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Kreistag (KT)

Mittwoch, 11. Dezember 2019 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Form fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.09.2019

Protokoll:

Das Protokoll über die Sitzung am 11.09.2019 wird einstimmig bei 1 Enthaltung genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Radeck teilt mit, dass Frau von Veltheim Broschüren über 30 Jahre Konvent des Klosters St. Marienberg ausgelegt habe. Wer möchte, könne sich gern ein Exemplar mitnehmen.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Herr Hoppe (SPD) berichtet, er habe heute einem Bericht des NDR Radio entnommen, dass der Landkreis Helmstedt einen hinteren Rang in Niedersachsen bekleide, wenn es um die Lebensmittelkontrollen gehe. Weiterhin sei ausgeführt worden, dass der Landkreis nur 20 Prozent der eigentlich vorgeschriebenen Kontrollen durchführe. Er möchte wissen, ob dies richtig sei und wenn ja, wie man diesen Umstand ändern könne.

Herr Radeck antwortet, dass im Jahr 2018 in der Tat nicht die Anzahl an Kontrollen durchgeführt worden sei, die man sich vorgenommen hatte. Es habe diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Ministerium gegeben. Inzwischen sei ein weiterer Ausbildungsplatz für einen Lebensmittelkontrolleur geschaffen und ein vierter Veterinär eingestellt worden. Unglücklicherweise sei einer der Veterinäre langfristig erkrankt. Angesichts der personellen Aufstockung sei man optimistisch, die notwendigen Kontrollen zukünftig wieder in vollem Umfang durchführen zu können. Ob die im Radiobeitrag angegebenen Zahlen stimmen würden, könne er jedoch nicht bestätigen.

 
TOP 8 Anträge

Beschluss:

 
TOP 8.1 Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 17.11.2019; hier: Ergänzung des § 20 Abs. 1 der GO

Beschluss:

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.

 



Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) trägt den Antrag der AfD-Fraktion vor.

Herr Radeck räumt ein, dass es in der Vergangenheit hin und wieder zu Verzögerungen bei der Erstellung der Protokolle gekommen sei. Jedoch bemühe man sich stets, diese schnellstmöglich, wie auch in der Geschäftsordnung vorgesehen, zu erstellen und den Kreistagsabgeordneten zukommen zu lassen. Eine Änderung der Geschäftsordnung sei aus seiner Sicht nicht erforderlich.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Antrag abstimmen.


TOP 9 Auftragsaufgaben der Vertretung für das Rechnungsprüfungsamt (121/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, Referat R, werden die Aufgaben gem. § 155 Abs. 2 Nrn. 1 – 6 NKomVG zur Wahrnehmung übertragen.“


TOP 10 Erhöhung der Förderbeträge sowie Änderung der Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Helmstedt (D 5.5) (105/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 „Der Zuschuss an Vereine und Verbände wird in den Förderbereichen Jugendfreizeiten und außerschulischen Jugendbildungsveranstaltungen auf 5 Euro und der Entschädigung für ehrenamtliche JugendleiterInnen auf 4 Euro pro Tag und TeilnehmerIn erhöht. Die Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Helmstedt ist - vorbehaltlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - entsprechend anzupassen.“


TOP 11 Berufung von Frau Birgit Diekmann als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied sowie von Frau Sandra Schüler als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (144/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Der Kreistag wählt als Vertreterin der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches VIII -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG, NI) Frau Birgit Diekmann als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. 

2. Der Kreistag beruft als Vertreterin der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher anstelle von Frau Ludmila Wunder gem. § 4 Abs. 1 Nr. 7 AG KJHG, NI i.V.m. § 3 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Helmstedt Frau Sandra Schüler als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.“


TOP 12 Feststellung über die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit des Ersten Kreisrates Wolfgang Herzog (151/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Es wird festgestellt, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Ersten Kreisrates Wolfgang Herzog mit Ablauf des 31.10.2019 aufgrund § 22 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) i.V.m. § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) beendet ist.“


TOP 13 Ernennung des Abschnittleiters Nord und 1. stellvertretenden Kreisbrand- meisters sowie Ernennung des Abschnittleiters Süd und 2. stellvertretenden Kreisbrandmeisters unter jeweiliger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des derzeitigen Abschnittleiters Süd und 2. stellvertretenden Kreisbrandmeisters (160/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Herr Stefan Müller wird gem. § 21 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) zum Abschnittsleiter Nord und 1. stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Landkreis Helmstedt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.01.2020 für die Dauer von 6 Jahren ernannt. 

Herr Oliver Thews wird gem. § 21 Abs. 3 des NBrandSchG zum Abschnittsleiter Süd und 2. stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Landkreis Helmstedt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung vom 01.01.2020 für die Dauer von 6 Jahren ernannt.

Herr Egbert Rippel wird auf seinen Antrag vom 07.10.2019 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Abschnittsleiters Süd und des 2. stellvertretenden Kreisbrandmeisters gem. § 31 des Nieders. Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) mit Ablauf des 31.12.2019 entlassen.“


TOP 14 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig für die Wahlperiode vom 01.04.2020 bis 31.03.2025 (162/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

„1. Als Wahlbevollmächtigte(r) und als Stellvertreter(in) zur Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den beim Verwaltungsgericht Braunschweig zu bestellenden Wahlausschuss werden gewählt:

Wahlbevollmächtigte: Frau Gisela Dittmar

Stellvertreter: Herr Burkhard Beese

2. Dem Verwaltungsgericht Braunschweig werden folgende Personen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter vorgeschlagen:

1. Antonie Loos                                           8. Klaus Dieter Zakrzewski

2. Anja Nitschke                                          9. Björn Schreiber

3. Jens Siedentopf                                      10. Jutta Reuter

4. Gunhild Siemann                                    11. Klaas Hero Wolken

5. Michaela Steiniger-Eppert                      12. Carola Jacobs-Schütte

6. Mark Kreutzberg                                     13. Dr. Jozef Rakicky

7. Timo Lickfett                                           

3. Der Kreistag stellt die Stimmenverteilung und die Benennungen gem. § 71 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 NKomVG fest.“



Protokoll:

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) trägt die Drucksache sowie die vorgeschlagenen Personen vor.

Die CDU-Fraktion schlägt vor:

Antonie Loos

Anja Nitschke

Jens Siedentopf

Gunhild Siemann

Michaela Steiniger-Eppert

Die SPD-Fraktion schlägt vor:

Mark Kreutzberg

Timo Lickfett

Klaus Dieter Zakrzewski

Björn Schreiber

Jutta Reuther

Klaas Hero Wolken

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN schlägt vor:

Carola Jacobs-Schütte

Die AfD-Fraktion schlägt vor:

Dr. Jozef Rakicky

Die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe verzichtet auf ihr Vorschlagsrecht.


TOP 15 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt; hier: Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für das Jahr 2020 (129/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag beschließt die 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 1 mit folgender Ergänzung:

zu Artikel I

neue Ziffer 2.

In § 1 Abs. 4 wird „Kompostwerk der Terrakomp GmbH“ durch „Kompostwerk bei Offleben“ ersetzt.

Er beschließt weiterhin die 17. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 8 mit folgenden Ergänzungen:

Zu Artikel I

Bei Ziffer 2.

In § 3 Abs. 9 IV. Kompostwerk:

Ziffer 1.4 wird wie folgt gefasst:

mit Ausnahme der unter Ziffer 1.5 fallenden Abfälle für Anlieferungen von mehr als 400 kg Garten- und Parkabfällen und allen anderen kompostierbaren Abfällen, sofern sie keiner besonderen Behandlung bedürfen, je angefangene 20 kg    2,05 Euro

Als Ziffer 1.5 wird neu eingefügt:

Monochargen von Anlieferungen über 400 kg von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, die keiner besonderen Behandlung bedürfen, je angefangene 20 kg       0,80  Euro

Die bisherigen Ziffern 1.5 bis 1.8 werden zu Ziffern 1.6 bis 1.9.

In § 3 Abs. 10 wird „Abfall nach Abs. 6, I, Nr. 1“ durch „Abfall nach Abs. 9, I, Nr. 1“ ersetzt und „Abfall nach Abs. 6, III, Nr. 1“ durch „Abfall nach Abs. 9, IV, Nr. 1“ ersetzt. Weiter wird „(Abs. 6 Ziffer 1.4 – 1.6)“ durch „(Abs. 9 Ziffern 1.6 – 1.8)“ ersetzt.

zu Artikel I

neue Ziffer 3.

In § 1 wird „Kompostwerk der Terrakomp GmbH“ durch „Kompostwerk bei Offleben“ ersetzt.“


TOP 16 Verordnung über das Naturschutzgebiet „Politz und Hegholz“ in der Samtgemeinde Brome (Landkreis Gifhorn) und in der Samtgemeinde Velpke (Landkreis Helmstedt) - Sicherung Natura 2000-Gebiet (136/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Zu der beigefügten Verordnung des Landkreises Gifhorn zum Naturschutzgebiet „Politz und Hegholz“ (Anlage 1) wird das Einvernehmen erteilt.“



Protokoll:

Herr Johns (FDP/UWG/ZIEL) stellt fest, dass die vorliegende und vom Landkreis Gifhorn erstellte NSGVO weitaus weniger Konfliktpotential beinhalte als die vom Landkreis Helmstedt bereits erstellten Exemplare. Er befürwortet die Verwendung des Begriffes „standortgerechter“ Baumarten statt des vom Landkreis bisher verwendeten Begriffs „standortheimisch“. Aufgrund des Klimawandels bestünden unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssten. Daher sei der Begriff „standortgerecht“ die bessere Wahl. Er empfiehlt der Verwaltung, die Verordnung des Landkreises Gifhorn als Vorlage für zukünftige eigene Verordnungen zu nehmen. Dadurch käme es zu weniger Diskussionen. Die Gruppe stimme der vorliegenden Verordnung zu.


TOP 17 Gewährung von Darlehen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse an Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Haushaltsjahr 2019 (90/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag beschließt, für die Schulbauvorhaben der Samtgemeinde Heeseberg sowie der Samtgemeinde Velpke ein Darlehen aus Mitteln der Kreisschulbaukasse in Höhe von 333.300,00 EUR sowie 546.600,00 EUR zu gewähren.

Die Darlehen werden zinslos gegeben und sind mit 5 % jährlich zu tilgen.“



Protokoll:

Herr Dinter (CDU) weist darauf hin, dass die Berücksichtigung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention nicht, wie in der Vorlage angekreuzt, entfalle. Da es um Inklusionsmaßnahmen an Schulen gehe, seien die Ziele zu berücksichtigen. Er bittet hier um gründlichere Prüfung.

Herr Radeck entgegnet, dass diese Prüfung in jedem Fall erfolge. Da es sich hier in erster Linie um ein Darlehen und nicht um ein direktes Bauvorhaben handele, könne man durchaus verschiedener Ansicht sein.


TOP 18 Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 an die KVG Braunschweig hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die KVG Braunschweig (154/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Der Kreistag stimmt dem Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig" (KVG) zu.

2. Der Kreistag stimmt der Übertragung der Befugnis zur Intervention im öffentlichen Personenverkehr vom Regionalverband Großraum Braunschweig (Regionalverband) auf den Landkreis Helmstedt in dem in § 2 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschriebenen Umfang zu.  

3. Der Kreistag benennt als Vertreter des Landkreises Helmstedt in der Gruppe von Behörden den Vorstand für den Bereich Bau und Umwelt (derzeit Herr Reinhard Siegert) (§ 3 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) und als dessen Vertreter den Vorstand für den Bereich Zentrale Dienste, Recht und Ordnungswesen (derzeit Herr Erster Kreisrat Wolfgang Herzog).

4. Der Kreistag stimmt der Ernennung des von der Stadt Salzgitter benannten Vertreters als Ansprechpartner der Gruppe von Behörden zu (§ 3 Absatz 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung).

5. Der Kreistag stimmt der Veröffentlichung der Direktvergabeabsicht im EU-Amtsblatt im Jahr 2020 zu.

6. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung an der "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Gruppe von Behörden i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung einer Direktvergabe an die KVG Braunschweig" redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorzunehmen.“


TOP 19 Direktvergabe nach Artikel 5 Abs. 2 der EU-VO 1370/2007 an die KVG Braunschweig hier: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) gemäß der EU-VO 1370/2007 zur Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden an die KVG Braunschweig (155/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Der Kreistag stimmt dem neuen vom 01.01.2022 bis 31.12.2031 geltenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/07 zur Direktvergabe durch eine Gruppe von Behörden an die Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) zu. Dieser ÖDA ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

2. Der Kreistag weist seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVG an, in der entsprechenden Gesellschafterversammlung der KVG dem Tagesordnungspunkt "Anweisung des KVG-Geschäftsführers zur verbindlichen Beachtung der Vorschriften des öffentlichen Dienstleistungsauftrages" zuzustimmen.

3. Die Weisung ist nach § 6 Abs. 2 S. 4 der vorab beschlossenen Direktvergabevereinbarung (siehe Vorlage DS.-Nr. 154/2019) dann umzusetzen, wenn der Ansprechpartner der Gruppe von Behörden die Durchführung der Direktvergabe veranlasst.

4. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung an dem ÖDA zur Direktvergabe redaktionelle sowie klarstellende Änderungen vorzunehmen.“


TOP 20 Unterrichtung über die Aufnahme von zwei Darlehen in Höhe von 4.200.000,00 € sowie 4.000.000,00 € vom Kreditmarkt (148/2019)

Beschluss:

1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass zum 30.09.2019 ein Darlehen in Höhe von 4.200.000,00 € für die allgemeine Investitionstätigkeit aufgenommen worden ist. Refinanzierer ist die NRW.BANK in Münster. Der Zinssatz beträgt für die Gesamtlaufzeit (bis 30.09.2039) 0,23 % p.a. Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen.

2. Weiterhin nimmt der Kreistag zur Kenntnis, dass zum 30.10.2019 ein Darlehen in Höhe von 4.000.000,00 € bei der NBank in Hannover für die Investitionstätigkeit Breitband aufgenommen worden ist. Der Zinssatz beträgt für die Gesamtlaufzeit (bis 30.03.2039) 0,42 % p.a. Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Für die Vermittlung des Kredits fällt zudem eine Courtage in Höhe von 0,01 % an.


TOP 21 Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die Wahrnehmung der Aufgabe „Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen“ (153/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Bei der Kostenstelle 251010, Kostenträger 361011100, Sachkonto - Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - werden 1.482.100 EUR überplanmäßig bereitgestellt.“

 


TOP 22 Haushaltsplan des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM - für das Haushaltsjahr 2020, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 (135/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

„a) Der Haushaltsplan des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung (s. Anlage) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen.

b) die vorliegende mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur Kenntnis genommen,

c) das vorliegende Investitionsprogramm des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen festgestellt,

d) der Höchstbetrag der Liquiditätskredite des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - im Haushaltsjahr 2020 wird auf 450.000 EUR festgesetzt.



Protokoll:

Herr Strümpel (SPD) macht darauf aufmerksam, dass es zur Gründung des HRM einen Zuwendungsbetrag von ca. 1 Mio. Euro gegeben habe, der noch zu seiner Zeit im Landtag ausgehandelt worden sei. Wenn man das HRM als Motor zur Schaffung zukünftiger Arbeitsplätze betrachte, stottere dieser doch sehr deutlich. Selbstverständlich werde man durch verschiedene Vorschriften und durch die Bürokratie gehemmt. Zur erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels benötige man mehr Tempo. Er hoffe auf ein zügigeres Vorankommen und auf eine weiterhin parteiübergreifende Zusammenarbeit.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) bezieht sich auf den Beschlusstext unter a) und fragt nach, ob es Änderungen im Haushaltsplan gebe, da diese im Beschluss berücksichtigt würden. Des Weiteren stünde im Vorbericht auf Seite 4, dass eine Zusage vom Land bezüglich einer Verlängerung noch nicht verbindlich vorliege. Er möchte wissen, ob das zutreffe.

Frau Heister-Neumann (CDU) betont, dass der Strukturwandel im Landkreis über ein Jahrzehnt betrachtet werden müsse. Mit der Unterstützung von Land und Bund habe man ein Regionalmanagement eingerichtet. Sie weist darauf hin, dass dieses Regionalmanagement zunächst auf drei Jahre angelegt gewesen wäre und man sich sehr bemüht habe, dieses so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Die Gründung eines Betriebes und die Einstellung eines Betriebsleiters haben einen langen Zeitraum in Anspruch genommen. Mit dem derzeitigen Personalbestand des HRM, auch unter der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Amtshofs Eicklingen, sei bisher eine hervorragende Arbeit geleistet worden. Sie bedankt sich bei allen Beteiligten und betont ebenfalls, wie wichtig es sei, weiterhin gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

Herr Fricke (SPD) wirft ein, dass er seitens des HRM mehr Initiative hinsichtlich der Suche nach Investoren und eine aktive Akquise erwarte. Er wünscht sich sichtbare Ergebnisse. Diese würden bisher ausbleiben.

Herr Dr. Rakicky (AfD) führt aus, dass seitens der Verwaltung bisher immer signalisiert worden sei,  nicht mehr als 100.000 Euro, neben den 900.000 Euro vom Land, in das HRM investieren zu müssen. Nun sei man im Haushaltsplan jedoch auf 874.000 Euro Verlustausgleich gestoßen, mit dem das HRM vom Landkreis unterstützt werde. Kosten für das Gebäude „Alte Post“ seien da noch nicht einmal enthalten. Es sei bisher kein einziger Arbeitsplatz durch das HRM entstanden. Die vorliegenden Zahlen würden eindeutig belegen, dass die vom Landrat angestoßene Wirtschaftsförderung sich zu einem „Fass ohne Boden“ entwickelt.

Herr Radeck antwortet, dass die Förderperiode noch bis April 2020 laufe. Die in diesem Jahr bereitgestellten 900.000 Euro seien in Höhe von über 800.000 Euro bereits verplant und würden auch rechtzeitig abgerufen. Es werde noch ein Gewerbeflächenkonzept auf den Weg gebracht und in die Öffentlichkeitsarbeit investiert. Er findet es bedauerlich, dass eine Einrichtung, die gemeinsam geschaffen worden sei, nun öffentlich kritisiert werde. Man dürfe nicht unberücksichtigt lassen, dass das HRM erst mit der Einstellung eines Betriebsleiters und einem geringen Personalbestand von drei Mitarbeitern im Jahr 2018 hätte starten können. Seit einem Jahr beschäftige sich das Regionalmanagement intensiv mit der Kohlekommission und habe es geschafft, durch die Erarbeitung von Projektideen als Landkreis wieder berücksichtigt zu werden. Darauf, dass eine Wirtschaftsförderung Kosten verursache, habe er immer hingewiesen. Ohne die Investitionen in Knowhow und Personal sei ein Aufbau jedoch nicht möglich. Erste Ideen hätten bereits umgesetzt werden können, wie bspw. die Einführung digitaler Lösungen in der Landwirtschaft. Parallel dazu seien eine Vielzahl von Projekten, darunter auch die Ansiedlung von Unternehmen, seitens des HRM begleitet worden, wodurch Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Es sei eine Übereinkunft mit den Hauptverwaltungsbeamten erzielt worden, eine gemeinsame Wirtschaftsförderung aufzubauen und eine GmbH zu gründen. Wirtschaftsförderung sei ein mühsamer Prozess. Er bittet daher um Verständnis und auch um Langmut.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) bittet darum, im Protokoll zu vermerken, welche Summen im Detail bis zum Ende der Förderperiode noch abgerufen werden können.

Protokollnotiz:

Nach Kalkulation der bereits abgerechneten, laufenden und geplanten Kosten für Sachmittel, Fremdleistungen und Personalkosten verbleibt von den zur Verfügung stehenden GRW-Fördermittel aktuell noch ein Betrag von rund 37.000 €. Dieser Betrag soll zunächst als Verfügungsmittel reserviert bleiben, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Förderzeitraum evtl. über das Datum 30.04.2020 hinaus verlängert wird. Dazu findet Ende Januar 2020 ein Gespräch im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium statt. Eine konkrete Mittelplanung kann erst nach diesem Termin erfolgen.


TOP 23 Änderung der Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwands-entschädigungen, Reisekosten und Verdienstausfall für die im Bereich der Kreisfeuerwehr Tätigen (Aufwandsentschädigungssatzung) (111/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die Satzung des Landkreises Helmstedt über Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Verdienstausfall für die im Bereich der Kreisfeuerwehr Tätigen wird in der vorliegenden Fassung (s. Anlage) beschlossen.“


TOP 24 Wahl der Vertretung des Landkreises Helmstedt in Gesellschafterversamm-lungen und Aufsichtsräten oder deren gleichgestellten Organen von wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Unternehmen bzw. sonstigen Einrichtungen hier: paläon GmbH (156/2019)

Beschluss:

 Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Landrat wird als Vertreter des Landkreises Helmstedt in die Gesellschafterversammlung der paläon GmbH gewählt. Im Verhinderungsfall des Vertreters wird der jeweilige Geschäftsbereichsleiter Schule, Kultur und Sport als Stellvertreter gewählt.“



Protokoll:

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Aus Sicht der Fraktion gebe es keine Veranlassung für eine Neubesetzung, da von einer zeitnahen Besetzung des Sitzes durch den neuen Vorstand II ausgegangen werde und der Geschäftsbereichsleiter für den Geschäftsbereich für Schule, Kultur und Sport diese Aufgabe bis dahin wahrnehmen könne.


TOP 25 Fortführung des Pro-Aktiv-Centers Helmstedt (PACE) ab 2020 (93/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 5 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Das Pro-Aktiv-Center (PACE) Helmstedt wird - vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel - im Jahr 2020 in Trägerschaft des Landkreises weitergeführt, sofern außerdem entsprechende Landes/ESF-Mittel zur Verfügung gestellt werden.“


TOP 26 Satzung des Jugendamtes (98/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Änderung der Satzung des Jugendamtes wird zugestimmt.“


TOP 27 Satzung des Landkreises Helmstedt über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege i. d. F. vom 01.01.2019 (vgl. Drs.-Nr.: 104/2018) hier: Neufassung der Satzung (99/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Der Neufassung der Satzung des Landkreises Helmstedt über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wird zugestimmt und mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen.“


TOP 28 Fortführung des Projektes Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt (137/2019)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 39 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Landkreis Helmstedt setzt, unter Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln, das Projekt „Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt“ bis zum 31.12.2020 fort.“


TOP 29 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023, Haushaltssicherungskonzept 2020 (138/2019) - Schriftlich vorliegende Änderungsanträge gem. § 10 der Geschäftsordnung: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion vom 06.11.2019; hier: Haushalt des Landkreises Helmstedt 2020 / Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 14.11.2019; hier: Haushalt 2020: Sportförderung / Antrag der FDP/UWG/ZIEL- Kreistagsgruppe vom 25.11.2019; Haushalt 2020: Personal- und Sachkosten

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

„a)       Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen,

b)        die vorliegenden mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungen der Kernverwaltung und der Kreisvolkshochschule für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur Kenntnis genommen,

c)         die vorliegenden Investitionsprogramme der Kernverwaltung und der Kreisvolks-hochschule und für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen festgestellt,

d)        das zum Haushaltsplan 2020 aufgestellte Haushaltssicherungskonzept wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen.“



Protokoll:

Herr Fricke (SPD) führt aus, dass der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 ein aktuelles Defizit von mehr als 2,3 Mio. Euro umfasse. Das Innenministerium habe zu Recht darauf hingewiesen, dass man die in der Stabilisierungsvereinbarung festgeschriebene Defizitgrenze nicht zu überschreiten habe. Eine Kreisumlagesenkung käme aus Sicht der Kommunalaufsicht, aufgrund der vereinbarten Ausreizung der Einnahmemöglichkeiten, nicht in Betracht. Die SPD-Fraktion habe sich ausgiebig mit dem Haushaltsplanentwurf beschäftigt. Das höchste Gut im Landkreis Helmstedt sei die Bildung. Aus diesem Grund müsse diese im Haushalt besonders herausgestellt werden. Die nachhaltige Entwicklung und die Vermittlung von Wissen müssten von klein auf in angenehmer Atmosphäre geschehen. Überhaupt erst einmal Bildungseinrichtungen für Kinder zu schaffen sei aktuell eine kreisweite Herausforderung. Deshalb sei es begrüßenswert, dass ein nicht unerheblicher Betrag für die Schaffung von Kita-Plätzen im Haushaltsplanentwurf enthalten sei. Dieser Betrag sei aus seiner Sicht zwar deutlich zu gering. Dennoch könnten damit etliche und dringend benötigte Kita-Plätze geschaffen werden. Weiter gehe es mit 1,5 Mio. Euro für Beschaffungen an den 14 kreiseigenen Schulen. Eine moderne Ausstattung der Schulen fördere den Willen und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu lernen. Darüber hinaus habe man jedoch auch einen massiven Bedarf an baulichen Maßnahmen zur Instandsetzung der Schulen. Mittlerweile dürfe sich dieser Nachholbedarf auf über 80 Mio. Euro beziffern lassen.

Darum beantrage die SPD-Fraktion, zusätzlich 1,8 Mio. Euro im investiven Bereich für die Schulen (Bauliche Maßnahmen) zur Verfügung zu stellen.

Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst würden der Sicherheit und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger dienen. Für die Sportstättenförderung hätte man im vergangenen Jahr seitens der SPD-Fraktion, statt der zusätzlichen 100.000 Euro, 130.000 Euro beantragt. Es sei dringend geboten, die Sportstätten hinreichend auszustatten und deren Attraktivität und Funktionalität zu steigern. Die Kreisumlage liege zum jetzigen Zeitpunkt bei 55 Prozent. Hier den Hebel anzusetzen sei aus Sicht der kreisangehörigen Kommunen der richtige Weg. Die Kommunalaufsicht hätte jedoch im Vorgespräch bereits angedeutet, dass die Genehmigung des Haushaltes mit einer Kreisumlage unter 55 Prozent gefährdet oder sogar aussichtslos sei. Man begrüße deshalb ausdrücklich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN über die Einführung eines Bedarfszuweisungsfonds. So könne der Kreis seine Ausgleichsfunktion wahrnehmen, ohne den Kreisumlagesatz anzutasten. Dem Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe, die Personal- und Sachkosten um jeweils 2 Prozent zu senken, könne man nur teilweise folgen.

Die SPD-Fraktion beantrage daher, die Senkung der Personalkosten herauszunehmen.

Der Landkreis Helmstedt zeichne sich als optimaler Standort für Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistung und Gewerbe aus. Man müsse die Chance nutzen und auf Akquise gehen. Eines der Oberziele sei eine exzellente flächendeckende Infrastruktur. Die Ausgestaltung des ÖPNV müsse im Zuständigkeitsbereich des Landkreises dringend untersucht und optimiert werden. Auch die Gespräche mit den Nachbarn müssten zielgerichteter und mit dem klaren Willen der Umsetzung des Beschlusses des Kreistages geführt werden. Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt, unter der Voraussetzung der Annahme der eingereichten Anträge, ihre Zustimmung erteilen.

Herr Dr. Rakicky (AfD) stellt folgenden Antrag:

Der Landrat wird beauftragt, einen Haushalt vorzulegen, der einerseits eine Kreisumlage in Höhe von 52 Prozent vorsieht und andererseits die Zielvorgabe für das Jahr 2020 aus der Stabilisierungsvereinbarung erfüllt. Für den Fall einer Ablehnung beantragt die AfD-Fraktion unter gleichen Bedingungen die Kreisumlage in Höhe von 53 Prozent anzusetzen.

Er lobt die klare und transparente Zusammenarbeit mit der Verwaltung hinsichtlich der Aufstellung des Haushaltes. Jedoch sei sich die Verwaltung in einen Punkt treu geblieben: die Einnahmen seien zu gering angesetzt worden und die Ausgaben zu hoch. So habe der erste Haushaltsentwurf ein Defizit von 6,5 Mio. Euro ausgewiesen. Nach Hinweis des Innenministeriums, dass der Haushalt lediglich ein Defizit von höchstens 3,5 Mio. Euro aufweisen dürfe, seien noch einmal Kürzungen vorgenommen worden, um auf den angegebenen Höchstbetrag von 3,5 Mio. Euro zu kommen und einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Ebenfalls sei seitens des Innenministeriums mündlich mitgeteilt worden, dass eine Senkung der Kreisumlage keineswegs akzeptiert werden würde. Der Haushaltsplan für 2017 sei mit 11 Mio. Euro Defizit aufgestellt worden. Jedoch hätte er im Jahresergebnis ein Plus von 3 Mio. Euro aufgewiesen. Weiterhin sei 2018 ein Defizit von 3 Mio. Euro beschlossen worden, welches sich beim Jahresergebnis auf plus 6,5 Mio. Euro verändert habe. In 2019 sei ebenfalls mit einem Defizit geplant worden und man habe im Jahresergebnis erneut ein Plus erreicht. Egal mit welchem Defizit die Verwaltung den Haushaltsplan genehmigt bekomme, weise sie seit 2015 im Jahresergebnis einen satten Überschuss aus. Bei Betrachtung des Haushaltes gebe es drei große Ausgabengruppen, die freiwilligen Leistungen, die Sozialtransferleistungen und die Personalkosten. Wenn man die freiwilligen Ausgaben betrachte, finde auch hier jedes Jahr eine stetige Steigerung statt. Jede Einrichtung, die einen Zuschuss beantrage, erhalte diesen auch. Die Sozialtransferleistungen seien seit 2016 von 71,5 Mio. Euro auf jetzt geplante 78,7 Mio. Euro gestiegen. Dabei sei 2016 mit dem Innenministerium vereinbart worden, diesen Bereich besonders kritisch zu analysieren. Die Personalkosten seien von 31 Mio. Euro in 2016 auf 38 Mio. Euro für 2019 gestiegen. Für 2020 solle eine weitere Anhebung um 2,7 Mio. Euro vorgenommen werden. Dass im Jahr 2018 22 neue Stellen und in 2019 11 neue Stellen geschaffen wurden, könne er nicht verstehen. Man könne nicht bei jeder neuen Aufgabe, neue Stellen ins Leben rufen, sondern sollte die Kompetenz der bestehenden Mitarbeiter nutzen. Zumal auch sehr häufig externe Berater und Konzeptersteller für teures Geld eingesetzt würden. Der Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe, den Anstieg der Personalkosten zu begrenzen, sei grundsätzlich der richtige Weg. Aus dargelegten Gründen sei aus Sicht der AfD-Fraktion ohne weiteres eine Senkung der Kreisumlage machbar. Nicht der Innenminister oder die Verwaltung, sondern die Politik bestimme die Höhe der Kreisumlage. Wenn die kreisangehörigen Gemeinden mit defizitären Haushaltsabschlüssen Überschüsse im Landkreis finanzieren müssten, sei etwas ganz und gar nicht in Ordnung. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, beantrage die AfD-Fraktion

eine pauschale Senkung der Abgeordneten-Entschädigungen und der Fraktionszuwendungen um 20 Prozent.

Frau Dannehl (CDU) führt aus, dass sie die erst heute vorgelegten Anträge zum Haushalt nicht nachvollziehen könne. Sie hatte gehofft, dass man den Haushalt in diesem Jahr annähernd übereinstimmend verabschieden hätte können. Sie beantrage eine Sitzungsunterbrechung, bevor es zur Einzelabstimmung über die vorliegenden Anträge komme, um sich in der Fraktion noch einmal beraten zu können. Dem vorliegenden Haushaltsentwurf und den Zahlen sei zu entnehmen, dass ein genehmigungsfähiger Haushalt ein Entwicklungsprozess sei. Er sei geprägt durch bindende Eckdaten, wie der Stabilisierungshilfe, gesetzliche Vorgaben und Aufgaben, sowie durch politische Entscheidungen über notwendige und freiwillige Leistungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger. Der Abstimmungsprozess verlaufe in einem engen finanziellen Verbund mit dem Land Niedersachsen, das eigentlich für eine auskömmliche Ausstattung der kommunalen Ebene zuständig sei. Außerdem verlaufe der Abstimmungsprozess auch im engen Verbund mit den kreisangehörigen Kommunen im Rahmen der Kreisumlage. Der Landkreis Helmstedt habe, außer der Kreisumlage und der Jagdsteuer, keine weiteren Einnahmen, auf deren Höhe er in irgendeiner Weise Einfluss nehmen könnte. Deshalb sei die Diskussion um die Höhe der Kreisumlage in jedem Jahr neu zu führen und es sei in einem Abwägungsprozess eine Entscheidung zu fällen. Sie könne die Gemeinden und Städte, die um eine ausreichende finanzielle Ausstattung kämpfen, verstehen. Insgesamt betrachtet hätten sich jedoch die Kommunen, bis auf zwei, in den letzten Jahren finanziell positiv entwickelt. Derzeit betrage der Kreisumlagehebesatz 55 Prozent. Die Stabilisierungshilfe habe der Landkreis nur erhalten, da er sich in der Stabilisierungsvereinbarung verpflichtet habe, bestimmte finanzielle Eckdaten einzuhalten. Man dürfe nicht vergessen, dass die Stabilisierungshilfe nicht ausschließlich vom Land Niedersachsen käme, sondern zu 50 Prozent auch von den Kommunen im Land Niedersachsen finanziert werde. Diese würden ganz genau schauen, ob man die Stabilisierungsvereinbarung auch einhalte. Sollte der Haushalt aufgrund der Beschlusslage nicht genehmigungsfähig sein, käme es zu einer vorläufigen Haushaltsführung. Dies bedeute Stillstand im Landkreis für Projekte und wichtige Strukturmaßnahmen. Eine Senkung des Kreisumlagesatzes führe nicht zur Behebung der strukturellen Defizite in den Städten und Gemeinden. Dieses könne nur durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung durch das Land erreicht werden. Wenn für den Landkreis Helmstedt ein neues Instrument zur Bedarfszuweisung eingeführt werden solle (Bezug Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Einrichtung eines Bedarfszuweisungsfonds), wären die Rahmenbedingungen zunächst mit den Kommunen zu beraten und festzulegen.

Die CDU-Fraktion würde dem vorliegenden Antrag somit nicht zustimmen und einen veränderten Antrag stellen, einen derartigen Fonds für das Jahr 2021 vorzubereiten.

Eine Senkung der Personal- und Sachkosten um jeweils 2 Prozent lehne die CDU-Fraktion ab.

Sie beantrage daher, die Senkung der Personal- und Sachkosten um jeweils 2 Prozent aus dem Haushaltsplan wieder herauszunehmen.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) erklärt, dass es trotz der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und trotz einer Ertragslage auf Rekordniveau dem Landkreis weiterhin nicht gelänge, in der Planung einen Haushaltsausgleich zu erzielen. In der Haushaltsberatung sei es bisher immer nur darum gegangen, das Maximaldefizit, welches in der Stabilisierungsvereinbarung festgeschrieben sei, knapp zu unterbieten. Demnach werde ein Haushaltsausgleich noch nicht einmal als Ziel anvisiert. Daran erkenne man, dass die Daumenschrauben, die das Land dem Landkreis anlege, ihre Wirkung verfehlt hätten. Er weist darauf hin, dass die Stabilisierungsvereinbarung das Minimalziel sei, welches der Landkreis erreichen solle. Zudem solle das Ziel verfolgt werden, eine erneute Überschuldung des Landkreises zu verhindern und mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies sei man nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, sondern vor allem den anderen Kommunen, die solidarisch die Entschuldung des Landkreises mitfinanzieren würden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, habe die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe den Antrag gestellt, die Personal- und Sachkosten um jeweils 2 Prozent zu senken. Wenn man die Personalentwicklung der Landkreisverwaltung seit 2014 betrachte, seien die Personalkosten von 28 Mio. Euro auf über 40 Mio. Euro explodiert. An dieser Stelle müsse man hinterfragen. Den vorliegenden Antrag habe die Gruppe erstmals im Jahr 2017 gestellt. In 2018 sei wiederum eine Organisationanalyse beantragt worden, um Einsparpotentiale herauszufinden und um einen effizienteren Personaleinsatz zu erreichen. Auch dieser Antrag sei abgelehnt worden. Somit bliebe nun nur noch eine radikale Kürzung der Kosten. Die Senkung der Personal- und Sachkosten um 2 Prozent würde eine Ersparnis von rund 1,3 Mio. Euro ausmachen. Man könne seitens der Politik nicht festlegen, wo genau diese Einsparungen erfolgen sollen. Dies sei der Verwaltung überlassen. Für die Gruppe stelle dieser Antrag jedoch den letzten Anker dar, strukturfördernde Änderungen der Kreisverwaltung anzuregen. In den letzten drei Jahren habe man aufgrund der eingereichten Anträge gehofft, dass verwaltungsseitig Einsparbemühungen gezeigt werden. Dies sei nicht zu erkennen. Im Gegenteil, es sei nun wiederum eine Höherbewertung im Stellenplan vorzufinden.

Somit stellt die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe folgenden Antrag:

Die im Stellenplan ausgewiesene Stelle Laufbahngruppe 2, Lfd. Nr. NEU, Leitender Direktor A 16 (Umwandlung eines Geschäftsbereiches in einen Vorstandsbereich) / (siehe Anlage zur Änderungsliste Stand 11.12.2019, Seite 9) soll als Stelle Laufbahngruppe 2, Lfd. Nr. NEU, A 15 ausgewiesen und damit auf einen weiteren Vorstandsbereich verzichtet werden.

Dass im ersten Anlauf kein Personal gefunden worden sei, aber gleichzeitig kein weiterer Vorstandsbereich durch die Hintertür gewünscht werde, werde durch diesen Antrag berücksichtigt. Außerdem sei zu betonen, dass die Einrichtung eines vierten Vorstandsbereiches bereits durch den Kreisausschuss mehrheitlich abgelehnt worden sei. Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Dr. Rakicky hätte der Landkreis keine Überschüsse erwirtschaftet. Vielmehr sei der Haushalt buchhalterisch im Ergebnis ausgeglichen. Dies bedeute, dass weniger als geplant ausgegeben worden sei, was im Gegenzug nicht bedeute, dass dieses Geld zur freien Verfügung stünde. Eine Senkung der Kreisumlage sei weiterhin nicht möglich. Jedoch biete der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, einen Bedarfszuweisungsfonds einzurichten, eine finanziell tragbare Alternative zur Kreisumlagesenkung. Der Beschluss zur Einführung dieses Fonds sollte bereits in diesem Jahr gefasst werden, damit die Bedingungen im Jahr 2020 ausgearbeitet werden könnten.

Frau Engelke (Linke) führt aus, dass sie den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe zur Senkung der Personal- und Sachkosten ablehne. Zu Beginn dieses Jahres habe ein Institut die Arbeitsplatzbeschreibungen der Beamtenstellen überprüft. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Tätigkeiten der Stelleninhaber aus diversen Gründen an Umfang enorm zugenommen hätten und respektive dazu unterbezahlt seien. Das Niveau der Entgelte habe sich auf dem Stand von 1980 befunden. An Personalkosten zu sparen hieße auch, diese gesetzlich nicht zulässigen Missstände noch zu verschlimmern. Anstelle dessen sollten mehr finanzielle Mittel eingeplant werden, um die Mitarbeiter zu entlasten. Es sollten zudem endlich höhere Entgelte gezahlt werden, damit ein Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in andere und dem heutigen Entgeltniveau angepasste Landkreise verhindert werde. Zudem hieße an Sachkosten zu sparen, die Verwaltung und deren Handlungsbereich noch mehr einzuschränken, als sie bereits jetzt schon sei.

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) spricht sich für die Einführung eines Bedarfszuweisungsfonds gemäß Antrag in 2020 aus, da man in den ersten drei Monaten des Jahres Zeit hätte, die Grundlagen zu erarbeiten. Man gerate jedes Jahr mit den Kommunen in unangenehme und müßige Diskussionen über die Kreisumlage. Damit müsse Schluss sein. Man benötige eine solide Grundlage, um in den Gebietskörperschaften gleichwertige Bedingungen zu schaffen.

Es folgen weitere Wortmeldungen.

Frau Dannehl (CDU) beantragt eine Unterbrechung der Sitzung für 10 Minuten.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL) beantragt im Namen der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe folgendes:

Sollte dem Antrag der SPD-Fraktion, die Personalkostensenkung um 2 Prozent herauszunehmen, zugestimmt werden, wird eine Personalkostensenkung um 1 Prozent beantragt.

Herr Fricke (SPD) korrigiert seinen Antrag folgendermaßen:

Es erfolgt eine Herausnahme der Personalkostensenkung um 2 Prozent. Stattdessen wird jedoch eine Personalkostensenkung um 1 Prozent beantragt.

Somit ist der von Herrn Alt gestellte Antrag obsolet.

Herr Nitschke (CDU) lässt zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion abstimmen.

Der Landrat wird beauftragt, einen Haushalt vorzulegen, der einerseits eine Kreisumlage in Höhe von 52 Prozent vorsieht und andererseits die Zielvorgabe für das Jahr 2020 aus der Stabilisierungsvereinbarung erfüllt.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN abstimmen.

Es wird ein Fonds in Höhe von 300.000 Euro für kreisinterne Bedarfszuweisungen eingerichtet. Gefördert werden damit die besonders finanzschwachen Kommunen des Landkreises, analog der Landesbedarfszuweisungen.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 24 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen zu.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Es werden zusätzlich 1,8 Mio. Euro im investiven Bereich für die Schulen (Bauliche Maßnahmen) zur Verfügung gestellt.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 23 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Eine Senkung der Personalkosten um jeweils 2 Prozent wird nicht vorgenommen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 18 Ja-Stimmen und 22 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Es erfolgt eine Personalkostensenkung um 1 Prozent.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 23 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der AfD-Fraktion abstimmen.

Für den Fall einer Ablehnung beantragt die AfD-Fraktion unter gleichen Bedingungen die Kreisumlage in Höhe von 53 Prozent anzusetzen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den zweiten Antrag der AfD-Fraktion abstimmen.

Die Abgeordneten-Entschädigungen und die Fraktionszuwendungen werden pauschal um 20 Prozent gesenkt.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 4 Ja-Stimmen und 38 Nein-Stimmen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.          

Eine Senkung der Sachkosten um 2 Prozent wird nicht vorgenommen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 15 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Herr Nitschke (CDU) stellt fest, dass über den Antrag der CDU-Fraktion, einen Bedarfszuweisungsfonds erst für das Jahr 2021 einzurichten, nicht mehr abgestimmt werden muss, da dem Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bereits zugestimmt wurde.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Antrag der FDP/UWG/ZIEL-Gruppe abstimmen.

Die im Stellenplan ausgewiesene Stelle Laufbahngruppe 2, Lfd. Nr. NEU, Leitender Direktor A 16 (Umwandlung eines Geschäftsbereiches in einen Vorstandsbereich) / (siehe Anlage zur Änderungsliste Stand 11.12.2019, Seite 9) soll als Stelle Laufbahngruppe 2, Lfd. Nr. NEU, A 15 ausgewiesen und damit auf einen weiteren Vorstandsbereich verzichtet werden.

Der Kreistag stimmt dem Antrag mit 23 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Anmerkung des Landrates:

Die im Stellenplan unter „Teil A: Beamte, Laufbahngruppe 2, lfd. Nr. 8“ ausgewiesene Stelle eines Kreisverwaltungsoberrates nach A 14 ist das Ergebnis eines objektiven Bewertungsverfahrens. Der Kreistag hatte der Anhebung dieser Stelle von A 13 auf A 14 bereits zugestimmt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 11.12.2019 war der Aufgabenzuschnitt der Stelle der Geschäftsbereichsleitung des Geschäftsbereichs Personal und Organisation unverändert, wodurch eine erneute objektive Bewertung zu keinem anderen Ergebnis als zu einer Stellenbewertung nach A 14 geführt hätte. Aus diesem Grunde ist der Beschluss des Kreistages nicht umsetzbar. Die Stelle der Geschäftsbereichsleitung des Geschäftsbereichs Personal und Organisation wird deshalb im Rahmen der Vorlage des Haushaltes an den MI weiterhin nach A 14 ausgewiesen.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Beschlussvorschlag, inklusive aller beschlossenen Änderungen, abstimmen.





TOP 30 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 31 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Nitschke (CDU) schließt die Sitzung um 19.36 Uhr.

 

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