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Jugendhilfeausschuss (JHA)

Donnerstag, 04. Juni 2020 , 16:30 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl eröffnet um 16.30 Uhr die 15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Stahl stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird mit den oben genannten 14 Punkten einstimmig festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls der 13.öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019

Protokoll:

Das Protokoll wird mit zwei Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Radeck begrüßt die Anwesenden und berichtet kurz zur Corona-Situation.
Mittlerweile finden die Sitzungen der einzelnen Fachausschüsse wieder statt. Auch das Thema Video-Konferenzen wird uns zukünftig weiter begleiten. Dennoch ist es wichtig, dass man sich bei den Fachausschüssen unmittelbar zur Beratung gegenüber sitzt.

Herr Radeck erwähnt ebenfalls, dass der Landkreis Helmstedt bisher einigermaßen glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Es wurde viel mit dem Krisenstab zusammengearbeitet, der bisher sehr gute Arbeit geleistet hat.

Ein besonderer Dank wird an die Mitarbeiter/innen der Verwaltung und allen anderen Beteiligten ausgesprochen.

 
TOP 7 Anfragen von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es werden keine Anfragen gestellt.

 
TOP 8 Anträge von Ausschussmitgliedern/Kreistagsmitgliedern

Protokoll:

Es werden keine Anträge gestellt.

 
TOP 9 Vorstellung des Vorstands II / Herr Dr. Burkhard Nolte

Protokoll:

Herr Dr. Nolte stellt sich als neuer Vorstand II vor. Er hat am 01.04.2020 seine Beschäftigung im Landkreis Helmstedt begonnen. Herr Dr. Nolte bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Geschäftsbereich Jugend für die sehr gute Teamarbeit und hofft auf eine gute Zusammenarbeit im Ausschuss.

 
TOP 10 Haushalt 2019 Entwicklung der Kernaufwendungen des Teilhaushalts 09 im Haushaltsjahr 2019 30/2020

Protokoll:

Herr Hasse stellt die Drucksache-Nr. 30/2020 anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Siehe Anlage 1

Frau Schüler fragt, ob die Elternbefragung der Kindertagesbetreuung schon abgeschlossen ist.

Frau Sassin antwortet, dass die Befragung abgeschlossen ist. Ab jetzt läuft das Auswertungsverfahren mit unserem Kooperationspartner.

Frau Schüler teilt mit, dass in der Corona Zeit viele Migranten in die Beratungsstelle kamen und die Fragebögen aufgrund ihrer Sprache nicht ausfüllen konnten. Sie gibt zu bedenken, dass daher fehlende Zahlen bei der Auswertung entstehen könnten.

Frau Schüler fragt weiterhin, ob es eine Möglichkeit gibt, wie man dieses Problem zukünftig kompensieren kann.

Frau Sassin erklärt, dass bei zukünftigen Befragungen dies in der Planung zu berücksichtigen wäre, um gegebenenfalls mit mehrsprachigen Fragebögen zu agieren. Dabei sind dann aber auch organisatorische Möglichkeiten zu bedenken sowie Auswirkungen auf den möglichen entstehenden finanziellen Aufwand der Befragung.

Die Entwicklungen in den Kernaufwendungen des Teilhaushalts 09 im Haushaltsjahr 2019 werden zur Kenntnis genommen.



TOP 11 Bericht der Geschäftsbereichsleitung

Protokoll:

Frau Klapproth-Hock stellt die anliegende PowerPoint-Präsentation zum Bericht der Geschäftsbereichsleitung aus dem Jahr 2019 vor. Siehe Anlage 2

Frau Klapproth-Hock übergibt das Wort an Frau Isermeyer mit der Bitte, sich als neue ASD-Leitung vorzustellen.

Frau Isermeyer ist ihren Dienst am 17.02.2020 angetreten. Vor dem Antritt beim Landkreis Helmstedt war sie viele Jahre im Allgemeinen Sozialdienst in Braunschweig tätig und zuletzt bei einem großen freien Träger als Bereichsleitung beschäftigt.

Die ersten Wochen waren aufgrund der Corona-Pandemie sehr aufregend. Demnach konnte nur noch der Kinderschutz sichergestellt werden.

Frau Isermeyer samt Belegschaft ist sehr froh, dass die einzelnen Hilfen langsam wieder anlaufen.

Herr Radeck reagiert auf das Thema „Homeoffice“, dass in dem Bericht der Geschäftsbereichsleitung zuletzt auch ein Thema war.

Insofern teilt Herr Radeck mit, dass es momentan an technischen Bedingungen im Landkreis Helmstedt mangelt. Nichts desto trotz sind wir auf dem richtigen Weg und haben ebenfalls eine Dienstvereinbarung, die genau das Homeoffice und das mobile Arbeiten regelt.

Im Rahmen der Corona-Krise wurde vieles schon möglich gemacht. Unter anderem wurden bereits vereinzelt Homeoffice-Plätze eingerichtet, jedoch sind nicht alle Arbeitsplätze Homeoffice geeignet.

Frau Meyerhof fragt, ob die Stelle als Leiter/in für die Erziehungsberatungsstelle bereits besetzt ist und ob es einen Zeitfahrplan für die Übergabe der Erziehungsberatungsstelle in den Landkreis Helmstedt gibt.

Frau Klapproth-Hock antwortet, dass für den Übergang bis zur Übernhame, am 01.05.2021, ein Kooperationsvertrag erarbeitet wurde. Der Kooperationsvertrag sichert unter anderem, dass die Nachbesetzung der Stellen durch den Landkreis Helmstedt erfolgt. Zur Frage der Leitungsstelle in der Erziehungsberatungsstelle in Helmstedt erklärt Frau Klapproth-Hock, dass mit der interkommunalen Zusammenarbeit die Leitung der Erziehungsberatungsstelle durch Wolfsburg stattfindet. Das ist auch derzeit noch der Fall, allerdings hat sich für die Schnittstelle der Zusammenarbeit Frau Schwabe aus der Erziehungsberatungsstelle Helmstedt als Ansprechpartnerin benannt. Die Stelle für die Leitung der Erziehungsberatungsstelle ist momentan in der Ausschreibung.

Des Weiteren fragt Frau Meyerhof nach den Überlastungsanzeigen in der Abteilung Soziale Dienste.

Frau Klapproth-Hock berichtet, dass es im Zuge der vier Schwangerschaften, die nicht gänzlich und nur sehr langsam vertretungsmäßig besetzt werden konnten, zu Überlastungsanzeichen gekommen ist.

Frau Isermeyer ergänzt, die Überlastungsanzeigen sind noch vorhanden, allerdings ist eine große Besserung in Sicht. Alle Überlastungsanzeigen wurden zusammen mit den Mitarbeiter/innen abgearbeitet und gemeinsam wurde geschaut, was verbessert beziehungsweise verändert werden kann.

Herr Weber stellt eine Frage zur offenen Kinder & Jugendarbeit. Er fragt nach fachlicher Erfahrung, ob es notwendig ist, dass nach den aktuellen Auflagen, die Kinder in einer Gruppe bis zu 10 Personen nur mit einer pädagogischen Fachkraft betreut werden dürfen oder ob diese Betreuung auch ein/e Juleica übernehmen kann.

Frau Morof berichtet aus der aktuellen Praxis. Derzeit finden mehr Aktivitäten im Gartenbereich statt. Es wurden bereits ausführliche Hygienekonzepte erarbeitet, demnach muss vor Beginn alles genau geplant und organisiert werden.

Herr Radeck fügt hinzu, dass man sich derzeit an die Verordnungen vom Land Niedersachsen halten muss. Herr Radeck gibt außerdem zur Kenntnis, dass er eine Verordnung vom Land Niedersachsen verschärfen, aber nicht entschärfen kann. Infolgedessen bleibt uns derzeit keine andere Möglichkeit, auch wenn es schwer zu verstehen ist.


TOP 12 Anpassung der Richtlinien für Vollzeitpflege Gewährung von Beihilfen und Zuschüsse für außergewöhnli-che Bedarfe für Minderjährige und junge Volljährige in Voll-zeitpflege 38/2020

Beschluss:

Daraufhin wird der Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme angenommen.



Protokoll:

Herr Hildebrandt erläutert die Drucksache-Nr. 38/2020.

Frau Meyerhof stellt diesbezüglich zwei Fragen.

Zum einen, was mit dem Begriff „langfristig“ (Anlage 2: Richtlinien für Vollzeitpflege, Seite 2) gemeint ist und zum anderen, ob das Kindergeld an die Pflegefamilien ausgezahlt wird.

Herr Hildebrandt erklärt, „langfristig“ bedeutet in diesem Fall, das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt auf Dauer in der Lebenshilfe. Das Wort hat nichts mit der langen Frist an sich zutun, sondern bezieht es sich auf die Absicht, dass das Kind langfristig in der Familie bleibt.

Herr Hasse beantwortet die zweite Frage. Das Kindergeld ist keine Mehreinnahme. Es ist uns so vorgegeben, dass das Kindergeld voll auf das Pflegegeld angerechnet wird.

Frau Meyerhof fragt erneut nach, ob es auf den Erziehungsbeitrag angerechnet wird, da das Kindergeld ihres Erachtens für das Kind und nicht für den Erziehenden ist.

Herr Hasse erklärt, das Kindergeld ist eine pauschale Steuererleichterung. Es steht jedem frei, das Kindergeld zu beantragen oder es in der Steuererklärung geltend zu machen. Grundsätzlich ist es eine Hilfe zur Erziehung für die Erziehenden.

Herr Weber fragt, wie die Verwaltung auf die Führerscheinbeihilfe kommt.

Herr Hildebrandt antwortet, die Führerscheinbeihilfe gibt es schon viele Jahre in der Verwaltung. Bislang war dies nur eine Einzelfallentscheidung.

Frau Meyerhof fragt, ob dieses Angebot auch für 17-Jährige gilt.

Herr Hildebrandt bejaht dies.

Frau Schüler gibt zu bedenken, dass mit dem Satz „Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die Notwendigkeit/Ausbildungsstätte ist mit öffentl. Verkehrsmitteln nicht erreichbar“ die Ungleichbehandlung, die aufgehoben werden soll, genau das Gegenteil verursacht.

Herr Hasse erklärt, die Richtlinien haben zwei Zielrichtungen. Zum einen, wir selber binden uns und machen für die betroffenen Pflegeeltern und Pflegekinder deutlich, was wir leisten.

Das andere ist, wenn wir als Landkreis Helmstedt Kosten im Bereich der Pflege erstattet bekommen und dies über Amtshilfe für andere Kommunen machen, übergeben sie es komplett in unsere Verantwortung. Diese Kommunen möchten natürlich wissen, nach welchen Regularien wir handeln. Daher werden diese Richtlinien bei der Kostenerstattung nochmal wirksam.

Frau Schüler erwidert, dass es auch Kinder gibt, die mitten in der Stadt wohnen und zum Beispiel eine Ausbildung beim DRK machen. Diese wären für die Führerscheinbeihilfe nicht qualifiziert. Demnach wäre das letztendlich eine Ungleichbehandlung.

Herr Hasse teilt mit, dass ein Jugendlicher, der so nah an der Ausbildungsstätte wohnt, keinen Bedarf hat, einen Führerschein zu haben. Außerdem erwähnt er, dass es sich erst um Ungleichbehandlung handelt, wenn gleiches mit ungleichem verglichen wird. Dies trifft in diesem Fall nicht zu.

Frau Meyerhof schließt sich der Aussage von Frau Schüler an und möchte demnach einen Änderungsantrag stellen, indem der letzte Spiegelstrich (Führerschein für Ausbildung/schulische Ausbildung erforderlich) in der Richtlinie gestrichen wird.

Herr Weber fügt hinzu, wenn das Verfahren schon gelebte Verwaltungspraxis ist und die Ausbildungsstätte das Ausbildungsverhältnis bescheinigt, ist das so in Ordnung.

Der Antrag wurde mit zwei Enthaltungen, einer Zustimmung und fünf Gegenstimmen abgelehnt.

 


TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.

 
TOP 14 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Stahl schließt sodann um 18.55 Uhr die 15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 

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