Ausbau der OD Bahrdorf im Zuge der Kreisstraße 62
Hier: Vorstellung der Planung
Protokoll:
Herr Gerdes vom GB 66 erläutert ausführlich die Planung, wie sie in Kürze in das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren eingehe:
1. Allgemeine Darstellung der Maßnahme:
Die Kreisstraße 62 verläuft durch den nordöstlichen Teil des Kreisgebietes. Von der B 244 in Querenhorst bis an das Straßennetz in Sachsen-Anhalt bei Büstedt reicht diese bis vor 8 Jahren noch als Landesstraße L 648 gewidmete Verbindung. Gegenstand dieser Planung ist die nicht ausgebaute Ortsdurchfahrt von Bahrdorf zwischen dem Marktplatz und dem nördlichen Ortsausgang.
Nach Entfall der innerdeutschen Grenze kam durch Öffnung der K 41 und der B 188 neuer Ost-West- und stärkerer Nord-Süd-Verkehr auf. Gegenüber Zählungen von 2013 waren Steigerungen um 50 Pkw/d feststellbar, jedoch durch Umstellungen in der Landwirtschaft/Biogasproduktion und Maut gab es gravierendere Steigerungen im Schwerverkehr von vormals 5,1 % auf nunmehr bis 12,8 %.
Die ehem. Landesstraße besteht aus einem 5,5 m breiten Makadam-Aufbau, der mit einer dünnen Asphaltdecke überbaut ist. Oberhalb diverser Gas- und Wasserleitungstrassen ist die Tragfähigkeit inhomogen geworden. Beidseitig durchgehende tiefe Muldengossen aus Naturstein ergänzen den befahrbaren Straßenquerschnitt. Verdrückungen und allgemeine Unebenheiten sind stark ausgeprägt. Sie führen zu einer Zustandsnote von 4,8 – 5,0.
Da Fahrkomfort und Verkehrssicherheit stark eingeschränkt sind, beabsichtigt der Landkreis gemeinsam mit der Gemeinde die Straße zu erneuern. So soll auf der Nordwestseite eine durchgehende Gehweganlage geschaffen werden. Auf 6,50 m breiter Fahrbahn (incl. 3-reihiger Gossen) mit 10 cm dicker Deck- und Binderschicht auf ebenfalls 10 cm dicker Asphalttragschicht wird ein der Belastungsklasse entsprechender bituminöser Ausbau beabsichtigt, an den eine 2,0 m breite Gehweganlage anschließt. Für die Jahre 2020 – 2022 ist die Ausführung der Baumaßnahme vorgesehen.
2. Notwendigkeit der Baumaßnahme:
Aus seinem dem Baujahr entsprechenden Aufbau, der deutlich schwächer als nach heutigen Richtlinien vorliegt, und in Verbindung mit der Verkehrszunahme resultieren Tragfähigkeitsdefizite und somit Unebenheiten. Der Fahrkomfort ist beeinträchtigt und durch behinderte Entwässerung ist die Verkehrssicherheit gefährdet. - Eine Spurrinnenauffüllung mit Instandsetzungsmitteln der Straßenmeisterei verspricht keinen anhaltenden Reparatur-Erfolg.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beabsichtigt der Landkreis daher ein Tiefausbauverfahren. Als Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Bahrdorf werden auch die überalterten und lückenhaften Nebenanlagen erweitert.
3. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme:
Der gegenüber der Erstplanung aus 2014 auf nun 12,8 % gestiegene Schwerverkehrsanteil erzeugt den Bedarf für einen Ausbau der Belastungsklasse Bk 3,2. Im Vordergrund steht das Ziel Ebenflächigkeit(Lärmschutz) und Verbesserung der Tragfähigkeit sowie Trennung der Verkehrsarten. Außerdem soll durchgehend der Begegnungsfall größerer Bemessungsfahrzeuge (Busse/ Lkw/ Landwirtschaft) möglich sein.
4. Technische Gestaltung:
Die Kreisstraßentrasse und die Einmündungen bleiben leicht nach Südosten verbreitert bestehen. Innenkurven werden verbreitert, da die anliegende Wohnhausbebauung nicht abgebrochen werden soll. Eingriffe in private anliegende Bausubstanz oder Grundstücke sollen möglichst vermieden oder im Planfeststellungsverfahren geregelt werden.
Der Fahrbahnbereich erhält wegen des Vorhandenseins von Buslinien und für die Begegnungsmöglichkeit des Lkw-Verkehrs eine überfahrbare Breite einschließlich der Gossen von 6,50 m. Der Vollausbau umfasst folgende Schichten:
4,0 cm Asphaltdecke AC 11 DN (maschinell eingebaut)
6,0 cm Asphaltbinderschicht AB 16
10,0 cm Asphalttragschicht AT 32
15,0 cm Schottertragschicht 0/32
30,0 cm Frostschutzschicht 0/32
= 65 cm Regelaufbau
In Bereichen mit unzureichender Standfestigkeit des Planums wird ein Trennvließ mitverlegt.
Die Gehweganlagen werden hergestellt aus:
8,0 cm Betonsteinpflaster, grau
4,0 Pflasterbettung 0/8
15,0 cm Schottertragschicht 0/32
13,0 cm Frostschutzmaterial 0/32
= 40,0 cm Regelaufbau
In Bereichen von Zufahrten oder unzureichender Planumsstandfestigkeit wird ebenfalls ein Vließ zusätzlich eingebracht.
Bankett- bzw. Schotterrasenflächen an den Seiten werden gehärtet mit Oberbodenanteil neu profiliert und eingesät. Die Fahrbahnränder werden durch beidseitige 3-reihige Betonstein-Gossen von den Nebenanlagen getrennt.
5. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen:
Für den Vollausbau der bislang auch teilversiegelten Flächen werden naturschutzrechtlich kleine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich. An Schutzmaßnahmen ist planmäßig Stamm- und Wurzelraumschutz sowie Rückschnitt von 7 älteren Linden erforderlich. Diese Bepflanzung wird bis auf zwei zu fällende Bäume erhalten. Eine Kompensation des Dorfbildes erfolgt durch 6 neue Baumpflanzungen.
6. Erläuterung zur Kostenberechnung:
Die Gesamtkosten für Gemeinde und Landkreis belaufen sich voraussichtlich mit Preisstand vom Sommer 2019 auf brutto ca. 1.3 Mio €. Die Anliegerschaft wird NKAG – Beiträge für den Neubau der Gehwege und Leuchten leisten müssen.
Baukosten werden von Gemeinde und Kreis in den Haushalt 2020 ff. eingeplant.
7. Verfahren zur Erlangung der Baurechte:
Fahrbahn- und Seitenanlagenflächen sind dem Landkreis in der Folge der Abstufung als Eigentum übertragen worden. Ein Planfeststellungsverfahren nach § 38 NStrG wird beginnend Ende 2019 durchgeführt. Zwischen Gemeinde und Kreis wird zeitgleich eine OD-Vereinbarung verhandelt und geschlossen werden.
8. Durchführung der Maßnahme:
Aus verkehrlichen Gründen (u. a. Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs) erfolgt eine Aufteilung in etwa 3 gleichlange Bauabschnitte.
In Abhängigkeit von Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses soll das Gewerk „Baumpflegearbeiten, Kronenrückschnitt bzw. Einzelbaumfällung“ im Winter 2020 auf 2021 durchgeführt werden, während der Baubeginn für die Straßenbauarbeiten im Sommerhalbjahr 2021 liegen soll. Es wird eine genehmigungspflichtige Vollsperrung mit Umleitung der Durchgangsverkehre über benachbarte klassifizierte Straßen notwendig.
Herr Hansmann fragt nach, ob in der OD Bahrdorf zur Begrenzung der Versiegelung der Gehweg auch als wassergebundene Splittdecke hergestellt werden könne.
Herr Gerdes verneint, denn Fußgängern, Rädern, Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen solle ein ganzjährig bei jeder Witterung tragfähiger und sauberer Bewegungsbereich geboten werden. Dazu sei eine Befestigung mit Pflaster in regelkonformer Breite von 2,0 m unumgänglich.
Herr Fitzke und Herr Hansmann fragen an, warum der befestigte Fahrbahnbereich auf 6,5 m verbreitert werden müsse.
Herr Gerdes führt dazu aus, dass sich wegen des Vorhandenseins von Buslinien aus den Straßenbaurichtlinien eine Mindestbreite von 6,50 m zwischen den Borden, d.h. einschließlich der überfahrbaren Gossen, ergebe. Dies komme ebenfalls dem relativ hohen Aufkommen an Lkw-Verkehr und Landwirten zu Gute.
Herr Albrecht weist auf Herstellungskosten von etwa 1,3 Mio € hin. Er verweist auf etwas abweichende Zahlen in der Tabellenanlage zur OD – Vereinbarung des nächsten Tagesordnungspunktes.
Herr Gerdes verweist dazu auf die Vorläufigkeit der Berechnung. Die Baukosten gehen nicht in die Planfeststellung ein, da sie sich erst später aus Ausschreibung und Realisierung ergeben.
Herr Broistedt fügt an, dass er die Aufrechterhaltung des Durchgangs- und des Anliegerverkehres trotz Bildung von bis zu drei Bauabschnitten für nicht unproblematisch halte.
Herr Siegert erläutert an den Lageplänen mögliche Varianten und merkt an, dass die Verkehrsführung/-regelung nicht vorab in der Planfeststellung bestimmt, sondern auf Antrag der beauftragten Baufirma straßenverkehrsbehördlich angeordnet werde.
Herr Broistedt weist auf die angelaufene Planung des Baugebietes Mühlenweg hin, in der sich eine Verkehrsanbindung der Baugrundstücke an die bislang freie Strecke der K 62 noch nördlich der Ausbaumaßnahme andeute.
Herrn Siegert entgegnet, dass planungsrechtlich Baugebietserschließung und Kreisstraßenbau getrennte Maßnahmen seien. Die jetzige Straßenplanung mit Anlage eines westseitigen Gehweges bis zum letzten derzeit bebauten Grundstück erlaube die spätere Anbindung der Neubauten und behindere nichts.
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