Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes - Vorstel-lung des Vorentwurfes
(146/2019)
Protokoll:
Herr Blohm trägt vor. In Kürze solle das Beteiligungsverfahren erfolgen, der Zeitplan sei der PowerPoint-Präsentation zu entnehmen.
Herr Hoppe erfragt, ob er richtig verstehe, dass 2004 der Auftrag erfolgte, der 2012 geprüft und 2019 überprüft worden sei.
Herr Blohm erläutert, dass im Rahmen der Erstaufstellung 2004, das Fortschreibungsbedürfnis benannt worden sei.
Herr Hoppe erfragt, wann die nächste Fortschreibung geplant sei.
Herr Blohm erwidert, dass es hier keinen Turnus gebe. Im Naturschutzrecht existiere keine entsprechende Vorgabe und das Raumordnungsrecht gebe lediglich eine Empfehlung von 10 Jahren vor.
Herr Siegert merkt an, dass diese Empfehlung 10 bis 15 Jahre vorsehe.
Herr Hoppe erfragt, ob er richtig verstehe, dass auf Seite 293 Nr. 5.3.7 gemeint sei, dass wenn dort jetzt kein ÖPNV existiere, zu einem späteren Zeitpunkt auch keine entsprechende Errichtung erfolgen werde.
Herr Blohm erwidert, dass dieser Absatz als Steuerungsinstrument des Individualverkehrs zu verstehen sei.
Herr Hoppe merkt an, dass man sich als Bürger Gedanken machen müsse, wie man künftig mobil sein wolle. Herr Hoppe erfragt, ob der 5. Spiegelstrich auf der gleichen Seite bzgl. der K38 für alle Zeit und für alle derartigen Räume gelte.
Herr Blohm teilt mit, dass dies aus der Erstaufstellung aus dem Kalenderjahr 2004 übernommen worden sei.
Herr Hoppe erfragt, wie häufig die Karten aktualisiert würden.
Herr Blohm führt aus, dass die Planung ein längerer Prozess sei, der 1995 begann. Im Kalenderjahr 2004 erfolgte die Beschlussfassung und 2014 hätte die Planungsphase begonnen. Nach den Rückläufen aus den Beteiligungsverfahren würde die Planung aktualisiert werden.
Herr Hoppe erfragt, ob das hieße, dass vereinzelte Kartierungen zu unterschiedlichen Zeiten aktualisiert würden.
Herr Blohm erwidert, dass dies unabhängig voneinander nicht immer so einfach möglich sei. Er weist nochmals darauf hin, dass es sich hier nur um eine Teilfortschreibung des Planes in Bezug auf die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild handele. Alle anderen Teile des Planes wurden nicht fortgeschrieben.
Herr Hoppe bittet darum, die Kartierungen pro Fraktion oder auf Wunsch in DIN A2 bzw. DIN A3 auszudrucken, um diese in den Fraktionen besprechen zu können.
Herr Siegert merkt an, dass es nicht sinnvoll wäre, die Kartierungen der Formate DIN A0 auf DIN A3 zu verkleinern.
Herr Hoppe erfragt, ob es dann möglich wäre, dass Herr Blohm einen entsprechenden Kartensatz verwalten könne.
Herr Hansmann merkt an, dass Firefox die Karten nicht öffnen könne und würde daher einen entsprechenden Kartensatz zur Einsichtnahme in der Verwaltung sehr begrüßen.
Herr Wunderling teilt mit, dass Firefox die Kartierungen öffne, jedoch etwas Bearbeitungszeit dafür benötige.
Herr Hansmann hat eine Frage bzgl. der Seite 189, Absatz 5.
Herr Blohm erklärt, dass sich diese auf die Erstaufstellung, nicht auf die derzeitig thematisierte Fortschreibung beziehe.
Herr Meier bemängelt, dass in dem Fortschreibungsplan die Schnittstelle zwischen ökonomischen Eingriffen und ökologischem Nutzen fehle, beispielweise sei das Quarzsandwerk in Uhry genannt, ohne dessen Existenz seltene Vogelarten keinen Lebensraum hätten.
Herr Blohm erwidert, dass durch die Biotoptypen in dem ehemaligen Steinbruch im Elm, der Wald naturschutzrechtlich sehr hoch geschätzt werde, wohingegen die Biotopbewertung, aufgrund der fehlenden Vegetationsstruktur, in Uhry sehr niedrig ausfiele, obgleich es für einzelne Tierarten sehr interessant sei, da sich dort sehr spezielle Arten ansiedelten.
Herr Meier erfragt, weshalb im Rahmen der Fortschreibung nicht berücksichtigt werde, dass sich in Uhry zwei Vogelarten angesiedelt hätten, welche die dortigen Sandablagerungen benötigen würden. Herr Meier fragt nach der Würdigung der Grundwasserneubildungsrate, der Wetterkapriolen, des Nitrates in den Gewässern sowie der Kläranlagen im Rahmen der Fortschreibung. Er sehe dem Ergebnis erwartungsvoll entgegen.
Herr Blohm erwidert nochmals, dass bzgl. der Gewässer die Erstaufstellung maßgeblich sei. Das Thema „Wasser“ sei im Rahmen dieser Fortschreibung nicht berücksichtigt.
Herr Weihe merkt an, dass die Betrachtungsweise zu einseitig ausfiele, so werde nicht berücksichtigt, welche positive Entwicklung im Landkreis stattgefunden habe. Er äußert weiterhin, man müsse das Zusammenspiel der Ökonomie mit der Ökologie betrachten, ebenso sei das Natura 2000-Netz nicht berücksichtigt worden. Zudem seien viele Aspekte nur einseitig betrachtet worden, zum Beispiel weise die vorgeblich „stark ausgeräumte Agrarlandschaft“ sehr wohl Natur- und Artenvielfalt auf.
Herr Hansmann bittet um Korrektur des Links in der Vorlage. Er habe sich aufgrund des fehlerhaften Links nur unzureichend auf etwaigen Diskussionsbedarf vorbereiten können und regt deshalb an, diesen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Umweltausschusses vorzusehen.
Herr Siegert merkt an, dass in der Vorlage deutlich gekennzeichnet sei, dass der Link auf die alte Fassung bzw. Ursprungsfassung des LRP aus dem Jahr 2004 verweise.
Herr Weihe bittet um zeitnahe Fortführung und Feststellung der Schönheit des Landkreises.
Herr Hoppe würde es begrüßen, wenn verstärkt Ökonomie und Ökologie gemeinsam betrachtet würden.
Es wird festgehalten, dass der Ausschuss für Umweltschutz den Vorentwurf der Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Helmstedt zur Kenntnis genommen hat.
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