NSGVO „Rieseberg“
Protokoll:
Herr Niegel erklärt, dass im hiesigen Fall, eine bereits bestehende Gebietsverordnung mit dem Sicherungserlass des MU in Verbindung gebracht worden sei, sodass es sich um die Neugestaltung einer bestehenden NSGVO handele. In einigen Teilen sind Flächen neu mit einbezogen worden, hierfür lägen jedoch die Zustimmungen der Flächeneigentümer vor.
Herr Johns erfragt, wie groß die Flächen der privaten Eigentümer seien.
Herr Meier teilt mit, dass diese 60 ha bis 70 ha betrügen.
Herr Johns merkt an, dass die Douglasie hier fälschlicherweise als invasive Art benannt worden sei, in der Liste der EU werde diese nicht als invasive Art aufgeführt, sodass die Verordnung hier nicht dem europäischen Recht entspräche. Herr Johns kritisiert die Formulierung des § 4 Nr. (5) A.) „standortheimische Arten“. Er führt weiterhin aus, dass der Klimawandel bereits da sei, was in der Verordnung jedoch nicht berücksichtigt werde. Es sei offensichtlich, dass Buche und Fichte eingingen, es seien daher zukunftsorientierte Baumarten in der Verordnung vorzusehen. Derzeitig würden die Waldbesitzer neue Wälder gründen, dies müsse sich in der Verordnung wiederspiegeln. Herr Johns bittet auf Seite 4, den Punkt 2 zu streichen und stattdessen „standortgerechte, klimaangepasste Baumarten“ aufzunehmen. Aufgrund der Niederschlagsdefizite würde die Buche eingehen, sodass andere Baumarten eigebracht werden müssten. Herr Johns führt weiterhin aus, dass der Punkt 4 zu streichen wäre, da die 300 m Abstandsregelung in Bezug auf die Douglasie auch über den Erlass hinausginge.
Herr Weihe merkt an, dass die Thematik bezüglich der „standortheimischen“ und „standortgerechten“ Arten schon häufiger in diesem Rahmen besprochen worden sei und erfragt, ob derartige Anmerkungen seitens der Verwaltung aufgenommen würden.
Herr Niegel erwidert, dass die NSGVO „Beienroder Holz“ genau in dieser Form beschlossen worden sei. Darüber hinaus bittet er die Politiker, gegebenenfalls eindeutige Signale zu geben.
Herr Wagner merkt an, dass der Schutz des Ökosystems der Anpflanzungen der Douglasie gegenüberstünde, diese seien auf die Errichtung eines Wirtschaftswaldes ausgerichtet.
Herr Niegel erfragt, wie der zukünftige Klimawandel in der Verordnung berücksichtigt werden solle, wenn dieser unbekannt sei. Die Douglasie sei zwar klimawandeltauglich, aber konkurrenzstärker und könnte in die Naturschutzgebiete einwandern und sich dort ausbreiten. Sinn der Naturschutzgebiete sei es aber heimischen Arten zu schützen.
Herr Johns erfragt, was passiere, wenn kein Wald mehr existiere. Es würden daher Baumarten benötigt, die klimatauglich seien.
Herr Weihe teilt mit, dass im Naturschutzgebiet Harz dem Baumsterben zugesehen werden musste, daraus sollte klar geworden sein, dass Mischwälder entstehen müssten. Er weist deshalb darauf hin, dass die Verordnung nicht zu wenige Baumarten zulassen sollte.
Herr Meier merkt an, dass die Punkte „Veranstaltungen“ und „Personenzahlen“ schon einmal thematisiert worden und die Veränderungen in den Wäldern gravierend seien. Er spricht sich für die Ablehnung der Naturschutzgebietsverordnung aus, da diese inhaltlich nicht praktikabel sei, insbesondere für die Privateigentümer nicht.
Herr Hansmann teilt mit, dass die Douglasie zusätzlich zu der Trockenheit die Buche verdrängen könnte. Sofern keine entsprechenden Vorgaben erfolgen werden, würde die Verschlechterung der Wälder vermutlich selbst herbeigeführt werden.
Herr Meier teilt mit, dass aufgrund der mangelnden Flexibilität in Bezug auf Neupflanzungen der Verordnung nicht zugestimmt werde.
Herrn Reinhold verlässt die Sitzung um 17:42.
Herr Wagner merkt an, dass auch die falsche Bewirtschaftung für das Buchenwaldsterben verantwortlich sei, die Forsten würden Humus- und Organismenbereiche zerstören. Er spricht sich dafür aus, die Verordnung nicht zu ändern. Was in 10 bis 20 Jahren passieren würde, wisse niemand, sodass der jetzige Status gehalten werden sollte.
Herr Hoppe spricht sich für die NSGVO aus. Darüber hinaus bittet er, entsprechende Änderungsanträge immer schriftlich einzureichen, da sonst nicht darüber entschieden werden könne. Herr Hoppe merkt an, dass es bezüglich der Anpflanzung von Douglasien um den finanziellen Aspekt und den kurzfristigen Gewinn gehe, was nicht über dem Umweltschutz stehen könne. Er bittet die Änderungsvorschläge schriftlich einzureichen, um diese dann entsprechend in den Fraktionen besprechen zu können.
Frau Michel merkt an, dass unter „standortgeeigneten“ Bäumen nicht ausschließlich die Douglasie zu verstehen sei. Natürlich seien hier auch Wirtschaftszweige betroffen, allerdings gäbe es auch Forsten, die eine gute Bewirtschaftung vorweisen können. Sie bittet um Prüfung, welche Baumarten, neben der Douglasie, besser durchhalten würden als Buchen und Eichen.
Herr Wagner hält einen Blick in die Zukunft für abwegig.
Frau Wiesenborn bittet, Änderungsvorschläge schriftlich einzubringen.
Herr Meier regt an, diesen Tagesordnungspunkt mit zurück in die Fraktionen zu nehmen.
Herr Siegert erfragt, ob § 4 Nr. (5) A.) keine Lebensraumtypflächen vorsehen solle.
Herr Johns erklärt, dass es ihm um das aktive Handeln ginge.
Herr Niegel erfragt, ob der ganze Punkt zu streichen sei.
Herr Siegert merkt an, dass die Formulierung „klimagerecht“ in der Klimawissenschaft noch nicht benannt sei, er schlägt deshalb die Formulierung „standortgerecht“ vor.
Herr Johns würde diesen Vorschlag mit in die Fraktionen nehmen wollen.
Herr Niegel merkt an, dass eine Streichung des Punktes Nummer 2, auch nicht „standortgerechte“ Pflanzungen ermöglichen würde.
Herr Siegert schlägt die Formulierung „nicht standortgerechten Arten“ vor.
Frau Michel bittet, die entsprechenden Anträge bei der Verwaltung einzureichen, um diese Angelegenheit in der nächsten Woche besprechen zu können.
Herr Siegert schlägt noch einmal die Formulierung „nicht standortgerechten Arten“ vor.
Herr Johns erfragt, ob dann keine weitere Aufzählung erfolge.
Herr Siegert bejaht diese Frage.
Herr Johns erfragt, ob der Punkt 2 dann gestrichen werde.
Herr Siegert bejaht diese Frage.
Herr Keller verweist auf das Ökosystem, die Fledermäuse würden heimische Bäume benötigen, damit dürfe nicht leichtfertig umgegangen werden.
Herr Wagner erfragt, wie dann die Ausbreitung der Douglasie verhindert werden würde.
Herr Siegert verweist auf die Abstandsregelung von 300m und regt an, die Formulierung „potentiell invasiv“ vielleicht herauszunehmen.
Frau Wiesenborn bittet wiederholt darum, die konkreten Änderungen schriftlich einzureichen.
Herr Hoppe betont, dass dies ein Fachausschuss sei, der Kreisausschuss und der Kreistag deshalb darauf achten würden, was hier passiere. Er fasst nochmal zusammen, ob ausgenommen dem § 4 Absatz 5 A.) Nrn. 2 und 4 auf Seite 4 alle anderen Regelungen unstrittig seien.
Herr Meier und Herr Weihe verneinen diese Frage.
Herr Johns erklärt, dass es ihm nur um diese beiden Punkte ginge.
Herr Hoppe erfragt, ob eine Teilung der Abstimmung erfolgen sollte, anderenfalls würde eine Abstimmung mit 5 Stimmen gegen 5 Stimmen erfolgen und nichts entschieden werden.
Herr Meier verweist auf den Punkt der „organisierten Versammlungen“ unter Verbote auf Seite 3, hier bittet er um Streichung des Punktes Nummer 15, andernfalls müsse jede Kitagruppe oder Männertagsrunde vor jeder Walderkundung bei Herrn Niegel anrufen.
Herr Hoppe hält diese Regelung zum Schutze des Waldes für angebracht.
Herr Meier erfragt die Kosten für eine entsprechende Genehmigung.
Herr Niegel teilt mit, dass es nahezu keine richtigen Wege im Rieseberg gäbe und folglich jede Veranstaltung außerhalb der Wege erfolgen würde. Es gäbe auch keine größeren Kreuzungen, die für größere Gruppen als Sammelpunkte fungieren könnten. Herr Niegel erklärt, dass unter „Zustimmung“ lediglich zu verstehen sei, dass er Kenntnis davon erlange und beispielsweise zum Schutz des Frauenschuhes in den entsprechenden Bereichen keine Zustimmung erteilen würde. Die Jagd sei ohnehin von der Zustimmung freigestellt.
Herr Siegert erläutert, dass laut Musterverordnung des NLWKN für Niedersachsen solche Veranstaltungen generell verboten worden seien. Hier sei lediglich eine „Zustimmung“ gefordert, was mit einem Telefonat erledigt werden könne.
Herr Wagner erfragt, weshalb ein hohes Schutzgut nicht durch entsprechende Regelungen zu schützen sei.
Herr Böning regt an, die Diskussion fraktionsintern fortzuführen, um anschließend im Ausschuss vernünftig entscheiden zu können.
Herr Krüger erfragt, ob neben den Anmerkungen Herrn Johns‘ und Herrn Meiers weitere Hinweise vorlägen.
Frau Dittmar spricht sich dafür aus, am heutigen Tage nicht abzustimmen.
Herr Hansmann würde abstimmen.
Herr Hoppe regt an, die Änderungen bis Montag oder Dienstag schriftlich bei der Verwaltung einzureichen und über die Fraktionsvorsitzenden bis Mittwoch 16:00 Uhr, möglichst jedoch vor 12:00 Uhr, in die Fraktionen zu geben, drei Änderungen seien ja bereits benannt worden.
Herr Krüger lässt über den Vorschlag Herrn Hoppes abstimmen.
Mit einer Gegenstimme wird der Vorschlag Herrn Hoppes angenommen, keine Beschlussempfehlung auszusprechen.
Herr Hoppe teilt mit, dass der Pfad der Gemeinsamkeit verlassen werde, sofern im Nachgang weitere Punkte aufflammen sollten. Er fordere ausdrücklich dazu auf, diese Möglichkeit der schriftlichen Fixierung zu nutzen, auch im Hinblick auf die Sitzung des Umweltausschusses am 12.11.2020.
|