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Kreistag (KT)

Mittwoch, 12. Dezember 2018 , 16:00 Uhr
Luthersaal, Batteriewall 11, 38350 Helmstedt


TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Schünemann (SPD) eröffnet um 16.00 Uhr die Sitzung.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Schünemann (SPD) stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Schünemann (SPD) stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung fest.

 
TOP 4 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.09.2018

Beschluss:

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden keine Fragen gestellt.

 
TOP 6 Mitteilungen des Landrates über wichtige Angelegenheiten

Protokoll:

Herr Schlichting berichtet, dass der Entwurf des Tourismuskonzeptes des Landkreises Helmstedt fertiggestellt wurde. Dieser sei bereits allen Kreistagsabgeordneten zur Sichtung zugesandt worden. Die Aufnahme der Beratungen solle im ersten Quartal erfolgen. Man hoffe, dieses Konzept in der Kreistagssitzung im März beschließen lassen zu können. Mit der Umsetzung des Konzeptes könne dann gemeinsam mit den Partnern Gemeinde Cremlingen und Landkreis Börde in 2019 begonnen werden.

 
TOP 7 Anfragen

Protokoll:

Es liegen keine Anfragen vor.

 
TOP 8 Anträge

Protokoll:

Es liegen keine Anträge vor.

 
TOP 9 Feststellung des Sitzverlustes der Kreistagsabgeordneten Andrea Weber-Tabrizian (159/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag stellt fest, dass die Voraussetzung für den Sitzverlust der Kreistagsabgeordneten Andrea Weber-Tabrizian (CDU) vorliegt.“


TOP 10 Pflichtenbelehrung gem. § 54 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG und Verpflichtung der Kreistagsabgeordneten Britta Michel gem. § 60 NKomVG (160/2018)

Protokoll:

Herr Radeck bittet Frau Michel und Frau Rybotycky nach vorne. Er weist die beiden Kreistagsabgeordneten auf die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin und verpflichtet sie nach § 60 Satz 1 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass beide eine Textausgabe des gültigen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sowie eine Pflichtenbelehrung erhalten haben. Er bittet Frau Michel und Frau Rybotycky, die Pflichtenbelehrung zu unterschreiben und damit die förmliche Verpflichtung anzunehmen.


TOP 11 Wahl einer/eines Kreistagsvorsitzenden (161/2018)

Protokoll:

Frau Dannehl (CDU) schlägt im Namen der CDU-Fraktion Herrn Kreistagsabgeordneten Gregor Nitschke vor.

Herr Waterkamp (AfD) schlägt Herrn Kreistagsabgeordneten Hans-Jürgen Schünemann vor und beantragt zugleich eine geheime Wahl.

Herr Schünemann (SPD) lehnt den Wahlvorschlag für seine Person ab.

Zur Vorbereitung der geheimen Wahl erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.

Herr Schünemann (SPD) bestimmt als Stimmenzähler Frau Dittmar und Herrn Weber. Er bittet die Mitglieder des Kreistages in alphabetischer Reihenfolge nacheinander in die Wahlkabine.

Herr Schünemann (SPD) schließt den Wahlvorgang und bittet die Stimmenzähler um Auszählung der Stimmzettel.

Frau Dittmar (SPD) gibt das Ergebnis der Auszählung bekannt. Herr Kreistagsabgeordneter Gregor Nitschke ist mit 37 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zum Kreistagsvorsitzenden für die restliche Dauer der Kommunalwahlperiode gewählt.

Herr Nitschke (CDU) nimmt die Wahl an.

Herr Schünemann übergibt den Vorsitz an Herrn Nitschke.


TOP 12 Ersetzung von Ausschussmitgliedern durch die CDU-Fraktion (162/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die CDU-Kreistagsfraktion benennt anstelle von Frau Andrea Weber-Tabrizian, deren Mitgliedschaft im Kreistag endet, Frau Britta Michel als Mitglied für den Ausschuss für Umweltschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Strategie sowie für den Betriebsausschuss des HRM.

Die geänderte Ausschussbesetzung wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.“


TOP 13 Fortführung des Pro-Aktiv-Centers Helmstedt (PACE) ab 2019 (100/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Das Pro-Aktiv-Center (PACE) Helmstedt wird im Jahr 2019 in Trägerschaft des Landkreises weitergeführt, sofern entsprechende Landes/ESF-Mittel zur Verfügung gestellt werden.“


TOP 14 Einrichtung einer Täterberatung bei häuslicher Gewalt in Kooperation mit dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg zur Unterstützung und Beratung gewalttätiger Männer (101/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Die Mittel für die Finanzierung einer Täterberatung bei häuslicher Gewalt in Höhe von 9.500 Euro werden für das Jahr 2019 - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel - bereitgestellt.“


TOP 15 Einführung eines Ratsinformationssystems (78-2/2017)

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Änderungsantrag mit 25 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.



Protokoll:

Herr Waterkamp (AfD) stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Beschlussvorschlag soll lauten:

Im Rahmen seiner Organisationshoheit wird der Landrat beauftragt, unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeit- und Personalaufwandes die wirtschaftlichste Lösung zur Einführung eines Ratsinformationssystems bis spätestens zum 31.07.2019 zu ermitteln und die erforderliche Hard- und Software zu beschaffen.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) führt aus, dass ein Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Ratsinformationssystems vor bereits anderthalb Jahren getroffen worden sei. Dieser Beschluss hätte mehrere Punkte beinhaltet. Zum einen die Zurverfügungstellung von WLAN in den Sitzungsräumen, was relativ zügig umgesetzt wurde. Hinsichtlich der anderen Beschlusspunkte sei dem Referat Rechnungsprüfung in diesem Jahr aufgefallen, dass eine Herstellerfestlegung bezüglich der mobilen Endgeräte aus rechtlicher Sicht nicht möglich sei. Weiterhin heiße es im Beschlusstext, dass bei der Einführung eines Ratsinformationssystems eine E-Government- und Endgerätekompatibilität besondere Berücksichtigung finden solle. Diese Formulierung habe der Kreistag falsch aufgefasst. Laut Ausführungen in der Sachdarstellung der Vorlage solle die Einführung eines Ratsinformationssystems nun Aufgabe des Projektverantwortlichen für E-Government werden. Hier müsse dann zunächst abgewartet werden, bis ein/e E-Government-Beauftragte/r eingestellt werde. Diese Stelle sei bereits im ersten Ausschreibungsverfahren unbesetzt geblieben. Somit wäre erst zum Ende der jetzigen Wahlperiode mit einer Umsetzung des Projektes zu rechnen. Man vermische hier zwei Bereiche, die sehr wenig miteinander zu tun hätten. Wie man sich innerhalb der Verwaltung zukünftig für die Einführung des E-Governments aufstellen wolle, sei der Verwaltung selbst überlassen. Demgegenüber stehe es dem Kreistag frei zu entscheiden, wie man die Einführung eines Ratsinformationssystems organisieren wolle. Es würden zwei Probleme bei dem vorliegenden Beschlussvorschlag gesehen, zum einen der Zeithorizont und zum anderen die Organisationshoheit des Landrates. Die Entscheidung, welches System und welches Gerät genutzt werden wolle, liege allein beim Kreistag. Er stellt folgenden Änderungsantrag:

Im Rahmen seiner Organisationshoheit wird der Landrat beauftragt, innerhalb von sechs Monaten, die wirtschaftlichste Lösung zur Einführung eines Ratsinformationssystems zu ermitteln und die erforderliche Hard- und Software dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.

Herr Rosilius (Bündnis 90/Die GRÜNEN) fragt nach, wieso der Kreistag über die Vor- und Nachteile der potentiellen Anbieter nicht informiert worden sei. Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt die Erstellung einer Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten und der jeweiligen Umsetzungsdauer. Hierbei solle das System der Stadt Helmstedt mit einem marktführenden System, welches kompatibel mit E-Government wäre, verglichen werden. Erst, wenn man eine Übersicht über die verschiedenen Systeme erhalte, könne man eine fundierte Entscheidung treffen.

Herr Fricke (SPD) bittet um Information, welchen Beschluss der Kreisausschuss zu dieser Vorlage getroffen hat. Zudem möchte er wissen, welche Änderungsanträge gestellt wurden.

Herr Radeck informiert darüber, dass der Kreisausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich gefolgt sei. Weitere Inhalte dürfe er, aufgrund der nichtöffentlichen Sitzung, nicht wiedergeben.

Herr Nitschke (CDU) lässt zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Waterkamp abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 3 Ja-Stimmen und 34 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Änderungsantrag von Herrn Alt abstimmen.


TOP 16 Abfallwirtschaft im Landkreis Helmstedt; hier: Änderung der Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung für das Jahr 2019 (105/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag beschließt die 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 1 mit der Ergänzung, dass die Anlage 1 zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 um die Abfallarten „170504 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 170503 fallen“ und „200202 Boden und Steine“ erweitert wird.

Er beschließt weiterhin die 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Helmstedt vom 19.12.2003 gemäß Anlage 8.“



Protokoll:

Herr Meier (CDU) weist darauf hin, dass der Landkreis Helmstedt im Gegensatz zu anderen Landkreisen und Städten eine Gebührenstabilität aufweise. Dieses gerechte und moderate Gebührensystem sollte für die Zukunft beibehalten werden. 

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) weist darauf hin, dass in 2019 der Vertrag mit der Terrakomp auslaufen werde. Somit müsse eine neue Abfallverwertungslösung gefunden werden. Er möchte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN betonen, dass man eine Betriebsübernahme der bestehenden Kompostanlage inklusive des dazugehörenden Personals begrüßen würde. Dies würde Sicherheit geben für die zukünftige Bioabfallentsorgung und für die dort tätigen Mitarbeiter/innen. Er bittet darum, die Verhandlungen in der Richtung weiterzuführen.


TOP 17 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Kupferbach“ im Landkreis Helmstedt (114/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes „Kupferbach“ im Bereich des Ortsteiles Offleben der Stadt Helmstedt im Landkreis Helmstedt wird beschlossen.“

 


TOP 18 Gewerbegebiet Barmke Hier: Städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Helmstedt – 1. Änderung; Erweiterung (152/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 35 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

„Der Kreistag stimmt dem Abschluss der in der Anlage beigefügten 1.Änderung des Städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung des Gewerbegebietes Barmke mit der Stadt Helmstedt zu.“



Protokoll:

Herr Radeck ergänzt, dass der vorliegende Vertragsentwurf notariell hätte verändert werden müssen. In der vorliegenden Fassung habe gestanden, dass beide Vertragsparteien den Vertrag beschlossen hätten. Die Stadt Helmstedt habe jedoch noch keinen Beschluss gefasst. Es sei folgende Formulierung ergänzt worden: Der nachstehende Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung einer zustimmenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Helmstedt. Diese Beschlussfassung ist vorgesehen für den 18.12.2018. Somit werde der Vertrag erst gültig, wenn auch der Rat der Stadt Helmstedt zugestimmt habe.

Frau Wiesenborn (SPD) bekräftigt, dass dieses Gewerbegebiet ein wichtiges Projekt für den Landkreis sei. Mit dem Beschluss über den städtebaulichen Vertrag komme man dem Gelingen ein Stück näher. Zeitnah werde man zur Abstimmung über den Flächennutzungs- und Bebauungsplan kommen. Die Fördermittel seien ebenfalls bereits beantragt worden. Eine weitere wichtige Konstante seien die Investoren des Projektes. Sie fragt, ob man sich mit Investoren im Gespräch befinde, die ernsthaft interessiert seien. Weiterhin möchte sie wissen, ob man mit kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der Region ebenfalls in Kontakt stehe. Auch die Städte Wolfsburg und Braunschweig würden Gewerbegebiete suchen. Für das Gewerbegebiet sollten möglichst viele Investoren gewonnen werden. Sie würde ebenfalls gern wissen, ob es einen Zeitplan für das weitere Vorgehen gibt.

Herr Siegert antwortet, dass die Gespräche mit den Investoren in erster Linie von der Stadt Helmstedt geführt würden. Diese Gespräche seien vertraulich zu behandeln. Der Landkreis sei Partner dieses Projektes. Das Baurecht und die Ansiedlung von Gewerbe würden in der Verantwortung der Stadt liegen. Für den Förderantrag wären bereits Absichtserklärungen der jeweiligen Investoren bei der Förderbehörde vorgelegt worden. Die Förderung basiere darauf, dass kleine und mittlere Unternehmen angesiedelt würden. Ansonsten wäre eine Förderung in diesem Umfang nicht möglich. Welche Unternehmen eine Absichtserklärung vorgelegt hätten, dürfe er in öffentlicher Sitzung nicht berichten. Hinsichtlich der Stadt Wolfsburg habe es Investorengespräche über die WOB AG gegeben. Hinsichtlich der Stadt Braunschweig hätten sich seiner Kenntnis nach, aufgrund der Entfernung zum Gewerbegebiet, keine Interessenten gemeldet. Hier käme eher das Gewerbegebiet an der Autobahnabfahrt Braunschweig Ost in Frage.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage nicht zustimmen werde, da Ausgleichsflächen durch die Erweiterung des Gewerbegebietes geschaffen werden müssten. 

Herr Siegert entgegnet, dass keine Erweiterung der gewerblichen Flächen erfolge. Der Bebauungsplan müsse auch die Flächen ausweisen, auf dem die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt würden. Da sich diese Flächen im direkten Anschlussgebiet befinden würden, müsse das Gewerbegebiet auch erweitert werden. Auch wenn sich diese Flächen an anderer Stelle befinden würden, müssten sie im Plan ausgewiesen werden.


TOP 19 Investitionsprogramm Haushalt 2018 (164/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Kreistag beschließt das geänderte Investitionsprogramm.“


TOP 20 Bewilligung eines außerplanmäßigen Aufwandes für Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen und ähnlichen Ereignissen (142/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Bei der Kostenstelle 132200, Kostenträger 128010000, Sachkonto 5111000 – Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen und ähnlichen Ereignissen – werden außerplanmäßig 30.000,00 EUR bereitgestellt.“


TOP 21 Bekanntgabe von zwei Eilentscheidungen gem. § 89 NKomVG (150/2018)

Beschluss:

Die der Vorlage als Anlage beigefügten Eilentscheidungen werden zur Kenntnis genommen.


TOP 22 15. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Helmstedt (154/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Die 15. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Helmstedt wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.“


TOP 23 Neuregelung der Vorschriften für die Überlassung von Landkreiseigenen Sportstätten und Schulräumen für die außerschulische Benutzung (113/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Die Entgeltordnung für die außerschulische Benutzung von Schulräumen und Schulplätzen (Stand: 01.07.2016) wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2.    Die Nutzungsvereinbarung für die vereins- und breitensportliche Sporthallennutzung zwischen dem KreisSportBund Helmstedt e.V. und dem Landkreis Helmstedt, vom 22.07.2003, wird mit Ablauf des 31.12.2018 gekündigt.

3.    Die Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen und -plätzen des Landkreises Helmstedt für die außerschulische Benutzung (Stand: 01.08.2014) wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

4.    Die Satzung über die Nutzung Landkreiseigener Sportstätten wird mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossen.

5.    Die Satzung über die Nutzung von Landkreiseigenen Schulräumen wird mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossen.



Protokoll:

Herr Schlichting weist darauf hin, dass der Kreisausschuss unter § 1 Ziffer 1 der Satzung über die Nutzung der landkreiseigenen Schulräume eine Streichung vorgenommen hat. Die Passage „mit Ausnahme politischer Vereinigungen“ sei herausgenommen worden.


TOP 24 Zweites Team „Lotte-Lemke“ für die kreiseigenen Schulen (126/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Es wird beschlossen, zum 01.08.2019 ein zweites Beratungs-Tandem über das AWO Förderzentrum Lotte Lemke für die kreiseigenen Schulen zu installieren. Das AWO-Förderzentrum Lotte Lemke in Braunschweig wird beauftragt, einen Sozialpädagogen mit systemischer Ausbildung einzustellen. Kostenträger für die auflaufenden Personalkosten ist vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung der Landkreis Helmstedt.“



Protokoll:

Herr Hoppe (SPD) berichtet, dass sich der Ausschuss für Berufs-und Allgemeinbildende Schulen im Besonderen mit den Sachkosten beschäftigt habe. Der Ausschuss bitte darum, dass die Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres zusammen mit der Landesschulbehörde bespreche, wie man die Sachkosten, anders als bisher, ausgleichend finanzieren könne. Dazu würden nicht nur die Fahrtkosten und die Büroausstattung gehören, sondern auch die Verbrauchsmaterialien und die IT-Ausstattung.

Frau Dannehl (CDU) erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass man der Vorlage zustimmen werde. Die Kosten für dieses Team würden sich auf 62.000 Euro pro Jahr belaufen. Dies sei ein hoher Betrag, der von einem ohnehin verschuldeten Haushalt getragen werden müsse. Aus ihrer Sicht sei diese Aufgabe nicht Aufgabe des Landkreises, sondern liege eindeutig beim Land Niedersachsen. Dieses müsse für eine ausreichende Finanzierung solcher Maßnahmen an den Schulen sorgen. Man stehe fest hinter diesem Projekt, da es nicht nur den Schulen, sondern auch den Gemeinden und Städten zu Gute käme. Jedoch habe sie den Eindruck, dass der Landkreis mehr und mehr Verantwortung übernehmen müsse, da sich die eigentlich zuständigen Akteure einfach wegdrehen würden. Auf der einen Seite kämpfe man bei der Kreisumlage und auf der anderen übernehme man Aufgaben des Landes.


TOP 25 Sportstättenförderung; hier: Verwendung nicht abgerufener Haushaltsmittel (157/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Die nicht verausgabten Haushaltsmittel für Sportstättenförderung des Haushaltsjahres 2018 werden gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 im Investitionsprogramm 2018 für Investitionen an eigenen Sportstätten umgewidmet. Das Investitionsprogramm wird entsprechend angepasst.

2. Diese Regelung soll als Grundsatzbeschluss auch die Folgejahre gelten.“



Protokoll:

Herr Stahl (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion diese Drucksache in jedem Fall begrüße. Beim Landkreis Helmstedt bestehe ein erheblicher Nachholbedarf, was den Bau von Sportstätten und auch die Vereine selbst betreffe.


TOP 26 Antrag des Vereins Politische Bildungsstätte Helmstedt e.V. auf einen Kreiszuschuss für Sanierungsarbeiten 2019-2022 (136/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 37 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

„Die Politische Bildungsstätte (PBH) Helmstedt ist eine anerkannte Heimvolkshochschule mit Schwerpunkt der Erwachsenenbildung und damit ein Aushängeschild auch für den Landkreis Helmstedt ist.

Aus diesem Grund wird dem Antrag der PBH auf einen Zuschuss zur Badezimmersanierung für die Jahr 2019 – 2022 unter Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in diesem Jahren mit jährlich 25.000,-- € als Fehlbetragsfinanzierung zugestimmt.“



Protokoll:

Herr Dr. Rakicky (AfD) weist darauf hin, dass der Landkreis gemäß Beschlussvorschlag einen Betrag von insgesamt 100.000 Euro für einen eingetragenen Verein, der sich durch den Bund, das Land und durch Teilnehmerbeiträge finanziere, ausgeben solle. Zuvor sei in den Wortbeiträgen bereits darauf hingewiesen worden, dass der Landkreis, aufgrund seiner finanziellen Lage, nicht länger Aufgaben des Landes übernehmen könne. Die AfD-Fraktion könne aus diesem Grund dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) entgegnet, dass es gerade in der heutigen Zeit wichtig sei, die politische Bildung zu fördern. Mit dem System, wie freiwillige Leistungen im Landkreis Helmstedt verteilt würden, sei auch die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe nicht immer einverstanden. Bei einer freiwilligen Leistung sollte man immer genau abwägen, gerade dann, wenn es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung handele. Diese freiwillige Leistung sei auf 4 Jahre befristet und auf den investiven Bereich ausgerichtet. Die Maßnahme sei wichtig für den Bestand dieser im Landkreis wertvollen Institution. Aus diesem Grund werde man dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Strümpel (SPD) ergänzt, dass die Politische Bildungsstätte zurzeit in finanziellen Schwierigkeiten sei. Dass Bund und Land keine finanzielle Unterstützung leisten würden, sei nicht richtig. Es erfolge eine Finanzierung in erheblichem Maße. Das Land habe für die Heimvolkshochschulen in diesem Jahr sogar mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Als Einrichtung dieser Art müsse man konkurrenzfähig bleiben und gute Voraussetzungen schaffen, damit Teilnehmer auch wiederkämen. Insofern sei der Antrag berechtigt und der Landkreis müsse Unterstützung leisten.

Herr Radeck weist darauf hin, dass er seit kurzem 2. stellvertretender Vorsitzender der Politischen Bildungsstätte sei und sich aus diesem Grund seiner Stimme enthalten werde.

Herr Backhauß (SPD) verweist ebenfalls auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Politischen Bildungsstätte für den Landkreis. Auch die Stadt Helmstedt werde sich an dem Zuschuss beteiligen. Die Politische Bildungsstätte habe eine jährliche Fördersumme von 70.000 Euro beantragt. Somit habe der Landkreis aufgrund seiner Haushaltssituation bereits in erheblichem Maße Kürzungen vorgenommen. Jedoch könne man auch mit 25.000 Euro bereits einiges bewirken.

Herr Dinter (CDU) bittet darum, zukünftig bei der Unterstützung jeglicher Baumaßnahmen die Inklusion nicht außer Acht zu lassen. Dies sei ein sehr wichtiger Bestandteil zur Gleichstellung in der Gesellschaft.

Herr Waterkamp (AfD) beantragt eine namentliche Abstimmung.

Herr Schlichting weist darauf hin, dass der Landkreis Helmstedt viele Vereine fördere und jeder eine Förderung beantragen könne. Gemäß gewisser Kriterien könne nicht jeder Antrag bewilligt werden. Jedoch habe jeder Verein die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Im Rahmen des Umbaus würden inklusive Vorgaben beachtet.

Herr Nitschke (CDU) stellt das Ende der Debatte fest und weist darauf hin, dass eine namentliche Abstimmung erfolge, wenn mindestens ein Drittel der anwesenden Kreistagsmitglieder dafür stimmen oder es zwei Fraktionen verlangen würden. Somit lässt er darüber abstimmen.

Der Kreistag lehnt den Antrag mit 3 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.


TOP 27 Finanzielle Beteiligung des Landkreises Helmstedt am Speere-Erlebniszentrum „paläon“ in Schöningen (137/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Für den Haushaltsplan 2019 soll eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am Speere Erlebniszentrum paläon in Schöningen mit 100.000,--€ jährlich für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung aufgenommen werden.“


TOP 28 „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ Hier: Fortführung des Aufbaus der Gesundheitsregion Helmstedt (140/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Durch das Land Niedersachsen (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung) und weiteren Akteuren (Ärztekammer Niedersachsen, Kassenärztliche Vereinigung, Ersatzkassen usw.) wurde ab 2018 eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung der Gesundheitsregionen verabschiedet.

Daran anknüpfend wird angestrebt, die am 31.12.2018 auslaufende Förderung der „Gesundheitsregion Landkreis Helmstedt“ mit der Personalstelle der Koordinationsfachkraft zum Aufbau der Gesundheitsregion Helmstedt um 1 Jahr zu verlängern.“



Protokoll:

Herr Wenzel (SPD) bittet als Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Integration um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag. Der Aufbau der Gesundheitsregion sei für den Landkreis enorm wichtig. Gemeinsam habe man festgestellt, dass es große Probleme bei der Nachfolge von Hausärzten und Kinderärzten gebe. Ebenfalls sehe man bei der Hebammenversorgung dringenden Handlungsbedarf. Nach der ersten Gesundheitskonferenz, die im Januar 2019 stattfinden solle, werde die Konstituierung der Arbeitsgruppen zu den einzelnen Handlungsfeldern erfolgen. Es sei wichtig, dass die Gesundheitskoordinatorin ihre Arbeit erfolgreich fortsetzen könne.

Herr Dr. Rakicky (AfD) erklärt, dass sich die Ärzteschaft Helmstedt und Umgebung unlängst getroffen hätte. Auch da seien diese Probleme thematisiert worden. Durch die Etablierung einer Gesundheitsregion und Beschäftigung von Personal, welches Diskussionsrunden zum weiteren Vorgehen abhalte, könne man keine Ärzte in die Region locken und auch keine Verbesserung der Gesundheitsfürsorge erreichen.

Herr Meier (CDU) betont, dass der Landkreis viel Potential habe, welches zunächst entwickelt und geweckt werden müsse. Man sei geschlossen für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Das AWO Psychiatriezentrum sei seit geraumer Zeit in privater Hand und habe sich sehr gut entwickelt. Man hoffe darauf, in diesem Bereich ein Netzwerk mit Netzwerkpartnern schaffen zu können und auf diesem Weg viel für den Landkreis zu bewegen.


TOP 29 Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt (141/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 35 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt wird – wie in der Anlage zu dieser Vorlage formuliert – geändert.“



Protokoll:

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Die Fraktion spreche sich weiterhin für eine pauschale Erstattung der Schülerbeförderungskosten zu 50 Prozent ohne Nachweis des Einkommens aus, da die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen habe, die Schülerbeförderung für Schüler/innen der Sekundarstufe II bzw. für alle Schüler/innen freizustellen. Jedoch sei bisher keine Gesetzesvorlage von Seiten des Landes in Sicht. Auch der Regionalverband plane ein kostengünstiges Schülerticket, was für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, für Auszubildende und auch in den Ferien gelten solle. Dies vorausgeschickt sollte der Landkreis kein gegenteiliges Zeichen setzen und dadurch den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am ÖPNV erschweren.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) erläutert, dass die vorgeschlagene Satzung zur Schülerbeförderung als Folge des Beschlusses im letzten Kreistag eine Verbesserung für die Eltern und Schülerinnen und Schüler darstelle. Der Kreis der Förderberechtigten nehme zu, da die Einkommensstaffel sinke. Die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe sei genauso unzufrieden mit dem Modell. Sein damaliger Vorschlag sei in jedem Fall finanzierbar gewesen. Man müsse als Beispiel nur die Sportstättenförderung betrachten, bei der auch 100.000 Euro umgewidmet werden konnten.

Herr Dr. Rakicky (AfD) betont, dass bereits das dritte Jahr in Folge ein Finanzierungsmodell beschlossen werde, welches von der Bevölkerung nicht in Anspruch genommen werde. Er spricht sich ebenfalls für eine Finanzierung der Beförderungskosten in Höhe von 50 Prozent aus.


TOP 30 Änderung der Honorarrichtlinien und des Entgeltverzeichnisses zum 01. Januar 2019 (129/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Der KVHS-Beirat empfiehlt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag, der Änderung der Honorarrichtlinien zum 01.01.2019 zuzustimmen.

2. Der KVHS-Beirat empfiehlt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag, der Änderung des Entgeltverzeichnisses zum 01.01.2019 zuzustimmen.“


TOP 31 Satzung des Landkreises Helmstedt über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege i.d.F. vom 01.08.2016 (vgl. Drs.-Nr.: 11/2016) hier: 1. Änderung der Satzung (104/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

„Der 1.Änderungssatzung des Landkreises Helmstedt über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege mit Wirkung zum 01.01.2019 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Nachtrag zur Satzungsänderung zu erstellen und so die Staffelung der Kostenbeiträge der Personensorgeberechtigten im Jahr 2019 grundsätzlich zu überarbeiten.“



Protokoll:

Frau Meyerhof (Bündnis 90/Die GRÜNEN) bitte darum, für die Zukunft nicht außer Acht zu lassen, dass die Bezahlung der Tagesmütter optimierungswürdig ist. Nach der Einführung der Beitragsfreiheit in den Kindergärten hätten gerade die Tagesmütter einen guten Teil der Betreuung aufgefangen. Sie bittet die Verwaltung, trotz der schwierigen finanziellen Situation des Landkreises, eine Anpassung der Bezahlung, gleich der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten der Gemeinden, vorzunehmen.

Frau Liebermann (SPD) stimmt den Ausführungen zu. Sie findet es schade, dass nun eine Satzung beschlossen werde, die immer noch kein zufriedenstellendes Ergebnis für die Tagesmütter darstelle. Die Tagesmütter würden eine wichtige Säule hinsichtlich der Kindertagespflege darstellen. Es sei ein Runder Tisch mit allen Beteiligten, und vor allem mit den betroffenen Tagesmüttern, geplant gewesen. Hier sollten die Satzung besprochen und gegebenenfalls Kompromisse gefunden werden. Leider sei es nicht dazu gekommen. Sie hätte es begrüßt, wenn vor einem Beschluss eine derartige Gesprächsrunde stattgefunden hätte und die Tagesmütter in die Gestaltung der Satzung mit eingebunden worden wären. Weiterhin findet sie es nicht richtig, dass Sachkosten in das Gehalt der Tagesmütter eingerechnet würden. Diese Sachkosten seien unvermeidbar bei der Tätigkeit einer Tagesmutter, seien es Abfallgebühren, höhere Heizkosten, das Anschaffen von Mobiliar oder Spielzeugkauf. Dies werfe ein falsches Bild auf das Einkommen der Tagesmütter.

Herr Schlichting stimmt den Ausführungen zu. Die Tagesmütter hätten in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in vielen Punkten nicht verstanden fühlen. Man habe im Rahmen dieser Diskussion versucht, die Probleme aufzunehmen. Die Verwaltung würde nun im Januar gemeinsam mit den Tagesmüttern Gespräche führen. Weiterhin habe man von Seiten der Politik den Auftrag erhalten, innerhalb des Jahres 2019 die vorliegende Satzung zu überprüfen. Man könne jedoch bereits jetzt, im Gegensatz zur alten Fassung, erhebliche Vorteile in der neuen Satzung ausmachen. Die Gemeinden würden bereits auf die eingeführte Beitragsfreiheit ab dem 3. Lebensjahr reagieren und neue Kindertagesstätten errichten. Jedoch sei auch dies nicht sofort machbar. Die Tagesmütter hätten aus diesem Grund auch noch mehr an Bedeutung gewonnen. Eine faire Bezahlung solle das Ziel sein, jedoch müsse man ein für beide Seiten gesundes Maß finden. Er hofft durch die Zusammenkunft auf ein für beide Seiten positives Ergebnis.

Frau Dannehl (CDU) erklärt, dass es wichtig sei, die Satzung in der jetzigen Form zunächst zu beschließen. Bis zur erneuten Überarbeitung würde die alte Fassung einen erheblichen Nachteil für die Tagesmütter darstellen. Dieses wichtige Thema benötige auch Zeit. Zeit sich zu beraten, offene Fragen zu klären, um für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Übereinkunft zu erreichen. Die CDU-Fraktion werde diesem Beschlussvorschlag zustimmen.

Herr Dr. Rakicky (AfD) macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung immer dann auf Geldknappheit verweise, wenn es ihr gerade passe. Er könne nicht nachvollziehen, wieso eine Satzung beschlossen werde, die unausgereift sei. Es gebe viele Schreiben von Tagesmüttern, die ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht hätten. Dass mit diesen betroffenen Tagesmüttern im Vorfeld nicht gesprochen worden sei, sei ebenfalls unverständlich. Für ihn stelle dies nur eine Verzögerung dar, die von der Verwaltung mutwillig herbeigeführt wurde. Für ihn wäre es sinnvoller, den Beschluss zu verschieben und zunächst mit den Tagesmüttern Gespräche zu führen.

Herr Schlichting weist die Unterstellung zurück. Es habe ein Vorgespräch mit den Tagesmüttern gegeben. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs seien sie noch nicht mit eingebunden worden. Die erarbeiteten Änderungen würden sich positiv für die Tagesmütter auswirken. Dies sollte nicht noch zwei oder drei Monate hinausgeschoben werden.

Es folgen weitere Wortbeiträge.


TOP 32 Gemeinsame Wirtschaftsentwicklung im Landkreis Helmstedt hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Aufbau einer gemeinsamen interkommunalen Wirtschaftsentwicklung im Landkreis Helmstedt (131/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der als Anlage 1 beigefügten Kooperationsvereinbarung wird grundsätzlich zugestimmt.

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, eventuell erforderlich werdende redaktionelle Änderungen vorzunehmen, ohne dass der Grundsatzbeschluss verändert wird.

Für die Gründung der GmbH & Co. KG werden 12.500 EUR als Stammeinlage im Kernhaushalt des Landkreises Helmstedt bereitgestellt.

Weiterhin stellt der Landkreis Helmstedt für die gemeinsame Wirtschaftsentwicklung gem. § 7 der Kooperationsvereinbarung entsprechende Zuschüsse zur Verfügung.“



Protokoll:

Frau Heister-Neumann (CDU) betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die Arbeit und die Förderung dieses Projektes seien zeitlich befristet, und man könne es nur zu einem erfolgreichen Ergebnis bringen, wenn der Landkreis und die Städte und Gemeinden Hand in Hand arbeiten würden. Man müsse sich aufeinander verlassen können.

Herr Strümpel (SPD) weist darauf hin, dass man nun endlich, nach einem Jahrzehnt, eine gemeinsame Wirtschaftsentwicklung auf den Weg bringen könne. Bei allen vergangenen Versuchen sei ein gemeinsames Vorhaben am Kirchturmdenken der Gemeinden gescheitert. Es gehe um den Aufbau eines Netzwerkes für Politik und Wirtschaft, welches ganzheitlich für den Landkreis arbeite und nicht kleinteilig aufgestellt sei. Mit der Gründung des HRM habe man Fördermöglichkeiten erhalten. Weitere Fördermöglichkeiten sollten ausgeschöpft werden. Die SPD-Fraktion könne nicht nachvollziehen, warum der Tourismus als eigenes Projekt aufgebaut werde. Der Tourismus gehöre mit der Ansiedlung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen ebenfalls fest zur Wirtschaftsentwicklung. Beides müsse ineinandergreifen. Auch könnten dadurch eventuell personelle Ressourcen gespart werden. Viele Kommunen würden bereits so Verfahren und ein „Amt für Wirtschaft und Tourismus“ betreiben.

Herr Radeck erläutert, dass die gemeinsame Wirtschaftsentwicklung eines seiner Hauptanliegen sei. Er sei glücklich darüber, nach zwei Jahren harter Arbeit endlich den nächsten Schritt machen zu können. Ohne die Unterstützung vieler Beteiligter, und dies parteiübergreifend, wäre man noch nicht so weit. Herr Schlichting und er hätten sich über die Zusammengehörigkeit von Wirtschaft und Tourismus vielfach beraten. Selbstverständlich werde im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung die Basisarbeit für die touristische Entwicklung geleistet. In dem gemeinsamen Projekt mit der Gemeinde Cremlingen und dem Landkreis Börde gehe es um die Förderung des Tourismus. Dies seien für ihn jedoch unterschiedliche Baustellen. Sollte es sich als sinnvoll erweisen, Tourismus und Wirtschaftsentwicklung sowie Wirtschaftsförderung zu einem Projekt zusammenzufassen, könne immer noch eine Änderung erfolgen.


TOP 33 Haushaltsplan des Eigenbetriebes Helmstedter Regionalmanagement - HRM - für das Haushaltsjahr 2019, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 (122/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 38 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„a) Der Haushaltsplan des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vorliegenden Fassung (s. Anlage) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen,

b) die vorliegende mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur Kenntnis genommen,

c) das vorliegende Investitionsprogramm des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen festgestellt,

d) der Höchstbetrag der Liquiditätskredite des Helmstedter Regionalmanagements - HRM - im Haushaltsjahr 2019 wird auf 300.000 EUR festgesetzt.“


TOP 34 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022, Haushaltssicherungskonzept 2019 (125/2018)

Beschluss:

Der Kreistag fasst mit 31 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

„a) Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen,

b) die vorliegenden mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungen der Kernverwaltung und der Kreisvolkshochschule für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur Kenntnis genommen,

c) die vorliegenden Investitionsprogramme der Kernverwaltung und der Kreisvolkshochschule und für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 werden unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen festgestellt,

d) das zum Haushaltsplan 2019 aufgestellte Haushaltssicherungskonzept wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen beschlossen.“



Protokoll:

Herr Radeck erklärt, dass der vorläufige Entwurf des Haushaltes, wie jedes Jahr, zur Vorprüfung an das MI übersandt worden sei. Es habe einige Anmerkungen gegeben. Unter anderem sei das Haushaltssicherungskonzept thematisiert worden. Seiner Ansicht nach sei der Landkreis weitestgehend auskonsolidiert. Dennoch habe man sich intensiv damit beschäftigt und zwei weitere Maßnahmen ergänzt. Hinsichtlich des Stellenplans habe es aus seiner Sicht beim MI einige Missverständnisse gegeben. Die Neubewertung der Beamtenstellen habe nichts mit einer organisatorischen Umstrukturierung zu tun. Es handele sich um eine längst fällige Anpassung der Besoldung gemäß des KGSt-Gutachtens aus 2009. Er hoffe, dass man hier zu einem vernünftigen Ergebnis komme. Darüber hinaus sei noch ein Hinweis zu den Kreisumlagehebesätzen ergangen. Es sei zu bedenken gegeben worden, dass von einer pauschalen Senkung des Hebesatzes besonders die Kommunen profitieren, die ohnehin über eine hohe Steuerkraft verfügen würden.  

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) führt aus, dass die Investitionsmaßnahme für die Haupt-und Realschule Königslutter mit der Investitionsnummer 522 im vorliegenden Haushaltsplan 2019 um ein Jahr verschoben und die Verpflichtungsermächtigung auf 9,928 Mio. Euro erhöht worden sei. Dies setze Pflöcke für die Schulentwicklungsplanung. Im Plan 2018 sei noch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,314 Mio. Euro vorgesehen und ein Beginn der Maßnahme in 2019 (700.000 Euro) geplant gewesen. Er stellt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN folgenden Änderungsantrag:

1. Die Investitionsmaßnahme für die Haupt- und Realschule Königslutter mit der Investitionsnummer 522 wird, wie ursprünglich geplant, schon 2019 begonnen.

2. Die Investitionsmaßnahme für das Gymnasium Schöningen mit der Investitionsnummer 529 für Anbaumaßnahmen in Höhe von 5,9 Mio. Euro wird erst nach einer entsprechenden Grundsatzentscheidung über gymnasiale Schulstandorte durchgeführt.

Herr Backhauß (SPD) stellt dar, dass die SPD-Fraktion weitestgehend mit dem aufgestellten Haushalt 2019 einverstanden sei. Viele Punkte seien zwangsläufig im Haushalt aufzunehmen. Bei anderen wiederum hätte es in der Fraktion rege Diskussionen gegeben. Zum einen sei die Aufstockung des Personaltableaus thematisiert worden. Die SPD-Fraktion sei nicht gegen die Einstellung von Personal. Es sei wichtig, der Verwaltung Personal zur Verfügung zu stellen, welches für die Erledigung der Aufgaben notwendig sei. Die Betonung liege hier jedoch auf dem Wort notwendig. Die vorgesehenen Investitionen würden von Seiten der SPD Zustimmung finden. Man sei froh, dass die Arbeit des Helmstedter Regionalmanagements weiter voranschreite. Auch die gemeinsame Wirtschaftsförderung sei ein positiver Ansatz, um den man gemeinsam viele Jahre gerungen hätte. Dank der Unterstützung auf Bundes- und Landesebene sei der Landkreis Helmstedt auf einem guten Weg. Wie jedes Jahr stelle sich die Gretchenfrage, ob der Kreisumlagehebesatz angehoben werden solle. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung gehe er davon aus, dass die Kreisumlage weiter steigen werde. Der Landkreis könne nur gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund stellt er im Namen der SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

Der Vorschlag der Verwaltung, die Kreisumlage für den Haushalt 2019 von 54 Prozent auf 55 Prozent anzuheben, wird abgelehnt. Die SPD-Kreistagsfraktion schlägt die Beibehaltung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 54 Prozentpunkten auch für den Haushalt 2019 vor.

Frau Dannehl (CDU) erläutert die Fortschritte in den Projekten Breitband, Wirtschaftsförderung und dem Helmstedter Regionalmanagement. Die jährlichen freiwilligen Leistungen an die Verbände, Vereine und Organisationen würden einen hohen Beitrag zur Lebensqualität im Landkreis Helmstedt leisten und das Miteinander stärken. Bei all der Unterstützung durch Bund und Land, fehle es bei eigentlich staatlich zu leistenden Aufgaben weiterhin an finanzieller Unterstützung. Die Fraktion habe sich im Vorfeld der Sitzung sehr ausführlich mit dem Thema Kreisumlage auseinandergesetzt. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anhebung des Hebesatzes auf 55 Prozent, gemäß Vorschlag der Verwaltung, der richtige Weg sei. Man habe in diesem Jahr viele wichtige und große Projekte angeschoben, die im nächsten Jahr fortgeführt werden sollen. Dafür benötige man finanziellen Spielraum. Der Senkung des Hebesatzes wurde im letzten Jahr zugestimmt, jedoch mit der Maßgabe, in der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin einen Hebesatz i.H.v. 55 Prozent einzustellen. Die Kreisumlage müsse jährlich aufs Neue betrachtet und Möglichkeiten evaluiert werden. Die CDU-Fraktion werde dem vorliegenden Haushaltsentwurf zustimmen.

Herr Dr. Rakicky (AfD) führt aus, dass der Landrat zum dritten Mal in dieser Wahlperiode einen nicht ausgeglichenen Haushalt vorlege. Mit der vereinbarten Stabilisierungshilfe sei der Landkreis eine Verpflichtung eingegangen, durch konsequente Konsolidierung endlich das finanzielle Ruder herum zu reißen. Einen Konsolidierungswillen könne man immer noch nicht erkennen. Im Fachausschuss seien keine sinnvollen und schlüssigen Sanierungskonzepte vorgelegt worden. Die freiwilligen Leistungen würden sich mittlerweile auf 2,8 Mio. Euro belaufen. Das paläon sei weiterhin ein Fass ohne Boden und schlucke jedes Jahr 100.000 Euro. Das HRM hätte ebenfalls, außer schöne Büros, keine Arbeitsfortschritte vorzuweisen. Der Landkreis bediene Lobbyisten und Parteiinteressen. Die Anhebung der Kreisumlage sei nicht nachvollziehbar, da benachbarte Kreise einen wesentlich geringeren Satz verlangen und trotzdem wirtschaftlich funktionieren würden.

Herr Alt (FDP/UWG/ZIEL-Gruppe) macht darauf aufmerksam, dass aus seiner Sicht das Verhältnis zwischen Verwaltung und Politik innerhalb der letzten anderthalb Jahre gelitten habe. Das Vertrauen sei auf der Seite der Politik, aufgrund seiner Erfahrungen, gestört. Die Vorkommnisse, wie die fehlende Information der Kreistagsmitglieder über die Einstellung des Leiters für das Helmstedter Regionalmanagement, der Stillstand in der Beschaffung eines Ratsinformationssystems oder auch die fehlenden Stellungnahmen der Schulen zu den Schuleinzugsbezirken seien als Beispiele genannt. Er sieht es als selbstverständliche Aufgabe der Verwaltung an, selbstständig, verlässlich, transparent und fundiert zu arbeiten. In der Haushaltsplanung erkenne man diese fehlende Transparenz gut wieder. Aus diesem Grund habe man innerhalb des letzten Jahres seitens der Gruppe immer wieder Anträge gestellt, um offen und transparent arbeiten zu können. Die Personal- und Sachkosten würden den größten Bereich im Haushalt 2019 ausmachen. Seit 2016 hätte es einen Anstieg der Personalkosten um 10 Prozent gegeben. Dies sei nicht mehr akzeptabel. Ohne eine strukturelle Veränderung, ob intern durch eine Organisationsuntersuchung oder extern durch eine Fusion, könne der Haushalt nicht mehr zukunftsfähig aufgestellt werden. Aus diesem Grund werde die FDP/UWG/ZIEL-Gruppe dem Haushaltsentwurf nicht zustimmen.

Es folgen weitere Wortbeiträge.

Herr Radeck entgegnet, dass die im Stellenplan ausgewiesenen neuen Stellen auf der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung des Landkreises beruhen. Es seien Pflichtaufgaben zu erfüllen, wie es auch in der Begründung zum Stellenplan stehe. Hier seien das Bundesteilhabegesetz, der Anstieg der Sozialausgaben oder die Notwendigkeit des Baus neuer Rettungswachen nur als Beispiele zu nennen. Man habe über Jahre hinweg gespart. Von 2012 bis 2015 hätte es im Personalbereich gar keine Bewegungen mehr gegeben, da man in der Hoffnung auf eine Fusion einen Stillstand herbeigeführt hätte. Dies hätte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises gänzlich demotiviert. Er bittet darum, sich auch die Begründungen im Stellenplan für jede einzelne Stelle anzusehen. Eine wirtschaftliche Entwicklung sei ohne Investitionen nicht möglich. Und der Landkreis müsse sich wirtschaftlich weiterentwickeln, um eine langfristige Stabilität zu erreichen. Man verbessere den Haushalt nicht nur durch Sparen sondern auch durch das Generieren von Einnahmen. In 2016 habe der Landkreis Helmstedt die schlechteste Einnahmequote im Landesdurchschnitt gehabt. Die Stadt Wolfsburg könne auch Flächen im Landkreis nutzen, ohne eine Fusion mit dem Landkreis Helmstedt. Er sei offen für Gespräche. Die Ausgaben für freiwillige Leistungen hätten sich extrem erhöht, und das sei auch richtig so. Denn die Vereine, Verbände und Organisationen seien unglaublich wichtig für den Landkreis. Auch die Bildung eines Gründer- und Unternehmerzentrums koste Geld. Man wolle den Menschen die Möglichkeit geben, sich wirtschaftlich im Landkreis anzusiedeln und zu entwickeln. Die Erhöhung der Kreisumlage sei jedes Jahr ein umstrittenes Thema. Der Landkreis habe die gesetzliche Verpflichtung, eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben. Eigentlich sei der Landkreis, aufgrund seiner finanziellen Lage, gegenüber dem Land verpflichtet, einen noch höheren Hebesatz anzusetzen. Man wolle jedoch den Kommunen entgegenkommen und mit ihnen solidarisch zusammenarbeiten. Sollte der Kreistag mehrheitlich für einen Hebesatz i.H.v. 54 Prozent stimmen, liege man bei über 4 Mio. Euro Fehlbedarf im Ergebnishaushalt. Diese Summe würde aus seiner Sicht eine Haushaltsgenehmigung gefährden und eine vorläufige Haushaltsführung nach sich ziehen.

Herr Schlichting bezieht sich auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und weist darauf hin, dass der unter 2. aufgeführte noch zu treffende Grundsatzbeschluss bereits aus dem Kreisausschuss vorliege. Er sehe in diesem Änderungsantrag eine Verquickung mit den bisherigen Beschlüssen, die die Grundlage für die Finanzplanung seien. Die Einplanung eines höheren Kreditbedarfs sei ebenfalls die Folge.

Herr Hansmann (Bündnis 90/Die GRÜNEN) erklärt, dass mit Grundsatzbeschluss gemeint sei, ob ein Gymnasium in Königslutter errichtet werden soll. Er bittet darum, getrennt über die beiden Punkte abstimmen zu lassen.

Herr Nitschke (CDU) lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN abstimmen. Es erfolgt eine getrennte Abstimmung zu Punkt 1 und Punkt 2.

1. Die Investitionsmaßnahme für die Haupt-und Realschule Königslutter mit der Investitionsnummer 522 wird, wie ursprünglich geplant, schon 2019 begonnen.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 4 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen ab.

2. Die Investitionsmaßnahme für das Gymnasium Schöningen mit der Investitionsnummer 529 für Anbaumaßnahmen in Höhe von 5,9 Mio. Euro wird erst nach einer entsprechenden Grundsatzentscheidung über gymnasiale Schulstandorte durchgeführt.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 4 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Der Vorschlag der Verwaltung, die Kreisumlage für den Haushalt 2019 von 54 Prozent auf 55 Prozent anzuheben, wird abgelehnt. Die SPD-Kreistagsfraktion schlägt die Beibehaltung des Hebesatzes für die Kreisumlage von 54 Prozentpunkten auch für den Haushalt 2019 vor.

Der Kreistag lehnt den Änderungsantrag mit 16 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Herr Nitschke (CDU) lässt nun über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


TOP 35 Schriftlich vorliegende Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten des Landkreises Helmstedt

Protokoll:

Es liegen keine Anregungen und Beschwerden vor.

 
TOP 36 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Broughman möchte wissen, wieso der Landkreis weiterhin das paläon mitfinanziere. Der Bund der Steuerzahler habe dem Projekt Schöninger Speere, und damit dem Unternehmen paläon, einen Negativpreis verliehen. Weiterhin berichtet er über eine Schüleraktion des Julianums, bei der eine Menschenkette für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit gebildet worden sei und fragt nach, wieso keine politischen Vertreter an dieser Aktion hätten teilnehmen dürfen. Der Landrat selbst hätte auch teilgenommen.

Herr Radeck antwortet, dass der Bund der Steuerzahler das Recht habe, seine Meinung derart kundzutun. Das paläon sei erbaut worden, weil man es für eine entscheidende investive Maßnahme für den Tourismus und für die Wirtschaft ansehe. Das paläon habe immer noch eine sehr hohe Bedeutung und es werde auch für das touristische Konzept Elm-Börde eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere der Südkreis des Landkreises sei von dem Weggang des Braunkohleabbaus betroffen. Alles, was einen Vorteil für diese gebeutelte Region bringe, müsse erhalten bleiben. An der Menschenkette des Julianums habe er aus freien Stücken teilgenommen. Die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Schule würde zudem nicht bei ihm liegen, sondern beim Schulleiter und der Landesschulbehörde. 

 
TOP 37 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Herr Nitschke schließt die Sitzung um 20.35 Uhr.

 

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