. Betrachte man die Bausubstanz der Schulgebäude im Landkreis, stelle man fest, dass der jüngste Neubau einer kompletten Schule aus dem Jahr 1983 stamme. Eine erhebliche Zahl der Schulgebäude sei in den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren errichtet worden. Einige davon seien sogar noch älter. Daraus resultiere ein enormer Sanierungsstau. Allein für das Gymnasium am Bötschenberg belaufe sich der Sanierungsbedarf auf 1,7 Mio. Euro. Dies müsse, unabhängig eines möglichen Beschlusses, unverzüglich umgesetzt werden. Auch die Haupt-und Realschule in Königslutter habe einen erheblichen Sanierungsaufwand in Höhe von 10,9 Mio. Euro. Auch dies müsse unverzüglich angegangen werden. Hier handele es sich jedoch nicht um Modernisierungen. Die Bausubstanz bliebe bestehen. Der Neubau des Gymnasiums am Bötschenberg müsse weiter geplant werden. Dies habe nichts mit den Schulsanierungen zu tun. Die Vorlage sei problematisch formuliert. Die angegebenen Zeiträume und die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie auf den Haushalt seien unbestimmbare Variablen.

Herr Radeck bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass erst heute im Kreistag zum Ausdruck gebracht werde, dass der Beschlussvorschlag problematisch sei. Es habe viele Vorgespräche und Beratungen gegeben. Dabei habe man nicht den Wunsch geäußert, etwas an dem Beschlussvorschlag ändern zu wollen.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Man würde es bedauern, wenn dieses Baukonzept bis spätestens Ende des nächsten Jahres nicht fertig sei. Eine Entscheidung zu treffen sei in Anbetracht der bald endenden Wahlperiode schwer. Jedoch würden die Nachfolger eine vernünftige Entscheidungsgrundlage benötigen. Das Gymnasium teile schon seit langer Zeit mit, dass mehr Räume benötigt würden. Dies würde bei einer Sanierung des Altgebäudes auch so bleiben. Es wäre ein großer Fehler, gerade jetzt und gerade im Bildungsbereich sparen zu wollen.

Herr Hoppe (SPD) betont, dass man im Fachausschuss wiederholt und mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Drucksache mehrere Fehler enthalte. Die wichtigste Frage sei gewesen, wer bestimmen würde, wann die Covid 19 Pandemie zu Ende sei. Zudem sei im Kreisausschuss noch eine Ergänzung im Beschlusstext hinzugekommen. Die finanziellen Auswirkungen der Covid 19 Pandemie auf den Landkreis sollen nun mit eingefügt werden. Wie lange sich die Pandemie auf die Finanzen des Landkreises auswirken werde, könne im Moment niemand abschätzen. Man wolle die Planung des Neubaus nur hinauszögern wenn nicht sogar verhindern. Der Investitionsstau müsse sowieso abgebaut werden. Es ginge bei der heutigen Entscheidung nicht um die Verlegung der Schule, sondern nur um die Planung. Er könne nicht nachvollziehen, wieso diese ausgesetzt werden soll.

Herr Radeck räumt ein, dass der Beschlussvorschlag hinsichtlich des Endes der Pandemie tatsächlich unglücklich formuliert sei. Jedoch hätte man im Fachausschuss oder Kreisausschuss einen anderslautenden Vorschlag unterbreiten können. Dies sei jedoch ausgeblieben. Man sei im Fachausschuss gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass man den Beschlussvorschlag um die finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis Helmstedt ergänzen wolle. Er könne keinen konkreten Zeitraum festlegen. Der Kreistag müsse bestimmen, wann eine Entscheidung herbeigeführt werden solle. Es gehe hier nicht mehr um die Planung. Die Planung laufe parallel weiter. Er habe auch im Fachausschuss erläutert, dass die Planung möglichweise angepasst werden müsse, da nach Corona andere Anforderungen an eine Schule gestellt werden könnten. Es müsse eine Entscheidung gefällt werden, ob eine neue Schule in Königslutter gebaut werden solle oder nicht. Diese Frage müsse irgendwann beantwortet werden. Da die Grundlagen momentan fehlen würden, sollte man seiner Meinung nach diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht fällen. Diese liege jedoch nicht nur bei ihm, sondern beim Kreistag.

Frau Dannehl (CDU) legt dar, dass die finanzielle Situation des Landkreises in den nächsten zwei/drei Jahren nicht absehbar sei. Dieser Grund rechtfertige aus ihrer Sicht die Entscheidung, der Drucksache wie vorliegend zuzustimmen. Ein weiterer wichtiger Grund für eine Zustimmung liege darin, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden könne, welche baulichen Anforderungen an neue Schulgebäude nach der Pandemie gestellt würden. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass es müßig sei, über das Ende der Corona Pandemie zu reden. Niemand wisse, wann die Pandemie zu Ende sei. Zudem sei immer ungewiss, was im darauffolgenden Jahr auf den Landkreis zukäme. Man müsse sich den Herausforderungen stellen, die kommen würden. Auch einen Haushalt könne man planen. Man wisse aber nicht, ob dieser dann im nächsten Jahr so umsetzbar sei. Dies gelte auch für dieses Konzept. Es könne nur weitergehen, wenn man ein Konzept und eine Grundlage mit allen Zahlen und Fakten habe, auf dessen Basis man spätestens im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen könne. Sie nimmt Bezug auf die Ausführungen von Herrn Radeck. Es sei gut, dass die Planungen ohnehin weitergehen würden. Es wäre aber schön gewesen, wenn dies auch so in der Vorlage gestanden hätte.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) stellt dar, dass sich die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe in Abwägung aller Entscheidungsmöglichkeiten schmerzlich dazu entschieden habe, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Es gebe zwei Möglichkeiten. Zum einen könne man die Entscheidung zeitlich unbegrenzt aussetzen. Dadurch würde das Gymnasium weiterhin ausharren müssen. Zum anderen könne man die Standortentscheidung vornehmen. Dies kollidiere dann mit Mindereinnahmen im kommenden Jahr, mit der Kreisumlage und mit Mehrausgaben angesichts der Pandemie. Das Ministerium könnte dann auf der Grundlage des Genehmigungsvorbehaltes diese Entscheidung wieder rückgängig machen. Die Probleme der Schulentwicklungsplanung könnten an dieser Stelle nicht mehr geheilt werden. Zumindest könne man jedoch die Grundlagen für eine endgültige und fundierte Entscheidung verbessern. Hier sei ein Aufschub sinnvoll.

Herr Fricke (SPD) beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Antrag abstimmen. Die Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmt für eine Unterbrechung.

Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

Herr Fricke (SPD) stellt dar, dass die SPD-Fraktion, aufgrund der widersprüchlichen Aussagen hinsichtlich der Planung und dem absolut undurchsichtigen Zeitrahmen, dem Beschlussvorschlag nicht folgen werde.

Herr Radeck erklärt, dass bis jetzt ein Kostenplan vorliege und man unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Corona auch weiter planen werde.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Gymnasiums am Bötschenberg in das Schulzentrum an der Wilhelm-Bode-Straße in Königslutter am Elm weiter zu beplanen und ein dazugehöriges Baukonzept mit überschlägigen Kosten auf- sowie einen zeitlichen Rahmen darzustellen und in 2021 dem Kreistag vorzustellen.

Frau Heister-Neumann (CDU) fragt nach, welche Folgen eine Ablehnung des Beschlussvorschlages haben würde.

Herr Radeck führt aus, dass die Planung weitestgehend abgeschlossen sei. Man habe eine Kostenermittlung nach den Vorgaben der Landesschulbehörde und dem pädagogischen Konzept des Gymnasiums am Bötschenberg durchgeführt. Ein konkretes Baukonzept würde nicht vorliegen, da dieses auch beauftragt und ausgeschrieben werden müsste. Zudem sollten seiner Meinung nach in diesem Baukonzept die möglichen Auswirkungen der Pandemie, wie verminderte Klassenstärken oder veränderte Lüftungskonzepte, berücksichtigt werden. Sollte man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, würde er für die Kreistagssitzung im Dezember eine Vorlage fertigen lassen, die eine Entscheidung über die Standortfrage enthalte. Mit dem heutigen Beschluss habe man genügend Spielraum, um die Schullandschaft nach der Corona Pandemie mit all ihren finanziellen Auswirkungen betrachten zu können. Man könne hier nicht von einem undurchsichtigen Zeitrahmen sprechen. In 2021 werde man seiner Meinung nach die Lage bereits abschätzen können.

Frau Dannehl (CDU) gibt zu bedenken, dass man am Beispiel der brandschutzrechtlichen Vorgaben, die im Laufe der letzten Jahre für die Schulen eingeführt worden seien, erkennen könne, welche finanziellen Auswirkungen erwachsen könnten. Sie könne sich solche neuen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich baulicher Anforderungen auch nach der Corona Pandemie gut vorstellen. Man wisse nicht, was im nächsten Jahr auf einen „zurolle.“ Man sollte auf sicheren Füßen stehen, sowohl baulich also auch finanziell, um dieses Projekt beschließen zu können.

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) entgegnet, dass bei solchen Projekten nie alles vorhersehbar sei. Es gebe immer notwendige Umstrukturierungen oder Änderungen in der Planung. Da müsse man flexibel sein. Einfach abzuwarten halte sie für falsch.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Änderungsantrag der Bündnis 90/Die GRÜNEN – Fraktion abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 10 Ja-Stimmen und 25 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.



TOP 18 Sportentwicklungsplanung am Gymnasium Julianum 37-1/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für das Projekt „Sportcampus Julianum“ einen Förderantrag im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – Projektaufruf 2020“ zu stellen.

Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt einzuplanen.“


TOP 19 Annahme von Spenden und Schenkungen für das Gymnasium Anna Sophianeum in Schöningen 111/2020

Beschluss:

Die durch den Kreisausschuss gemäß § 89 NKomVG getroffene Eilentscheidung zur Annahme von Spenden für das Gymnasium Anna Sophianeum in Schöningen wird zur Kenntnis genommen.

 

Herr Nitschke (CDU) bedankt sich im Namen des Kreistages recht herzlich für die Spenden und Schenkungen.


TOP 20 Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe in der Kreisverwaltung 88/2020

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 34 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Beim Landkreis Helmstedt wird zum 01.01.2021 eine Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe auf der Grundlage der Landesförderrichtlinie vom 09.03.2020 eingerichtet, sofern entsprechende Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.“


TOP 21 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 22 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 23 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) schließt die Sitzung um 18.54 Uhr.

 

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