Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die
Haushaltsjahre 2018 bis 2022, Haushaltssicherungskonzept
2019
(125/2018)
Protokoll:
Herr Radeck teilt mit, dass der Haushaltsplanentwurf – wie in jedem Jahr – dem MI vorab zur Kenntnis übersandt worden sei.
Herr Herzog stellt den Haushaltsplanentwurf 2019 kurz vor. Insbesondere hebt er hervor, dass die Finanzlage des Landkreises sich durch die Stabilisierungshilfe deutlich verbessert habe. Für 2019 müsse ein Fehlbedarf ausgewiesen werden. Die Orientierungsdaten und die vorläufigen Grundbeträge, die eine genauere Berechnung der Kreisumlage und der Finanzausgleichsleistungen ermöglichen, werden erst am Tag nach Buß- und Bettag bekannt gegeben. Landkreise sollten sich eigentlich zu 1/3 durch die Finanzausgleichsleistungen und zu 2/3 durch die Kreisumlage finanzieren. Dies funktioniere leider nicht immer. Die Wiederanhebung des Kreisumlagehebesatzes auf 55 % sei bereits im letzten Jahr kommuniziert worden.
Herr Waterkamp verlässt um 16.50 Uhr die Sitzung.
Frau Dannehl fragt, wann die Übersichten zur Kreisumlage, die in jedem Jahr zur Verfügung gestellt werden, übersandt werden.
Herr Dr. Göbel verlässt um 16.52 die Sitzung.
Herr Herzog erklärt, dass die Übersichten bis zur Anhörung der ka. Gemeinden versandt werden sollen.
Herr Strümpel hat kein Verständnis dafür, dass ein Haushaltsplan-Entwurf vorgelegt werde, der die Vorgaben der Stabilisierungshilfe nicht einhalte. Bei der Stadt Helmstedt beispielsweise werde kein Haushaltsplan-Entwurf der Politik vorgelegt, der die Vorgaben nicht einhalte.
Herr Herzog erklärt, dass ohne Veränderung lt. Änderungsliste (Stand 05.11.2019) ein Fehlbedarf von 6,1 Mio. EUR ausgewiesen worden sei und damit innerhalb der Grenzen der Stabilisierungsvereinbarung liege.
Herr Strümpel verdeutlicht, dass die Vorgabe aus dem Finanztableau, einen Fehlbedarf von höchstens 4,07 Mio. EUR auszuweisen, mit dem Haushaltsplan-Entwurf nicht eingehalten werde.
Herr Backhauß möchte wissen, was es mit den zwei Wahlbeamtenstellen auf sich habe (Vorbericht Seite V7).
Herr Herzog erklärt, dass die Untersuchung der Beamtenstellen ergeben habe, dass zwei A 16-Stellen eigentlich nach B 2 besoldet werden müssten. Der Landkreis dürfe aber keine Laufbahn-Stellen nach B 2 besetzen, deshalb seien dafür Wahlbeamten-Stellen eingerichtet worden. Eine Besetzung erfolge aber erst dann, wenn die bisherigen Stelleninhaber aus dem Dienst ausgeschieden seien. Die Umwandlung sei aber vorsorglich schon in den Stellenplan aufgenommen worden.
Herr Jenrich kann die Stellenmehrung von igs. 30,75 Stellen nach den Erläuterungen des Vorberichtes nicht nachvollziehen.
Herr Herzog teilt mit, dass im Vorbericht nicht jede neue Stelle explizit aufgeführt worden sei. Im Stellenplan können die neuen Stellen nachvollzogen werden.
Herr Jenrich möchte wissen, ob es richtig sei, dass für den Bereich BTHG tatsächlich zusätzlich 5,5 Verwaltungsstellen erforderlich seien, damit die Sozial- und Heilpädagogen arbeiten können.
Herr Herzog bestätigt dies.
Frau Dannehl wundert sich, dass das erwartete Defizit 2019 der KVHS bereits im Jahr 2019 durch einen Zuschuss ausgeglichen werden soll. Die KVHS habe schon immer Defizite ausgewiesen. Die seien durch Rücklagen gedeckt worden. Wenn dies nicht mehr möglich sei, sollte ein Ausgleich erst nach Ausweisung des tatsächlichen Defizites erfolgen.
Herr Vorbrod erklärt, dass die KVHS ohne den Zuschuss ihr laufendes Defizit vollständig über Liquiditätskredite finanzieren müsse. Um dies zu vermeiden, solle der Zuschuss in mehreren Teilbeträgen bereits im laufenden Jahr gezahlt werden.
Frau Dannehl fehlen Vergleichszahlen hinsichtlich der zentralen Vergabestelle. Sie fragt, ob ermittelt werden könne, was die Vergaben in der Vergangenheit für Kosten verursacht haben.
Herr Vorbrod verneint dies.
Herr Herzog ergänzt, dass mit Einrichtung der Zentralen Vergabestelle gleichzeitig eine Umstellung auf die elektronische Vergabe vorgesehen sei.
Herr Radeck merkt an, dass durch dieses Verfahren die Geschäftsbereiche entlastet werden. Die Entlastungen würden aber nicht zu Stelleneinsparungen in den Geschäftsbereichen führen.
Herr Weber möchte wissen, ob sich der MI bereits zu dem Härtefallfonds im Zusammenhang mit der Beitragsfreiheit für den KiTa-Bereich geäußert habe.
Herr Herzog verneint dies.
Herr Radeck ergänzt, dass das Land die Eltern entlasten wolle und maximal die Ausfälle der Eigenanteile der Eltern übernehme. Eine generelle Kostenübernahme der Aufwendungen im Bereich KiTa durch das Land sei nicht vorgesehen.
Herr Weber berichtet in diesem Zusammenhang, dass die Samtgemeinde Velpke, die Stadt Königslutter sowie die Gemeinde Lehre überdurchschnittliche Gebührenzahler haben. Diese Kommunen seien vom Wegfall der Elternbeiträge stärker betroffen.
Die Vorlage wird einstimmig als behandelt angesehen.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
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